Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6121 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6070 - Vorhaben der Firma K+S in Wathlingen Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 12.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 21.07.2016, gezeichnet In Vertretung Almut Kottwitz Vorbemerkung des Abgeordneten Am 05.04.2016 hat in der Gemeinde Wathlingen im Landkreis Celle eine Informationsveranstaltung der Firma K+S stattgefunden, bei der über die Maßnahme zur Begrünung der Kalihalde vor Ort berichtet wurde. Die dadurch entstehenden Lkw-Verkehre (ca. 200 Lkw pro Tag) durch die umliegenden Orte und der geplante Einbau des belasteten K2-Materials, verbunden mit möglichen Staubbelastungen , wurden von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern als sehr kritisch bewertet. Hinzu kommt, dass die Vertreter von K+S nicht ausschlossen, dass zukünftig auch belastete Lauge aus der Schachtanlage Asse in den Bergwerksstollen in Wathlingen verbracht werden könnte. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist bekannt, dass die Kali und Salz AG (K+S) im Rahmen von Stilllegungsmaßnahmen die Wathlinger Halde des Kalibergwerks Niedersachsen-Riedel bei Hänigsen und Wathlingen abdecken will. Damit langfristig kein salzhaltiges Haldenwasser mehr anfällt, will K+S die Kalihalde mit zerkleinertem Bauschutt und Bodenaushub abdecken. Derzeit leitet K+S das salzhaltige Wasser von der Rückstandshalde zu Flutungszwecken in das Bergwerk Niedersachsen- Riedel ein. Diese Maßnahme begründet sich auf einer bergrechtlichen Vorschrift der Allgemeinen Bergverordnung , wonach die Grubenbaue von Salzbergwerken nach der endgültigen Einstellung des Betriebs zu fluten sind. Die Flutung erfolgt derzeit mit Haldenwässern und Wässern aus der Fuhse, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, die vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einvernehmlich mit der zuständigen Wasserbehörde des Landkreises Celle erteilt wurde. Die Einleitung von salzhaltigen Lösungen ist aus gebirgsmechanischen, hydrologischen, chemi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6121 2 schen, aber auch ökologischen Gründen als grundsätzlich vorteilhafter gegenüber der Flutung mit Süßwasser einzustufen. Da die anfallenden Salzwässer von der Halde für eine zügige Flutung des Bergwerks nicht ausreichen, wird zusätzlich Süßwasser aus der naheliegenden Fuhse in die Grubenbaue eingeleitet. Bei den Zutrittswässern aus der Schachtanlage Asse II in Remlingen bei Wolfenbüttel handelt es sich um gesättigte Salzlösungen in einer seit Jahren gleichmäßig anfallenden täglichen Menge von ca. 12 m³, die der Betreiber der Asse, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), seit vielen Jahren bei K+S zu Flutungszwecken des ehemaligen Kalibergwerks Mariaglück bei Celle entsorgen lässt. Die Flutung des Bergwerkes Mariaglück wird bis Jahresende 2016 zum Abschluss gebracht werden . Bis dahin muss das BfS einen oder mehrere Entsorgungswege zur weiteren und langfristigen Entsorgung der Zutrittslösungen sicherstellen und gegenüber dem zuständigen LBEG nachweisen. In den Asse-Zutrittslösungen ist radiologisch als Leitnuklid ausschließlich Tritium messbar. Nach der Trinkwasserverordnung gilt für Tritium ein Parameterwert von weniger als 100 Bq/l. Aktuelle Messungen der Asse-Zutrittslösungen haben in den letzten Jahren einen Wert von weniger als 10 Bq/l ergeben. 1. Hat K+S die Einbringung von radioaktiv belasteter Lauge in den Bergwerksstollen der Schachtanlage in Wathlingen beantragt? K+S hat bis jetzt keine Einleitung von radioaktiv belasteter Salzlösung in das ehemalige Kalibergwerk Niedersachsen-Riedel beim zuständigen LBEG beantragt. 2. Wenn ja, hat die Landesregierung den Antrag genehmigt bzw. wird sie ihn genehmigen ? Siehe Antwort zu Frage 1. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wohin wird K+S zukünftig die belastete Grubenlauge aus der Schachtanlage Asse verbringen ? Die Entsorgung der salzgesättigten Zutrittslösungen aus der Schachtanlage Asse II ist Sache des BfS. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Einbringung von belastetem Grubenwasser aus der Schachtanlage Asse in den Bergwerksstollen in Wathlingen? Sofern Änderungen des derzeit genehmigten Regimes zur Flutung des ehemaligen Kalibergwerks Niedersachsen-Riedel von K+S geplant und beantragt werden, prüft das LBEG dieses Vorhaben entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umfassend und ergebnisoffen. (Ausgegeben am 27.07.2016) Drucksache 17/6121 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6070 Vorhaben der Firma K+S in Wathlingen Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz