Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6178 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5997 - Warum stimmte die Rot-Grüne Landesregierung dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser zu, der die Möglichkeit zum Bau einer Pipeline in die Oberweser enthält? Anfrage der Abgeordneten Otto Deppmeyer, Uwe Schünemann und Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 27.07.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Mit Beschluss vom 22.10.2014 hat der Landtag in der Drucksache 17/2224 folgende Entschließung angenommen: „Werra und Weser entlasten - Hessen muss seiner Verantwortung für eine tragfähige Lösung für die Entsorgung der Kaliabwässer unter Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie gerecht werden“. Darin steht: „Der Landtag unterstützt (…) alle Möglichkeiten, den Bau einer Pipeline zur Oberweser zu verhindern.“ Weiterhin fordert der Landtag die Landesregierung in diesem Antrag auf, „…keinem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft Weser zuzustimmen, der eine Einleitung von Produktionsabwässern der Kaliförderung in die Weser mittels einer Pipeline vorsieht.“ Am 09.03.2016 hat der Landtag folgende Entschließung angenommen: „Keine Salzentsorgung zulasten der Weser: Moderne Vermeidungstechnik prüfen - Umweltbelastungen mindern - Arbeitsplätze in der Kali-Industrie langfristig sichern“. In dieser als Drucksache herausgegebenen Entschließung 17/5345 fordert der Landtag die Landesregierung auf, „1. in der Flussgebietsgemeinschaft Weser Maßnahmen abzulehnen, die geeignet sind, die beschlossenen Zielwerte der Belastung der Weser mit Chlorid, Kalium und Magnesium zu konterkarieren. Abzulehnen sind auch die sogenannte Bypasslösung oder jede andere Form von Oberweserpipeline, die den Zielwert für Boffzen von 300 mg Cl/l (90-Perzentil) und damit einen guten ökologischen Gewässerzustand bis zum Ende des Jahres 2027 gefährden. 2. in diesem Zusammenhang in der Flussgebietsgemeinschaft einzufordern, dass die bisher aussichtsreichste und von der K-UTEC AG vorgestellte Verfahrenskombination auf ihre Wirksamkeit und Machbarkeit schnellstmöglich überprüft und umgesetzt wird.“ Am 18.03.2016 hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser mit Zustimmung Niedersachsens den detaillierten Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung sowie das zugehörige detaillierte Maßnahmenprogramm veröffentlicht. Darin enthalten ist die Option zum Bau eines temporären Werra-Bypasses, die zur Anwendung kommt, wenn sich im Überprüfungsjahr 2018 zeigt, dass die vorgesehen Maßnahmen im Masterplan Salzreduzierung (Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage, Haldenabdeckung und Einstapeln und Versatz unter Tage) nicht ausreichen, um die angestrebten Verbesserungen des ökologischen Gewässerzustands zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung in der Drucksache 17/5657 auf die Frage „Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Beschluss der FGG Weser mit den Forderungen des einstimmigen Landtagsbeschluss vereinbar ist, obwohl viele Punkte des Plenarbeschlusses nicht oder kaum aufgenommen wurden“ Folgendes geantwortet: „Die Beschlussfassung in der Weser-Ministerkonferenz trägt dem politischen Willen des Landtages vollumfänglich Rech- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6178 2 nung. (…) In dem Text des Maßnahmenprogramms hat Niedersachsen ausdrücklich seine Ablehnung einer Ausleitung von Salzlaugen im Bereich der Kaliwerke und der Kalihalden und eine Einleitung flussabwärts verankert. Das Kapitel zu optionalen Maßnahmen nach dem Masterplan Salzreduzierung ist strittig geblieben und damit innerhalb der FGG nicht geeint. Im Text sind unterschiedliche Positionen der Länder aufgeführt. Für die Beschlüsse der FGG Weser ist Einstimmigkeit erforderlich . Daher sehen die Beschlüsse z. B. keine Ausleitung in die Oberweser mittels einer Pipeline vor. Das entspricht den Forderungen des einstimmigen Landtagsbeschlusses.“ Tatsächlich heißt es im detaillierten Bewirtschaftungsplan Salzbelastung (vgl. Seite 84) und im detaillierten Maßnahmenprogramm (Seite 15), dass Niedersachsen eine Einleitung von Salzlaugen flussabwärts ablehne, weil es dazu kein Erfordernis sehe. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat in der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) bei der Aufstellung der länderübergreifenden Bewirtschaftungsplanung Salz erreicht, dass ein umfangreiches und sehr konkretes Vermeidungsmaßnahmenpaket beschlossen wurde. Der optionalen Maßnahme einer Ausleitung von Salzabwässern in die Weser hat Niedersachsen in der Weser-Ministerkonferenz am 18.03.2016 nicht zugestimmt und ist damit den fraktionsübergreifend gefassten Beschlüssen des Landtages vollumfänglich gefolgt. Auf die in der Vorbemerkung genannte Antwort der Landesregierung in der Drucksache 17/5657 wird insoweit Bezug genommen. Niedersachsen hält an der Aussage fest, dass die in der Bewirtschaftungsplanung Salz vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen bei Anwendung des Maßstabes der besten verfügbaren Technik geeignet sind, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Weser - den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial - bis 2027 zu erreichen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Ablehnung des Werra-Bypasses oder jeder anderen Form von Oberweserpipeline durch Niedersachsen im Einklang mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie steht und eine EU-konforme Bewirtschaftungsplanung Salz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser gegeben ist. Bis Ende 2017 soll eine Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage errichtet werden, die die Salzabwassermenge (aus der Produktion) um 1,5 Millionen m³/Jahr reduziert. Weiterhin ist geplant, alle bestehenden und zukünftigen Halden abdecken zu lassen. Die dritte Maßnahme sieht das Einstapeln und den Versatz von verfestigten Rückständen in Grubengebäuden unter Tage vor. Eine weitere Einleitung in die Werra soll damit unterbunden werden. Dazu trägt auch bei, dass die Weser- Ministerkonferenz beschlossen hat, bis Ende 2018 ein umfassendes Monitoring im Hinblick auf den Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen vorzulegen und gegebenenfalls über weitere notwendige Maßnahmen zu entscheiden. Das können aus niedersächsischer Sicht weitere Vermeidungsmaßnahmen oder Produktionsdrosselungen sein. 1. Inwiefern steht die Zustimmung zu dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser 2015 bis 2021 im Einklang mit dem Landtagsbeschluss in der Drucksache 17/2224? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6178 3 2. Hat die Landesregierung die Landtagbeschlüsse genau umzusetzen oder nur den daraus für sie erkennbaren politischen Willen? Die Landesregierung hat bei der Umsetzung der Landtagsbeschlüsse die Überwachungsfunktion des Landtages gegenüber der vollziehenden Gewalt zu beachten und sich daran nach Maßgabe der Verfassung zu halten. 3. Welches Verfahren wendet die Landesregierung an, um aus konkreten Forderungen einen diffusen politischen Willen des Landtags zu extrahieren, der dann Maßstab ihres Handelns wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Inwiefern steht dieses Verfahren im Einklang mit den demokratischen Rechten des Landtags? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 und die Regelungen der Geschäftsordnung für den Landtag zu Beschlüssen verwiesen. 5. Welche Folgen treten ein, wenn sich im Jahr 2018 zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen des Masterplans Salzreduzierung nicht ausreichen, um die nötigen Verbesserungen des ökologischen Gewässerzustands herbeizuführen? Das detaillierte Maßnahmenprogramm Salz der FGG Weser sieht vor, die Salzkonzentrationen bis zum Ende der Umsetzungsfrist nach Wasserrahmenrichtlinie (2027) stufenweise abzusenken. Aus niedersächsischer Sicht bedeutet eine Überschreitung der stufenweise sinkenden Grenzwerte für Chlorid, Kalium und Magnesium zur Erreichung der Ziele der Bewirtschaftungsplanung Salz, dass unmittelbar betrieblich reagiert werden muss. Die Flussgebietsgemeinschaft Weser wird 2018 prüfen , ob weitere Maßnahmen zur Erreichung der Zielwerte für 2027 notwendig sind. Das können aus niedersächsischer Sicht weitere Vermeidungsmaßnahmen oder Produktionsdrosselungen sein. 6. In der Drucksache 17/5657 stuft die Landesregierung die Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Produktionsabwässern und zur Verbringung von Produktionsrückständen unter Tage sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Haldenabwässern (Haldenabdeckung) als technisch umsetzbare, grundsätzlich genehmigungsfähige und grundsätzlich verhältnismäßige Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung auf der Basis des derzeitigen Wissensstandes ein. Welche Argumente sprechen gegen die technische Umsetzbarkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen? Die tatsächliche Realisierbarkeit bestimmter Maßnahmen in der Praxis besteht in dem Erfordernis des großtechnischen Maßstabs, z. B. für die vollständige Abdeckung der bestehenden Salzhalden mit geeignetem Material oder für die Herstellung eines Versatzstoffes mit den erforderlichen gebirgsmechanischen Eigenschaften. Der detaillierte Bewirtschaftungsplan der FGG Weser sieht daher u. a. vor, die Realisierbarkeit in sogenannten Großversuchen zu erproben und 2018 damit abzuwägen, dass die für Gerstungen und Boffzen festgelegten Zielwerte nicht überschritten werden. Die Abwägung erfolgt auch auf der Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und seiner Auswertung in der FGG Weser sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus F+E-Maßnahmen (Forschung und Entwicklung) und deren weiterer Umsetzung und/oder gegebenenfalls zusätzlich notwendiger Maßnahmen, wie der Produktionsdrosselung oder alternativer Vermeidungsmaßnahmen vor Ort. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6178 4 7. Inwiefern führt die Zustimmung zum Bewirtschaftungsplan dazu, dass die Handlungsmöglichkeiten Niedersachsens, im Jahr 2018 den Bau des temporären Werra-Bypasses zu verhindern, bereits jetzt stark eingeschränkt sind? Der Prämisse der Fragesteller ist aus Sicht der Landesregierung zu widersprechen, sodass die Schlussfolgerung nicht eintritt. 8. Inwiefern kann die Landesregierung ausschließen, dass es zum Bau einer wie auch immer gearteten Weserpipeline kommt? Niedersachsen wird sich in der Flussgebietsgemeinschaft Weser weiterhin an die einstimmige Beschlusslage des Landtages halten. Durch die Beschlussfassung der Weser-Ministerkonferenz vom 18.03.2016 zu der Bewirtschaftungsplanung Salz der FGG Weser wird die hessische Landesregierung daran gehindert, der Firma K+S Kali GmbH die Genehmigung für eine Oberweserfernleitung entsprechend dem sogenannten Vier-Phasen-Plan zu erteilen. Die Zeit- und Zielwerte für Kalium, Magnesium und Chlorid an bestimmten Messstellen sind verbindlich vorgegeben ebenso wie die Maßnahmen, um dies zu erreichen . Dies schließt die Begleitung des Umsetzungsprozesses in der Arbeitsgruppe Salzreduzierung der FGG Weser mit dem Kaliunternehmen ein. Dies ist für die Landesregierung die Grundlage dafür, dass K+S in Vermeidungsmaßnahmen nach dem Maßstab der besten verfügbaren Technik sowie Forschung und Entwicklung investiert, um betriebliche Einschränkungen zu vermeiden. 9. Was tut die Landesregierung, um den Bau einer Weserpipeline zu verhindern? Dies hat die Landesregierung bereits getan, insofern wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Was hat die Landesregierung bisher getan, um der in der Drucksache 17/5345 zu 2. gefassten Forderung nach der schnellstmöglichen Überprüfung und Umsetzung des K- UTEC Verfahrens auf seine Wirksamkeit und Machbarkeit nachzukommen? Die niedersächsische Landesregierung hat sich in der FGG Weser dafür eingesetzt, dass schnellstmöglich eine Arbeitsgruppe Salzreduzierung eingerichtet wird. Auf der Weserministerkonferenz am 18.03.2016 wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Salzreduzierung beschlossen. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Begleitung des Umsetzungsprozesses des detaillierten Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung. Die Arbeitsgruppe erfasst auch die Prozessfortschritte in den Punkten der Entwicklung weiterer F+E-Vorhaben durch K+S sowie der Information über den Einsatz der besten verfügbaren Technik. Zudem hat sich Minister Wenzel in Thüringen bei der Firma K-UTEC über den dortigen Stand der Technik und Referenzanwendungen informiert. 11. Inwiefern steht die Landesregierung noch zu der öffentlichen Aussage von Ministerpräsident Stephan Weil vom 16.05.2014, in der er verkündet: „… wir sind nicht bereit, dass die Abwässer, die in Hessen produziert werden, bei Kali und Salz, über ‘ne schicke Pipeline auf niedersächsisches Territorium geleitet werden, damit sie hier dann in die Weser reinkommen. Das machen wir nicht mit…“? vgl. https://www.youtube.com/ watch?v=1FOeqAtWQoQ Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 12. Was tut die Landesregierung, um das Versprechen einzuhalten, das der Ministerpräsident den Menschen gegeben hat? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6178 5 13. Inwiefern hat die Landesregierung mit der Zustimmung zu dem Bewirtschaftungsplan, der die Option des temporären Werra-Bypasses enthält, das Versprechen des Ministerpräsidenten gebrochen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 14. In dem Artikel „Nicht mal einen Gartenschlauch“ vom 22.02.2016 schreibt das Göttigner Tageblatt Folgendes: „Zum umstrittenen Plan einer Salzwasser-Pipeline bemerkte Schminke Folgendes: An der Oberweser werden wir nicht einmal einen Gartenschlauch für die Einleitung dieser umweltschädlichen Salzbrühe akzeptieren, damit das klar ist‘„. Inwiefern steht die Zustimmung der Landesregierung zum Bewirtschaftungsplan im Einklang mit der erwähnten Aussage? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 15. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich die Menschen an der Oberweser nach den Aussagen des Ministerpräsidenten und des örtlichen SPD-Abgeordneten Ronald Schminke nun durch die Zustimmung Niedersachsens zu dem Bewirtschaftungsplan , der die Option zum Bau des temporären Werra-Bypasses enthält, „verschaukelt fühlen“? Nein. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 16. Welchen Stand hat das vom Regierungspräsidium Kassel eingeleitete Raumordnungsverfahren zur Vorbereitung des Baus der Oberweserpipeline? Das vom Regierungspräsidium Kassel auf Antrag der K+S Kali GmbH eingeleitete Raumordnungsverfahren (ROV) zur überregionalen Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier an die Oberweser (Rohrfernleitungsanlage) war mit Blick auf die Weserministerkonferenz im März 2016 vom 01. bis 23.03.2016 ausgesetzt worden. Es wird derzeit davon ausgegangen , dass die verfahrensführende Behörde die im Rahmen der Frist eingegangenen Stellungnahmen auswertet. 17. Was unternimmt die Landesregierung, um auf dieses Verfahren zur Wahrung niedersächsischer Interessen Einfluss zu nehmen? Die niedersächsische Landes-Raumordnung hat im Zuge des Beteiligungsverfahrens die betroffenen niedersächsischen Ressorts eingebunden und fristgerecht eine abgestimmte niedersächsische Stellungnahme zu den Antragsunterlagen der K+S Kali GmbH an das Regierungspräsidium Kassel abgegeben. In seiner Stellungnahme vom 29.01.2016 hat Niedersachsen die Einstellung des Verfahrens gefordert bzw. gefordert, das Vorhaben mit Feststellung der Nicht-Raumverträglichkeit und der Nicht- Umweltverträglichkeit abzuschließen, da das vom Regierungspräsidium Kassel eingeleitete ROV wegen der zugrundeliegenden Dimensionierung dem von der FGG Weser ausgelegten Entwurf eines detaillierten Bewirtschaftungsplans und detaillierten Maßnahmenprogramms bezüglich der Salzbelastung für die Flussgebietseinheit Weser widerspricht. Durch die sich aus den Antragsunterlagen zum ROV ergebende Einleitung von Abwässern aus der hessisch-thüringischen Kaliproduktion würden die Gewässergüte und der ökologische Zustand der Weser erheblich beeinträchtigt und auch Nutzungen der Unterlieger unmöglich gemacht. In einer ergänzenden Stellungnahme vom 29.02.2016 hat Niedersachsen nochmals seine Stellungnahme vom Januar bekräftigt und auf die große Betroffenheit durch die Auswirkungen hingewiesen , obwohl das Vorhaben ausschließlich auf hessischem Gebiet geplant ist, sowohl hinsichtlich der Rohrfernleitung als auch hinsichtlich der erforderlichen Speicherbecken und der Einleitungsstelle . Wenngleich daher die Ziele der niedersächsischen Raumordnung auf hessischem Gebiet keine Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6178 6 Bindungswirkung entfalten können und die Belange niedersächsischer Kommunen nicht unmittelbar gebietlich berührt seien, wirkten sich die Lage von Speicherbecken in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze von Niedersachsen und die Salzeinleitungen in die Oberweser direkt auf Belange niedersächsischer Gemeinden aus. Insbesondere die landwirtschaftliche Wasserversorgung, die Fischerei sowie der Tourismus sämtlicher an diesen Fluss angrenzender Gemeinden einschließlich der Küstengemeinden im Mündungstrichter seien von mit der Einleitung einhergehenden Veränderungen der Nutzbarkeit des Flusswassers betroffen. 18. Wie bewertet die EU-Kommission den Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021? Eine Äußerung der Europäischen Kommission (EU-KOM) im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2012/4081 der EU-KOM zur mangelhaften Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie - Salzeinleitungen in den Fluss Weser ist noch nicht bekannt und wird frühestens in der voraussichtlichen Paketsitzung mit der EU-KOM im Herbst 2016 erwartet. 19. Inwiefern geht die Landesregierung davon aus, dass durch diesen Bewirtschaftungsplan das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt wird und drohende Strafzahlungen abgewendet werden können? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die vorgebrachten Beanstandungen der EU-KOM im aktuellen detaillierten Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Salz als aufgegriffen und behoben angesehen und um wohlwollende Prüfung und um entsprechende Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gebeten. Dem schließt sich die Landesregierung inhaltlich an. 20. Welche Folgen ergeben sich für Niedersachsen, wenn die EU-Kommission den mit Niedersachsens Zustimmung beschlossenen Bewirtschaftungsplan als unzureichend einstuft und infolge des Vertragsverletzungsverfahrens Strafzahlungen anordnet? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen; insbesondere darauf, dass die Ablehnung des Werra-Bypasses oder jeder anderen Form von Oberweserpipeline durch Niedersachsen im Einklang mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie steht und eine EU-konforme Bewirtschaftungsplanung Salz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser gegeben ist. Sofern die EU-KOM gleichwohl die Festsetzung eines Zwangsgeldes und/oder Pauschalbetrages beantragen würde und der Europäische Gerichtshof diesem Antrag folgen würde, würde dieser Betrag auf die Länder in dem Verhältnis des Umfangs, in dem ihre Pflichtverletzung zur Entstehung der Leistungspflicht beigetragen hat, umgelegt werden. 21. Inwiefern hat die Landesregierung mit ihrer Zustimmung zum Bewirtschaftungsplan die Voraussetzungen dafür geschaffen, um als Land für eventuelle Strafzahlungen aus dem Vertragsverletzungsverfahren in Regress genommen zu werden? Die Landesregierung hat in der FGG Weser konstruktiv daran mitgewirkt, dass ein behördenverbindlicher Bewirtschaftungsplan zustande gekommen ist, der sowohl den Anforderungen der EU-KOM als auch den Vorgaben des Niedersächsischen Landtages entspricht und mögliche Sanktionen verhindert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 22. Inwiefern hätte die Erarbeitung eines eigenen Landessektorplans eine rechtssichere Grundlage für die spätere Verhinderung des Oberweser-Bypasses schaffen können? Ein eigenständiger niedersächsischer Bewirtschaftungsplan für die FGG Weser hätte keine rechtsichere Grundlage für eine Verhinderung der Oberweserfernleitung geschaffen, da sich der Plan Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6178 7 nicht auf das Verwaltungshandeln in Hessen erstreckt hätte. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen. 23. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch, der sich daraus ergibt, dass es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Weserministerkonferenz vom 18.3.2016 heißt „Die drei vorgesehenen Maßnahmen sind intensiv mit dem Unternehmen K+S abgestimmt .“, K+S jedoch in der noch am selben Tag veröffentlichten eigenen Pressemitteilung mit der Überschrift „Kritik am Masterplan Salzreduzierung - Wesentliche Maßnahmen nicht auf Realisierbarkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft“ u. a. erhebliche Zweifel bezüglich der Realisierbarkeit der im Bewirtschaftungsplan beschlossenen Maßnahmen , speziell der Einstapelung von Salzabwässern unter Tage, formuliert und am Ende sogar eine Klageandrohung zum Ausdruck bringt, indem erklärt wird: „Das Unternehmen hat zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans ausführlich Stellung genommen und wiederholt auf die genannten Probleme hingewiesen. K+S ist daher gehalten, sich eine gerichtliche Überprüfung ausdrücklich vorzubehalten.“? Das Unternehmen K+S hat sich bei seinen Äußerungen von eigenen unternehmerischen Gesichtspunkten leiten lassen, die von der Landesregierung nicht zu bewerten sind. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 24. Welche Experten aus welchen Kompetenzbereichen aus den Anrainerländern sind für die im Bewirtschaftungsplan vorgesehene Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Salzreduzierung vorgesehen? 25. Wie erfolgt deren Auswahl und durch wen? Die Fragen 24 und 25 werden zusammenfassend in der Antwort zu Frage 25 beantwortet. Auf der Weserratssitzung am 14./15.06.2016 wurde die Struktur der Arbeitsgruppe Salzreduzierung unter Beachtung der in der Bewirtschaftungsplanung Salz festgelegten Maßnahmen festgelegt. Im Nachgang zur Weserratssitzung haben die Länder ihre jeweiligen Experten benannt. Niedersachsen hat den für Oberflächengewässer zuständigen Referatsleiter des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz in die AG entsandt. Die Benennungen der Länder der FGG Weser ergeben sich aus der am 21.07.2016 versandten nachstehenden Liste der Geschäftsstelle (ohne E-Mail-Adressen). Hinweis: Bremen ist von 2016 bis 2018 Vorsitzland der FGG Weser. Ländervertreter für die AG Salzreduzierung Land Benannter Vertreter Fachliche Begleitung/Stellvertreter BY (bisher keine Benennung aus BY) HB (bisher keine Benennung aus HB) HE Herr Kurt Bartke (bergbauliche Belange) NI Herr Rudolf Gade (wasserwirtschaftliche Belange) Frau Mareike Fischer (wasserwirtschaftliche Belange) NW Herr Arnold Schmidt (wasserwirtschaftliche Belange) Herr Hans- Jürgen Fragemann (wasserwirtschaftliche Belange) ST Frau Schwabe-Hagedorn (wasserwirtschaftliche Belange) Herr Detlef Möbes (wasserwirtschaftliche Belange) TH Herr Thomas Lagemann (wasserwirtschaftliche Belange) Jörg Bodenstein (bergbauliche Belange) Die Auswahl des niedersächsischen Vertreters erfolgte durch das zuständige Ressort unter Beachtung des geforderten Aufgabenprofils. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6178 8 26. Zu welchen Anteilen besteht die Arbeitsgruppe aus Experten, Vertretern der K+S und Mitarbeitern der FGG Weser? Die Arbeitsgruppe besteht aus sachkundigen Vertretern der Länder der FGG Weser, die bei Bedarf weitere Experten hinzuziehen können; außerdem sind die Firma K+S und die Geschäftsstelle der FGG Weser Mitglieder der Arbeitsgruppe. 27. Wie erfolgt die Finanzierung dieser Arbeitsgruppe? Jedes Land trägt seine Kosten (Personalkosten) selbst. Eventuelle Sachkosten werden aus dem Haushalt der FGG Weser bestritten. 28. Wie will die Landesregierung dazu beitragen, in der geplanten Arbeitsgruppe ein unabhängiges , zielführendes, fachlich differenziertes Monitoring sicherzustellen? Dieser Beitrag wird durch die niedersächsische Vertretung in der Arbeitsgruppe, durch geeignete Expertenauswahl und die Beratung in der FGG Weser sichergestellt. Aufgabe der Arbeitsgruppe Salzreduzierung ist die enge Begleitung der betrieblichen Maßnahmen bzw. das Controlling des Umsetzungsprozesses und Erfassung der Prozessfortschritte des von der FGG Weser beschlossenen Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 bezüglich der Salzbelastung; insofern dient die Arbeitsgruppe der kontinuierlichen Kommunikation der FGG Weser mit dem Unternehmen K+S bezüglich der Umsetzung. Es ist vorgesehen, dass die Arbeitsgruppe Salzreduzierung den Weserrat regelmäßig über den aktuellen Fortschritt der Umsetzung der Maßnahmen des Maßnahmenprogramms sowie zur aktuellen Gewässergüte bezüglich der Salzbelastung von Werra und Weser in Form von Sachstandsberichten informiert. (Ausgegeben am 04.08.2016) Drucksache 17/6178 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5997 Warum stimmte die Rot-Grüne Landesregierung dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser zu, der die Möglichkeit zum Bau einer Pipeline in die Oberweser enthält? Anfrage der Abgeordneten Otto Deppmeyer, Uwe Schünemann und Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz