Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6224 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6046 - Wie steht es um den Hochwasserschutz in Föhrste? Anfrage der Abgeordneten Klaus Krumfuß, Martin Bäumer und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 21.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die Alfelder Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 15.06.2016 in dem Artikel „Föhrster fordern Konzept zum Leine-Hochwasserschutz“ über die Befürchtungen der Bewohner des Föhrster Unterdorfs , dass ihre Häuser und Grundstücke im Falle eines Starkregenereignisses von einem Hochwasser betroffen wären. Der Bau eines Rückhaltebeckens oder eines Polders könnte laut Artikel Abhilfe schaffen. Jedoch würden dafür Baukosten in Höhe von mindestens 2,4 Millionen Euro anfallen . Dazu wird der Alfelder Bürgermeister Bernd Beushausen (SPD) wie folgt zitiert: „Die Kommune hat keine rechtliche Verpflichtung für den Hochwasserschutz an der Leine. Das ist Aufgabe des Landes.“ Den Sachverhalt fasst der Föhrster Dr. Thomas Stadler (CDU) wie folgt zusammen: „Die Stadt ist nicht zuständig, und das Land hilft nicht. Da sind wir den künftigen Hochwassern schutzlos ausgeliefert, und bauen dürfen wir auch nicht mehr.“ Auch Jörg Schaper (SPD), der Ortsbürgermeister von Föhrste, fordert vom Land ein Hochwassergesamtkonzept für die Leine. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Hochwasserereignisse aus einem über die Ufer tretenden Gewässer sind Naturereignisse, die in Abhängigkeit von den betrachteten Einzugsgebieten unterschiedliche Ursachen haben (z. B. umfangreiche Niederschläge, Schneeschmelze, Eisstau) und unterschiedlich in ihrem Auftreten ausgeprägt sein können. Starkregenereignisse und urbane Sturzfluten können dagegen überall auftreten und in der Summe große Schäden verursachen. Auslöser sind extreme konvektive Niederschlagsereignisse ohne nennenswerte Vorwarnzeit für den betroffenen Bereich. Daher ist es nicht möglich, Gefahrengebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko trotz der verbesserten Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes abzugrenzen. Die große Relevanz derartiger Überflutungsereignisse wird durch die mögliche Zunahme von Starkregen infolge des Klimawandels verstärkt. Nahezu alle Schäden pro Starkregenereignis liegen räumlich innerhalb eines sehr kleinen Gebietes. Häufig ist nur ein Ortsteil einer Gemeinde betroffen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6224 2 In Deutschland wird unterschieden zwischen im Interesse des Allgemeinwohls liegenden öffentlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft wie z. B. einer Kommune und der Verpflichtung jeder Person, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen. Ein öffentliches Interesse ist vorhanden, wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich sind, wenn durch Überschwemmungen das Leben der Bevölkerung bedroht ist oder häufige Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten, d. h. wenn ein allgemeines Schutzbedürfnis besteht oder wenn die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Region nachhaltig gestört werden. Vor diesem Hintergrund muss der Aussage des Alfelder Bürgermeisters Herrn Beushausen (SPD): „Die Kommune hat keine rechtliche Verpflichtung für den Hochwasserschutz an der Leine. Das ist Aufgabe des Landes.“ sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher Sicht widersprochen werden. Der Hochwasserschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Die Zuständigkeiten für den Hochwasserschutz ergeben sich daher, wie im Folgenden dargestellt, aus unterschiedlichen Rechtsbereichen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung von Frage 10 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Hochwasserschutz in Niedersachsen“ in der Drs. 17/1730 verwiesen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Hochwassergefährdungslage für den Ort Föhrste durch die Leine? Die Gefährdung der Ortschaft Föhrste durch ein Hochwasser der Leine wurde zunächst im Rahmen der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz für ein Abflussereignis untersucht, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist, das sogenannte HQ100. Die Berechnungen haben ergeben, dass bei einem Hochwasser dieser Größenordnung nordöstlich der Bahntrasse umfangreiche Überschwemmungen auftreten würden. Das Überschwemmungsgebiet wurde auf Basis ein- und zweidimensionaler Berechnungen mit Wirkung vom 12.10.2011 vorläufig gesichert. Im Zuge der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) war es die Aufgabe des Landes bis Ende 2013 die geforderten Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten zu erstellen und zu veröffentlichen. Damit werden sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Akteure des Hochwasserschutzes in die Lage versetzt, Risiken zu erkennen und mit diesen umzugehen, um die Folgen für den Menschen, die Umwelt und die Sachgüter zu minimieren. Die Gefahren- und Risikokarten können über den Map-Server des MU unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/GlobalNetFX_Umweltkarten/ bzw. als Karte direkt unter https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Download_OE/HWRM-RL/Leine/Lei ne_Blatt09_HWGK_L.pdf Gemäß diesen Karten wurde für die Ortschaft Föhrste an der Leine ein Risikogebiet identifiziert. Nach der Veröffentlichung der Karten waren bis Ende 2015 unter Einbindung der örtlichen Akteure Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) zu erstellen, welche die Maßnahmen beschreiben , mit denen die Bürgerinnen und Bürger und die örtlichen Akteure den Gefahren des Hochwassers begegnen können. Dabei werden ausdrücklich nicht nur bauliche Maßnahmen wie Deiche und Hochwasserrückhaltebecken betrachtet, sondern z. B. auch vorsorgende Maßnahmen wie eine angemessene Berücksichtigung der Belange des Hochwasserrisikomanagements (HWRM) in der Bauleitplanung, hochwasserangepasste Bauweisen oder auch Verbesserungen bei den Warndiensten und des Katastrophenschutzes. Für den Bereich der Ortschaft Föhrste wurden bei der diesbezüglich erfolgten Abfrage durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) von der Stadt Alfeld keine Hochwasserschutzmaßnahmen gemeldet. 2. Was tut die Landesregierung, um den Hochwasserschutz in Föhrste zu verbessern? Eine gesetzliche Verpflichtung des Landes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Föhrste besteht nicht (siehe Vorbemerkung). Das Land hat gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6224 3 Flussgebietsgemeinschaft Weser den HWRM-Plan für die Flussgebietseinheit Weser erstellt, zu dem auch die Leine gehört. Wichtiger Bestandteil dieses Plans sind Maßnahmen zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen (siehe Antwort zu Frage 1). Deren Umsetzung obliegt den nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung dafür zuständigen Akteuren (siehe Vorbemerkung ). Das Land unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (siehe Vorbemerkung). Die freiwillige Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland“ (veröffentlicht im Nds. Ministerialblatt Nr. 18/2016, Seite 536 ff.). Diese Richtlinie unterstützt insbesondere den kommunalen Hochwasserschutz, indem neben technischen Maßnahmen auch „einzugsgebietsbezogene Konzeptionen zum Umgang mit den Hochwasserrisiken auf der Grundlage von Zusammenschlüssen mehrerer zuständiger Kommunen und/oder Verbände“ erstmals gefördert werden. Für die Beratung und Bewilligung von Zuwendungen ist der NLWKN zuständig. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt entsprechend der Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Einen transparenten Anhaltspunkt für die fachlichen Aspekte bieten die Auswahlkriterien im Anhang der Förderrichtlinie. Darüber hinaus hat das Land bei der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. die „Kommunale InfoBörse Hochwasservorsorge (hib)“ eingerichtet, um die Kommunen noch stärker bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Das vom MU geförderte Projekt hib ist Informationspool, Kommunikationsplattform und Ansprechpartner für Städte und Gemeinden in Fragen der Hochwasservorsorge , der EU-HWRM-RL und der Gefährdung durch Starkregenereignisse. Einen Schwerpunkt der Arbeit stellt die Gründung und Begleitung interkommunaler einzugsgebietsbezogener Hochwasserpartnerschaften dar. 3. Welche Maßnahmen sind geeignet, um einen wirksamen Hochwasserschutz in Föhrste zu gewährleisten? Welche Maßnahmen des HWRM für die Ortschaft Föhrste geeignet sind und ergriffen werden sollten , liegt in der Verantwortung der Kommune (siehe Vorbemerkung). 4. Welche Kosten fallen dafür an, und wer müsste sie tragen? Die anfallenden Kosten hängen von den gewählten bzw. den im Rahmen des HWRM identifizierten und priorisierten Maßnahmen ab, welche die zuständigen Akteure vor Ort beabsichtigen umzusetzen . Die anfallenden Kosten sind vom Träger der Maßnahme, z. B. der Kommune, zu übernehmen (siehe auch Antwort zu Frage 3). 5. In wessen Zuständigkeit liegt die Verantwortung für den Hochwasserschutz in Föhrste? Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises liegt bei der Stadt Alfeld, soweit sie nicht bei einem Dritten wie z. B. dem Leineverband liegt (siehe Vorbemerkung ). 6. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung des Ortsbürgermeisters, das Land solle ein Hochwassergesamtkonzept für die Leine entwickeln? „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, flussgebietsbezogene Hochwasserplanungen zu erarbeiten, die nicht an den Grenzen von Kommunen enden.“ Dieses gelungene Beispiel des „Integrierten Hochwasserschutzkonzept Nördliches Harzvorland“ vor Augen, war dies die Antwort der Landesregierung auf die Forderung der Landtagsentschließung zum Hochwasserschutz vom 22.01.2014 (Drs. 17/2127). Ausgehend von dieser politischen Aussage soll nun die fachliche Umsetzung mit dem Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6224 4 neuen Fördergegenstand „Förderung von einzugsgebietsbezogenen Konzeptionen zum Umgang mit den Hochwasserrisiken auf der Grundlage von Zusammenschlüssen mehrerer zuständiger Kommunen und/oder Verbände“ folgen. Damit fördert das Land von Hochwasser betroffene Kommunen, die sich mit dem Ziel zusammenschließen , eine flussgebietsbezogene Konzeption zum Umgang mit den Hochwasserrisiken zu erarbeiten . Dabei besteht die Chance, Verständnis füreinander (Ober- und Unterlieger) zu entwickeln, fachliche Zusammenhänge zu erkennen und regionale Lösungen zu erarbeiten. Im Ergebnis könnte beispielsweise ein effizientes Hochwasserschutzvorhaben statt vieler gefördert werden. Der zur Kofinanzierung zu erbringende Eigenanteil (30 v. H.) könnte sich auf mehrere Kommunen verteilen, die von diesem Vorhaben profitieren. Im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen der Vermeidung und Vorsorge könnten die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Kommunen gesenkt werden. Dieses Vorgehen soll weiterhin durch die Zusammenarbeit mit der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund sowie durch eine Beratung der örtlichen Akteure durch das Land im Hinblick auf eine flusseinzugsgebietsweise Betrachtung unterstützt werden. Eine Hilfestellung für die Kommunen zum Umgang mit diesen Risiken bieten die Hochwasser-InfoBörse bei der U.A.N. sowie das Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft , Abwasser und Abfälle (DWA) mit dem Audit „Hochwasser - wie gut sind wir vorbereitet“ (DWA-Merkblatt M 551). Hier wird den Kommunen und Verbänden die Möglichkeit gegeben, unter sachkundiger Anleitung den Status der Hochwasservorsorge zu analysieren und zu einer Verbesserung der Situation im Umgang mit Hochwassergefahren zu gelangen (siehe auch Antwort zu Frage 2). 7. Andere Gemeinden und Städte wie z. B. Gronau oder Hannover haben in den letzten Jahren erheblich in den Schutz ihrer Siedlungsgebiete vor Schäden durch Leine- Hochwasser investiert. Welche Maßnahmen wurden dafür ergriffen, welche Kosten sind dafür angefallen, und wer hat diese getragen? Unter Berücksichtigung der in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Zuständigkeiten sind im Einzugsgebiet der Leine seit 2005 folgende Maßnahmen mit insgesamt 15,7 Millionen Euro gefördert worden: Träger der Maßnahme Haushaltsjahr 2005 bis 2016 Gemeinde Friedland Hochwasserschutz Niedernjesa Flecken Bovenden Ertüchtigung Verwallung östlich der Weende, Abschnitte B und C SG Gronau Entwurfsplanung LP 1-2 für HWS Stadt Gronau Flecken Bovenden Ertüchtigung Verwallung an der Weende, Bovenden Nordwest (Planung LP 5-6) Landkreis Hildesheim HWS-Planung in der Gemeinde Giesen und der Stadt Sarstedt (Planung ) Gemeinde Gilten Deichneubau Stadt Neustadt Hochwasserschutz Bordenau Gemeinde Gilten Hochwasserschutz Gilten-Norddrebber Stadt Göttingen Linienschutz, Teilbauabschnitt IIIb, IV, V, VI und VII Flecken Bovenden Hochwasserschutz für das Altdorf, Bauabschnitt A Stadt Neustadt Hochwasserschutz Stöckendrebber NLWKN Hochwasserschutzplan Leine Leineverband Hochwasserschutz Bad Gandersheim (HRB Seboldshausen) NLWKN Hochwasserschutzplan Leine/Innerste Stadt Göttingen Siel am Leinekanal u. Deichverstärkung Stadt Stadt Northeim Hochwasserschutz Höckelheim NLWKN Hochwasservorhersagemodell Aller-Leine-Oker LK Hildesheim Hochwasserschutzplan Leine und Innerste Leineverband Hochwasserschutz Gronau Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6224 5 Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt Hannover ist ausgeschlossen, da (fast) die gesamten Haushaltsmittel in diesem Bereich aus der von Bund und Land gemeinsam finanzierten Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie auch dem europäischen Strukturfonds ELER stammen. Beide fördern ausschließlich den ländlichen Raum, zu dem die Stadt Hannover nicht gehört. 8. Wurden für die durchgeführten Schutzmaßnahmen Kosten-Nutzen-Analysen angestellt, und, wenn ja, welche Ergebnisse haben diese erbracht? Die jährlichen Bau- und Finanzierungsprogramme sind die Ergebnisse intensiver landesweiter Abgleiche der zur Förderung angemeldeten Maßnahmen. Bei diesem Prozess wird zur Priorisierung der Maßnahmen neben den Kriterien Dringlichkeit, Stand der Planungsarbeiten, Stand des Genehmigungsverfahrens , verfügbarer Finanzrahmen etc. auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis, unter Einschätzung des in Bezug auf ein 100-jährliches Hochwasser vorhandene Schadenspotenzials, mit berücksichtigt. Dies gilt auch für die derzeit laufende Förderperiode PFEIL 2014 bis 2020, bei der die zu einem Stichtag vorliegenden Anträge in einem von der EU vorgeschriebenen Auswahlverfahren nach objektiven Kriterien (siehe Anlage zur Förderrichtlinie) bewertet und ausgewählt werden. Auch hier wird der Aspekt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses als ein Projektauswahlkriterium über zu erwartende Hochwasserschäden und Maßnahmenkosten berücksichtigt. Darüber hinaus hat jeder öffentlich-rechtliche Planungsträger bei der Umsetzung von Vorhaben und Projekten den Grundsatz der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ zu beachten. (Ausgegeben am 10.08.2016) Drucksache 17/6224 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6046 Wie steht es um den Hochwasserschutz in Föhrste? Anfrage der Abgeordneten Klaus Krumfuß, Martin Bäumer und Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz