Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6014 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Uelzen vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 29.07.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Nieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 2 sachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Uelzen aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Uelzen aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 8.840.656,76 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Uelzen damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 7.159.472 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Uelzen seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 345.301,86 1.619.684,03 3.449.558,33 307.488,30 5.722.032,52 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 66.993,77 141.471,92 3.500,00 211.965,69 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Uelzen? Zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge zählt nach Auffassung der Landesregierung u. a. eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen. Insoweit gewährte die Landesregierung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2013 Zuwendungen zur Stärkung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung. Der Schwerpunkt der Förderung lag dabei auf der hausärztlichen Versorgung . Für den Landkreis Uelzen wurden von der Landesregierung Zu-wendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Höhe von 100.000 Euro gewährt. Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 bis 2017 fördert die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Nieder-sachsen die Etablierung bestimmter kommunaler Strukturen sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. Für den Landkreis Uelzen wurden von der Landesregierung im Rahmen einer Strukturförderung im Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Uelzen im Jahr 2013 mit 2.933.505,19 Euro, im Jahr 2014 mit 2.835.343,36 Euro, im Jahr 2015 mit 3.999.192,50 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 4.408.099,42 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Uelzen seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 659.436 Euro, 2014: 684.368 Euro, 2015: 643.831 Euro, 2016: 578.111 Euro. 5. Wie hat sich im Landkreis Uelzen seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert ? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Uelzen somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 4 Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Uelzen wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 31 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 21 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Uelzen für insgesamt 32 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 30 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Uelzen 52 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 45 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 45 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 44 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 6. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Uelzen seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen, oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 5 Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Uelzen für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 11 11 10 7. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Uelzen verändert oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Im Landkreis Uelzen wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 weder eine neue Gesamtschule errichtet , noch wurde eine Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Uelzen keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 6 8. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden - wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen seit 2013 entwickelt? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Uelzen die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 25,9 40,1 33,9 5,1 15,2 38,5 41,2 2014/2015 20,1 39,6 40,3 3,0 15,2 34,0 47,8 2015/2016 22,1 40,7 37,1 3,3 16,2 35,3 45,1 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 9. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Uelzen seit dem Jahr 2013 entwickelt? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Uelzen für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076- Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 222,0 120,0 2014/2015 277,0 123,0 10 1 2015/2016 346,0 124,0 26 2 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 77,2 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 223.800 Euro an die Einrichtungen in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen in diesen Landkreisen in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 154.400 Euro bewilligt. Eine Aufteilung der genannten Mittel auf die beiden Landkreise ist nicht möglich, da hier nur eine Volkshochschule tätig ist und die Daten lediglich pro Erwachsenenbildungseinrichtung erfasst sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 7 10. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Uelzen für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Uelzen - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 206.752 350.642 11. Wie viele Sprint-Projekte wurden im Landkreis Uelzen auf den Weg gebracht? Im Landkreis Uelzen werden zwei Sprint-Projekte durchgeführt. 12. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Uelzen seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Uelzen hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Uelzen seit Juni 2013 um 10,6 % (-324) auf 2.738 im Juni 2016 deutlich gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 5,9 % (Juni 2013 = 6,7 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 3,7 % (+1.017) auf 28.648 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 13. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Uelzen getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvesti- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 8 tionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 100.000 Euro 275.087 Euro - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen 5.000.000 Euro 14. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Uelzen zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Uelzen GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 2.709.054 Euro 635.382 Euro 739.503 Euro 2.032.330 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 15. In welcher Höhe wurden im Landkreis Uelzen seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Uelzen Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 2.828.958 Euro 1.272.145 Euro 1.516.493 Euro 641.316 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Uelzen gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Uelzen Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 2.030.626 Euro 1.770.209 Euro 56.823 Euro 1.408.514 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Uelzen seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Uelzen Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 244.096 Euro 173.525 Euro 1.233.625 Euro 124.186 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 9 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Uelzen getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Uelzen 4.660.691 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 19. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Uelzen seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 21. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Uelzen geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Uelzen geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Uelzen geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 19, 21, 23 und 24 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 19, 23 und 24 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 21 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung -Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Altenmedingen 0,00 0,00 0,00 34.545,84 2013 Bad Bevensen, Stadt 0,00 0,00 30.000,00 122.356,86 2013 Barum 0,00 0,00 0,00 69.916,94 2013 Bienenbüttel 0,00 282.400,00 282.400,00 191.436,60 2013 Bad Bodenteich, Flecken 0,00 0,00 0,00 47.890,47 2013 Ebstorf,Klosterflecken 0,00 222.260,00 240.260,00 274.691,40 2013 Eimke 0,00 0,00 0,00 86.091,99 2013 Emmendorf 0,00 0,00 0,00 6.865,62 2013 Gerdau 0,00 0,00 43.600,00 66.734,87 2013 Himbergen 0,00 0,00 0,00 64.829,19 2013 Jelmstorf 0,00 0,00 0,00 7.510,79 2013 Lüder 0,00 213.849,99 213.849,99 118.932,97 2013 Natendorf 0,00 0,00 0,00 278.878,16 2013 Oetzen 0,00 0,00 0,00 141.265,52 2013 Rätzlingen 0,00 0,00 0,00 5.030,48 2013 Römstedt 0,00 0,00 0,00 15.595,52 2013 Rosche 0,00 70.550,00 70.550,00 95.954,65 2013 Schwienau 0,00 0,00 0,00 61.319,20 2013 Soltendieck 0,00 68.670,00 68.670,00 230.898,03 2013 Stoetze 0,00 0,00 0,00 43.409,19 2013 Suderburg 0,00 521.404,94 647.504,94 723.291,35 2013 Suhlendorf 0,00 17.490,00 60.220,46 179.904,58 2013 Uelzen, Stadt 0,00 20.990,00 210.751,73 1.014.208,51 2013 Weste 0,00 0,00 0,00 31.281,51 2013 Wriedel 0,00 0,00 0,00 71.935,10 2013 Wrestedt 0,00 88.660,00 94.660,00 282.084,03 2013 0,00 1.506.274,93 1.962.467,12 4.266.859,37 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 10 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung -Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2014 Altenmedingen 0,00 0,00 0,00 34.470,08 2014 Bad Bevensen, Stadt 0,00 0,00 65.497,00 165.069,68 2014 Barum 0,00 0,00 0,00 62.686,08 2014 Bienenbüttel 0,00 19.680,00 123.190,00 284.412,10 2014 Bad Bodenteich, Flecken 0,00 25.000,00 25.000,00 61.813,42 2014 Ebstorf,Klosterflecken 0,00 0,00 0,00 36.330,78 2014 Eimke 0,00 0,00 0,00 115.112,75 2014 Emmendorf 0,00 0,00 0,00 8.737,76 2014 Gerdau 0,00 0,00 0,00 88.671,28 2014 Himbergen 0,00 0,00 0,00 69.660,99 2014 Jelmstorf 0,00 0,00 0,00 7.807,39 2014 Lüder 0,00 18.330,00 18.330,00 84.029,34 2014 Natendorf 0,00 0,00 0,00 130.505,37 2014 Oetzen 0,00 0,00 0,00 34.155,74 2014 Rätzlingen 0,00 0,00 0,00 8.647,88 2014 Römstedt 0,00 0,00 0,00 19.123,52 2014 Rosche 0,00 334.950,00 334.950,00 425.255,95 2014 Schwienau 0,00 0,00 0,00 61.272,71 2014 Soltendieck 0,00 33.390,00 33.390,00 82.263,66 2014 Stoetze 0,00 0,00 0,00 87.469,22 2014 Suderburg 0,00 0,00 42.646,48 185.657,98 2014 Suhlendorf 0,00 19.740,00 29.826,00 159.583,48 2014 Uelzen, Stadt 0,00 0,00 2.840.663,95 3.085.296,84 2014 Weste 0,00 0,00 0,00 33.814,23 2014 Wriedel 0,00 0,00 0,00 121.257,43 2014 Wrestedt 0,00 18.070,00 24.070,00 216.567,81 2014 0,00 469.160,00 3.537.563,43 5.669.673,47 2015 Altenmedingen 0,00 0,00 0,00 36.022,27 2015 Bad Bevensen, Stadt 0,00 0,00 42.388,32 123.330,88 2015 Barum 0,00 0,00 0,00 29.963,92 2015 Bienenbüttel 0,00 84.100,00 84.100,00 229.430,35 2015 Bad Bodenteich, Flecken 0,00 0,00 0,00 74.795,24 2015 Ebstorf, Klosterflecken 0,00 0,00 0,00 15.878,72 2015 Eimke 0,00 0,00 0,00 152.976,55 2015 Emmendorf 0,00 0,00 0,00 3.570,48 2015 Gerdau 0,00 0,00 18.392,50 63.019,58 2015 Himbergen 0,00 0,00 0,00 71.928,89 2015 Jelmstorf 0,00 0,00 0,00 5.962,50 2015 Lüder 0,00 23.130,00 23.130,00 19.598,98 2015 Natendorf 0,00 0,00 0,00 130.251,08 2015 Oetzen 0,00 0,00 0,00 37.215,71 2015 Rätzlingen 0,00 0,00 0,00 4.371,39 2015 Römstedt 0,00 0,00 0,00 20.835,36 2015 Rosche 0,00 0,00 0,00 103.026,95 2015 Schwienau 0,00 0,00 0,00 42.333,83 2015 Soltendieck 0,00 25.070,00 25.070,00 46.468,41 2015 Stoetze 0,00 0,00 0,00 34.027,61 2015 Suderburg 0,00 0,00 61.832,01 119.621,49 2015 Suhlendorf 0,00 22.280,00 22.280,00 125.457,42 2015 Uelzen, Stadt 0,00 0,00 464.580,85 707.365,73 2015 Weste 0,00 0,00 0,00 24.859,38 2015 Wriedel 0,00 0,00 0,00 30.378,86 2015 Wrestedt 0,00 0,00 7.735,91 165.690,22 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 11 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung -Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2015 0,00 154.580,00 749.509,59 2.418.381,80 2016 Altenmedingen 0,00 0,00 0,00 54.392,07 2016 Bad Bevensen, Stadt 0,00 0,00 0,00 172.960,18 2016 Barum 0,00 0,00 0,00 77.204,27 2016 Bienenbüttel 0,00 0,00 0,00 303.536,54 2016 Bad Bodenteich, Flecken 0,00 0,00 0,00 131.520,67 2016 Ebstorf,Klosterflecken 0,00 0,00 0,00 60.896,33 2016 Eimke 0,00 0,00 0,00 105.123,93 2016 Emmendorf 0,00 0,00 0,00 27.479,26 2016 Gerdau 0,00 0,00 0,00 141.357,30 2016 Himbergen 0,00 0,00 0,00 108.031,61 2016 Jelmstorf 0,00 0,00 0,00 14.286,62 2016 Lüder 0,00 0,00 0,00 64.482,39 2016 Natendorf 0,00 0,00 0,00 272.439,50 2016 Oetzen 0,00 0,00 0,00 59.982,87 2016 Rätzlingen 0,00 0,00 0,00 4.381,70 2016 Römstedt 0,00 0,00 0,00 25.431,26 2016 Rosche 0,00 0,00 0,00 179.867,60 2016 Schwienau 0,00 0,00 0,00 105.710,65 2016 Soltendieck 0,00 0,00 0,00 79.438,44 2016 Stoetze 0,00 0,00 0,00 44.806,98 2016 Suderburg 0,00 0,00 0,00 174.585,56 2016 Suhlendorf 0,00 0,00 0,00 166.691,56 2016 Uelzen, Stadt 0,00 0,00 0,00 239.499,35 2016 Weste 0,00 0,00 0,00 17.999,77 2016 Wriedel 0,00 0,00 0,00 179.987,93 2016 Wrestedt 0,00 0,00 0,00 389.695,23 2016 0,00 0,00 0,00 3.201.789,57 LK Uelzen ins. 0,00 2.130.014,93 6.249.540,14 15.556.704,21 20. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Uelzen geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Altenmedingen 194.971,84 2.190,28 197.162,12 Bad Bevensen, Stadt 662.143,01 2.086.511,58 613.637,46 12.500,00 3.374.792,05 Barum 334.300,00 334.300,00 Bienenbüttel 86.953,39 820.845,54 907.798,93 Bodenteich, Flecken 7.048,58 7.048,58 Ebstorf, Flecken 7.187,54 5.412,46 12.600,00 Gerdau 100.106,18 100.106,18 Himbergen 6.000,00 5.000,00 11.000,00 Oetzen 6.000,00 6.000,00 Schwienau 2.410,34 2.410,34 Suderburg 137.674,46 76.419,12 785.175,76 124.185,53 1.123.454,87 Suhlendorf 36.000,01 4.800,00 40.800,01 Uelzen, Stadt 920.227,28 1.293.461,41 2.154.298,62 222.788,30 4.590.775,61 Wrestedt 3.840,00 6.000,00 9.840,00 Wriedel 58.780,45 58.780,45 LK Uelzen ins. 2.059.533,12 3.574.411,90 4.778.450,29 364.473,83 10.776.869,14 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6188 12 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Uelzen geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Altenmedingen 3.000,00 15.000,00 18.000,00 Bad Bevensen, Stadt 4.179,00 26.975,00 12.500,00 43.654,00 Bienenbüttel 12.500,00 12.500,00 Ebstorf, Flecken 3.000,00 12.500,00 15.500,00 Gerdau 7.625,00 7.625,00 Natendorf 11.507,51 11.507,51 Rätzlingen 12.500,00 12.500,00 Römstedt 9.450,00 9.450,00 Soltendieck 12.000,00 12.000,00 Uelzen, Stadt 1.557.492,55 1.469.239,45 743.414,60 164.268,11 3.934.414,71 Wrestedt 12.450,00 12.450,00 Wriedel 12.500,00 12.500,00 LK Uelzen ins. 1.567.671,55 1.593.289,45 776.872,11 164.268,11 4.102.101,22 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 25. Wie viele Schulen im Landkreis Uelzen nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 wie auch im Schuljahr 2015/2016 nahmen sieben Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 05.08.2016) Drucksache 17/6188 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6014 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Uelzen vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei