Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6165 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5994 - Hat die niedersächsische Straßenbauverwaltung ausreichend Fachkräfte für Entwurfs-, Planungs - und Baumaßnahmen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Gabriela König, Jörg Bode, Horst Kortlang, Hillgriet Eilers und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 21.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 29.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 19.07.2016, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung der Abgeordneten Das Straßennetz in Niedersachsen ist lang und relativ gut ausgebaut. Ein Teil dieser Straßen wird durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr betreut. Sie ist u. a. zuständig für die Planung , den Aus- und Umbau von Autobahnen und Bundesfernstraßen, Landes- und Kreisstraßen von 13 Landkreisen und Radwegen. Derzeit werden durch die Landesbehörde und die 13 regionalen Geschäftsbereiche 17 603 km Straßen, 6 939 Brücken, 9 016 km Radwege und drei Tunnel betreut . Sowohl in den regionalen Geschäftsbereichen Aurich, Gandersheim, Goslar, Hameln, Hannover , Lingen, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden und Wolfenbüttel als auch in der Landesbehörde selbst werden Entwurfs- und Planungsaufgaben für Straßenneuund -umbaumaßnahmen erdacht und erbracht. Hinzu kommen Ausschreibungen und Vergaben und das Bau- und Erhaltungsmanagement der vorhandenen Straßen, Radwege und Ingenieurbauwerke . Diese Teilaufzählung lässt bereits den Personalbedarf an gut ausgebildeten und hoch motivierten Fachkräften bei der niedersächsischen Straßenbauverwaltung erahnen. Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan werden absehbar neue Entwurfs-, Planungs- und Baumaßnahmen auf die Landesbehörde zukommen. Im Sommer 2015 gab es eine Berichterstattung über den Zustand von Fernstraßenbrücken in Niedersachsen . Bundesverkehrsminister Dobrindt sagte dazu: „Jede Sanierungsmaßnahme einer Brücke , die Baurecht erhält, werden wir finanzieren.“ Und weiter: „Die Grünen sitzen in Niedersachsen seit Jahren in der Regierung und müssen die Planung schon selbst vorantreiben“ (NOZ, 01.09.2015). Weiter hieß es im gleichen Artikel: „Er“ (Dobrindt, Anm. der Fragesteller) „forderte die Länder auf, schnellstmöglich alle Voraussetzungen zu schaffen, in das Programm aufgenommen zu werden. Auch bei Straßenplanungen kommt es immer wieder zu Verzögerungen und Verschiebungen .“ Vorbemerkung der Landesregierung Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das derzeit geltende Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“. Mit dem Bedarfsplan ist der verkehrliche Bedarf definiert und vorgegeben, welche größeren Straßenbauprojekte des Bundes in einem langfristigen Zeitraum realisiert werden sollen. Das Land darf nur Maßnahmen planen, die vom Bund dem „Vordringlichen Bedarf“ oder dem „Weiteren Bedarf mit Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6165 2 Planungsrecht“ zugeordnet sind. Darüber hinaus stellt der Bund im Rahmen der jährlichen Straßenbaupläne dem Land investive Mittel zur Verfügung, die für einzeln ausgewiesene Baumaßnahmen und global in beschriebenen Aufgabenbereichen (Straßenerhaltung, Radwegebau u. a.) umzusetzen sind. Seit Jahren gelingt es Niedersachsen durch den zielgerichteten Einsatz von Bundesgeldern, das Fernstraßennetz kontinuierlich auszubauen und zu erweitern. Damit auch zukünftig Fernstraßeninvestitionen in Niedersachsen erfolgen, werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen geplant und bis zur Baureife vorangebracht. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) betreut auch das rund 8 000 km lange und somit viertgrößte Landesstraßennetz der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 01.01.2015). Nach Jahren der Unterdeckung konnte der Haushaltsansatz für die Aufgabenerledigung kontinuierlich gesteigert werden. Mit dem „Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus - Landesstraßen“ ist ein vierjähriges Programm zur weiteren Verbesserung insbesondere der Ortsdurchfahrten aufgelegt worden. Die der NLStBV obliegenden Aufgaben in den Bereichen Planung und Bau können mit dem eigenen Personal nicht allein erledigt werden. Seit den 1980er-Jahren ist daher eine systematische Verlagerung von Ingenieuraufgaben auf private Ingenieurbüros im Planungsbereich gängige Praxis (Dienstleistungen Dritter - „Dilau“). Diese „Dilau-Mittel“ wurden bereits für das Haushaltsjahr 2016 von 30 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro erhöht. Der Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 und die Fortschreibung der Mittelfristigen Planung (Mipla) bis 2020 sehen für die Jahre 2017 bis 2020 eine Fortschreibung der Ansatzerhöhung von 30 Millionen Euro auf 51 Millionen Euro pro Jahr vor. Für die Fremdleistungen übernimmt die NLStBV die Aufgabe des Auftraggebers - konkret sind hier Ausschreibungen zu tätigen, Verträge zu schließen und zu überwachen, Leistungen zu prüfen, zu beurteilen und abzurechnen. Ob die Aufgaben in erster Linie mittels eigenem Personal oder mittels Fremdleistungen und eigenem Personal bewältigt werden, hängt bei den sich regional verändernden Aufgabenschwerpunkten davon ab, inwieweit grundsätzlich geeignete Fachkräfte vorhanden sind, ob das Personal den Aufgaben folgt (Versetzungsproblematik) und ob organisatorische Veränderungen oder Aufgabenverlagerungen zu einer faktisch zeitnahen Aufgabenerledigung beitragen können. 1. Vor dem Hintergrund von Planungskapazitäten und Planungszeiträumen: Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Ausstattung inklusive Langfristperspektive an Finanzmitteln (Bundes- und Landesmittel) im Bereich Aus-, Um- und Neubau von Autobahnen , Bundesfernstraßen, Landstraßen und Radwegen in und für Niedersachsen? Der Bund hat mit dem eingeleiteten Investitionshochlauf ab 2016 bis 2018 für die Bundesfernstraßen die Absicht bekundet, die Haushaltsmittel für Projekte in den einzelnen Bundesländern deutlich zu steigern. Der Bund hat Niedersachsen als Auftragsverwaltung in den letzten Jahren (2010 bis 2015) einen Verfügungsrahmen von durchschnittlich rund 590 Millionen Euro pro Jahr zugewiesen. Zwischen 2010 und 2015 hat Niedersachsen jedoch pro Jahr durchschnittlich knapp 650 Millionen Euro Bundesmittel umgesetzt. Die vom Bund zugewiesenen Mittel für 2016 betragen nach aktuellem Kassenanschlag ca. 669 Millionen Euro (2015: 561,7 Millionen Euro). Dies entspricht einem Anstieg um fast 110 Millionen Euro (ca. 20 %). Für 2017 ff. ist mit einem weiteren deutlichen Anstieg der vom Bund bereitgestellten Mittel für den Fernstraßenbau zu rechnen (2017: ca. 690 Millionen Euro, über 800 Millionen Euro ab 2018). Die derzeitige Ausstattung inklusive Langfristperspektive an Finanzmitteln im Bereich Aus-, Umund Neubau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie der zugehörigen Radwege stellt somit eine begrüßenswerte Perspektive dar. Zur nachhaltigen Sicherung und Verstetigung dieser Mittel auch über 2018 hinaus wird die Landesregierung auch in Zukunft durch eine angemessene Personalausstattung und Mittelbereitstellung sicherstellen, dass die Straßenbauverwaltung ihren Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6165 3 Aufgaben weiterhin nachkommen kann (zur „Erhöhung der Dilau-Mittel“ wird auf die Vorbemerkung verwiesen). Die aktuell im Landesstraßenhaushalt vorhandenen Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro pro Jahr werden in den Folgejahren fortgeschrieben. Da sich der Zustand des Landesstraßennetzes nach vielen Jahren der Unterfinanzierung erst langsam erholt, fließt auch in den folgenden Jahren der überwiegende Anteil der Mittel in die Erhaltung von Straßen und Brücken. Von 2014 bis 2017 stehen im Programm „Sondervermögen“ zusätzlich 10 Millionen Euro pro Jahr bereit. Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 ist darüber hinaus ein in 2018 anschließendes Sonderprogramm in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro eingeplant, mit dem weiterhin Schwerpunkte im Aus- und Umbau von Ortsdurchfahrten gesetzt werden können. 2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verschiebung des Ausbaus der L 158 und der Stellenausschreibung in Verden: Welche Aus-, Um- und Neubauplanungen und -vorhaben von Autobahnen, Bundesfernstraßen, Landstraßen und Radwegen sind in den Geschäftsbereichen Aurich, Gandersheim, Goslar, Hameln, Hannover, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden und Wolfenbüttel aufgrund von Personalmangel oder -engpässen in den letzten drei Jahren einmal oder mehrfach verschoben worden (bitte nach Geschäftsbereichen und Straßenbezeichnung getrennt aufführen )? Die Veränderung von Terminplänen mit der Folge, Bauabschnitte oder einzelne Baumaßnahmen entgegen der ersten Planung in einem nachfolgenden Haushaltsjahr durchzuführen, kann in der vielfältigen baulichen Praxis vorkommen. Ursächlich dafür ist eine Vielzahl von Gründen. Die Komplexität der Planung und die Abhängigkeiten von Entscheidungen Dritter gerade bei aufwändigeren Maßnahmen bedingen eine kontinuierliche Anpassung der Disposition. Bei Neu- sowie Um- und Ausbaumaßnahmen entstehen Verschiebungen oftmals durch kurzfristig veränderte Rahmenbedingungen in der technischen und baulichen Umsetzung bzw. im Rechtsverfahren. Hier ist es in der Vergangenheit immer gelungen, die zeitliche Verschiebung durch das Vorziehen anderer Maßnahmen (zumeist aus dem Bereich der Erhaltung) zu kompensieren. Maßnahmen der Erhaltung unterliegen darüber hinaus einem häufigen Wechsel der Prioritäten, da unerwartete Veränderungen von Straßenzuständen im Gesamtnetz auch eine veränderte Priorisierung in der Durchführung der Maßnahmen bedingen. Die Verschiebung von Maßnahmen geht somit immer einher mit dem Vorziehen von anderen Maßnahmen . Dies zeigt sich u. a. daran, dass die Straßenbauverwaltung in den Jahren 2000 bis 2015 insgesamt 900 Millionen Euro mehr an Bundesmitteln verbaute als der Bund ursprünglich für Niedersachsen zur Verfügung gestellt hat. Niedersachsen konnte somit in erheblichem Maße von nicht verausgabten Mitteln anderer Verkehrsträger und Bundesländer profitieren. Auch im Landesstraßenbereich wurden die Haushaltsmittel stets vollständig verausgabt. Da es zu keiner Minderabnahme von Bundes- oder Landesmitteln gekommen ist, sind Personalmangel oder -engpässe bzw. vorübergehende Vakanzen nicht ursächlich für die Verschiebung von Maßnahmen. 3. Welche Mittel, Wege und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Aus-, Um- und Neubauvorhaben von Autobahnen, Bundesfernstraßen, Landstraßen und Radwegen in Niedersachsen schneller voranzubringen? Der Investitionshochlauf des Bundes ab 2016 stellt eine besondere Herausforderung dar. Neben einer auskömmlichen Bereitstellung von Finanzmitteln für Dienstleistungen Dritter und eigenen Personalkapazitäten - zur „Erhöhung der Dilau-Mittel“ wird auf die Vorbemerkung verwiesen - ist es grundsätzliche Aufgabe einer Fachbehörde, sich kontinuierlich einem internen Optimierungsprozess zu stellen. Verfahrensbeschleunigungen selbst sind immer auch unter dem zentralen Aspekt der Qualität der zu erstellenden Entwurfs- und Ausschreibungsunterlagen zu prüfen, da kurzfristige Beschleunigungen der Planverfahren nicht zu negativen Auswirkungen z. B. für die Erlangung der Bestandskraft Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6165 4 führen dürfen, was letztlich die angestrebte terminliche Umsetzung der Bauvorhaben gefährden könnte. 4. Lässt die Landesregierung zu, dass Aus-, Um- und Neubauvorhaben von Autobahnen, Bundesfernstraßen, Landstraßen und Radwegen in Niedersachsen vorausschauend, also „abrufbereit“, geplant werden können? Ja. Ohne diese Vorgehensweise wäre es in der Vergangenheit nicht gelungen, jährlich mehr Bundesmittel zu verbauen, als ursprünglich vom Bund am Anfang des Jahres für Niedersachsen vorgesehen waren. Auch im Landesstraßenbereich wurden die Haushaltsmittel stets vollständig verausgabt . 5. Wenn nicht: Ist der Landesregierung dieser Arbeitsstil aus anderen Bundesländern bekannt ? Entfällt. 6. Wenn ja: Welche Bundesländer planen Aus-, Um- und Neubauvorhaben von Autobahnen , Bundesfernstraßen, Landstraßen und Radwegen im Voraus? Spezifische Aussagen zur Planungspraxis in den einzelnen Bundesländern bzw. deren Auftragsverwaltungen können durch die Landesregierung nicht getroffen werden. Aus der Bundestagsdrucksache 18/6453 kann jedoch entnommen werden, dass nicht alle Bundesländer - so wie Niedersachsen - in der Vergangenheit in der Lage waren, den Verfügungsrahmen des Bundes - oder sogar darüber hinaus - umzusetzen. 7. Wie viele Mitarbeiter sind in den Geschäftsbereichen 2 (Kompetenzcenter) und 3 (Operative Aufgaben) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr derzeit beschäftigt (bitte nach Dezernaten getrennt aufführen? Dezernat 21 Bau, Erhaltungsmanagement für Straßen und Ingenieurbauwerke 27 Vollzeiteinheiten (VZE) Dezernat 22 Planung/Umweltmanagement 23,5 VZE Dezernat 23 Betrieb/Verkehr 17,2 VZE Dezernat 24 Recht 21 VZE Projektgruppe Sonderaufgaben 6 VZE Dezernat 32 konstruktiver Ingenieurbau 31 VZE Dezernat 33 Planfeststellung 27 VZE Dezernat 34 Großraum- und Schwertransporte 56 VZE 8. Wie viele Mitarbeiter wären in den Geschäftsbereichen 2 (Kompetenzcenter) und 3 (Operative Aufgaben) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden (bitte nach Dezernaten getrennt aufführen)? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6165 5 9. Geschäftsbereich Aurich: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 15,75 VZE Fachbereich Bau 12,25 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 11,25 VZE 10. Geschäftsbereich Aurich: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen - und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 11. Geschäftsbereich Gandersheim: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung , im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 21 VZE Fachbereich Bau 25,5 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 14 VZE 12. Geschäftsbereich Gandersheim: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung , im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken , Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 13. Geschäftsbereich Goslar: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 14,5 VZE Fachbereich Bau 17,5 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 12 VZE 14. Geschäftsbereich Goslar: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen - und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 15. Geschäftsbereich Hameln: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 18 VZE Fachbereich Bau 18 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 14 VZE Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6165 6 16. Geschäftsbereich Hameln: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 17. Geschäftsbereich Hannover: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 22 VZE Fachbereich Bau 23,25 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 22,75 VZE 18. Geschäftsbereich Hannover: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 19. Geschäftsbereich Lingen: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 14 VZE Fachbereich Bau 14 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 13,5 VZE 20. Geschäftsbereich Lingen: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen - und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 21. Geschäftsbereich Lüneburg: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 16,5 VZE Fachbereich Bau 16 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 12 VZE 22. Geschäftsbereich Lüneburg: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6165 7 23. Geschäftsbereich Nienburg: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 15 VZE Fachbereich Bau 18 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 13,5 VZE 24. Geschäftsbereich Nienburg: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 25. Geschäftsbereich Oldenburg: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung , im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 21,5 VZE Fachbereich Bau 26,5 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 20 VZE 26. Geschäftsbereich Oldenburg: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung , im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken , Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 27. Geschäftsbereich Osnabrück: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung , im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 19 VZE Fachbereich Bau 21,75 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 13,25 VZE 28. Geschäftsbereich Osnabrück: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung , im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken , Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 29. Geschäftsbereich Stade: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 17 VZE Fachbereich Bau 13 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 10 VZE Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6165 8 30. Geschäftsbereich Stade: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen - und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 31. Geschäftsbereich Verden: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 19,5 VZE Fachbereich Bau 24 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 11,75 VZE 32. Geschäftsbereich Verden: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung, im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken, Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 33. Geschäftsbereich Wolfenbüttel: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Fachbereich Planung , im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr beschäftigt? Fachbereich Planung 20 VZE Fachbereich Bau 22 VZE Fachbereich Betrieb und Verkehr 16 VZE 34. Geschäftsbereich Wolfenbüttel: Wie viele Mitarbeiter sind künftig im Fachbereich Planung , im Fachbereich Bau und im Fachbereich Betrieb und Verkehr nötig, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Aus-, Um- und Neubau von Ingenieurbauwerken , Straßen- und Radwegen umfassend und zeitnah gerecht zu werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Ausgegeben am 01.08.2016) Drucksache 17/6165 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5994 Hat die niedersächsische Straßenbauverwaltung ausreichend Fachkräfte für Entwurfs-, Pla-nungs- und Baumaßnahmen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Gabriela König, Jörg Bode, Horst Kortlang, Hill-griet Eilers und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr