Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6166 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5999 - Passt das Land seine Planungskapazitäten an die Festlegungen des Bundesverkehrswegeplans an? Anfrage der Abgeordneten Karsten Heineking und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 22.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 19.07.2016, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Bundestagsdrucksache 18/8406 vom 11.05.2016 - führt die Bundesregierung zur Frage 20 auf Seite 6 aus: „Für eine prioritäre Umsetzung der VB-E-Projekte ist eine vorrangige Planung erforderlich. Für die Planung der VB-Projekte insgesamt wird eine Erhöhung der Planungskapazitäten erforderlich sein.“ Und weiter in der Antwort der Frage 41 auf Seite 11: „Die Erhöhung der Planungskapazitäten bei den Vorhabenträgern ist eine wichtige Aufgabe, damit die im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) enthaltenen Vorhaben bei allen drei Verkehrsträgern umgesetzt werden können (…)“. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) obliegenden Aufgaben in den Bereichen Planung und Bau können mit dem eigenen Personal nicht allein erledigt werden. Seit den 1980er-Jahren ist daher eine systematische Verlagerung von Ingenieuraufgaben auf private Ingenieurbüros im Planungsbereich gängige Praxis (Dienstleistungen Dritter - „Dilau“). Diese „Dilau-Mittel“ wurden bereits für das Haushaltsjahr 2016 von 30 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro erhöht. Der Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 und die Fortschreibung der Mittelfristigen Planung (Mipla) bis 2020 sehen für die Jahre 2017 bis 2020 eine Fortschreibung der Ansatzerhöhung von 30 Millionen Euro auf 51 Millionen Euro pro Jahr vor. Für die Fremdleistungen übernimmt die NLStBV die Aufgabe des Auftraggebers - konkret sind hier Ausschreibungen zu tätigen, Verträge zu schließen und zu überwachen, Leistungen zu prüfen, zu beurteilen und abzurechnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6166 2 Ob die Aufgaben in erster Linie mittels eigenem Personal oder mittels Fremdleistungen und eigenem Personal bewältigt werden, hängt bei den sich regional verändernden Aufgabenschwerpunkten davon ab, inwieweit grundsätzlich geeignete Fachkräfte vorhanden sind, ob das Personal den Aufgaben folgt (Versetzungsproblematik) und ob organisatorische Veränderungen oder Aufgabenverlagerungen zu einer faktisch zeitnahen Aufgabenerledigung beitragen können. 1. Plant die Landesregierung die Aufstockung der Planungskapazitäten zur Umsetzung der Projekte im BVWP im Bereich Verkehrsträger Straße? Nach aktuellem Planungsstand sollen die zur Umsetzung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten weitestgehend durch Ingenieurbüros wahrgenommen werden. Die dafür erforderlichen höheren „Dilau-Mittel“ sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 und der Fortschreibung der Mipla bis 2020 enthalten. 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung genau (bitte konkret benennen)? Zur Umsetzung der Projekte im BVWP im Bereich Verkehrsträger Straße wird die NLStBV die zur Verfügung stehenden Beschäftigungsmöglichkeiten stets in vollem Umfang ausschöpfen. Das erfordert u. a. verstärkte Anstrengungen im Bereich der Personalgewinnung. Ferner wird durch entsprechende Prioritätensetzung sichergestellt, dass die Projekte realisiert werden können. 3. Ist eine Aufstockung des planerisch tätigen Personals der Landesstraßenbauverwaltung beabsichtigt? Die zusätzlichen Aufgaben sollen durch eine Erhöhung der „Dilau-Mittel“ von Ingenieurbüros wahrgenommen werden. 4. Falls eine Aufstockung des Personals beabsichtigt ist, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum (bitte nach Haushaltsjahren von 2017 an bis zum Ende des MiPla- Zeitraums aufschlüsseln)? Entfällt. 5. In welchem Umfang ist die Aufstockung der DILAU-Mittel für die Haushaltsjahre 2017 bis zum Ende des MiPla-Zeitraums geplant? Der Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 und die Fortschreibung der Mipla bis 2020 sehen für die Jahre 2017 bis 2020 eine Ansatzerhöhung von 30 Millionen Euro auf 51 Millionen Euro pro Jahr vor. 6. Geht die Landesregierung davon aus, dass sie in der Lage ist, die VB-E-Projekte und die VB-Projekte so zu planen, dass diese in dem vom BVWP vorgesehenen Zeitraum bis 2030 realisiert werden können? Alle Bundesfernstraßenprojekte mit gesetzlichem Planungsauftrag des „Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen “ schreiten mit unterschiedlichem Zeitbedarf kontinuierlich voran. Maßgeblich für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen sind die jeweiligen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten . Dabei ist insbesondere der Bereich der Genehmigung bzw. der Baurechtsbeschaffung (unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss) nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Landesregierung . Auch die tatsächliche Bereitstellung der Haushaltsmittel für die bauliche Realisierung erfolgt nicht durch das Land, sondern durch den Bund. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6166 3 Vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Laufzeit eines solchen Gesamtprozesses von teilweise 15 Jahren und mehr war es auch im bisherigen BVWP nicht vorgesehen, alle Projekte auch komplett realisieren zu können. 7. Geht die Landesregierung insbesondere davon aus, dass die wichtigen Projekte A 20, A 39, E 233 in dem genannten Zeitraum geplant und realisiert werden können? Die Projekte A 20, A 39 und E 233 sind schon vor dem aktuellen Entwurf des BVWP mit Hochdruck durch die Landesregierung vorangetrieben worden. Dementsprechend weisen die Maßnahmen bereits einen fortgeschrittenen Planungsstand auf. In einzelnen Abschnitten sind unter der Maßgabe eines reibungslosen Planfeststellungsverfahrens die ersten Planfeststellungsbeschlüsse bereits ab 2017 zu erwarten. Alle weiteren Abschnitte schließen sich in enger Folge an. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Bundes zu den noch nicht durch den Bund genehmigten Vorentwürfen und der Maßgabe eines reibungslosen weiteren Planungsablaufes. Unmittelbar nach dem Planfeststellungsbeschluss (ohne die Berücksichtigung der Abarbeitung von Klagen) kann nach der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Bund mit dem Bau begonnen werden. Nach derzeitiger Planung könnte somit ab 2018 der Bau der ersten Abschnitte beginnen. Noch vor 2030 wäre auch der letzte Abschnitt dieser Projekte im Bau. 8. Hat die Landesregierung bereits personalwirtschaftlich auf die Vorgaben des BVWP reagiert ? Zur Umsetzung der Projekte im BVWP im Bereich Verkehrsträger Straße ist es der NLStBV gelungen , die zur Verfügung stehenden Beschäftigungsmöglichkeiten in vollem Umfang auszuschöpfen. Durch entsprechende Prioritätensetzung wird sichergestellt, dass die Projekte realisiert werden können. 9. Wenn ja, in welche Form? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. (Ausgegeben am 01.08.2016) Drucksache 17/6166 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5999 Passt das Land seine Planungskapazitäten an die Festlegungen des Bundesverkehrswege-plans an? Anfrage der Abgeordneten Karsten Heineking und Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr