Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6012 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen in die Region Hannover und in die Landeshauptstadt Hannover vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Doris Schröder-Köpf, Dr. Thela Wernstedt, Michael Höntsch, Stefan Politze, Marco Brunotte, Dr. Silke Lesemann und Mustafa Erkan (SPD) an die Landesregierung , eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 29.07.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 2 Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf die Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat die Region Hannover aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 61.112.552,33 Euro erhalten. Konkret hat die Landeshauptstadt Hannover aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 53.881.875,78 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für die Region Hannover damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 47.583.270 Euro ergeben. Für die Landeshauptstadt Hannover würden sich damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 28.814.808 Euro ergeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 3 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus in der Region Hannover wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 2.517.935,41 2.728.011,79 2.138.244,19 1.131.084,00 8.515.275,39 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung in der Region Hannover wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 3.296.375,94 1.576.998,61 444.177,08 2.244.860,00 7.562.411,63 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus in der Landeshauptstadt Hannover wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 2.279.640,26 3.596.033,18 3.262.175,76 245.500,00 9.383.349,20 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung in der Landeshauptstadt Hannover wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 10.013.963,39 7.597.064,51 14.476.849,61 8.795.403,50 40.883.281,01 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover ? Region Hannover Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Umland von Hannover im Jahr 2013 mit 7.693.717,30 Euro, im Jahr 2014 mit 7.603.374,41 Euro, im Jahr 2015 mit 7.197.255,49 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 3.674.362,89 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. Landeshauptstadt Hannover Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2013 mit 28.621.538,18 Euro, im Jahr 2014 mit 18.124.182,09 Euro, im Jahr 2015 mit 28.912.699,90 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 19.166.329,61 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Hannover , insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl? Hochschulen am Studienstandort Hannover: Universität Hannover, Medizinische Hochschule Hannover, Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover, Hochschule Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 4 Entwicklung der Studierendenzahlen: Die Studierendenzahl an der Universität Hannover ist von 23.135 im Wintersemester 2013/2014 auf 26.318 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist von 3.278 im Wintersemester 2013/2014 auf 3.398 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) ist von 1.347 im Wintersemester 2013/2014 auf 1.469 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl an der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) ist leicht von 2.413 im Wintersemester 2013/2014 auf 2.368 im Wintersemester 2015/2016 gesunken. Die Studierendenzahl an der Hochschule Hannover ist von 8.914 im Wintersemester 2013/2014 auf 9.766 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf 200.551. In nichtstaatlicher Verantwortung sind in der Landeshauptstadt Hannover zudem die Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover und die Leibniz-Fachhochschule ansässig. Die Studierendenzahl der Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover ist von 495 im WS 2013/2014 zum WS 2015/2016 (kleine Hochschulstatistik) auf 578 gestiegen. Die Leibniz-Fachhochschule verzeichnete im gleichen Zeitraum eine Entwicklung der Studierendenzahl von 443 auf 555. Hochschulentwicklung (allgemein): In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen – ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen, – die Qualität des Studiums verbessern, – Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren, – die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern, – Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren, – Forschung und Innovation stärken, – Geschlechtergerechtigkeit realisieren, – ihre Internationalisierung intensivieren, – Wissenschaft als Beruf attraktiv machen, – Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten, – die Lehrerbildung stärken und – Transparenz in der Forschung gewährleisten. Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet . Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs - und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte. Hochschulpakt/Fachhochschulentwicklungsprogramm: Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 5 Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen, haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht . In den Jahren 2014 bis 2016 standen der Universität Hannover im Rahmen des Hochschulpaktes Mittel in Höhe von insgesamt 64,7 Millionen Euro zur Verfügung. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert , die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Universität Hannover für diese Zwecke insgesamt 5 Millionen Euro. Zusätzliche Mittel wurden für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern bereitgestellt. Um dem durch die Einführung der inklusiven Schule gestiegenen Bedarf an Lehrkräften für Sonderpädagogik zu begegnen, werden an der Universität Hannover die Studienplätze in diesem Bereich ausgebaut . Bis zum Jahr 2018 werden die Kapazitäten auf 230 Bachelor- und 200 Masterplätze erhöht. Für diesen Ausbau standen der Universität bislang insgesamt 1,9 Millionen Euro zur Verfügung. In den Jahren 2014 bis 2016 standen der Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover im Rahmen des Hochschulpaktes Mittel in Höhe von insgesamt 1,9 Millionen Euro zur Verfügung. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Hochschule für diese Zwecke insgesamt 1,7 Millionen Euro. Zusätzliche Mittel wurden für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern bereitgestellt. Für Basisqualifikationen der zukünftigen Lehrkräfte im Bereich Heterogenität und Inklusion erhielt die Hochschule 37.800 Euro. In den Jahren 2014 bis 2016 konnten der Hochschule Hannover im Rahmen von Projektförderungen (Hochschulpakt und Fachhochschulentwicklungsprogramm) aus Mitteln des MWK insgesamt 32,4 Millionen Euro bewilligt werden. Eines der zentralen Vorhaben dieser Landesregierung im Wissenschaftsbereich ist das Fachhochschulentwicklungsprogramm . Mit diesem Programm hat Niedersachsen dauerhaft und nachhaltig die Studienplatzkapazitäten der Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung um insgesamt etwa 3.400 zusätzliche Studienanfängerplätze ausgebaut. Die Fachhochschulen werden dadurch in die Lage versetzt, vor dem Hintergrund der regionalen Wirtschaftsstruktur ihre Profile zu stärken. Sehr gut nachgefragte Studienangebote können durch den Aufwuchs verstärkt werden, neue Studienangebote mit hohem Innovationsgehalt können entwickelt werden. Zur Umsetzung des Fachhochschulentwicklungsprogramms wurden die Haushalte der Fachhochschulen im Haushaltsjahr 2015 um 44 Millionen Euro dauerhaft aufgestockt. Im Haushalt 2016 folgten weitere 20 Millionen Euro, die kapitelscharf auf die Haushalte der Hochschulen übertragen wurden. Das heißt, ab dem Haushaltsjahr 2016 gibt es einen dauerhaften Aufwuchs für den Ausbau der Grundkapazitäten der Fachhochschulen um insgesamt 64 Millionen Euro bei den Etats der Fachhochschulen. Die Hochschule Hannover erhielt 2015 für die Schaffung von 499 zusätzlichen Anfängerplätzen 9,2 Millionen Euro, in 2016 wurden weitere 2,9 Millionen Euro für die Schaffung 155 zusätzlichen Anfängerplätzen zur Verfügung gestellt. Die Hochschule wird damit dauerhaft um 654 Anfängerplätze ausgebaut. Der Etat wächst daher ab 2016 dauerhaft um insgesamt 12,1 Millionen Euro. Für die nachfolgenden Themenkomplexe liegen Datenerhebungen zur Aufteilung der Mittel auf einzelne Studienstandorte der Hochschulen bzw. zur Aufteilung auf die Stadt bzw. den jeweiligen Landkreis nicht vor. Die Angaben werden bezogen auf die jeweilige Hochschule dargestellt. Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen: Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014 bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten , gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am 09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 6 Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *) HP 2013 (Euro) HP 2014 (Euro) HP 2015 (Euro) HP 2016 (Euro) Kapitel 06 17 Universität Hannover 226.699.000 233.450.000 238.200.000 242.698.000 Kapitel 06 19 **) Medizinische Hochschule Hannover 179.689.000 196.796.000 208.551.000 209.818.000 Kapitel 06 23 Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover 19.094.000 19.831.000 20.548.000 20.721.000 Kapitel 06 38 Hochschule Hannover 46.702.000 48.531.000 60.227.000 64.657.000 Kapitel 06 21 Tierärztliche Hochschule Hannover 54.479.000 56.489.000 58.380.000 58.790.000 *) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN **) Die Medizinische Hochschule Hannover erhält mit Abstand die höchste finanzielle Landesförderung für Forschung und Lehre in ganz Deutschland. Keine andere Universitätsklinika erhält so hohe Beträge pro Studierenden wie die Medizinische Hochschule Hannover. Abschaffung Studienbeitragspflicht: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die Landesregierung die Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen. Gewährung von Studienqualitätsmitteln: Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern . Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst . Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen. Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung stellt sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Universität Hannover WiSe 2014/2015 8.414.622,09 SoSe 2015 7.674.942,91 WiSe 2015/2016 9.047.625,25 SoSe 2016 8.634.145,47 33.771.335,72 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 7 Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Medizinische Hochschule Hannover WiSe 2014/2015 1.175.199,46 SoSe 2015 1.067.201,01 WiSe 2015/2016 1.049.127,80 SoSe 2016 964.051,47 4.255.579,74 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover WiSe 2014/2015 585.836,49 SoSe 2015 528.972,00 WiSe 2015/2016 518.833,37 SoSe 2016 439.928,38 2.073.570,24 Hochschule Hannover WiSe 2014/2015 3.700.599,95 SoSe 2015 3.485.484,67 WiSe 2015/2016 3.782.590,61 SoSe 2016 3.664.453,53 14.633.128,76 Tierärztliche Hochschule Hannover WiSe 2014/2015 690.749,27 SoSe 2015 582.310,01 WiSe 2015/2016 681.051,45 SoSe 2016 578.783,53 2.532.894,26 Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen. Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren 2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss), insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung , da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Universität Hannover WiSe 2013/2014 132.500,00 WiSe 2014/2015 133.000,00 WiSe 2015/2016 130.500,00 396.000,00 Medizinische Hochschule Hannover WiSe 2013/2014 20.000,00 WiSe 2014/2015 19.000,00 WiSe 2015/2016 16.500,00 55.500,00 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover WiSe 2013/2014 7.000,00 WiSe 2014/2015 9.000,00 WiSe 2015/2016 8.000,00 24.000,00 Hochschule Hannover WiSe 2013/2014 59.000,00 WiSe 2014/2015 59.000,00 WiSe 2015/2016 56.000,00 174.000,00 Tierärztliche Hochschule Hannover WiSe 2013/2014 11.500,00 WiSe 2014/2015 11.000,00 WiSe 2015/2016 10.000,00 32.500,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 8 Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/2017 steht noch aus. Niedersächsisches Promotionsprogramm: Das Land Niedersachsen fördert mit dem „Niedersächsischen Promotionsprogramm“ Promotionsprogramme an den Hochschulen des Landes. Damit sollen hochqualifizierte und ausgewählte Nachwuchsforscherinnen und -forscher erreicht werden. Förderfähig sind Programme, die insbesondere an bereits etablierte oder entstehende Forschungsschwerpunkte anknüpfen. Die Programme sollen insbesondere eine hervorragende Betreuung garantieren, die internationale Kompatibilität und Vernetzung der Nachwuchsbildung stärken sowie den gewachsenen Ansprüchen auf Vermittlung inter- und transdisziplinärer Kompetenzen Rechnung tragen. Die Ausschreibung des Programms erfolgt in einem zweijährigen Turnus. Da der Schwerpunkt der letzten Ausschreibungen jeweils auf kooperativen Promotionsprogrammen liegt - insbesondere hinsichtlich einer gemeinsamen Antragstellung mit niedersächsischen Fachhochschulen - ist eine Zuordnung der Mittel auf Städte bzw. Landkreise nicht möglich. Die für das jeweilige Promotionsprogramm geflossenen Mittel werden der Sprecherhochschule bzw. der mittelverwaltenden Hochschule zugeordnet. Im Rahmen des Niedersächsischen Promotionsprogramms sind folgende Mittel an Hochschulen in der Landeshauptstadt Hannover geflossen (Stand: 05.07.2016): insgesamt davon Universität Hannover davon Tierärztliche Hochschule Hannover davon Medizinische Hochschule Hannover 2013 1.137.937 Euro 594.000 Euro 163.334 Euro 380.603 Euro 2014 953.108 Euro 446.159 Euro 154.436 Euro 352.513 Euro 2015 1.538.869 Euro 975.618 Euro 234.631 Euro 328.620 Euro 2016 718.908 Euro 656.583 Euro 62.325 Euro 0 Euro insgesamt 4.348.822 Euro 2.672.360 Euro 614.726 Euro 1.061.736 Euro Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland: Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit. 2013: Universität Hannover 29.475,95 Euro Hochschule Hannover 32.826,69 Euro Medizinische Hochschule Hannover 1.550,00 Euro Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover 1.176,00 Euro Tierärztliche Hochschule Hannover 4.000,00 Euro 2014: Universität Hannover 13.177,40 Euro Hochschule Hannover 37.418,98 Euro Medizinische Hochschule Hannover 1.004,50 Euro Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover 2.000,00 Euro Tierärztliche Hochschule Hannover 3.986,12 Euro 2015: Universität Hannover 38.077,62 Euro Hochschule Hannover 45.589,30 Euro Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover 2.564,20 Euro Tierärztliche Hochschule Hannover 4.000,00 Euro 2016: Universität Hannover 38.800,00 Euro Hochschule Hannover 22.761,16 Euro Medizinische Hochschule Hannover 2.500,00 Euro Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover 2.500,00 Euro Tierärztliche Hochschule Hannover 2.000,00 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 9 Internationalisierung der Hochschulen: Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen wurden folgende Mittel vergeben. Im Rahmen der Förderlinie „Willkommen in Niedersachsen“ werden insbesondere Zuschüsse für kurzzeitige Orientierungs-Tutorien für ausländische Studierende zu Beginn ihres Aufenthaltes an einer niedersächsischen Hochschule und Zuschüsse für innovative Anreizmaßnahmen der Hochschulen zur Anwerbung von ausländischen Studierenden zur Aufnahme des Studiums an einer niedersächsischen Hochschule gewährt. Des Weiteren können Fachhochschulen Ausgleichsfinanzierungen bei Vorbereitung und Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen erhalten und innovative Maßnahmen der europäischen Zusammenarbeit im Einzelfall gefördert werden. 2013: Universität Hannover 16.240,00 Euro Hochschule Hannover 5.760,00 Euro Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover 1.600,00 Euro 2014: Universität Hannover 14.240,00 Euro Hochschule Hannover 5.920,00 Euro Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover 1.600,00 Euro 2015: Universität Hannover 14.240,00 Euro Hochschule Hannover 5.920,00 Euro Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover 1.600,00 Euro Medizinische Hochschule Hannover 881,29 Euro 2016: Universität Hannover 7.520,00 Euro Hochschule Hannover 1.120,00 Euro Wissenschaftspreis Niedersachsen: Mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen werden seit 2007 besondere Persönlichkeiten ausgezeichnet , die sich u. a. in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung in Niedersachsen verdient gemacht haben. Die Preisgelder werden ad personam und nicht an die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen ausgezahlt. An Preisträgerinnen und Preisträger der Universitäten und (Fach-)Hochschulen in der Landeshauptstadt Hannover wurden von 2013 bis 2016 Preisgelder in Höhe von insgesamt 142.500 Euro vergeben. Studentenwerke: Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt 14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten , Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupassen . Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den Hochschulen liegen MWK nicht vor. Für die Schaffung von zusätzlichen Wohnplätzen für Studierende wurden dem Studentenwerk Hannover für den Hochschulstandort Hannover folgende zinslose Darlehensmittel zur Unterstützung der Finanzierung von Bauprojekten bereitgestellt: im Jahr 2014 in Höhe von 1,5 Millionen Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 231.174 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 10 5. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? Folgende Förderung ist aus Mitteln der Kulturabteilung des MWK erfolgt: Landeshauptstadt Hannover 2013: 78.260.049 Euro (davon 125.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2014: 83.337.659 Euro (davon 350.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2015: 81.582.065 Euro (davon 250.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2016: 85.288.958 Euro (davon 350.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte). Region Hannover 2013: 547.902 Euro, 2014: 460.173 Euro, 2015: 481.308 Euro, 2016: 377.500 Euro (davon 275.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte). In den Summen der LH Hannover enthalten sind die im jeweiligen Haushaltsplan für die Staatstheater Hannover GmbH, das Landesmuseum Hannover und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege enthaltenen Haushaltsansätze. Diese Einrichtungen wirken und arbeiten weit über die Landeshauptstadt Hannover hinaus. Staatstheater Hannover GmbH 2013: 55.101.000 Euro, 2014: 57.261.000 Euro, 2015: 57.633.000 Euro, 2016: 61.376.000 Euro. Landesmuseum Hannover 2013: 5.731.000 Euro, 2014: 6.051.000 Euro, 2015: 6.336.000 Euro, 2016: 6.142.000 Euro. Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD) 2013: 7.777.000 Euro (Ansatz lt. HHPL.: 11.534.000 Euro), 2014: 7.482.000 Euro (Ansatz lt. HHPL.: 11.252.000 Euro), 2015: 7.428.000 Euro (Ansatz lt. HHPL.: 10.695.000 Euro), 2016: 7.583.000 Euro (Ansatz lt. HHPL.: 11.349.000 Euro). Die Differenz zwischen beiden Zahlen entspricht den auf die anderen Landkreise und kreisfreien Städte verteilten Denkmalfördermitteln. Darüber hinaus wurden für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland folgende Mittel vergeben : Landeshauptstadt Hannover 2013: 95.698,76 Euro, 2014: 101.520,00 Euro, 2015: 84.680,00 Euro, 2016: 24.000,00 Euro. Region Hannover: 2013: 7.252,50 Euro, 2014: 15.744,00 Euro, 2015: 6.000,00 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 11 6. Wie hat sich in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde in der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. In der Landeshauptstadt Hannover und in der Region Hannover wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 bisher für insgesamt 446 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 309 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover für insgesamt 493 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 433 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt. Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover 702 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 729 Anträge und im Kindergartenjahr 2014/2015 wurden bisher 718 Anträge bewilligt. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 510 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für die Kindergartenjahre 2014/2015 und 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 7. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 12 Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztags- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 13 bereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 152 156 162 8. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover verändert oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen ? Schulträger der öffentlichen Gesamtschulen in der Region Hannover sind gemäß § 163 Abs. 1 Satz 1 NKomVG die Landeshauptstadt Hannover und die übrigen regionsangehörigen Kommunen. Bei den Schulträgern in der Region Hannover, ohne die Landeshauptstadt Hannover, wurden seit dem Schuljahr 2013/2014 insgesamt sechs neue Gesamtschulen errichtet; die Errichtung einer weiteren Gesamtschule ist zum Schuljahr 2017/2018 bereits genehmigt. Außerdem wurden drei Gesamtschulen seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. In der Landeshauptstadt Hannover wurden seit dem Schuljahr 2013/2014 insgesamt zwei neue Gesamtschulen errichtet und drei Gesamtschulen, davon zwei Gesamtschulen in freier Trägerschaft , um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern in der Region Hannover derzeit keine Anträge zur Errichtung von weiteren Gesamtschulen oder für Erweiterungen um ein gymnasiales Angebot an Gesamtschulen vor. 9. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit 2013 entwickelt? In den nachfolgenden Tabellen sind für die Region Hannover und die Stadt Hannover die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt . Region Hannover: Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 17,2 39,0 43,8 6,6 27,3 3,7 47,8 14,1 0,6 2014/2015 17,6 39,4 43,0 5,6 22,8 4,2 47,4 19,4 0,6 2015/2016 18,5 39,1 42,4 6,9 20,0 4,1 47,9 20,6 0,5 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. Stadt Hannover: Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 16,5 34,0 49,5 4,3 10,9 47,6 34,9 2,4 2014/2015 16,1 35,4 48,5 3,1 9,4 2,8 46,6 35,9 2,2 2015/2016 15,0 33,4 51,6 3,1 8,6 2,7 48,7 34,7 2,1 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 14 10. Wie hat sich die Sprachförderung in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit dem Jahr 2013 entwickelt? In den nachfolgenden Tabellen ist die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und die Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (inkl. MS-Schulen) für die Region Hannover und die Stadt Hannover für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr . Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Region Hannover: Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 1.405,0 1.012,0 14 1 2014/2015 1.285,0 974,0 191 13 2015/2016 1.417,0 1.022,0 484 33 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Stadt Hannover: Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 1.791,5 1.085,0 121 8 2014/2015 1.517,0 1.144,0 285 17 2015/2016 1.683,0 1.186,0 376 27 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderer Konzepte und auch Sprachlernklassen . Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen werden in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 für die Landeshauptstadt Hannover um 5,7 % und für die Region Hannover um 85,1 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 5.562.000 Euro an die Einrichtungen der Landeshauptstadt Hannover und 1.128.700 Euro an die Einrichtungen der Region Hannover überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen der Landeshauptstadt Hannover in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für die Flüchtlinge insgesamt 1.256.500 Euro bewilligt. Für die Einrichtungen der Region Hannover wurden aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 1.178.500 Euro bewilligt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 15 11. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen an die Region Hannover und an die Landeshauptstadt Hannover für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an die Region Hannover - inklusive der Zuweisungen für die regionsangehörigen Kommunen ohne die Landeshauptstadt Hannover - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 1.545.323 2.675.684 An die Landeshauptstadt Hannover wurden folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 823.794 1.441.951 12. Wie viele Sprint-Projekte wurden in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover auf den Weg gebracht? In der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover werden 23 Sprint-Projekte durchgeführt . 13. Wie hat sich der Arbeitsmarkt in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt in der Region Hannover hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit in der Region Hannover seit Juni 2013 um 4,8 % (-2.304) auf 45.753 im Juni 2016 gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 7,5 % (Juni 2013 = 8,1 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 4,4 % (+20.545) auf 489.378 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. Auch der Arbeitsmarkt in der Landeshauptstadt Hannover hat sich in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit in der Landeshauptstadt Hannover seit Juni 2013 um 5,0 % (-1.416) auf 26.716 im Juni 2016 gesunken. Für den Bereich der Landeshauptstadt Hannover kann keine Arbeitslosenquote ausgewiesen werden, da diese auf der Grundlage der Zahl der Erwerbspersonen errechnet wird, die ausschließlich bis auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ermittelt wird. Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Juni 2013 deutlich um 5,3 % (+15.541) auf 308.272 im Juni 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 14. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 16 diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich für die Region Hannover die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 60.300 Euro 114.389 Euro - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen 1.928.852 Euro Von der Landeshauptstadt Hannover wurden in den Jahren 2013 bis zum 30.06.2016 keine Maßnahmen für den Breitbandausbau beantragt. 15. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel an die Region Hannover und an die Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt worden? Die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover zählen nicht zu den Zielgebieten der GRW-Förderung. 16. In welcher Höhe wurden in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Region Hannover Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung (Region Hannover) 432.467 Euro 835.229 Euro 1.158.455 Euro 570.048 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Landeshauptstadt Hannover Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 17 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung (Landeshauptstadt Hannover) 2.847.249 Euro 2.374.942 Euro 3.354.237 Euro 1.184.390 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Region Hannover Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung (Region Hannover) 4.700 Euro 561.331 Euro - - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Landeshauptstadt Hannover Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung (Landeshauptstadt Hannover) 235.178 Euro 47.413 Euro 122.360 Euro - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. In welcher Höhe wurden Innovationen in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover seit dem Jahr 2013 gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Region Hannover Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen (Region Hannover) 537.851 Euro 609.951 Euro 1.171.215 Euro 465.103 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Landeshauptstadt Hannover Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen (Landeshauptstadt Hannover) 7.385.808 Euro 8.536.001 Euro 7.072.166 Euro 1.728.038 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 18 Durch Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurden darüber hinaus in der Region sowie der Landeshauptstadt Hannover seit dem Jahr 2013 Förderungen für innovative Projekte in folgender Höhe bewilligt: 2013 2014 2015 2016 Förderung innovativer Projekte 38.414.399 Euro 19.922.956 Euro 22.984.742 Euro 6.871.500 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 19. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 in der Region Hannover 18.144.176 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Das Land Niedersachsen hat seit 2013 in der Landeshauptstadt Hannover keine Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur getätigt. 20. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung in der Region Hannover seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an die Region Hannover und an die Landeshauptstadt Hannover geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an die Region Hannover und an die Landeshauptstadt Hannover geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 25. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an die Region Hannover und an die Landeshauptstadt Hannover geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 20, 22, 24 und 25 werden zusammen in der beigefügten Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 20, 24 und 25 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 22 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. 21. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an die Region Hannover und an die Landeshauptstadt Hannover geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Region Hannover Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Barsinghausen, Stadt 144.714,14 30.665,22 175.379,36 Burgdorf, Stadt 375.387,28 211.795,79 38.051,94 625.235,01 Burgwedel 25.200,03 36.058,40 787.929,60 849.188,03 Garbsen, Stadt 29.500,00 531.237,31 506.628,13 788.875,97 1.856.241,41 Gehrden, Stadt 16.000,00 6.000,00 22.000,00 Hemmingen 12.000,00 34.358,52 35.965,68 40.875,80 123.200,00 Isernhagen 17.000,00 23.000,00 41.061,00 12.500,00 93.561,00 Laatzen, Stadt 7.545,09 232.915,69 309.000,00 549.460,78 Langenhagen, Stadt 45.780,61 21.739,15 129.899,37 19.312,99 216.732,12 Lehrte, Stadt 2.100,00 48.705,41 66.406,21 10.328,07 127.539,69 Neustadt am 26.761,60 603.341,52 640.973,98 10.000,00 1.281.077,10 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 19 Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt 5.000,00 5.000,00 Ronnenberg, Stadt 13.006,97 27.430,00 40.436,97 Seelze, Stadt 4.000,00 7.958,03 11.958,03 Sehnde 56.368,86 94.008,44 150.377,30 Springe, Stadt 388.719,66 68.414,15 124.484,54 5.000,00 586.618,35 Uetze 4.800,00 12.500,00 17.300,00 Wedemark 47.166,39 34.122,65 69.254,17 25.000,00 175.543,21 Wennigsen (Deister) 290.000,00 290.000,00 Wunstorf, Stadt 56.747,00 197.165,78 98.384,97 17.012,50 369.310,25 Region Hannover ins. 1.037.907,66 2.133.030,20 3.101.192,17 1.294.028,58 7.566.158,61 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Landeshauptstadt Hannover 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE 10.902.880,60 16.191.017,31 20.807.023,80 3.322.399,29 51.223.321,00 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an die Region Hannover und an die Landeshauptstadt Hannover geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Region Hannover Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Barsinghausen, Stadt 104.282,00 87.434,89 148.427,62 66.562,73 406.707,24 Burgdorf, Stadt 111.830,54 103.412,20 91.859,92 32.997,35 340.100,01 Burgwedel 748,20 379,80 1.128,00 Garbsen, Stadt 247.299,49 1.314.973,31 624.975,25 63.593,08 2.250.841,13 Gehrden, Stadt 1.023,90 1.023,90 Hemmingen 3.100,00 3.100,00 Isernhagen 7.500,00 7.500,00 Laatzen, Stadt 76.645,34 100.911,66 173.887,43 351.444,43 Langenhagen, Stadt 2.500,00 14.784,00 17.284,00 Lehrte, Stadt 2.000,00 2.000,00 Neustadt am Rübenberge , Stadt 4.569,37 1.125,00 5.694,37 Ronnenberg, Stadt 155.635,53 115.133,82 173.834,71 37.770,21 482.374,27 Seelze, Stadt 2.500,00 2.500,00 Sehnde 69.280,56 11.414,23 80.694,79 Uetze 54.789,05 18.159,72 726,56 73.675,33 Wedemark 2.000,00 2.000,00 Wennigsen (Deister ) 1.200,00 1.200,00 Wunstorf, Stadt 201.654,30 119.551,18 50.935,69 59.667,58 431.808,75 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6185 20 Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Region Hannover insgesamt 1.044.334,38 1.872.991,01 1.266.226,98 277.523,85 4.461.076,22 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Landeshauptstadt Hannover 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF 6.488.008,08 5.665.136,07 2.964.618,46 814.043,30 15.931.805,91 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 26. Wie viele Schulen in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen 86 und im Schuljahr 2015/2016 103 Schulen in der Region Hannover am Schulobstprogramm teil. Davon entfallen auf die Landeshauptstadt Hannover im Schuljahr 2014/2015 36 und im Schuljahr 2015/2016 44 Schulen. (Ausgegeben am 05.08.2016) KA6012_Region_Landeshauptstadt_Hannover.xlsx Jahr Kreis Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Region Hannover Hannover, Landeshauptstadt 0,00 228.622,36 296.392,36 734.422,63 2013 Region Hannover Barsinghausen, Stadt 0,00 48.748,00 556.260,05 234.431,43 2013 Region Hannover Burgdorf, Stadt 0,00 0,00 263.329,10 122.515,80 2013 Region Hannover Burgwedel, Stadt 0,00 0,00 0,00 411.903,31 2013 Region Hannover Garbsen, Stadt 0,00 43.195,00 123.495,00 98.447,26 2013 Region Hannover Gehrden, Stadt 0,00 0,00 189.850,00 155.364,36 2013 Region Hannover Hemmingen, Stadt 0,00 89.036,40 126.326,40 68.316,62 2013 Region Hannover Isernhagen 0,00 0,00 0,00 86.082,26 2013 Region Hannover Laatzen, Stadt 0,00 0,00 0,00 6.284,60 2013 Region Hannover Langenhagen, Stadt 0,00 0,00 0,00 26.473,44 2013 Region Hannover Lehrte, Stadt 0,00 0,00 0,00 90.492,25 2013 Region Hannover Neustadt am Rübenberge, Stadt 0,00 155.238,00 376.989,60 537.377,28 2013 Region Hannover Pattensen, Stadt 0,00 71.852,00 71.852,00 24.752,08 2013 Region Hannover Ronnenberg, Stadt 0,00 0,00 0,00 132.750,00 2013 Region Hannover Seelze, Stadt 0,00 0,00 18.750,00 9.010,34 2013 Region Hannover Sehnde, Stadt 0,00 360.842,00 509.254,79 276.692,39 2013 Region Hannover Springe, Stadt 0,00 0,00 0,00 72.505,55 2013 Region Hannover Uetze 0,00 0,00 68.518,00 171.490,01 2013 Region Hannover Wedemark 0,00 12.527,00 12.527,00 85.865,14 2013 Region Hannover Wennigsen (Deister) 0,00 0,00 5.150,00 17.116,81 2013 Region Hannover Wunstorf, Stadt 0,00 0,00 66.361,00 108.686,85 2013 SUMME 0,00 1.010.060,76 2.685.055,30 3.470.980,41 2014 Region Hannover Hannover, Landeshauptstadt 0,00 101.962,46 126.528,46 840.145,62 2014 Region Hannover Barsinghausen, Stadt 0,00 80.065,00 145.424,64 254.633,76 2014 Region Hannover Burgdorf, Stadt 0,00 0,00 96.000,00 54.971,04 2014 Region Hannover Burgwedel, Stadt 0,00 0,00 0,00 356.354,00 2014 Region Hannover Garbsen, Stadt 0,00 0,00 0,00 42.428,75 2014 Region Hannover Gehrden, Stadt 0,00 0,00 114.996,83 103.233,71 2014 Region Hannover Hemmingen, Stadt 0,00 7.783,00 44.283,00 24.378,46 2014 Region Hannover Isernhagen 0,00 0,00 0,00 82.103,46 2014 Region Hannover Laatzen, Stadt 0,00 0,00 0,00 3.685,80 2014 Region Hannover Langenhagen, Stadt 0,00 0,00 0,00 8.002,67 2014 Region Hannover Lehrte, Stadt 0,00 0,00 0,00 86.945,34 2014 Region Hannover Neustadt am Rübenberge, Stadt 0,00 447.755,79 710.405,19 717.906,32 2014 Region Hannover Pattensen, Stadt 0,00 0,00 0,00 139.541,57 2014 Region Hannover Ronnenberg, Stadt 0,00 0,00 0,00 13.523,18 2014 Region Hannover Seelze, Stadt 0,00 0,00 0,00 8.069,97 2014 Region Hannover Sehnde, Stadt 32.625,00 416.069,67 515.545,50 385.052,67 2014 Region Hannover Springe, Stadt 0,00 0,00 0,00 108.454,85 2014 Region Hannover Uetze 0,00 0,00 162.875,95 276.873,57 2014 Region Hannover Wedemark 0,00 50.320,61 50.320,61 68.683,96 2014 Region Hannover Wennigsen (Deister) 41.250,00 0,00 128.107,84 93.612,04 2014 Region Hannover Wunstorf, Stadt 0,00 0,00 20.286,00 68.336,74 2014 SUMME 73.875,00 1.103.956,53 2.114.774,02 3.736.937,48 2015 Region Hannover Hannover, Landeshauptstadt 0,00 104.277,29 108.257,29 911.950,32 2015 Region Hannover Barsinghausen, Stadt 0,00 76.033,00 105.033,00 134.601,16 2015 Region Hannover Burgdorf, Stadt 0,00 0,00 193.325,00 48.164,53 2015 Region Hannover Burgwedel, Stadt 0,00 0,00 0,00 170.754,30 2015 Region Hannover Garbsen, Stadt 0,00 0,00 0,00 52.381,52 2015 Region Hannover Gehrden, Stadt 0,00 0,00 231.420,00 21.302,37 2015 Region Hannover Hemmingen, Stadt 0,00 148.007,00 183.219,50 157.685,75 2015 Region Hannover Isernhagen 0,00 0,00 0,00 85.212,35 2015 Region Hannover Laatzen, Stadt 0,00 0,00 0,00 2.470,50 2015 Region Hannover Langenhagen, Stadt 0,00 0,00 0,00 17.249,12 2015 Region Hannover Lehrte, Stadt 0,00 0,00 0,00 90.490,18 2015 Region Hannover Neustadt am Rübenberge, Stadt 0,00 169.793,54 356.311,80 378.130,74 2015 Region Hannover Pattensen, Stadt 0,00 0,00 0,00 11.864,32 2015 Region Hannover Ronnenberg, Stadt 0,00 0,00 0,00 5.903,85 2015 Region Hannover Seelze, Stadt 0,00 75.699,00 473.049,00 7.470,67 2015 Region Hannover Sehnde, Stadt 0,00 18.237,00 26.237,00 15.691,41 2015 Region Hannover Springe, Stadt 0,00 0,00 0,00 58.369,73 2015 Region Hannover Uetze 0,00 0,00 0,00 79.315,73 2015 Region Hannover Wedemark 0,00 68.173,45 68.173,45 100.296,18 2015 Region Hannover Wennigsen (Deister) 0,00 0,00 0,00 17.512,80 2015 Region Hannover Wunstorf, Stadt 0,00 0,00 0,00 45.176,79 2015 SUMME 0,00 660.220,28 1.745.026,04 2.411.994,32 2016 Region Hannover Hannover, Landeshauptstadt 0,00 0,00 0,00 88.777,19 2016 Region Hannover Barsinghausen, Stadt 0,00 0,00 0,00 45.357,22 2016 Region Hannover Burgdorf, Stadt 0,00 0,00 0,00 73.700,69 2016 Region Hannover Burgwedel, Stadt 0,00 0,00 0,00 410.788,08 2016 Region Hannover Garbsen, Stadt 0,00 0,00 0,00 136.530,47 2016 Region Hannover Gehrden, Stadt 0,00 0,00 0,00 40.511,94 2016 Region Hannover Hemmingen, Stadt 0,00 0,00 0,00 24.712,44 2016 Region Hannover Isernhagen 0,00 0,00 0,00 82.637,22 2016 Region Hannover Laatzen, Stadt 0,00 0,00 0,00 5.385,53 2016 Region Hannover Langenhagen, Stadt 0,00 0,00 0,00 77.514,70 2016 Region Hannover Lehrte, Stadt 0,00 0,00 0,00 197.207,68 2016 Region Hannover Neustadt am Rübenberge, Stadt 0,00 0,00 0,00 513.582,07 2016 Region Hannover Pattensen, Stadt 0,00 0,00 0,00 29.539,95 2016 Region Hannover Ronnenberg, Stadt 0,00 0,00 0,00 7.551,30 2016 Region Hannover Seelze, Stadt 0,00 0,00 0,00 19.398,24 2016 Region Hannover Sehnde, Stadt 0,00 0,00 0,00 30.331,30 2016 Region Hannover Springe, Stadt 0,00 0,00 0,00 88.695,51 2016 Region Hannover Uetze 0,00 0,00 0,00 226.777,99 2016 Region Hannover Wedemark 0,00 0,00 0,00 203.699,09 2016 Region Hannover Wennigsen (Deister) 0,00 0,00 0,00 29.509,08 2016 Region Hannover Wunstorf, Stadt 0,00 0,00 0,00 131.146,93 2016 SUMME 0,00 0,00 0,00 2.463.354,62 SUMME ALLER JAHRE 73.875,00 2.774.237,57 6.544.855,36 12.083.266,83 Seite 1 von 1 Drucksache 17/6185 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/6012 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen in die Region Hannover und in die Landeshauptstadt Hannover vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Doris Schröder-Köpf, Dr. Thela Wernstedt, Michael Höntsch,Stefan Politze, Marco Brunotte, Dr. Silke Lesemann und Mustafa Erkan (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei erl - Antw zu 6012_Anl_1_Region_Landeshauptstadt_Hannover