Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6167 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6004 - Welche Kriterien setzt das Land bei der Umsetzung des Radwegekonzepts? Anfrage des Abgeordneten Rainer Fredermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 19.07.2016, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten In der Ausgabe vom 14.06.2016 berichtet die Nordhannoversche Zeitung über die Realisierungschancen zweier Radwegeprojekte zwischen Großburgwedel und Oldhorst sowie zwischen Engelbostel und Berenbostel. In der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 10.06.2016 heißt es wörtlich: „Freiwillige Leistungen engagierter Kommunen können die Realisierung einzelner Projekte auch weiterhin beschleunigen.“ Die Nordhannoversche Zeitung interpretiert diese Aussage so, dass Kommunen beispielsweise durch den Ankauf von Grundstücken sowie die Übernahme von Planungskosten eine höhere Priorisierung eines Radwegeprojekts erreichen können. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Planung und der Bau von Radwegen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des jeweiligen Baulastträgers. Das Land Niedersachsen ist Baulastträger des rund 8 000 km langen Landesstraßennetzes . Auch wenn davon bereits über 4 500 km mit einem Radweg versehen sind, bestehen vielerorts nachvollziehbare Wünsche nach einer Netzergänzung. Im Juni 2016 veröffentlichte das Land das überarbeitete Radwegekonzept als Grundlage für den Neubau von Radwegen an niedersächsischen Landesstraßen. Dazu hatten die Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Gesprächen mit den Kommunen zunächst alle Wünsche gesammelt. Dabei wurden 600 Projekte mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 400 Millionen Euro genannt. Das neue Konzept 2016 berücksichtigt den bereits bestehenden regionalen Ausstattungsgrad, die Wünsche der letzten Fortschreibung 2012, die noch im „vordringlichen Bedarf“ verbliebenen Maßnahmen und die Ressourcen der Geschäftsbereiche. Da angesichts der begrenzten Mittel für diese freiwillige Leistung des Landes nicht alle Projekte in den nächsten Jahren bearbeitet und finanziert werden können, wurden landesweit 144 Projekte nach den Kriterien Radwegsicherung an Kindertagesstätten und Schulen, Radfahrerpotenzial, Lückenschluss, Tourismus, Machbarkeit und Kos- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6167 2 tenrelevanz gereiht und in den „vordringlichen Bedarf“ des jeweiligen Geschäftsbereiches der NLStBV aufgenommen. Diese Projekte stehen in den nächsten Jahren auf der Agenda des Landes und erreichen ein Investitionsvolumen von 100 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen bietet deshalb den Kommunen an, aktiv an der Projektierung eines Radweges mitzuwirken. Viele Projekte konnten in den letzten Jahren durch freiwilliges Engagement der Kommunen bei der Planung, dem Grunderwerb oder der Baudurchführung beschleunigt realisiert werden. Das Land übernimmt den Radweg nach der Fertigstellung in seine Baulast (Unterhaltung, Erneuerung, Reinigung, Winterdienst, Grünflächenpflege etc.). Freiwilliges kommunales Engagement kommt somit landesweit allen Radfahrern zugute. 1. Ist die Interpretation der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 10.06.2016 durch die Nordhannoversche Zeitung zutreffend? Der Geschäftsbereich Hannover der NLStBV hat nach Gesprächen mit der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim den Radwegwunsch an der L 380/382 Engelbostel–Berenbostel an Position 4 und den Radwegwunsch an der L 383 Schillerslage–Großburgwedel an Position 6 in sein „Radwegekonzept 2016 für Landesstraßen“ übernommen. Sofern die Kommune keine eigene Leistung einbringt, richtet sich die Dauer der für das Rechtsverfahren erforderlichen Planung ausschließlich nach den vorhandenen Ressourcen des Geschäftsbereiches Hannover. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Rechtsverfahrens kann über die bauliche Realisierung gesprochen werden. Eine kommunale Mithilfe könnte den Zeitrahmen der Fertigstellung der genannten Projekte verkürzen. 2. Welche Kriterien sind für die Landesregierung bei der Priorisierung von Projekten im Rahmen des Radwegekonzepts entscheidend? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr, dass durch diese Bevorzugung finanzstarker Kommunen wichtige Radwegeprojekte in anderen Kommunen in der Fläche nicht realisiert oder starken Verzögerungen unterworfen werden? Freiwillige Leistungen einzelner Kommunen tragen dazu bei, das Gesamtpaket der Radwege im Flächenland Niedersachsen schneller zu realisieren. Von dieser Beschleunigung profitieren alle Radfahrer landesweit. Dieser Vorteil überwiegt gegenüber gegebenenfalls kleineren Verschiebungen bei der Realisierung der priorisierten Projekte des „vordringlichen Bedarfs“. (Ausgegeben am 01.08.2016) Drucksache 17/6167 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6004 Welche Kriterien setzt das Land bei der Umsetzung des Radwegekonzepts? Anfrage des Abgeordneten Rainer Fredermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr