Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6119 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5971 - Wie viele und welche Mittel zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erhält Niedersachsen vom Bund? Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer, Heiner Schönecke, Mechthild Ross-Luttmann, und André Bock (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 16.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 15.07.2016, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung der Abgeordneten Die Verkehrsinfrastruktur in den Bundesländern wird in wesentlichen Teilen vom Bund (mit)finanziert . Das gilt für die Straßeninfrastruktur ebenso wie für große Teile der Mittel, die für den ÖPNV und den SPNV ausgegeben werden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Durch die Dritte Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom 15.12.2015 (BGBl. I. S. 2322) sind die Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8,0 Milliarden Euro erhöht worden. Ab 2017 werden die Mittel um 1,8 % pro Jahr dynamisiert. Nach der Einigung im Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 16.06.2016 erfolgt die Mittelverteilung auf die Bundesländer nach dem Kieler Schlüssel. Dieser Länderverteilschlüssel wird in einer Verordnung des Bundes festgelegt, die noch nicht veröffentlicht wurde. Die in den Antworten zu den Fragen 1. und 6. angegebenen Daten für die Jahre 2016 bis 2030 stehen deshalb unter einem Vorbehalt . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6119 2 1. In welcher Höhe bekommt das Land Niedersachsen Regionalisierungsmittel vom Bund (bitte für die Jahre seit 2010 bis 2030 aufschlüsseln)? Haushaltsjahr Regionalisierungsmittel (in Millionen Euro) 2010 590,713 2011 599,574 2012 608,567 2013 617,696 2014 626,961 2015 636,366 2016 689,088 2017 703,414 2018 718,023 2019 732,940 2020 748,160 2021 763,691 2022 778,488 2023 793,571 2024 808,944 2025 824,604 2026 840,355 2027 856,396 2028 872,743 2029 889,411 2030 906,386 2. In welcher Höhe bekommt das Land Niedersachsen Entflechtungsmittel vom Bund (bitte für die Jahre 2010 bis 2016 und in Zukunft soweit bekannt aufschlüsseln)? Die Bundeszuweisungen aus dem Entflechtungsgesetz betragen für Niedersachsen in den Jahren 2010 bis 2019 jeweils 123,507 Millionen Euro pro Jahr. 3. Mit welchem prozentualen Anteil beteiligt sich das Land Niedersachsen seit 2004 direkt oder über die LNVG an den bahnbedingten Kosten des Hamburger Verkehrsverbundes für die Landkreise Harburg, Lüneburg, Stade und Lüchow-Dannenberg (bitte nach Jahren und Jahressummen aufschlüsseln)? Bei der finanziellen Beteiligung des Landes Niedersachsen an den bahnbedingten Kosten der Erweiterung des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) seit Dezember 2004 ist sowohl zwischen dem Land und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als auch zwischen einmaligen Investitionskosten (inkl. Marketingkosten) und der dauerhaften Finanzierung der Zuschüsse im Bereich der Harmonisierungs - und Durchtarifierungsverluste in Form höherer Zuschüsse zu unterscheiden. Das Land Niedersachsen hat die einmaligen Investitionskosten der HVV-Erweiterung ab 2004 mit einem prozentualen Anteil in Höhe von 70 % gefördert. Auf Basis dieser Förderquote resultierte ein Förderbetrag in Höhe von 2,421 Millionen Euro, der nahezu ausschließlich in 2004 gezahlt wurde. SPNV-Unternehmen haben davon 0,21 Millionen Euro erhalten. Allerdings sind auch bei den anderen Zuwendungsempfängern (ÖPNV-Unternehmen und die HVV GmbH), die insgesamt rund 2,211 Millionen Euro erhalten haben, nicht exakt bestimmbare Anteile für den SPNV enthalten. Beispielsweise hat die HVV GmbH für Marketingmaßnahmen einen Betrag in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro erhalten. Ergänzend zu den oben aufgeführten Förderungen des Landes Niedersachsen hat die LNVG in ihrer Eigenschaft als SPNV-Aufgabenträger zusammen mit dem Land Hamburg der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB), die die Strecke Bremerhaven–Buxtehude bedient, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6119 3 anteilige Ausgaben für den Betrieb in Höhe von 80 000 Euro (Land Hamburg) und 124 800 Euro (LNVG als Aufgabenträger) finanziert. Hinsichtlich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste durch die HVV-Erweiterung oblag die Finanzierung für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Landkreisen sowie für den SPNV den Aufgabenträgern LNVG und Hamburg. Die LNVG hat an die Verkehrsunternehmen aufgrund der verhandelten Konditionen gemäß der Ergänzungsverträgen inklusiv der im vorherstehenden Absatz genannten Zahlungen zur Verbunderweiterung nachfolgend dargestellte Beträge für Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste sowie für die Erstattung der Kosten für HVV-Verbundaufgaben gezahlt. Jahr verbundbedingte Zusatzkosten laut Verkehrsverträgen (rund Euro) Anteil LNVG (rund Euro) prozentualer Anteil LNVG Anteil Hamburg(rund Euro) 2004 500 000 380 000 76% 120 000 2005 1 160 000 180 000 16% 980 000 Ab 2006 wurden demnach keine Kosten mehr in der Verkehrsvertragsabrechnung zuschusserhöhend ausgewiesen. Eine Darstellung der Zuschusshöhe der LNVG als Aufgabenträger speziell für die Verbunderweiterung nach 2005 ist qualifiziert nicht möglich. Die Zuschusszahlungen der LNVG an die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Verkehrsleistungen im HVV erfolgen in einer Gesamtsumme . Die Höhe der Gesamtsumme ist neben den Effekten aus der Verbunderweiterung von verschiedenen Einflussfaktoren geprägt (z. B. neue Doppelstockzüge mit erweitertem Fahrplan- und Sitzangebot; metronom Eisenbahngesellschaft mbH als neuer Betreiber; Energiepreisentwicklung), die nicht im Zusammenhang mit der Verbunderweiterung stehen. Eine wirtschaftliche Bilanz der HVV-Erweiterung kann auch deshalb nicht abgeleitet werden, weil in den Verkehrsverträgen zur S-Bahn-Verlängerung ab 2007 nach Stade sowie bei jeder Neuausschreibung für Verkehrsleistungen die Zahlungen für die HVV-Erweiterung nicht mehr gesondert ausgewiesen wurden und demnach in der Zuschusszahlung auf Grundlage des jeweiligen Verkehrsvertrages enthalten sind. Nach einer grob überschlägigen Abschätzung der LNVG dürfte im besten Fall aufgrund der Fahrgastzuwächse kein Zuschuss gezahlt werden und wäre im schlechtesten Fall von einem maximalen Zuschuss für die Verbunderweiterung von 1,0 Millionen Euro pro Jahr auszugehen. Die Einführung der sogenannten Übergangstarife im SPNV (z. B. Cuxhaven) haben die betreffenden Landkreise allein finanziert. 4. Mit welchem prozentualen Anteil wird sich das Land Niedersachsen direkt oder über die LNVG ab 2017 dauerhaft an den bahnbedingten Kosten des Hamburger Verkehrsverbundes für die Landkreise Uelzen, Heidekreis, Rotenburg und Cuxhaven beteiligen (bitte nach Jahren und Jahressummen aufschlüsseln)? Das Land befindet sich derzeit in Verhandlungen mit den Landkreisen Uelzen, Heidekreis, Rotenburg (Wümme) und Uelzen. Eine Aussage über eine Kostenbeteiligung an der Finanzierung kann daher noch nicht getroffen werden. 5. Plant die Landesregierung oder die LNVG, bei der nächsten Ausschreibung der Bahnverkehrsleistungen in den Landkreisen Uelzen, Heidekreis, Rotenburg und Cuxhaven die HVV-Leistungen in die Ausschreibung mit aufzunehmen und die Kosten durch die LNVG zu übernehmen? Sobald die entsprechenden Konditionen, insbesondere die Finanzierungsanteile der Beteiligten einer etwaigen Ausweitung des HVV bekannt sind, werden diese von der LNVG in den Ausschreibungen für SPNV-Leistungen zugrunde gelegt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6119 4 6. Wie verwendet das Land Niedersachsen den Aufwuchs der Regionalisierungsmittel, die der Bund ab 2016 zur Verfügung stellt (bitte nach Jahren, Beträgen und Verwendungszweck prozentual und in absoluten Beträgen aufschlüsseln)? Die durch die Dritte Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom 15.12.2015 (BGBl. I. S. 2322) für das Land Niedersachsen im Vergleich zu den bisherigen Mittelzuweisungen zusätzlichen Zuweisungen sind in der nachfolgenden Tabelle (Spalte 2) enthalten. Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) erhalten die Aufgabenträger einen prozentualen Anteil der Regionalisierungsmittel. Entsprechend wird der überwiegende Anteil des Aufwuchses der Regionalisierungsmittel den Aufgabenträgern zugewiesen (siehe nachfolgende Tabelle , Spalten 3 und 4). Der beim Land verbleibende Anteil steht gemäß § 7 Abs. 8 Nr. 2 NNVG für Zuwendungen, insbesondere für Investitionen im Rahmen der Einzelfallförderung zur Verfügung. 1 2 3 4 Haushaltsjahr Erhöhung der Regionalisierungsmittel um Verwendung Zuweisungen an Aufgabenträger nach § 7 Abs. 1 und 5 NNVG Millionen Euro in % 2016 43,177 33,184 76,9 2017 47,814 36,748 76,9 2018 52,590 40,418 76,9 2019 57,524 44,211 76,9 2020 62,614 48,122 76,9 2021 67,861 52,155 76,9 2022 72,221 55,506 76,9 2023 76,709 58,955 76,9 2024 81,330 62,506 76,9 2025 86,075 66,154 76,9 2026 90,749 69,745 76,9 2027 95,546 73,432 76,9 2028 100,480 77,224 76,9 2029 105,564 81,132 76,9 2030 110,781 85,141 76,9 Die Auflistung gibt die Mittelverwendung entsprechend den aktuell gültigen Regelungen im NNVG wieder und berücksichtigt nicht den im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung des NNVG. (Ausgegeben am 22.07.2016) Drucksache 17/6119 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5971 Wie viele und welche Mittel zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erhält Nieder-sachsen vom Bund? Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer, Heiner Schönecke, Mechthild Ross-Luttmann, und André Bock (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr