Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6039 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Ammerland vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Rakow (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Nieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 2 sachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Ammerland aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Ammerland aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 10.477.383,20 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Ammerland damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 11.089.356 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Ammerland seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 201.000,00 190.000,00 84.000,00 72.475,54 547.475,54 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 503.412,74 568.114,32 617.000,00 4.000,00 1.692.527,06 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Ammerland? Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Ammerland im Jahr 2013 mit 3.441.639,98 Euro, im Jahr 2014 mit 3.443.905,27 Euro, im Jahr 2015 mit 4.585.921,87 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 2.325.329,19 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Ammerland seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? Aus Mitteln der Kulturabteilung des MWK sind folgende Förderungen erfolgt: 2013: 87.146 Euro, 2014: 95.650 Euro, 2015: 60.949 Euro, 2016: 18.000 Euro. Darüber hinaus werden für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland folgende Mittel vergeben : 2013: 8.000,00 Euro, 2014: 15.000,00 Euro, 2015: 8.000,00 Euro. 5. Wie hat sich im Landkreis Ammerland seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Ammerland somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Ammerland wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 41 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 35 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 4 Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Ammerland für insgesamt 45 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 42 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Ammerland 59 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 63 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 64 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 50 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 6. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Ammerland seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 5 Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Ammerland für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 21 22 25 7. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Ammerland seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Ammerland für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 6 Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist- Klassen)* 2013/2014 168,0 165,0 24 2 2014/2015 182,0 159,0 29 2 2015/2016 156,0 170,0 52 4 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 50,5 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 313.800 Euro an die Einrichtungen im LK Ammerland überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Ammerland in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 250.700 Euro bewilligt. 8. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Ammerland für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Ammerland - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 290.997 495.402 9. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Ammerland auf den Weg gebracht? Im Landkreis Ammerland werden drei Sprint-Projekte durchgeführt. 10. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Ammerland seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Ammerland hat sich in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt. Es gibt mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; während die Zahl der Arbeitslosen - bedingt durch den aktuellen Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen - leicht angestiegen ist. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Ammerland seit Juni 2013 um 1,0 % (+26) auf 2.593 im Juni 2016 leicht angestiegen. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei nur 4,0 % (Juni 2013 = 4,1 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 deutlich um 6,6 % (+2.442) auf 39.290 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 7 11. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Ammerland getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen - 54.214 Euro - - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - - - 3.374.365 Euro 12. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Ammerland zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Ammerland GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 1.173.560 Euro 867.820 Euro 229.261 Euro 633.571 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 13. In welcher Höhe wurden im Landkreis Ammerland seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Ammerland Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 672.257 Euro 682.342 Euro 1.314.833 Euro 164.918 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 8 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 14. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Ammerland gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Ammerland Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 306.592 Euro 569.687 Euro 138.647 Euro 47.050 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 15. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Ammerland seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Ammerland Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 274.171 Euro 139.956 Euro 394.412 Euro 93.298 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Ammerland getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Ammerland 9.285.179 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 17. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Ammerland seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 19. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Ammerland geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 21. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Ammerland geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Ammerland geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 17, 19, 21 und 22 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 17, 21 und 22 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 21 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 9 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Apen 0,00 101.996,00 557.996,00 299.798,99 2013 Bad Zwischenahn 0,00 31.370,00 197.550,00 328.640,48 2013 Edewecht 0,00 0,00 1.608.300,00 926.571,69 2013 Rastede 0,00 7.848,38 13.008,38 129.065,73 2013 Westerstede, Stadt 0,00 38.070,00 229.860,00 338.521,84 2013 Wiefelstede 0,00 0,00 37.310,00 261.347,46 2013 0,00 179.284,38 2.644.024,38 2.283.946,19 2014 Apen 0,00 138.200,00 339.340,00 307.841,38 2014 Bad Zwischenahn 0,00 79.540,00 150.700,00 83.592,52 2014 Edewecht 0,00 47.000,00 564.100,00 372.892,96 2014 Rastede 0,00 0,00 92.860,00 128.541,98 2014 Westerstede, Stadt 0,00 34.420,00 183.187,00 257.244,21 2014 Wiefelstede 0,00 0,00 0,00 9.324,59 2014 0,00 299.160,00 1.330.187,00 1.159.437,64 2015 Apen 0,00 17.450,00 108.080,00 171.025,63 2015 Bad Zwischenahn 0,00 103.220,00 128.070,00 42.057,87 2015 Edewecht 0,00 2.070,00 907.070,00 91.513,86 2015 Rastede 0,00 32.760,00 37.390,00 32.205,32 2015 Westerstede, Stadt 0,00 661.461,00 753.661,00 1.014.838,68 2015 Wiefelstede 0,00 0,00 99.460,00 100.020,17 2015 0,00 816.961,00 2.033.731,00 1.451.661,53 2016 Apen 0,00 0,00 0,00 88.353,49 2016 Bad Zwischenahn 0,00 0,00 0,00 125.577,39 2016 Edewecht 0,00 0,00 0,00 135.817,99 2016 Rastede 0,00 0,00 0,00 163.010,43 2016 Westerstede, Stadt 0,00 0,00 0,00 139.865,12 2016 Wiefelstede 0,00 0,00 0,00 105.531,34 2016 0,00 0,00 0,00 758.155,76 0,00 1.295.405,38 6.007.942,38 5.653.201,12 18. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Ammerland geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Apen 2.800,00 7.500,00 10.300,00 Bad Zwischenahn 241.927,79 1.104.870,26 824.275,24 2.171.073,29 Edewecht 63.849,55 35.354,92 165.656,31 38.040,40 302.901,18 Rastede 4.000,00 35.674,67 34.965,54 12.500,00 87.140,21 Westerstede, Stadt 315.182,89 253.325,50 1.004.900,42 305.758,70 1.879.167,51 Wiefelstede 9.725,00 71.781,06 54.606,74 136.112,80 637.485,23 1.429.225,35 2.101.578,57 418.405,84 4.586.694,99 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6214 10 20. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Ammerland geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Apen 5.000,00 5.000,00 Bad Zwischenahn 189.414,48 158.089,39 152.727,13 500.231,00 Edewecht 5.000,00 5.000,00 Rastede 5.933,35 8.125,00 14.058,35 Westerstede, Stadt 161.422,08 101.526,73 30.499,43 293.448,24 Wiefelstede 12.868,55 5.600,00 18.468,55 379.638,46 273.341,12 183.226,56 836.206,14 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 23. Wie viele Schulen im Landkreis Ammerland nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 sowie im Schuljahr 2015/2016 nahmen zehn Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 10.08.2016) Drucksache 17/6214 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6039 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Ammerland vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Rakow (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei