Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6206 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6047 - Welche Auswirkungen hat die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen durchgesetzte Ausdehnung des Untersuchungsgegenstandes des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf die Arbeit der Landesverwaltung? Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke, Mechthild Ross-Luttmann, Ansgar-Bernhard Focke, Angelika Jahns und Sebastian Lechner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 21.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Mehrere Abgeordnete der Fraktion der SPD fragen in einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drs. 17/5923) nach den Auswirkungen, die der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss auf die Landesverwaltung hat. In dieser Frage möchten sie vor allem die Kosten und die Beschäftigung oder Befassung von Personal wissen. In der Anfrage wird hierbei nicht dahin gehend differenziert, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit ihrer Mehrheit den Untersuchungszeitraum zu der Ziffer I Nr. 1, 2, 5, 7 und der Ziffer II des Einsetzungsbeschlusses (Drs. 17/5687) um zwei Jahre verlängert haben, weswegen gegenwärtig ein Organstreitverfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anhängig ist. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat auf die zu erwartende Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) des Landtages wegen der damit verbundenen begleitenden Arbeiten bereits vor dem Einsetzungsbeschluss (Drs. 17/5687) und somit vor der endgültigen Festlegung des Untersuchungsgegenstandes in personeller, organisatorischer und materieller Hinsicht reagiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6206 2 1. Wie hoch sind die Kosten, die bis jetzt dem Land Niedersachsen für die Bearbeitung der durch die von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen veranlasste Ausdehnung des Untersuchungszeitraumes des 23. PUA um zwei Jahre - aufgeschlüsselt nach Behörden - entstanden sind? Die dem Land Niedersachsen bis zum 21. Juni 2016 in Bezug auf die Bearbeitung des erweiterten Untersuchungszeitraums entstandenen Kosten sind nicht verlässlich quantifizierbar. Die Mitglieder des 23. PUA haben die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf die Untersuchungsgegenstände nach Ziffer I Nrn. 3 und 4 (Komplex „Safia S.“ und Komplex „Hannover“) entsprechend den dort getroffenen Vereinbarungen priorisiert. Deshalb ist auch die bisherige begleitende Bearbeitung der Untersuchungsgegenstände durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung auf diese Komplexe konzentriert worden. Die genannten Komplexe betreffen nicht den Zeitraum vor dem 19. Februar 2013. Im Rahmen der bisher geleisteten Vorarbeiten zu den Untersuchungsgegenständen nach Ziffer I Nrn. 1, 2, 5, 7 und Ziffer II des Einsetzungsbeschlusses (Drs. 17/5687) ist in Bezug auf die Erweiterung des Untersuchungszeitraums nur ein marginaler Mehraufwand entstanden, dessen Anteil am Gesamtaufwand nicht belastbar festgestellt werden kann. Bezogen auf den gesamten Untersuchungsgegenstand hat der Untersuchungszeitraum vor dem 19. Februar 2013 den zeitlichen Aufwand der Bearbeitung bis zum 21. Juni 2016 nur unwesentlich vermehrt; der zeitliche Mehraufwand kann aber nicht beziffert werden. Zusätzliche Sach- und Reisekosten sind nicht entstanden. 2. Wie hoch sind die erwarteten Kosten, die dem Land Niedersachsen für die Bearbeitung der durch die von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen veranlasste Ausdehnung des Untersuchungszeitraumes des 23. PUA um zwei Jahre - aufgeschlüsselt nach Behörden - entstehen werden? Die zu erwartenden Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich quantifizierbar. Die dem Land Niedersachsen durch den 23. PUA entstehenden Kosten werden maßgeblich von der Art und dem Umfang der durchzuführenden Beweiserhebungen abhängen. Den Umfang der Beweiserhebung zu bestimmen, obliegt dem Ausschuss selbst. Derzeit lässt sich durch die vom Untersuchungsgenstand betroffenen Ressorts daher nicht verlässlich abschätzen, welche Beweise seitens des Ausschusses zukünftig noch erhoben werden und welche Teile der Beweisaufnahme sich davon auf den in der Frage benannten Zeitraum beziehen werden. Insofern ist weder eine hinreichend abgesicherte Prognose der entstehenden Gesamtkosten noch eine Prognose von Mehrkosten , die eventuell durch unterschiedliche Untersuchungszeiträume entstehen könnten, möglich. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird im Übrigen verwiesen. 3. Wie hoch ist der zeitliche und personelle Mehraufwand der Landesregierung, der durch die von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen veranlasste Ausdehnung des Untersuchungszeitraumes des 23. PUA um zwei Jahre entsteht? Ein zeitlicher oder personeller Mehraufwand lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich quantifizieren. Auf die Ausführungen zu Frage 2 wird im Übrigen verwiesen. 4. Wurde im Innenministerium eine Stabsstelle zur Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Arbeit des 23. PUA eingerichtet? Ja. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6206 3 5. Wenn ja bei Frage 4: Wann wurde diese Stabsstelle auf wessen Entscheidung eingerichtet ? Die Stabsstelle wurde auf Entscheidung des Abteilungsleiters 2 im Innenministerium vom 18.03.2016 zum 01.04.2016 eingerichtet. 6. Wenn ja bei Frage 4: Wie viele Beschäftigte waren oder sind in dieser Stabsstelle beschäftigt ? Seit der Einrichtung der Stabsstelle im Ministerium für Inneres und Sport ist die Zahl der dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 21. Juni 2016 auf 14 Personen angewachsen; ein Teil der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in Teilzeit beschäftigt. 7. Wenn ja bei Frage 4: Woher stammte das Personal der Stabsstelle, und wie wurde es bei der Stammdienststelle ersetzt? Das Personal der Stabsstelle stammt aus dem Innenministerium sowie dessen nachgeordneten Polizeidirektionen Braunschweig, Hannover, Göttingen und Oldenburg, dem Landeskriminalamt und der Zentralen Polizeidirektion. Zwei Beschäftige sind Pensionäre. In den Stammdienststellen sind die vakant gewordenen Dienstposten im Wege der Abordnung, Umsetzung, Neubesetzung und durch die Beauftragung zur Wahrnehmung der Geschäfte nachbesetzt worden. In der Folge sind zum Teil neue Vakanzen entstanden. Insgesamt fünf Stellen sind bei den Stammdienststellen nicht nachbesetzt worden. 8. Wenn ja bei Frage 4: Welche konkreten Aufgaben hatte oder hat die Stabsstelle? Die Stabsstelle befasst sich mit allen Angelegenheiten, die den 23. PUA betreffen, insbesondere mit der Koordinierung abteilungs- und ressortübergreifender Angelegenheiten, der Bearbeitung von Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten und von Beweisbeschlüssen sowie von Aktenvorlagebegehren nach Artikel 24 NV, die im thematischen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand des 23. PUA stehen. 9. Sind anderswo besondere Stellen zur Begleitung des 23. PUA geschaffen worden? Wenn ja, wo und mit wie vielen Personen und welcher konkreten Aufgabe? Neben der Bestellung von Beauftragten der Landesregierung sind zur Begleitung des 23. PUA besondere Stellen im Sinne von organisatorischen Einheiten in einer Aufbauorganisation wie folgt geschaffen worden: Wo Personen Aufgaben Justizministerium 1 Person (zugleich auch Beauftragter der LReg) Der Beauftragte bearbeitet Beweisbeschlüsse, koordiniert Aktenvorlagen im Justizministerium und Geschäftsbereich und ist Ansprechpartner für andere Ressorts und die Stabsstelle im Innenministerium . Er nimmt an den Sitzungen des PUA teil und beantwortet Kleine Anfragen im Zusammenhang mit Kosten des 23. PUA. Innenministerium Abteilung 5 12 Personen (Arbeitsgruppe) Die Arbeitsgruppe ist mit der Koordinierung und Erledigung aller zur Bewältigung des 23. PUA erforderlichen Aufgaben, insbesondere der Sichtung und Aufbereitung von Akten und Dateien, dem Scannen der Akten, dem Erstellen von Aktenverzeichnissen und Registern sowie der Koordinierung im Verfassungsschutzverbund nach § 8 a der Zusammenarbeitsrichtlinie (ZAR) betraut. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6206 4 Wo Personen Aufgaben Landeskriminalamt 4 Personen (Stabsstelle) Die Stabs- und Koordinierungsstellen der Polizeidirektionen und des LKA sowie die Steuerungsgruppe der PD Lüneburg haben die Aufgabe der Bearbeitung von Anfragen, Erlassen, Ersuchen und Einzelaufgaben, die im Zusammenhang mit dem 23. PUA stehen. Sie fungieren als Ansprechpartner der Stabsstelle des Innenministeriums und koordinieren und bearbeiten dezernats- und behördenübergreifende Angelegenheiten im Kontext des Untersuchungsgegenstandes sowie (Akten-)Zulieferungen der Behörde und der nachgeordneten Dienststellen. Diese Stellen sind zusätzlich mit der parallelen Bearbeitung des Aktenvorlagebegehrens des AfVerfSch vom 27.04.2016 betraut. 12 Personen (Koordinierungsstelle Abteilung 4) 3 Personen (Koordinierungsstelle Abteilung 2) Polizeidirektion Osnabrück 2 Personen (Stabsstelle) Polizeidirektion Oldenburg 2 Personen (Stabsstelle) Polizeidirektion Lüneburg 5 Personen (Steuerungsgruppe) Polizeidirektion Göttingen 4 Personen (Stabsstelle) Polizeidirektion Braunschweig 5 Personen (Koordinierungsstelle) Polizeidirektion Hannover 3 Personen (Stabsstelle) Zentraler Kriminaldienst Hannover 1 Person Koordinierung und Steuerung von Beauftragungen aus der Stabsstelle der Polizeidirektion Hannover. (Ausgegeben am 09.08.2016) Drucksache 17/6206 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6047 Welche Auswirkungen hat die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen durchgesetzte Ausdeh-nung des Untersuchungsgegenstandes des 23. Parlamentarischen Untersuchungsaus-schuss auf die Arbeit der Landesverwaltung? Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke, Mechthild Ross-Luttmann, Ansgar-Bernhard Focke, Angelika Jahns und Sebastian Lechner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport