Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6009 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst vorgenommen ? Anfrage des Abgeordneten Axel Brammer (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 29.07.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 2 Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Niedersächsische Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf die kreisfreie Stadt Delmenhorst aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat die Stadt Delmenhorst aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 7.520.703,08 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für die Stadt Delmenhorst damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 5.795.565 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 1.429.219,00 373.672,00 1.205.830,00 0,00 3.008.721,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 93.375,41 1.994.713,57 264.600,00 65.000,00 2.417.688,98 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge in der kreisfreien Stadt Delmenhorst? Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser der Stadt Delmenhorst im Jahr 2013 mit 4.479.271,45 Euro, im Jahr 2014 mit 1.135.474,59 Euro, im Jahr 2015 mit 1.127.842,04 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 562.697,72 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 78.830 Euro, 2014: 132.733 Euro, 2015: 118.950 Euro, 2016: 51.500 Euro. 5. Wie hat sich in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde in der Stadt Delmenhorst somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. In der Stadt Delmenhorst wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 22 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 22 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich der Stadt Delmenhorst für insgesamt 23 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 23 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt. Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 4 Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich der Stadt Delmenhorst 22 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 23 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 26 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 26 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 6. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 5 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für die kreisfreie Stadt Delmenhorst für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 10 13 12 7. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst verändert oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? In der Stadt Delmenhorst wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 weder eine neue Gesamtschule errichtet , noch wurde eine Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen vom Schulträger kein Antrag zur Errichtung einer Gesamtschule und kein Antrag zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. 8. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit 2013 entwickelt? In der nachfolgenden Tabelle sind für die Stadt Delmenhorst die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 26,3 38,2 35,5 5,5 23,2 17,3 38,1 16,0 2014/2015 29,3 36,0 34,7 4,7 20,3 21,5 38,0 15,6 2015/2016 31,2 34,8 34,0 3,6 17,7 26,7 37,5 14,5 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 6 9. Wie hat sich die Sprachförderung in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit dem Jahr 2013 entwickelt? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für die Stadt Delmenhorst für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 210,0 214,0 45 4 2014/2015 224,0 198,0 46 3 2015/2016 271,0 173,0 91 6 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 61 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 267.100 Euro an die Einrichtungen der kreisfreien Stadt Delmenhorst überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen der kreisfreien Stadt Delmenhorst in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 131.600 Euro bewilligt. 10. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an die Stadt Delmenhorst folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 173.587 295.908 11. Wie viele Sprint-Projekte wurden in der kreisfreien Stadt Delmenhorst auf den Weg gebracht ? In der kreisfreien Stadt Delmenhorst wird ein Sprint-Projekt durchgeführt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 7 12. Wie hat sich der Arbeitsmarkt in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt in der Stadt Delmenhorst hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dennoch ist die Arbeitslosenquote in der Stadt Delmenhorst eine der Höchsten in Niedersachsen. In der Quote spiegeln sich die strukturellen Probleme und die Betroffenheit vom Strukturwandel wieder. Die Arbeitslosigkeit in der Stadt Delmenhorst ist seit Juni 2013 zwar um 2,4 % (-99) auf 4.081 im Juni 2016 gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote gehört mit 10,3 % (Juni 2013 = 10,5 %) jedoch weiterhin zu den höchsten in Niedersachsen. Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 3,4 % (+668) auf 20.040 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 13. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau in der kreisfreien Stadt Delmenhorst getroffen? In den Jahren 2013 bis zum 30.06.2016 wurden von der kreisfreien Stadt Delmenhorst keine Maßnahmen für den Breitbandausbau beantragt. 14. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel in der kreisfreien Stadt Delmenhorst zur Verfügung gestellt worden? Die kreisfreie Stadt Delmenhorst gehört seit dem 01.07.2014 zu den niedersächsischen Fördergebieten für die GRW-Mittelverteilung. Bis zum Stichtag 30.06.2016 wurden in der kreisfreien Stadt Delmenhorst keine GRW-Fördermittel ausgezahlt. 15. In welcher Höhe wurden in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der kreisfreien Stadt Delmenhorst Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 290.047 Euro 29.192 Euro 279.372 Euro 12.500 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung in der kreisfreien Stadt Delmenhorst gefördert? In den Jahren 2013 bis zum 30. Juni 2016 wurden in der kreisfreien Stadt Delmenhorst keine Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung ausgezahlt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst seit dem Jahr 2013 gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der kreisfreien Stadt Delmenhorst Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 8 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 3.093 Euro 7.405 Euro - - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Durch Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurden darüber hinaus in der kreisfreien Stadt Delmenhorst im Jahr 2013 Förderungen für innovative Projekte in Höhe von 1.826.000 Euro bewilligt. 18. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur der kreisfreien Stadt Delmenhorst getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 in der kreisfeien Stadt Delmenhorst 993.062 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 19. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an die kreisfreie Stadt Delmenhorst geflossen ? 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE 317.648,78 53.250,99 289.894,66 12.500,00 673.294,43 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 20. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an die kreisfreie Stadt Delmenhorst geflossen ? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an die kreisfreie Stadt Delmenhorst geflossen ? 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an die kreisfreie Stadt Delmenhorst geflossen ? Die Fragen 20, 22, und 23 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. In der Antwort auf die Frage 20 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 0,00 0,00 0,00 84.151,18 2014 0,00 0,00 0,00 140.761,95 2015 0,00 0,00 0,00 77.565,81 2016 0,00 0,00 0,00 151.002,04 Insg. 0,00 0,00 0,00 453.480,98 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6207 9 21. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an die kreisfreie Stadt Delmenhorst geflossen ? 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF 10.600,00 7.500,00 18.100,00 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 24. Wie viele Schulen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen drei und im Schuljahr 2015/2016 neun Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 09.08.2016) Drucksache 17/6207 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6009 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen in der kreisfreien Stadt Delmenhorst vor-genommen? Anfrage des Abgeordneten Axel Brammer (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei