Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6041 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Cuxhaven vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Uwe Santjer (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Nieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 2 sachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Cuxhaven aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Cuxhaven aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 22.875.309,21 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Cuxhaven damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 18.546.389 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Cuxhaven seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 2.378.460,16 1.186.962,59 2.457.538,99 573.000,00 6.595.961,74 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 239.763,41 1.112.600,00 486.000,00 2.368.150,00 4.206.513,41 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Cuxhaven? Zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge zählt nach Auffassung der Landesregierung u. a. eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen. Insoweit gewährte die Landesregierung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2013 Zuwendungen zur Stärkung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung. Der Schwerpunkt der Förderung lag dabei auf der hausärztlichen Versorgung . Für den Landkreis Cuxhaven wurden von der Landesregierung Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Höhe von 54.301,61 Euro gewährt. Um mehr Ärztinnen bzw. Ärzten und Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten die Ansiedlung in strukturschwachen, ländlichen Regionen Niedersachsens zu erleichtern, hatte die Landesregierung - in einem gemeinsamen Projekt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und den gesetzlichen Krankenkassen - in den Jahren 2014 und 2015 einen Niedersachsenfonds eingerichtet. Der Schwerpunkt der Förderung lag auf der hausärztlichen Versorgung. Für den Landkreis Cuxhaven wurden im Jahr 2015 von der Landesregierung Zuwendungen aus dem Niedersachsenfonds in Höhe von 33.333,33 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Cuxhaven im Jahr 2013 mit 1.935.538,20 Euro, im Jahr 2014 mit 2.388.250,97 Euro, im Jahr 2015 mit 3.058.681,22 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 882.331,04 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Cuxhaven seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? Aus Mitteln der Kulturabteilung des MWK sind folgende Förderungen erfolgt: 2013: 246.863 Euro 2014: 359.812 Euro 2015: 185.318 Euro 2016: 71.000 Euro. Darüber hinaus wurden für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland folgende Mittel vergeben : 2013: 3.860,00 Euro 2014: 17.500,00 Euro 2015: 14.630,00 Euro 2016: 8.000,00 Euro. 5. Wie hat sich im Landkreis Cuxhaven seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert ? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersach- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 4 sen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Cuxhaven somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Cuxhaven wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 66 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 41 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Cuxhaven für insgesamt 68 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 56 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Cuxhaven 140 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 139 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es bisher 144 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 86 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für die Kindergartenjahre 2014/2015 und 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 6. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Cuxhaven seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 5 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Cuxhaven für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 30 32 32 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 6 7. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Cuxhaven verändert, oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Im Landkreis Cuxhaven wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 weder eine neue Gesamtschule errichtet , noch wurde eine Gesamtschule seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Cuxhaven keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. 8. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Cuxhaven seit 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Cuxhaven die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 25,3 37,2 37,6 9,3 21,3 23,7 44,6 1,0 2014/2015 21,7 37,6 40,7 8,8 22,7 24,3 43,0 1,2 2015/2016 20,0 37,7 42,3 8,3 23,3 23,2 43,8 1,4 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 9. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Cuxhaven seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Cuxhaven für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 396,5 338,0 9 1 2014/2015 442,0 350,0 33 2 2015/2016 427,0 380,0 86 7 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 7 Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 36,0 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 544.500 Euro an die Einrichtungen im LK Cuxhaven überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Cuxhaven in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 341.100 Euro bewilligt. 10. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Cuxhaven für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Cuxhaven - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 438.713 753.601 11. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Cuxhaven auf den Weg gebracht? Im Landkreis Cuxhaven werden sechs Sprint-Projekte durchgeführt. 12. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Cuxhaven seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Cuxhaven hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Cuxhaven seit Juni 2013 um 2,6 % (-152) auf 5.766 im Juni 2016 gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 5,7 % (Juni 2013 = 5,9 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 3,6 % (+1.538) auf 43.895 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 13. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Cuxhaven getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommuna- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 8 len Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 2.311.538 Euro 1.409.651 Euro - - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - - - 2.356.761 Euro 14. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Cuxhaven zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Cuxhaven GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 5.022.070 Euro 7.477.514 Euro 3.584.238 Euro 2.177.159 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 15. In welcher Höhe wurden im Landkreis Cuxhaven seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Cuxhaven Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 2.957.699 Euro 2.184.905 Euro 787.031 Euro 87.632 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Cuxhaven gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Cuxhaven Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 3.631.275 Euro 11.325.793 Euro 7.008.448 Euro 2.631.201 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 9 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Cuxhaven seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Cuxhaven Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 813.962 Euro 544.609 Euro 184.499 Euro 332.595 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Cuxhaven getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Cuxhaven 12.340.926 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 19. Welche Mittel sind seitens der Landesregierung seit dem Jahr 2013 im Landkreis Cuxhaven in die Hafeninfrastruktur geflossen? Seit 2013 wurden Investitionen in Höhe von 8.275.645 Millionen Euro durch das Land bzw. durch die landeseigene Infrastrukturgesellschaft Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG getätigt (Stichtag: 30.06.2016). 20. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Cuxhaven seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Cuxhaven geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Cuxhaven geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 25. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Cuxhaven geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 20, 22, 24 und 25 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 20, 24 und 25 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 22 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Armstorf 0,00 8.040,00 8.040,00 53.494,45 2013 Belum 0,00 0,00 0,00 61.612,78 2013 Bülkau 0,00 0,00 0,00 95.992,12 2013 Cadenberge 0,00 99.170,00 202.900,00 673.375,25 2013 Cuxhaven, Stadt 0,00 0,00 12.640,00 261.888,95 2013 Geversdorf 0,00 194.245,00 275.045,00 259.338,69 2013 Hechthausen 0,00 0,00 285.867,80 44.300,94 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 10 Jahr Gemeinde ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Hemmoor, Stadt 0,00 16.150,00 110.260,00 160.284,21 2013 Ihlienworth 0,00 0,00 0,00 50.512,60 2013 Lamstedt 0,00 227.915,00 416.090,00 653.949,09 2013 Loxstedt 0,00 62.335,00 555.655,00 718.861,46 2013 Mittelstenahe 0,00 47.912,00 47.912,00 95.030,96 2013 Neuenkirchen 0,00 0,00 253.804,00 265.986,49 2013 Neuhaus (Oste), Flecken 0,00 0,00 0,00 9.851,71 2013 Nordleda 0,00 0,00 0,00 60.008,42 2013 Oberndorf 0,00 77.075,00 77.075,00 113.138,44 2013 Odisheim 0,00 187.590,00 262.590,00 225.358,06 2013 Osten 0,00 45.480,00 45.480,00 99.994,82 2013 Osterbruch 0,00 0,00 0,00 5.161,76 2013 Otterndorf, Stadt 0,00 27.560,00 396.370,60 132.129,51 2013 Schiffdorf 0,00 306.510,00 392.680,00 783.998,08 2013 Steinau 0,00 156.580,00 156.580,00 134.224,18 2013 Stinstedt 0,00 4.670,00 4.670,00 54.829,68 2013 Wanna 0,00 0,00 0,00 96.522,21 2013 Beverstedt 0,00 0,00 231.162,10 472.757,26 2013 Hagen im Bremischen 0,00 430.475,00 1.039.295,60 804.773,90 2013 Wurster Nordseeküste 0,00 93.010,00 693.576,70 783.650,82 2013 Geestland, Stadt 0,00 96.525,00 664.002,30 1.867.274,18 2013 0,00 2.081.242,00 6.131.696,10 9.038.301,02 2014 Armstorf 0,00 0,00 3.525,00 260.138,86 2014 Belum 0,00 0,00 0,00 14.332,64 2014 Bülkau 0,00 3.700,00 3.700,00 53.423,20 2014 Cadenberge 0,00 81.230,00 313.550,00 416.654,46 2014 Cuxhaven, Stadt 0,00 0,00 0,00 312.095,57 2014 Geversdorf 0,00 6.760,00 6.760,00 29.534,36 2014 Hechthausen 0,00 0,00 0,00 22.063,82 2014 Hemmoor, Stadt 0,00 122.190,00 122.190,00 203.753,18 2014 Ihlienworth 0,00 0,00 0,00 200.299,07 2014 Lamstedt 0,00 139.160,00 913.280,00 1.004.273,86 2014 Loxstedt 0,00 367.760,00 684.750,00 796.578,81 2014 Mittelstenahe 0,00 168.873,00 168.873,00 278.404,69 2014 Neuenkirchen 0,00 0,00 0,00 11.361,64 2014 Neuhaus (Oste), Flecken 0,00 0,00 0,00 2.750,00 2014 Nordleda 0,00 0,00 0,00 131.157,95 2014 Oberndorf 0,00 2.900,00 2.900,00 138.000,07 2014 Odisheim 0,00 302.550,00 302.550,00 219.585,28 2014 Osten 0,00 339.170,00 339.170,00 327.075,96 2014 Osterbruch 0,00 0,00 5.320,00 113.817,45 2014 Otterndorf, Stadt 0,00 0,00 49.620,00 90.939,08 2014 Schiffdorf 0,00 0,00 117.710,00 403.022,16 2014 Steinau 0,00 221.350,00 221.350,00 183.592,86 2014 Stinstedt 0,00 33.350,00 33.350,00 26.816,73 2014 Wanna 0,00 5.550,00 5.550,00 28.951,78 2014 Beverstedt 0,00 6.390,00 9.050,00 271.887,78 2014 Hagen im Bremischen 0,00 250.945,00 283.060,00 259.800,01 2014 Wurster Nordseeküste 0,00 110.070,00 110.070,00 533.718,83 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 11 Jahr Gemeinde ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2014 Geestland, Stadt 0,00 0,00 529.883,00 1.070.622,82 2014 0,00 2.161.948,00 4.226.211,00 7.404.652,92 2015 Armstorf 0,00 15.590,00 15.590,00 24.150,59 2015 Belum 0,00 0,00 0,00 14.112,33 2015 Bülkau 0,00 0,00 0,00 49.299,56 2015 Cadenberge 0,00 20.190,00 41.400,00 119.323,47 2015 Cuxhaven, Stadt 0,00 0,00 0,00 94.465,55 2015 Geversdorf 0,00 0,00 0,00 30.868,33 2015 Hechthausen 0,00 0,00 0,00 23.650,85 2015 Hemmoor, Stadt 0,00 214.040,00 214.040,00 150.140,24 2015 Ihlienworth 0,00 0,00 33.780,00 40.332,62 2015 Lamstedt 0,00 63.190,00 943.055,00 59.417,30 2015 Loxstedt 0,00 0,00 125.910,00 242.589,02 2015 Mittelstenahe 0,00 70,00 70,00 17.869,19 2015 Neuenkirchen 0,00 0,00 0,00 11.922,79 2015 Neuhaus (Oste), Flecken 0,00 0,00 0,00 99.463,10 2015 Nordleda 0,00 0,00 42.810,00 290.887,98 2015 Oberndorf 0,00 41.660,00 41.660,00 113.391,94 2015 Odisheim 0,00 6.320,00 6.320,00 19.381,99 2015 Osten 0,00 0,00 0,00 37.378,30 2015 Osterbruch 0,00 0,00 0,00 4.956,75 2015 Otterndorf, Stadt 0,00 42.690,00 75.480,00 131.319,42 2015 Schiffdorf 0,00 0,00 41.200,00 152.968,39 2015 Steinau 0,00 54.050,00 54.050,00 1.702,80 2015 Stinstedt 0,00 100.570,00 100.570,00 7.508,54 2015 Wanna 0,00 0,00 0,00 188.465,58 2015 Beverstedt 0,00 0,00 3.669,72 448.319,45 2015 Hagen im Bremischen 0,00 159.200,00 170.950,00 234.629,99 2015 Wurster Nordseeküste 0,00 52.580,00 97.760,00 275.480,39 2015 Geestland, Stadt 0,00 0,00 5.000,00 655.512,65 2015 0,00 770.150,00 2.013.314,72 3.539.509,11 2016 Armstorf 0,00 0,00 0,00 55.236,43 2016 Belum 0,00 0,00 0,00 27.428,35 2016 Bülkau 0,00 0,00 0,00 121.780,43 2016 Cadenberge 0,00 0,00 0,00 87.149,34 2016 Cuxhaven, Stadt 0,00 0,00 0,00 217.794,86 2016 Geversdorf 0,00 0,00 0,00 55.152,05 2016 Hechthausen 0,00 0,00 0,00 39.388,64 2016 Hemmoor, Stadt 0,00 0,00 0,00 95.540,18 2016 Ihlienworth 0,00 0,00 0,00 56.432,95 2016 Lamstedt 0,00 0,00 0,00 148.687,98 2016 Loxstedt 0,00 0,00 0,00 254.842,05 2016 Mittelstenahe 0,00 0,00 0,00 50.486,01 2016 Neuenkirchen 0,00 0,00 0,00 61.470,14 2016 Neuhaus (Oste), Flecken 0,00 0,00 0,00 11.451,00 2016 Nordleda 0,00 0,00 0,00 75.759,05 2016 Oberndorf 0,00 0,00 0,00 55.094,49 2016 Odisheim 0,00 0,00 0,00 52.673,84 2016 Osten 0,00 0,00 0,00 92.554,82 2016 Osterbruch 0,00 0,00 0,00 10.397,33 2016 Otterndorf, Stadt 0,00 0,00 0,00 83.693,01 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 12 Jahr Gemeinde ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2016 Schiffdorf 0,00 0,00 0,00 140.838,41 2016 Steinau 0,00 0,00 0,00 45.952,31 2016 Stinstedt 0,00 0,00 0,00 35.722,06 2016 Wanna 0,00 0,00 0,00 97.821,03 2016 Beverstedt 0,00 0,00 0,00 335.350,26 2016 Hagen im Bremischen 0,00 0,00 0,00 284.692,83 2016 Wurster Nordseeküste 0,00 0,00 0,00 218.350,06 2016 Geestland, Stadt 0,00 0,00 0,00 759.144,13 2016 0,00 0,00 0,00 3.570.884,04 Summe aller Jahre 0,00 5.013.340,00 12.371.221,8 2 23.553.347,09 21. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Cuxhaven geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Bad Bederkesa, Flecken 1.072.573,02 576.099,57 26.551,13 479.091,57 2.154.315,29 Beverstedt, Flecken 51.418,87 124.004,35 175.423,22 Cadenberge 2.200,00 390.329,40 392.529,40 Cuxhaven, Stadt 5.561.621,66 12.078.933,99 4.781.784,05 11.094.010,37 33.516.350,07 Dorum 177.562,48 906.947,99 206.286,19 1.290.796,66 Hagen im Bremischen 5.143,24 188.338,79 12.500,00 205.982,03 Hechthausen 31.402,75 42.810,30 74.213,05 Hemmoor, Stadt 365.434,73 1.343.635,62 1.709.070,35 Hollnseth 11.295,34 11.295,34 Lamstedt 174.060,64 174.060,64 Langen, Stadt 12.303,61 10.000,00 124.467,15 146.770,76 Lintig 6.310,26 16.629,50 22.939,76 Loxstedt 1.120,00 97.932,78 135.009,07 234.061,85 Nordholz 103.653,16 719.055,16 822.708,32 Osterbruch 42.063,89 42.063,89 Otterndorf, Stadt 397.046,01 326.047,41 3.190.919,67 3.914.013,09 Sandstedt 511.608,80 26.086,62 537.695,42 Schiffdorf 11.280,00 566.452,50 577.732,50 Stubben 377.066,56 962.694,78 1.339.761,34 Wanna 35.327,58 14.944,41 50.271,99 Wingst 29.204,10 51.279,21 80.483,31 Wremen 10.000,00 10.000,00 LK Cuxhaven insg. 8.194.652,50 14.242.783,80 12.480.175,76 12.564.926,22 47.482.538,28 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6212 13 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Cuxhaven geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Bad Bederkesa, Flecken 3.000,00 3.000,00 Beverstedt, Flecken 3.000,00 9.500,00 12.500,00 Bramstedt 6.000,00 6.000,00 Bülkau 3.000,00 3.000,00 Cadenberge 76.801,42 69.962,00 12.000,00 158.763,42 Cuxhaven, Stadt 1.326.876,16 1.525.038,33 1.055.995,90 501.264,59 4.409.174,98 Dorum 3.000,00 15.000,00 12.000,00 30.000,00 Hagen im Bremischen 6.000,00 34.000,00 40.000,00 Hechthausen 12.000,00 12.000,00 Hemmoor, Stadt 125.229,55 119.674,36 40.275,19 285.179,10 Ihlienworth 30.000,00 30.000,00 Lamstedt 3.000,00 15.000,00 18.000,00 Langen, Stadt 225.560,54 607.604,08 218.073,99 84.299,65 1.135.538,26 Loxstedt 34.100,00 2.304,00 36.404,00 Nordholz 4.594,21 29.408,50 1.700,59 35.703,30 Oberndorf 3.000,00 3.000,00 Osten 12.500,00 12.500,00 Otterndorf, Stadt 184.816,73 36.601,96 5.000,00 226.418,69 Padingbüttel 12.500,00 12.500,00 Schiffdorf 12.000,00 12.000,00 Wulsbüttel 33.000,00 33.000,00 LK Cuxhaven insg. 1.970.878,61 2.541.980,73 1.374.282,39 627.540,02 6.514.681,75 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 26. Wie viele Schulen im Landkreis Cuxhaven nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen 19 und im Schuljahr 2015/2016 22 Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 10.08.2016) Drucksache 17/6212 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6041 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Cuxhaven vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Uwe Santjer (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei