Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6037 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Diepholz vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Grant Hendrik Tonne und Luzia Moldenhauer (SPD) an die Landesregierung , eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 2 Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Diepholz aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Diepholz aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 21.935.290,69 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Diepholz damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 14.607.001 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 2.371.992,00 2.739.041,96 1.165.345,82 150.000,00 6.426.379,78 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 908.244,48 479.610,00 242.890,00 133.000,00 1.763.744,48 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Diepholz? Zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge zählt nach Auffassung der Landesregierung u. a. eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen. Insoweit gewährte die Landesregierung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2013 Zuwendungen zur Stärkung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung. Der Schwerpunkt der Förderung lag dabei auf der hausärztlichen Versorgung . Für den Landkreis Diepholz wurden von der Landesregierung Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Höhe von 50.000 Euro gewährt. Um mehr Ärztinnen bzw. Ärzten und Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten die Ansiedlung in strukturschwachen, ländlichen Regionen Niedersachsens zu erleichtern, hatte die Landesregierung - in einem gemeinsamen Projekt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und den gesetzlichen Krankenkassen - in den Jahren 2014 und 2015 einen Niedersachsenfonds eingerichtet. Der Schwerpunkt der Förderung lag auf der hausärztlichen Versorgung. Für den Landkreis Diepholz wurden von der Landesregierung Zuwendungen aus dem Niedersachsenfonds im Jahr 2014 in Höhe von 50.000 Euro und im Jahr 2015 in Höhe von 9.248,12 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Diepholz im Jahr 2013 mit 10.700.016,13 Euro, im Jahr 2014 mit 8.243.848,97 Euro, im Jahr 2015 mit 7.861.470,17 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 1.513.418,04 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 454.209 Euro (davon 130.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2014: 304.660 Euro, 2015: 296.759 Euro, 2016: 258.112 Euro. 5. Wie hat sich im Landkreis Diepholz seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert ? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Diepholz somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 4 Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Diepholz wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 81 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 64 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Diepholz für insgesamt 86 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 61 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Diepholz 120 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 129 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 123 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 84 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 6. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 5 Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Diepholz für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 47 46 47 7. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Diepholz verändert, oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Im Landkreis Diepholz wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 weder eine neue Gesamtschule errichtet , noch wurde eine Gesamtschule seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Diepholz keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 6 8. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Diepholz seit 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Diepholz die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 19,8 44,1 36,1 5,2 26,7 25,3 42,1 0,7 2014/2015 19,5 43,4 37,1 4,9 25,6 24,5 44,4 0,6 2015/2016 19,8 44,2 36,0 5,6 25,3 25,7 42,9 0,5 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 9. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Diepholz für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 322,0 298,0 15 1 2014/2015 279,0 290,0 34 3 2015/2016 368,0 291,0 100 7 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 6,2 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 745.400 Euro an die Einrichtungen im LK Diepholz überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Diepholz in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 480.200 Euro bewilligt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 7 10. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Diepholz für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Diepholz folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 486.448 832.065 11. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Diepholz auf den Weg gebracht? Im Landkreis Diepholz werden zwei Sprint-Projekte durchgeführt. 12. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Diepholz hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Diepholz seit Juni 2013 um 0,4 % (-18) auf 4.934 im Juni 2016 leicht gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei nur 4,2 % (Juni 2013 = 4,3 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 deutlich um 6,0 % (+3.794) auf 66.547 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 13. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Diepholz getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvesti- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 8 tionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 25.089 Euro 346.461 Euro - - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - - - 2.000.000 Euro 14. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Diepholz zur Verfügung gestellt worden? Der Landkreis Diepholz zählt nicht zu den Zielgebieten der GRW-Förderung. 15. In welcher Höhe wurden im Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Diepholz Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 285.113 Euro 591.295 Euro 361.490 Euro 300.883 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Diepholz gefördert? In den Jahren 2013 bis zum 30.06.2016 wurden im Landkreis Diepholz keine Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung ausgezahlt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Diesholz Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 110.095 Euro 141.619 Euro 201.909 Euro 118.383 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Diepholz getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Diepholz 8.054.397 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 9 19. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 21. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel in den Landkreis Diepholz geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Diepholz geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Diepholz geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 19, 21, 23 und 24 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 19, 23 und 24 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 21 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Affinghausen 0,00 24.840,00 24.840,00 8.236,36 2013 Asendorf 0,00 94.875,00 125.365,00 57.586,85 2013 Bahrenborstel 0,00 78.150,00 78.150,00 58.755,42 2013 Barenburg, Flecken 0,00 21.290,00 191.050,13 91.675,89 2013 Barnstorf, Flecken 0,00 0,00 58.240,00 47.943,23 2013 Barver 0,00 29.320,00 346.330,00 19.638,42 2013 Bassum, Stadt 0,00 29.740,00 38.340,00 281.071,36 2013 Borstel 0,00 0,00 0,00 35.874,33 2013 Brockum 0,00 0,00 0,00 3.781,96 2013 Dickel 0,00 0,00 11.520,00 54.982,95 2013 Drebber 0,00 0,00 460,00 42.400,07 2013 Drentwede 0,00 109.970,00 122.900,00 121.091,16 2013 Ehrenburg 0,00 0,00 0,00 59.436,41 2013 Eydelstedt 0,00 0,00 0,00 43.967,89 2013 Freistatt 0,00 0,00 0,00 183.239,31 2013 Hemsloh 0,00 0,00 0,00 31.340,66 2013 Hüde 0,00 0,00 0,00 133.529,58 2013 Kirchdorf 0,00 94.610,00 206.170,00 225.064,75 2013 Lembruch 0,00 0,00 66.570,00 67.661,02 2013 Lemförde, Flecken 0,00 0,00 0,00 1.460,90 2013 Maasen 0,00 0,00 0,00 8.670,62 2013 Marl 0,00 0,00 0,00 36.484,27 2013 Martfeld 0,00 60.435,00 68.125,00 39.057,00 2013 Mellinghausen 0,00 10.270,00 10.270,00 103.939,73 2013 Neuenkirchen 0,00 0,00 0,00 44.180,47 2013 Quernheim 0,00 0,00 0,00 938,11 2013 Rehden 0,00 100.000,00 166.000,00 398.921,89 2013 Scholen 0,00 0,00 19.210,00 2.915,51 2013 Schwaförden 0,00 0,00 152.980,00 247.665,66 2013 Schwarme 0,00 61.210,00 100.440,00 107.550,27 2013 Siedenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 2.289,68 2013 Staffhorst 0,00 0,00 0,00 11.446,10 2013 Stuhr 0,00 0,00 0,00 316.419,38 2013 Sudwalde 0,00 40.170,00 40.170,00 18.991,75 2013 Süstedt 0,00 73.530,00 73.530,00 75.845,55 2013 Sulingen, Stadt 0,00 0,00 105.150,00 191.822,31 2013 Twistringen, Stadt 0,00 86.020,00 1.006.332,83 652.650,75 2013 Varrel 0,00 56.202,00 56.202,00 21.926,43 2013 Wagenfeld 0,00 0,00 382.925,10 357.577,85 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 10 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Wetschen 0,00 0,00 0,00 15.721,62 2013 Weyhe 0,00 5.670,00 380.262,93 736.199,05 2013 Bruchhausen- Vilsen, Flecken 0,00 13.850,00 33.120,00 119.126,66 2013 0,00 990.152,00 3.864.652,99 5.079.079,18 2014 Affinghausen 0,00 49.610,00 49.610,00 7.135,13 2014 Asendorf 0,00 4.120,00 4.120,00 27.213,97 2014 Bahrenborstel 0,00 73.330,00 73.330,00 5.435,80 2014 Barenburg, Flecken 0,00 3.120,00 113.926,05 41.828,35 2014 Barnstorf, Flecken 0,00 0,00 0,00 35.371,90 2014 Barver 0,00 0,00 487.170,45 258.466,41 2014 Bassum, Stadt 0,00 6.440,00 6.440,00 219.092,51 2014 Borstel 0,00 0,00 0,00 22.268,53 2014 Brockum 0,00 0,00 0,00 2.556,10 2014 Dickel 0,00 0,00 0,00 6.622,96 2014 Drebber 0,00 67.105,00 88.495,00 126.164,44 2014 Drentwede 0,00 0,00 16.660,00 10.448,68 2014 Ehrenburg 0,00 0,00 0,00 36.466,96 2014 Eydelstedt 0,00 0,00 0,00 47.330,61 2014 Freistatt 0,00 0,00 0,00 179.677,66 2014 Hemsloh 0,00 0,00 0,00 8.373,46 2014 Hüde 0,00 0,00 8.425,00 10.569,01 2014 Kirchdorf 0,00 21.960,00 21.960,00 69.116,86 2014 Lembruch 0,00 0,00 0,00 515,02 2014 Lemförde, Flecken 0,00 0,00 100.000,00 100.805,68 2014 Maasen 0,00 0,00 0,00 3.745,06 2014 Marl 0,00 0,00 0,00 10.277,17 2014 Martfeld 0,00 67.560,00 67.560,00 43.589,94 2014 Mellinghausen 0,00 40.630,00 40.630,00 11.071,95 2014 Neuenkirchen 0,00 0,00 0,00 17.349,71 2014 Rehden 0,00 0,00 391.272,41 315.034,00 2014 Scholen 0,00 0,00 7.860,00 15.677,67 2014 Schwaförden 0,00 0,00 0,00 1.714,13 2014 Schwarme 0,00 0,00 0,00 61.118,77 2014 Siedenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 1.565,41 2014 Staffhorst 0,00 0,00 0,00 10.117,44 2014 Stuhr 0,00 0,00 0,00 37.142,82 2014 Sudwalde 0,00 52.940,00 52.940,00 53.904,99 2014 Süstedt 0,00 66.500,00 79.670,00 132.844,17 2014 Sulingen, Stadt 0,00 0,00 7.120,00 72.191,67 2014 Twistringen, Stadt 0,00 9.470,00 337.055,88 483.405,57 2014 Varrel 0,00 51.780,00 51.780,00 28.715,17 2014 Wagenfeld 0,00 0,00 512.652,01 404.061,95 2014 Wetschen 0,00 0,00 0,00 14.122,79 2014 Weyhe 0,00 55.980,00 68.180,00 570.859,34 2014 Bruchhausen- Vilsen, Flecken 0,00 90.950,00 418.099,22 178.582,50 2014 0,00 661.495,00 3.004.956,02 3.682.552,26 2015 Affinghausen 0,00 0,00 0,00 5.736,67 2015 Asendorf 0,00 0,00 0,00 19.741,22 2015 Bahrenborstel 0,00 30.210,00 30.210,00 3.647,42 2015 Barenburg, Flecken 0,00 23.190,00 52.190,00 9.553,95 2015 Barnstorf, Flecken 0,00 0,00 0,00 9.878,33 2015 Barver 0,00 0,00 423.251,07 207.344,01 2015 Bassum, Stadt 0,00 30.650,00 30.650,00 197.365,53 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 11 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2015 Borstel 0,00 0,00 0,00 17.787,68 2015 Brockum 0,00 0,00 0,00 2.688,97 2015 Dickel 0,00 20.790,00 20.790,00 5.624,78 2015 Drebber 0,00 0,00 30.449,15 32.244,84 2015 Drentwede 0,00 0,00 11.060,00 15.526,05 2015 Ehrenburg 0,00 0,00 0,00 40.832,21 2015 Eydelstedt 0,00 0,00 0,00 31.722,60 2015 Freistatt 0,00 0,00 0,00 80.926,89 2015 Hemsloh 0,00 0,00 0,00 10.129,65 2015 Hüde 0,00 0,00 0,00 2.081,90 2015 Kirchdorf 0,00 114.150,00 114.150,00 156.827,82 2015 Lembruch 0,00 0,00 0,00 515,02 2015 Lemförde, Flecken 0,00 0,00 0,00 0,00 2015 Maasen 0,00 0,00 0,00 1.755,54 2015 Marl 0,00 0,00 0,00 88.390,20 2015 Martfeld 0,00 140.500,00 140.500,00 152.107,31 2015 Mellinghausen 0,00 0,00 0,00 26.311,49 2015 Neuenkirchen 0,00 0,00 0,00 14.522,47 2015 Rehden 0,00 47.760,00 150.642,31 551.580,59 2015 Scholen 0,00 0,00 1.600,00 7.748,48 2015 Schwaförden 0,00 0,00 0,00 2.337,45 2015 Schwarme 0,00 0,00 4.200,00 32.096,70 2015 Siedenburg, Flecken 0,00 0,00 54.580,00 55.210,00 2015 Staffhorst 0,00 0,00 0,00 9.148,58 2015 Stuhr 0,00 0,00 0,00 30.996,58 2015 Sudwalde 0,00 8.170,00 8.170,00 18.414,65 2015 Süstedt 0,00 80.650,00 254.060,00 52.272,79 2015 Sulingen, Stadt 0,00 0,00 0,00 75.054,69 2015 Twistringen, Stadt 0,00 0,00 281.429,88 752.442,42 2015 Varrel 0,00 8.090,00 8.090,00 16.551,61 2015 Wagenfeld 0,00 0,00 474.014,86 348.388,71 2015 Wetschen 0,00 0,00 0,00 11.787,39 2015 Weyhe 0,00 72.720,00 140.220,00 193.457,61 2015 Bruchhausen- Vilsen, Flecken 0,00 100,00 391.330,00 59.369,81 2015 0,00 576.980,00 2.621.587,27 3.350.120,61 2016 Affinghausen 0,00 0,00 0,00 24.351,88 2016 Asendorf 0,00 0,00 0,00 46.101,21 2016 Bahrenborstel 0,00 0,00 0,00 38.127,57 2016 Barenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 5.398,23 2016 Barnstorf, Flecken 0,00 0,00 0,00 29.949,13 2016 Barver 0,00 0,00 0,00 96.059,13 2016 Bassum, Stadt 0,00 0,00 0,00 219.851,25 2016 Borstel 0,00 0,00 0,00 28.066,53 2016 Brockum 0,00 0,00 0,00 16.122,72 2016 Dickel 0,00 0,00 0,00 9.741,34 2016 Drebber 0,00 0,00 0,00 57.145,32 2016 Drentwede 0,00 0,00 0,00 25.519,07 2016 Ehrenburg 0,00 0,00 0,00 142.329,31 2016 Eydelstedt 0,00 0,00 0,00 115.569,36 2016 Freistatt 0,00 0,00 0,00 97.956,50 2016 Hemsloh 0,00 0,00 0,00 12.891,07 2016 Hüde 0,00 0,00 0,00 10.156,10 2016 Kirchdorf 0,00 0,00 0,00 133.244,58 2016 Lembruch 0,00 0,00 0,00 2.546,57 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 12 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2016 Lemförde, Flecken 0,00 0,00 0,00 227,27 2016 Maasen 0,00 0,00 0,00 12.537,96 2016 Marl 0,00 0,00 0,00 22.328,38 2016 Martfeld 0,00 0,00 0,00 103.758,29 2016 Mellinghausen 0,00 0,00 0,00 49.964,27 2016 Neuenkirchen 0,00 0,00 0,00 42.028,45 2016 Quernheim 0,00 0,00 0,00 1.077,03 2016 Rehden 0,00 0,00 0,00 110.713,55 2016 Scholen 0,00 0,00 0,00 9.347,31 2016 Schwaförden 0,00 0,00 0,00 1.434,37 2016 Schwarme 0,00 0,00 0,00 32.051,43 2016 Siedenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 4.605,11 2016 Staffhorst 0,00 0,00 0,00 7.858,68 2016 Stuhr 0,00 0,00 0,00 154.690,04 2016 Sudwalde 0,00 0,00 0,00 47.932,58 2016 Süstedt 0,00 0,00 0,00 91.088,69 2016 Sulingen, Stadt 0,00 0,00 0,00 239.378,19 2016 Twistringen, Stadt 0,00 0,00 0,00 249.713,37 2016 Varrel 0,00 0,00 0,00 66.007,20 2016 Wagenfeld 0,00 0,00 0,00 224.076,38 2016 Wetschen 0,00 0,00 0,00 25.793,14 2016 Weyhe 0,00 0,00 0,00 68.409,34 2016 Bruchhausen- Vilsen, Flecken 0,00 0,00 0,00 131.343,98 2016 0,00 0,00 0,00 2.807.491,88 0,00 2.228.627,00 9.491.196,28 14.919.243,93 20. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel in den Landkreis Diepholz geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Barnstorf, Flecken 41.981,51 8.018,49 50.000,00 Bruchhausen-Vilsen, Flecken 6.000,00 6.000,00 Diepholz, Stadt 220.038,33 488.951,99 461.756,98 7.500,00 1.178.247,30 Hüde 30.014,56 125.847,54 155.862,10 Lembruch 4.422,25 4.422,25 Lemförde, Flecken 12.379,70 12.379,70 Mellinghausen 96.559,28 96.559,28 Rehden 212.896,42 212.896,42 Schwaförden 6.000,00 6.000,00 Stemshorn 48.758,64 9.750,00 58.508,64 Stuhr 10.800,00 78.899,92 7.500,00 97.199,92 Sulingen, Stadt 224.650,96 274.845,82 499.496,78 Syke, Stadt 13.373,81 10.000,00 11.500,00 34.873,81 Twistringen, Stadt 50.393,20 21.722,85 72.116,05 Wagenfeld 3.600,00 422.646,29 1.142.122,43 10.000,00 1.578.368,72 Weyhe 3.171,54 20.791,56 41.056,21 32.500,00 97.519,31 LK Diepholz insg. 360.557,77 1.278.889,42 2.355.443,81 165.559,28 4.160.450,28 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6217 13 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel in den Landkreis Diepholz geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Barnstorf, Flecken 2.500,00 2.500,00 Bruchhausen-Vilsen, Flecken 2.500,00 600,00 3.100,00 Diepholz, Stadt 195.980,37 124.197,93 97.203,76 66.915,89 484.297,95 Staffhorst 2.500,00 2.500,00 Stuhr 8.241,10 748,50 8.989,60 Sudwalde 1.200,00 1.200,00 Sulingen, Stadt 5.000,00 5.000,00 Syke, Stadt 2.500,00 2.500,00 Wetschen 1.943,46 1.943,46 Weyhe 145.818,41 145.751,97 18.004,48 67.033,39 376.608,25 LK Diepholz insg. 368.183,34 269.949,90 116.556,74 133.949,28 888.639,26 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 25. Wie viele Schulen im Landkreis Diepholz nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen 13 und im Schuljahr 2015/2016 14 Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 11.08.2016) Drucksache 17/6217 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6037 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Diepholz vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Grant Hendrik Tonne und Luzia Moldenhauer (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei