Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6017 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Wittmund vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Holger Heymann (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 01.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 29.07.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Nieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 2 sachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Wittmund aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Wittmund aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 6.728.140,32 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Wittmund damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 3.976.541 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Wittmund mit besonderem Blick auf die ostfriesischen Inseln seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Im Bereich des Städtebaus wurden keine Fördermittel an den Landkreis Wittmund gezahlt. Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 116.603,41 117.000,00 27.000,00 3.000,00 263.603,41 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 3 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Wittmund? Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Wittmund im Jahr 2013 mit 360.272,10 Euro, im Jahr 2014 mit 749.445,03 Euro, im Jahr 2015 mit 2.120.554,71 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 1.902.325,99 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Wittmund seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 381.970 Euro (davon 73.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2014: 303.264 Euro, 2015: 289.366 Euro, 2016: 241.360 Euro. In diesen Summen enthalten sind folgende Anteile für die Landesbühne Niedersachsen Nord: 2013: 220.907 Euro, 2014: 224.559 Euro, 2015: 234.220 Euro, 2016: 241.360 Euro. 5. Wie hat sich im Landkreis Wittmund seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert ? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Wittmund somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Wittmund wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 14 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 10 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Wittmund für insgesamt 16 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 13 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 4 Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Wittmund 32 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 34 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es bisher 34 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 16 Finanzhilfeanträge bewilligt . Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für die Kindergartenjahre 2014/2015 und 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 6. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Wittmund seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fra- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 5 gestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Wittmund für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 13 13 17 7. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Wittmund verändert oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Im Landkreis Wittmund wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 weder eine neue Gesamtschule errichtet , noch wurde eine Gesamtschule seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Wittmund keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. 8. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Wittmund seit 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Wittmund die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 6 Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 24,6 41,4 34,0 14,0 47,6 5,9 32,5 2014/2015 26,9 38,3 34,7 14,8 39,8 8,0 37,4 2015/2016 26,2 37,4 36,4 17,2 39,3 8,5 35,0 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 9. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Wittmund seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Wittmund für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 148,0 105,0 2014/2015 161,0 86,0 2015/2016 144,2 95,0 16 1 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderer Konzepte und auch Sprachlernklassen . Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 150,7 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 219.100 Euro an die Einrichtungen in den Landkreisen Friesland und Wittmund überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen in diesen Landkreisen in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 144.400 Euro bewilligt. Eine Aufteilung der genannten Mittel auf die beiden Landkreise ist nicht möglich, da hier nur eine Volkshochschule tätig ist und die Daten lediglich pro Erwachsenenbildungseinrichtung erfasst sind. 10. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Wittmund für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 7 Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Wittmund - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 125.539 211.981 11. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Wittmund auf den Weg gebracht? Im Landkreis Wittmund wird ein Sprint-Projekt durchgeführt. 12. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Wittmund seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Wittmund hat sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich entwickelt. Es gibt mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; aber - auch bedingt durch den aktuellen Zuzug von Asylbewerber und Flüchtlingen - mehr Arbeitslose. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Wittmund seit Juni 2013 um 5,2 % (+80) auf 1.606 im Juni 2016 angestiegen. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 5,6 % (Juni 2013 = 5,5 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 deutlich um 6,4 % (+853) auf 14.219 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 13. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Wittmund getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 8 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 25.114 Euro 45.464 Euro - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - 14. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Wittmund zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Wittmund GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 2.417.489 Euro 1.812.361 Euro 2.078.560 Euro 94.410 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 15. In welcher Höhe wurden im Landkreis Wittmund seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Wittmund Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 1.499.575 Euro 989.833 Euro 752.652 Euro 150.111 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Wittmund gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Wittmund Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 2.110.585 Euro 1.902.333 Euro 1.551.753 Euro - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Wittmund seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Wittmund Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 73.985 Euro 74.670 Euro 25.826 Euro 51.491 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 9 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. In welcher Höhe hat das Land Niedersachsen im Landkreis Wittmund seit dem Regierungswechsel 2013 Investitionen in Landesliegenschaften vorgenommen? Bitte einzeln aufführen. Die Investitionsmittel für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen einschließlich energetischer Sanierungsmaßnahmen i. H. v. rund 4,0 Millionen Euro sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschl. energetische Maßnahmen in Landesliegenschaften (Epl. 20 und Epl. 13, Kapitel 51 34) Mittelfreigabe in Tsd. Euro 2013 2014 2015 2016 LK Wittmund NIG Esens, Erweiterungsund Umbaumaßnahmen in versch. Gebäuden 78 400 1.240 1.495 Finanzamt Wittmund - 153 - - Straßenmeisterei Wittmund - - 281 - NIG Esens, Außenstelle Dämmarbeiten - - - 76 NIG Esens Hauptstelle, Dämmarbeiten - - - 164 PK Wittmund - - 73 - Summe 78 553 1.594 1.735 19. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Wittmund getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Wittmund 6.774.958 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 20. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Wittmund seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Wittmund geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Wittmund geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 25. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Wittmund geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 20, 22, 24 und 25 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 20, 24 und 25 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 24 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Blomberg 0,00 0,00 9.888,00 15.510,32 2013 Dunum 0,00 0,00 10.300,00 21.781,44 2013 Esens, Stadt 0,00 0,00 359.295,60 237.018,23 2013 Eversmeer 0,00 0,00 0,00 4.983,95 2013 Friedeburg 0,00 19.746,00 638.751,78 740.983,26 2013 Holtgast 0,00 0,00 0,00 24.313,97 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 10 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Langeoog 0,00 29.783,00 29.783,00 6.774,06 2013 Moorweg 0,00 0,00 0,00 7.364,30 2013 Nenndorf 0,00 0,00 20.065,00 96.655,68 2013 Neuharlingersiel 0,00 0,00 14.757,00 84.013,96 2013 Neuschoo 0,00 0,00 0,00 9.174,60 2013 Ochtersum 0,00 0,00 0,00 7.777,94 2013 Schweindorf 0,00 0,00 0,00 49.587,73 2013 Spiekeroog 0,00 0,00 0,00 2.026,06 2013 Stedesdorf 0,00 0,00 0,00 121.709,29 2013 Utarp 0,00 0,00 0,00 9.723,22 2013 Werdum 0,00 0,00 3.791,00 14.564,69 2013 Westerholt 0,00 0,00 24.204,00 34.820,27 2013 Wittmund, Stadt 0,00 0,00 113.453,87 256.505,71 2013 0,00 49.529,00 1.224.289,25 1.745.288,68 2014 Blomberg 0,00 0,00 22.723,00 22.723,00 2014 Dunum 0,00 0,00 63.200,00 2.916,96 2014 Esens, Stadt 0,00 0,00 6.500,00 7.753,55 2014 Eversmeer 0,00 0,00 0,00 2.441,25 2014 Friedeburg 0,00 254.277,00 535.739,73 424.746,83 2014 Holtgast 0,00 0,00 0,00 3.391,54 2014 Langeoog 0,00 164.700,00 164.700,00 160.200,37 2014 Moorweg 0,00 0,00 0,00 1.971,59 2014 Neuharlingersiel 0,00 0,00 0,00 16.696,75 2014 Neuschoo 0,00 0,00 0,00 528,72 2014 Ochtersum 0,00 0,00 0,00 755,64 2014 Stedesdorf 0,00 0,00 69.466,00 73.360,60 2014 Utarp 0,00 0,00 36.584,00 38.815,93 2014 Werdum 0,00 0,00 18.653,00 30.543,21 2014 Westerholt 0,00 0,00 11.660,00 12.773,66 2014 Wittmund, Stadt 0,00 26.833,00 183.362,00 302.375,20 2014 0,00 445.810,00 1.112.587,73 1.101.994,80 2015 Dunum 0,00 0,00 25.000,00 2.926,03 2015 Esens, Stadt 0,00 0,00 5.900,00 8.289,13 2015 Eversmeer 0,00 0,00 0,00 1.522,36 2015 Friedeburg 0,00 112.186,00 168.586,00 212.226,23 2015 Holtgast 0,00 0,00 0,00 103.785,49 2015 Langeoog 0,00 50.346,00 50.346,00 2.667,22 2015 Moorweg 0,00 0,00 0,00 1.340,30 2015 Nenndorf 0,00 0,00 0,00 26.075,38 2015 Neuharlingersiel 0,00 0,00 0,00 25.185,98 2015 Neuschoo 0,00 0,00 0,00 0,00 2015 Ochtersum 0,00 0,00 0,00 1.030,42 2015 Schweindorf 0,00 0,00 23.314,00 23.314,00 2015 Stedesdorf 0,00 0,00 0,00 3.490,83 2015 Utarp 0,00 0,00 0,00 2.635,40 2015 Werdum 0,00 0,00 0,00 11.743,61 2015 Westerholt 0,00 0,00 10.990,00 10.990,00 2015 Wittmund, Stadt 0,00 0,00 128.715,00 144.064,30 2015 0,00 162.532,00 412.851,00 581.286,68 2016 Blomberg 0,00 0,00 0,00 7.861,75 2016 Dunum 0,00 0,00 0,00 36.828,94 2016 Esens, Stadt 0,00 0,00 0,00 20.617,98 2016 Eversmeer 0,00 0,00 0,00 7.038,32 2016 Friedeburg 0,00 0,00 0,00 251.227,69 2016 Holtgast 0,00 0,00 0,00 76.558,07 2016 Langeoog 0,00 0,00 0,00 7.403,05 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6191 11 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2016 Moorweg 0,00 0,00 0,00 12.038,97 2016 Nenndorf 0,00 0,00 0,00 9.924,82 2016 Neuharlingersiel 0,00 0,00 0,00 43.792,50 2016 Neuschoo 0,00 0,00 0,00 20.805,58 2016 Ochtersum 0,00 0,00 0,00 10.462,83 2016 Schweindorf 0,00 0,00 0,00 5.847,40 2016 Spiekeroog 0,00 0,00 0,00 0,00 2016 Stedesdorf 0,00 0,00 0,00 27.645,11 2016 Utarp 0,00 0,00 0,00 11.376,88 2016 Werdum 0,00 0,00 0,00 4.801,25 2016 Westerholt 0,00 0,00 0,00 13.687,25 2016 Wittmund, Stadt 0,00 0,00 0,00 183.423,46 2016 0,00 0,00 0,00 751.341,85 0,00 657.871,00 2.749.727,98 4.179.912,01 21. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Wittmund geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Esens, Stadt 37.133,93 118,72 37.252,65 Friedeburg 198.925,43 37.334,76 44.914,97 20.659,68 301.834,84 Langeoog 6.000,00 333.026,39 128.437,25 467.463,64 Neuharlingersiel 228.754,49 287.281,32 516.035,81 Spiekeroog 130.206,72 61.862,34 101.726,98 293.796,04 Werdum 1.600,00 1.600,00 Wittmund, Stadt 185.727,00 234.454,19 794.460,79 4.210,00 1.218.851,98 LK Wittmund insg. 557.993,08 897.150,89 1.356.821,31 24.869,68 2.836.834,96 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Wittmund geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Blomberg 2.500,00 2.500,00 Friedeburg 12.461,16 12.461,16 Langeoog 2.500,00 2.500,00 Moorweg 2.500,00 2.500,00 Wittmund, Stadt 307.149,68 391.671,72 110.029,27 148.917,66 957.768,33 LK Wittmund insg. 327.110,84 391.671,72 110.029,27 148.917,66 977.729,49 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 26. Wie viele Schulen im Landkreis Wittmund nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen zehn und im Schuljahr 2015/2016 elf Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 08.08.2016) Drucksache 17/6191 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6017 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Wittmund vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Holger Heymann (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei