Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6202 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6069 - „Jobwärts“ an der KGS Schneverdingen: Streicht Kultusministerin Heiligenstadt dem prämierten Projekt für Hauptschulabsolventen die Unterstützung? Anfrage der Abgeordneten Kai Seefried und Lutz Winkelmann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 12.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 01.08.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Das Projekt „Jobwärts“ der KGS Schneverdingen dient dazu, Schülerinnen und Schülern des KGS- Hauptschulzweigs den Übergang in die Ausbildung zu erleichtern. Ein Modul des Projekts ist die sogenannte Nachbetreuung, bei der die Schule ihren Absolventinnen und Absolventen im ersten Ausbildungsjahr eine begleitende Unterstützung anbietet. Die Böhme-Zeitung berichtete am 21. Juni 2016: „Das Land Niedersachsen wird das Hauptschulprojekt Jobwärts der KGS Schneverdingen nicht länger unterstützen. Es sei nicht vorgesehen, der Schule erneut Anrechnungsstunden zu gewähren, teilte das Kultusministerium auf Anfrage mit. Die vor zwei Jahren per Erlass aufgestellte Regelung läuft mit Ende des Schuljahres aus.“ Die Zeitung berichtete weiterhin über ein Schreiben des Schulleiters der KGS an die Landesschulbehörde vom 22. Oktober 2015, in dem er die Weitergewährung der bisher seitens des Landes bereitgestellten Anrechnungsstunden für die beteiligten KGS-Lehrkräfte beantragt habe. Dem Bericht zufolge bestreite das Ministerium in einem Brief an den SPD-Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil , „jemals einen Antrag der KGS auf weitere Gewährung von Anrechnungsstunden erhalten zu haben.“ Laut Ministerium werde das Projekt „Jobwärts“ inzwischen als Schulversuch gesehen, und die Anrechnungsstunden seien im Rahmen des Schulversuchs genehmigt worden. Dies bestreitet laut Bericht der Schulleiter. Das Projekt wurde vielfach prämiert, u. a. 2012 von der Initiative „Deutschland - Land der Ideen“ als „Ausgezeichneter Ort im Land der Ideen“. Das Kultusministerium schrieb im September 2013 in ihrer Antwort auf eine Anfrage zur mündlichen Beantwortung von CDU-Abgeordneten (Drs. 17/610): „Das von der KGS durchgeführte Projekt ‚Jobwärts‘ hat sich bewährt (…) Eine Fortführung des Projekts ‚Jobwärts‘ in der gegenwärtigen Form, gegebenenfalls ergänzt um weitere Module für berufsorientierende Maßnahmen, wird aus Sicht der Landesregierung begrüßt.“ Laut Böhme-Zeitung vom 21. Juni 2016 hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt im Februar 2015 bei einem Besuch in Idingen das Projekt als einen Beitrag dazu gelobt, dass Hauptschüler einen Ausbildungsplatz finden und eine „Berufs- und Lebensperspektive bekommen“. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6202 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zur Berufsorientierung ihrer Schülerinnen und Schüler hat die Kooperative Gesamtschule (KGS) Schneverdingen Konzepte entwickelt, die - je nach Schulzweig - unterschiedliche Ansätze und Schwerpunktbildungen beinhalten. Für den Bereich des Hauptschulzweiges wurde das Konzept „Jobwärts“ entwickelt, welches eine Vielzahl von Modulen beinhaltet, z. B. – unterrichtliche Maßnahmen wie z. B. besondere Lernformen sowie innere Differenzierung und spezielle Förderkonzepte, – schulische Maßnahmen wie z. B. Schüler-Elterngespräche, Berufscoaching im Ganztagsbereich , – Zusammenarbeit mit der Berufsbildenden Schule z. B. in Form eines dortigen Unterrichtstages pro Woche in einem von vier Berufsfeldern, – Durchführung eines Kompaktseminars mit Bewerbungstraining und Besuch potenzieller Ausbildungsbetriebe , – „Nachbetreuung“, d. h. Zusammenarbeit mit der externen Jugendhilfeeinrichtung sowie begleitende Unterstützung durch Kontakt der Lehrkräfte mit den Ausbildungsbetrieben und den Auszubildenden (ehemalige Schülerinnen und Schüler). Die sogenannte Nachbetreuung zeigt Erfolge, gehört allerdings nicht dauerhaft in den Zuständigkeitsbereich und nicht zu den Kernaufgaben von Lehrkräften der allgemeinbildenden Schule, zumal sich die Schülerinnen und Schüler nicht mehr im allgemeinbildenden Schulsystem befinden. Eine niedersachsenweite Anwendung oder Verstetigung dieser auch landesweit einmaligen außerschulischen Nachbetreuung ehemaliger Schülerinnen und Schüler wird nicht angestrebt. Zur Durchführung der anfangs in der Freizeit der Lehrkräfte durchgeführten Nachbetreuung wurden mit Erlass vom 26.05.2014 fünf Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt. Die Gewährung dieser Anrechnungsstunden wurde auf zwei Jahre befristet und endete somit mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016. Im Juni 2016 wurden vom Kultusministerium Gespräche mit dem Schulleiter und der zuständigen Dezernentin der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) über die Perspektiven des Projekts „Jobwärts“ geführt. Diese Gespräche werden im August 2016 fortgeführt. Mit Erlass vom 23.06.2016 wurden der Schule befristet für ein Jahr bis zum 31.07.2017 weiterhin drei Anrechnungsstunden gewährt. Die Gewährung von drei Anrechnungsstunden für das kommende Schuljahr kann als Übergangslösung genutzt werden und eine Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung durch eine sozialpädagogische Fachkraft sicherstellen. Das Jahr des Übergangs kann auch genutzt werden, um einen Beschulungsverbund mit der BBS Soltau zu prüfen. In einem an „Frau Kultusministerin Heiligenstadt - vorab über Herrn Dieter Möhrmann“ adressierten Schreiben vom 22.10.2015 stellte der Schulleiter aus seiner Sicht die Vorteile der schulischen Nachbetreuung dar und bat um Verlängerung des o. a. Erlasses vom 26.05.2014. Dieses Schreiben wurde per E-Mail von Herrn Möhrmann mit dem Hinweis „schon vorab z. Ktn.“ und dem Hinweis , dass die bisherige Zuweisung von Anrechnungsstunden zum Schuljahresende ausläuft, am selben Tag weitergeleitet. Eine den dienstlichen Erfordernissen entsprechende Anfrage auf dem Dienstweg über die NLSchB ist ebenfalls gestellt worden, liegt dem Kultusministerium im Original aber nicht vor. Das Schreiben hat die NLSchB nach dortigen Angaben in der 45. Kalenderwoche 2015 verlassen, ein Eingang im Kultusministerium kann allerdings nicht nachvollzogen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6202 3 1. Hat die Landesregierung ihre Auffassung aus den vergangenen Jahren geändert, dass sich das Projekt bewährt habe und sie eine Fortführung in der gegenwärtigen Form begrüße ? Die Gesamtprojekt „Jobwärts“ wird weiterhin positiv bewertet. Hinsichtlich der Nachbetreuung erhalten die begleitenden Lehrkräfte letztmalig für diese Tätigkeit für die Dauer eines Schuljahres drei Anrechnungsstunden. Eine dauerhafte Verstetigung nachschulischer Betreuung durch Lehrkräfte der Schule ist aus den vorstehend genannten Gründen nicht möglich, geprüft werden andere Möglichkeiten der Fortführung (siehe Vorbemerkung der Landesregierung). 2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden bislang wie viele Anrechnungsstunden für die Nachbetreuung im Projekt „Jobwärts“ an die KGS Schneverdingen gegeben? Das Projekt „Jobwärts“ zeigt in seiner Vielfältigkeit verschiedene Wege für einen gelingenden Übergang von Schule in das Berufsleben auf. Es diente und dient auch der Erprobung neuer Wege und wurde bzw. wird aus diesem Grund mit zunächst fünf und künftig für die genannten Tätigkeiten drei Anrechnungsstunden - befristet für das Schuljahr 2016/2017 - ausgestattet. Die Gewährung von Anrechnungsstunden für Sonderaufgaben richtet sich nach § 16 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule). Danach kann das Kultusministerium Anrechnungsstunden gewähren, sofern eine Lehrkraft Sonderaufgaben, wie die Mitwirkung an einem Schulversuch, Modellversuch oder Projekt, die Erarbeitung von Lehrplänen oder die Mitarbeit bei zentralen Abschlussprüfungen, wahrnimmt. 3. Wie viele Anrechnungsstunden wird das Projekt „Jobwärts“ für die Nachbetreuung ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 erhalten? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 4. Falls keine oder weniger Anrechnungsstunden vorgesehen sind: Warum werden die Stunden reduziert? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 5. Wie ist es zu erklären, dass „Jobwärts“ laut Zeitungsbericht vom Kultusministerium als „Schulversuch“ bezeichnet wird - auch angesichts der Tatsache, dass Schulversuche laut § 22 des Niedersächsischen Schulgesetzes von der Schule oder dem Schulträger beantragt werden müssen? Auf die Antwort zu 2 wird verwiesen. Es handelt sich nicht um einen Schulversuch nach § 22 NSchG, bei dem eine wissenschaftliche Begleitung vorgesehen sowie Antragstellung und Benehmensherstellung mit dem Schulträger erforderlich sind. Vielmehr handelt es sich um ein Projekt, das mögliche Wege für einen erfolgreichen Übergang in das Berufsleben für eine benachteiligte Schülerklientel aufzeigen soll. 6. Seit wann ist das Schreiben des Schulleiters der KGS Schneverdingen vom 22. Oktober 2015 bezüglich der Weitergewährung von Anrechnungsstunden a) der Landesschulbehörde und b) dem Kultusministerium bekannt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6202 4 7. Warum wurde das Schreiben des Schulleiters bisher nicht beantwortet? Das Schreiben wurde beantwortet. (Ausgegeben am 09.08.2016) Drucksache 17/6202 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6069 „Jobwärts“ an der KGS Schneverdingen: Streicht Kultusministerin Heiligenstadt dem prä-mierten Projekt für Hauptschulabsolventen die Unterstützung? Anfrage der Abgeordneten Kai Seefried und Lutz Winkelmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums