Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6100 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5972 - Gymnasium Lilienthal: Wann erfolgt die Einstellung der Lehrkräfte, und wann wird die Unterrichtsversorgung verbessert? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 16.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 06.07.2016, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Michael Markmann Vorbemerkung des Abgeordneten Die Unterrichtsversorgung am Gymnasium Lilienthal droht sich ab dem 01.08.2016 - also nach den Sommerferien - weiter zu verschlechtern. Grund ist das nicht mehr passende Verhältnis zwischen ausscheidenden bzw. abzugebenden Lehrkräften und vorgesehenen Neueinstellungen. Selbst der sogenannte Pflichtunterricht droht nach den Sommerferien in Teilen auszufallen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung weist darauf hin, dass Werte zur Unterrichtsversorgung am Gymnasium Lilienthal für den genannten Zeitraum bereits in den nachfolgend aufgeführten Drucksachen des Landtags veröffentlicht worden sind und für die Schuljahre 2014/2015 sowie 2015/2016 jeder Fraktion des Landtags die entsprechenden Daten auf CD-ROM zur Verfügung gestellt wurden. Nachfolgend sind Drucksachen der letzten Schuljahre aufgeführt, in denen Daten zur Unterrichtsversorgung am Gymnasium Lilienthal zu den Erhebungsstichtagen des jeweiligen ersten Schulhalbjahres genannt werden: – Anfrage „Statistische Daten zur Schulentwicklung in Niedersachsen“ mit Antwort in der Drs. 16/5574 (Bezug: Schuljahr 2012/2013; vermutlicher Tippfehler in der Anfrage: Gefragt ist nach den Daten zum Stichtag September 2012 - also für das Schuljahr 2012/2013 -, aber in der Anfrage wird, vermutlich versehentlich, das Schuljahr 2011/2012 genannt. Die Landesregierung hat selbstverständlich die Daten des Schuljahres 2012/2013 genannt.), Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6100 2 – Anfrage „Statistische Schuldaten“ (Drs. 17/2200) mit Antwort in der Drs. 17/2357 (Bezug: Schuljahr 2013/2014), – Anfrage „Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2014/2015“ (Drs. 17/2676) mit Antwort in der Drs. 17/2878 (Bezug: Schuljahr 2014/2015), – Anfrage „Statistische Schuldaten“ (Drs. 17/2775) mit Antwort in der Drs. 17/2969 (Bezug: Schuljahr 2014/2015), – Anfrage „Statistische Schuldaten“ (Drs. 17/4435) mit Antwort in der Drs. 17/5150 (Bezug: Schuljahr 2015/2016), – Anfrage „Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2015/2016“ (Drs. 17/4830) mit Antwort in der Drs. 17/5153 (Bezug: Schuljahr 2015/2016). 1. Wie bewertet die Landesregierung die Unterrichtsversorgung am Gymnasium Lilienthal ? In der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 15.09.2015 hat das Gymnasium Lilienthal in der Schulsumme eine Unterrichtsversorgung von 98,0 %. Einem Lehrkräfte-Soll von 1 642,9 Stunden steht ein Lehrkräfte-Ist von 1 610,2 Stunden gegenüber. Grundsätzlich gilt, dass mit einer Unterrichtsversorgung von 100 % alle Pflichtstunden und Zusatzbedarfe sowie alle Poolstunden am Gymnasium abgedeckt werden können. Auch bei einer Versorgung der Schule von 98,0 % und einem Fehl von rund 30 Stunden können alle Stunden nach Stundentafel erteilt sowie alle anerkannten Zusatzbedarfe abgedeckt werden, da allein über 50 Soll- Stunden als Poolstunden anerkannt wurden. Hinzu kommt, dass das Gymnasium Lilienthal zu den Erhebungsstichtagen in den vergangenen beiden Schuljahren jeweils eine Unterrichtsversorgung von über 100 % aufwies - im Schuljahr 2014/2015 sogar einen Überhang von rund 80 Stunden bei einer Unterrichtsversorgung von 105,0 % -, sodass durch die nach der Nds. ArbZVO-Schule gebotenen Möglichkeiten von schulinternen Ausgleichsmaßnahmen ein geringes Fehl ausgeglichen werden kann. 2. Wie hat sich die Unterrichtsversorgung am Gymnasium Lilienthal seit 2013 entwickelt (bitte in Prozent nach Schuljahren getrennt darstellen)? Unbeschadet der bereits erfolgten Beantwortung (siehe Vorbemerkung der Landesregierung) wird die Entwicklung dargestellt. In der nachfolgenden Tabelle sind jeweils die in der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Beginn des genannten Schuljahres erhobenen Daten für das Gymnasium Lilienthal (SNR 66977) als Schulsumme aufgeführt: Schuljahr Unterrichtsversorgung in Prozent Lehrkräfte-Soll in Stunden Lehrkräfte-Ist in Stunden 2012/2013 99,1 % 1 708,6 1 693,8 2013/2014 101,3 % 1 668,2 1 689,6 2014/2015 105,0 % 1 648,1 1 731,0 2015/2016 98,0 % 1 642,9 1 610,2 3. Was unternimmt die Landesregierung, damit ein vollwertiger Ersatz der ab dem 01.08.2016 am Gymnasium Lilienthal nicht mehr tätigen Lehrkräfte erfolgt? Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und die Bildungsqualität zu erhöhen. Dazu werden die vom Landtag bereitgestellten Stellen für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen bedarfsgerecht auf die Schulen verteilt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6100 3 Die einer Schule zugeteilten Einstellungsmöglichkeiten richten sich demnach grundsätzlich nach dem an der Schule vorhandenen Bedarf und nicht nach der Zahl der dort ausscheidenden Lehrkräfte . Folgendes Beispiel zeigt, dass eine exakte Wiederbesetzung der Stellen von ausscheidenden Lehrkräften an der jeweiligen Schule nicht immer sinnvoll ist: An einer Schule, an der zum neuen Schuljahr laut Prognose zwei Vollzeit-Lehrkräfte durch Eintritt in den Ruhestand ausscheiden und gleichzeitig zwei Soll-Klassen weniger anerkannt werden, werden die beiden Stellen der ausscheidenden Lehrkräfte entsprechend nicht notwendigerweise wieder besetzt. Andererseits müsste eine Schule mit fünf zusätzlichen Soll-Klassen im neuen Schuljahr - wie es z. B. bei Integrierten Gesamtschulen im Aufbau der Fall sein kann - auch ohne Pensionierungen zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten erhalten. Durch den sogenannten Einstellungserlass werden der Landesschulbehörde Stellen für die einzelnen Regionalabteilungen und die einzelnen Schulformen zur Verfügung gestellt. Bei der Stellenverteilung durch die Landesschulbehörde steht stets der konkrete Bedarf an Lehrerstunden im Vordergrund . Aktuell (Stand: 30.06.2016) sind der Landesschulbehörde zum Einstellungstermin 01.08.2016 bereits 2 725 Einstellungsermächtigungen zugewiesen worden. Davon wurden dem Gymnasium Lilienthal drei Einstellungsmöglichkeiten zugewiesen und entsprechend ausgeschrieben. Es konnten bislang bereits zwei Einstellungen vorgenommen werden (Stand: 30.06.2016). Das Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 01.08.2016 endet voraussichtlich im August/September 2016, sodass hier nur ein Zwischenstand wiedergegeben werden kann. (Ausgegeben am 18.07.2016) Drucksache 17/6100 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5972 Gymnasium Lilienthal: Wann erfolgt die Einstellung der Lehrkräfte, und wann wird die Unter-richtsversorgung verbessert? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums