Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6112 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5923 - Welche Auswirkungen hat der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss auf die Arbeit der Landesverwaltung? Anfrage der Abgeordneten Karsten Becker, Marco Brunotte, Mustafa Erkan, Immacolata Glosemeyer, Bernd Lynack, Ulf Prange, Petra Tiemann, Grant Hendrik Tonne, Katrin Wahlmann und Ulrich Watermann (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 10.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 16.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 13.07.2016, gezeichnet In Vertretung des Staatssekretärs Friedhelm Meier Vorbemerkung der Abgeordneten Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe von einer „Kostenexplosion bei niedersächsischem U-Ausschuss zu Islamismus“. Demnach kalkuliere das Land nach einer Besichtigung mit dem Verfassungsschutz allein für die bauliche Nachrüstung des Sitzungssaals im Landtag 250 000 Euro. Die Neue Presse berichtet unter der Überschrift „Salafismus-Ausschuss geht in den Keller“ ebenfalls von Kosten für den Umbau eines Raumes von 250 000 Euro. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat auf die Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages sowie das damit verknüpfte Aktenvorlagebegehren des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (AfVerfSch) wegen der zu erwartenden begleitenden Arbeiten in personeller, organisatorischer und materieller Hinsicht zeitgerecht reagiert. Die Betroffenheit der einzelnen Ressorts ist unterschiedlich und führt im Ergebnis auch zu unterschiedlichem Arbeits- und Kostenaufwand. Die begleitenden Arbeiten sind in den weit überwiegenden Fällen von Personen geleistet worden, die zugleich auch für andere Aufgaben eingesetzt worden sind. 1. Wie hoch sind die Kosten, die bis jetzt dem Land Niedersachsen für die Bearbeitung des 23. PUA - aufgeschlüsselt nach Behörden - entstanden sind? Die nachfolgenden Kostenaufstellungen beinhalten Personal- und Sachkosten. Die Berechnungen der Kosten des eingesetzten Personals einschließlich des standardisierten Sachkostenanteils basieren auf den standardisierten Personalkostensätzen nach dem RdErl. d. MF vom 08.06.2015, Nds. MBl. 2015, S. 829 und der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1 474,32 Stunden im Besoldungsbereich und von 1 474,90 Stunden im Arbeitnehmerbereich (gemäß RdErl. d. MF v. 19.05.2010, Nds. MBl. 2010, S.546). Hierbei ist weitgehend bei der Zuordnung der für die begleitenden Arbeiten eingesetzten Personen auf die Durchschnittswerte der jeweiligen Laufbahnen zurückgegriffen worden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6112 2 Die Ermittlung des Zeitaufwands der jeweils eingesetzten Personen beruht zum Teil auf retrograden Schätzungen, weil ein Teil der eingesetzten Personen die Arbeiten für die Begleitung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nur neben Arbeiten für andere Aufgabenbereiche erledigt hat und eine gesonderte Zeiterfassung nicht erfolgt ist. Sachkosten sind umfänglich nicht quantifizierbar. Beispielsweise sind Druck- und Kopierkosten in einem nicht unerheblichen Umfang entstanden, die sich im Detail jedoch nicht erheben lassen. Zu nennen sind jedoch Hard- und Softwareanschaffungen in einer Höhe von annähernd 50 000 Euro. Bis zum 10. Juni 2016 sind Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 1 164 853 Euro entstanden . Im Einzelnen: Niedersächsische Staatskanzlei: 40 275 Euro Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: 480 485 Euro Landeskriminalamt Niedersachsen Polizeidirektion Braunschweig Polizeidirektion Göttingen Polizeidirektion Hannover Polizeidirektion Lüneburg Polizeidirektion Oldenburg Polizeidirektion Osnabrück Polizeiakademie Niedersachsen Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen 250 739 Euro 82 136 Euro 37 200 Euro 96 930 Euro 11 487 Euro 9 606 Euro 11 636 Euro 233 Euro 2 182 Euro Niedersächsisches Justizministerium: 46 781 Euro Gerichte OLG-Bezirk Braunschweig Gerichte OLG-Bezirk Celle Staatsanwaltschaften GenStA-Bezirk Oldenburg Staatsanwaltschaften GenStA-Bezirk Celle Staatsanwaltschaften GenStA - Bezirk Braunschweig Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) Fachgerichtsbarkeiten Landesjustizprüfungsamt Justizvollzug 4 572 Euro 9 843 Euro 77 Euro 9 994 Euro 7 400 Euro 1 115 Euro 1 341 Euro 64 Euro 6 324 Euro Niedersächsisches Kultusministerium: 10 521 Euro Landesschulbehörde und Schulen 26 218 Euro Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: 10 592 Euro Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur: 7 102 Euro 2. Mit welchen Kosten rechnet das Land Niedersachsen - aufgeschlüsselt nach Behörden -, die zum Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen aufgrund des 23. PUA zusätzlich aufgewendet werden müssen? Neben den für die Baumaßnahmen im Landtag anfallenden Kosten (darin enthalten sind Baunebenkosten für anfallende Honorare und projektbezogene Personalkosten des staatlichen Baumanagements ) in Höhe von derzeit geschätzten 250 100 Euro ist mit Kosten von etwa 50 000 Euro für bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen im Ministerium für Inneres und Sport zu rechnen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss stehen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6112 3 3. Wie viele Landesbedienstete werden in der Angelegenheit des 23. PUA tätig? Bislang sind bis zum 10. Juni 2016 666 Landesbedienstete in der Angelegenheit des 23. PUA tätig geworden. 4. Wie viele Arbeitsstunden sind in der Landesverwaltung in Hinblick auf die Arbeit für den 23. PUA bisher angefallen? Im Hinblick auf die Arbeit für den 23. PUA sind bis zum 10. Juni 2016 etwa 20 300 Arbeitsstunden angefallen. 5. Aus welchen Arbeitsbereichen kommen die für den 23. PUA tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die für die begleitende Arbeit des 23. PUA eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen in den vom Untersuchungsgegenstand tangierten Ressorts aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen sowie deren nachgeordneten Behörden. Insbesondere sind die Sicherheitsbehörden des Innenministeriums (Polizei und Verfassungsschutz) stark betroffen; in anderen Bereichen ist das eingesetzte Personal zum Teil nur mit geringem Zeitanteil befasst gewesen. Die Zahl der für den 23. PUA tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt sich wie folgt auf die Ressorts: Niedersächsisches Justizministerium: 258 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: 227 Niedersächsisches Kultusministerium: 144 Niedersächsische Staatskanzlei: 25 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: 9 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur: 3 6. Wer legt die Maßnahmen fest, die erforderlich sind, um den sicheren Umgang mit Verschlusssachen im Landtag sicher zu gewährleisten? Für technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von Verschlusssachen im Landtag ist die Landtagsverwaltung zuständig. Der niedersächsische Verfassungsschutz stand dem Geheimschutzbeauftragten des Landtages - auf dessen Wunsch hin - zu Fragen des materiellen Geheimschutzes beratend zur Seite. Rechtsgrundlagen der Beratung waren die Verschlusssachenanweisung für das Land Niedersachsen (VSA), die diese ergänzenden Richtlinien zur technischen Sicherung und Bewachung von Verschlusssachen (VSSR) sowie mehrere technische Leitlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. (Ausgegeben am 19.07.2016) Drucksache 17/6112 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5923 Welche Auswirkungen hat der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss auf die Arbeit der Landesverwaltung? Anfrage der Abgeordneten Karsten Becker, Marco Brunotte, Mustafa Erkan, Immacolata Glosemeyer, Bernd Lynack, Ulf Prange, Petra Tiemann, Grant Hendrik Tonne, Katrin Wahlmann und Ulrich Watermann (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport