Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6011 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen in der Stadt Hildesheim vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Bernd Lynack und Markus Brinkmann (SPD) an die Landesregierung , eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 29.07.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 2 Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Niedersächsische Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf die Stadt Hildesheim aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Wie sich die nachstehenden Entlastungen auf die Stadt Hildesheim auswirken, ist hier nicht bekannt , da die Stadt Hildesheim selbst keine Kostenabgeltung nach dem Aufnahmegesetz erhält. Erstattungsempfänger ist nach dem Aufnahmegesetz der Landkreis Hildesheim. Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte in der Stadt Hildesheim seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 844.422,37 2.110.729,81 601.831,20 420.000,00 3.976.983,38 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 354.952,29 3.149.505,50 1.170.942,50 692.000,00 5.367.400,29 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge in der Stadt Hildesheim? Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser der Stadt Hildesheim im Jahr 2013 mit 6.675.217,37 Euro, im Jahr 2014 mit 7.035.666,24 Euro, im Jahr 2015 mit 6.839.214,23 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 2.308.077,41 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Hildesheim , insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl? Hochschulen am Studienstandort Hildesheim: Universität Hildesheim, Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Entwicklung der Studierendenzahl: Die Studierendenzahl an der Universität Hildesheim ist von 6.369 im Wintersemester 2013/2014 auf 7.267 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl an der Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist von 5.271 im Wintersemester 2013/2014 auf 5.828 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. (Standort Göttingen : WiSe 13/14: 1.417 WiSe 15/16: 1.497, Standort Hildesheim: WiSe 13/14: 2.712 WiSe 15/16: 3.020, Standort Holzminden: WiSe 13/14: 1.142 WiSe 15/16: 1.311). Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf 200.551. Hochschulentwicklung (allgemein): In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen – ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen, – die Qualität des Studiums verbessern, – Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren, – die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern, – Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren, – Forschung und Innovation stärken, – Geschlechtergerechtigkeit realisieren, – ihre Internationalisierung intensivieren, – Wissenschaft als Beruf attraktiv machen, – Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten, – die Lehrerbildung stärken und – Transparenz in der Forschung gewährleisten. Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet . Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 4 Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs - und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte. Hochschulpakt/Fachhochschulentwicklungsprogramm: Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben. Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen, haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht . In den Jahren 2014 bis 2016 standen der Universität Hildesheim im Rahmen des Hochschulpaktes Mittel in Höhe von insgesamt 26,6 Millionen Euro zur Verfügung. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen . Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Universität Hildesheim für diese Zwecke insgesamt 2 Millionen Euro. Zusätzliche Mittel wurden für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern bereitgestellt. Für Basisqualifikationen der zukünftigen Lehrkräfte im Bereich Heterogenität und Inklusion erhielt die Universität Hildesheim 384.500 Euro. Im Bereich der Lehrämter für Grund- Haupt- und Realschule wurde das Masterstudium von zwei auf vier Semester verlängert, damit werden auch in diesen Lehramtstypen in der Bachelor- und Masterphase nun insgesamt 300 Leistungspunkte erworben (GHR 300). Im Zuge dieser Reform wurde eine verlängerte Praxisphase eingeführt, in der die Studierenden in einem Tandem aus Hochschuldozenten und Schullehrkräften betreut werden. Für die Umsetzung von GHR 300 wurden der Universität Hildesheim seit 2014 bislang insgesamt 6,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2014 bis 2016 konnten der Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen im Rahmen von Projektförderungen (Hochschulpakt und Fachhochschulentwicklungsprogramm) aus Mitteln des MWK insgesamt 4,7 Millionen Euro bewilligt werden. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Hochschule für diese Zwecke insgesamt 1 Millionen Euro. Eines der zentralen Vorhaben dieser Landesregierung im Wissenschaftsbereich ist das Fachhochschulentwicklungsprogramm . Mit diesem Programm hat Niedersachsen dauerhaft und nachhaltig die Studienplatzkapazitäten der Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung um insgesamt etwa 3.400 zusätzliche Studienanfängerplätze ausgebaut. Die Fachhochschulen werden dadurch in die Lage versetzt, vor dem Hintergrund der regionalen Wirtschaftsstruktur ihre Profile zu stärken. Sehr gut nachgefragte Studienangebote können durch den Aufwuchs verstärkt werden, neue Studienangebote mit hohem Innovationsgehalt können entwickelt werden. Zur Umsetzung des Fachhochschulentwicklungsprogramms wurden die Haushalte der Fachhochschulen im Haushaltsjahr 2015 um 44 Millionen Euro dauerhaft aufgestockt. Im Haushalt 2016 folgten weitere 20 Millionen Euro, die kapitelscharf auf die Haushalte der Hochschulen übertragen wurden. Das heißt, ab dem Haushaltsjahr 2016 gibt es einen dauerhaften Aufwuchs für den Ausbau der Grundkapazitäten der Fachhochschulen um insgesamt 64 Millionen Euro bei den Etats der Fachhochschulen. Die Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen erhielt 2015 für die Schaffung von 255 zusätzlichen Anfängerplätzen 4,4 Millionen Euro, in 2016 wurden weitere 3,68 Millionen Euro für die Schaffung 160 zusätzlichen Anfängerplätzen zur Verfügung gestellt. Der Etat wächst ab 2016 dauerhaft um insgesamt 8,08 Millionen Euro. Die Hochschule wird damit dauerhaft um insgesamt 415 Anfängerplätze ausgebaut. Der Standort Hildesheim profitiert von diesem Ausbau mit zusätzlichen 179 Studienanfängerplätzen . Für die nachfolgenden Themenkomplexe liegen Datenerhebungen zur Aufteilung der Mittel auf einzelne Studienstandorte der Hochschulen bzw. zur Aufteilung auf die Stadt bzw. den jeweiligen Landkreis nicht vor. Die Angaben werden bezogen auf die jeweilige Hochschule dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 5 Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen: Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014 bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten , gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am 09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *) HP 2013 (Euro) HP 2014 (Euro) HP 2015 (Euro) HP 2016 (Euro) Kapitel 06 29 Universität Hildesheim 27.456.000 28.980.000 30.181.000 30.781.000 Kapitel 06 34 Hochschule Hildesheim/ Holzminden/Göttingen 37.113.000 38.908.000 43.774.000 48.338.000 *) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN Abschaffung Studienbeitragspflicht: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die niedersächsische Landesregierung die Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen. Gewährung von Studienqualitätsmitteln: Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern . Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst . Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen. Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung stellt sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Universität Hildesheim WiSe 2014/2015 2.637.366,23 SoSe 2015 2.360.978,36 WiSe 2015/2016 2.570.363,11 SoSe 2016 2.542.592,08 10.111.299,78 Hochschule Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen WiSe 2014/2015 2.231.821,03 SoSe 2015 2.087.235,35 WiSe 2015/2016 2.594.166,85 SoSe 2016 2.148.507,94 9.061.731,17 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 6 Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen. Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren 2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss), insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung , da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Universität Hildesheim WiSe 2013/2014 42.000,00 WiSe 2014/2015 42.000,00 WiSe 2015/2016 39.000,00 123.000,00 Hochschule Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen WiSe 2013/2014 37.000,00 WiSe 2014/2015 35.000,00 WiSe 2015/2016 36.000,00 108.000,00 Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/2017 steht noch aus. Niedersächsisches Promotionsprogramm: Das Land Niedersachsen fördert mit dem „Niedersächsischen Promotionsprogramm“ Promotionsprogramme an den Hochschulen des Landes. Damit sollen hochqualifizierte und ausgewählte Nachwuchsforscherinnen und -forscher erreicht werden. Förderfähig sind Programme, die insbesondere an bereits etablierte oder entstehende Forschungsschwerpunkte anknüpfen. Die Programme sollen insbesondere eine hervorragende Betreuung garantieren, die internationale Kompatibilität und Vernetzung der Nachwuchsbildung stärken sowie den gewachsenen Ansprüchen auf Vermittlung inter- und transdisziplinärer Kompetenzen Rechnung tragen. Die Ausschreibung des Programms erfolgt in einem zweijährigen Turnus. Da der Schwerpunkt der letzten Ausschreibungen jeweils auf kooperativen Promotionsprogrammen liegt - insbesondere hinsichtlich einer gemeinsamen Antragstellung mit niedersächsischen Fachhochschulen - ist eine Zuordnung der Mittel auf Städte bzw. Landkreise nicht möglich. Die für das jeweilige Promotionsprogramm geflossenen Mittel werden der Sprecherhochschule bzw. der mittelverwaltenden Hochschule zugeordnet. Im Rahmen des Niedersächsischen Promotionsprogramms sind folgende Mittel an die Universität Hildesheim geflossen (Stand 05.07.2016): 2013 157.805 Euro 2014 17.288 Euro 2015 - Euro 2016 - Euro insgesamt 175.093 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 7 Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland): Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit. 2013: Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 3.500,00 Euro, Universität Hildesheim 12.678,00 Euro, 2014: Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 3.500,00 Euro, Universität Hildesheim 17.000,00 Euro, 2015: Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 747,00 Euro, Universität Hildesheim 31.786,18 Euro, 2016: Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 2.000,00 Euro, Universität Hildesheim 7.000,00 Euro. Internationalisierung der Hochschulen: Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen werden folgende Mittel vergeben: 2013: Universität Hildesheim 960,00 Euro, 2014: Universität Hildesheim 800,00 Euro, 2015: Universität Hildesheim 800,00 Euro, Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 10.358,89 Euro. Wissenschaftspreis Niedersachsen: Mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen werden seit 2007 besondere Persönlichkeiten ausgezeichnet , die sich u. a. in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung in Niedersachsen verdient gemacht haben. Die Preisgelder werden ad personam und nicht an die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen ausgezahlt. An Preisträgerinnen und Preisträger der Universitäten und (Fach-)Hochschulen in Hildesheim wurden von 2013 bis 2016 Preisgelder in Höhe von insgesamt 27.500 Euro vergeben. Studentenwerke: Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt 14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten , Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupassen . Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den Hochschulen liegen MWK nicht vor. 5. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen in der Stadt Hildesheim seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? Aus Mitteln der Kulturabteilung des MWK ist folgende Förderung erfolgt: 2013: 7.430.931 Euro, 2014: 7.006.673 Euro, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 8 2015: 7.508.672 Euro, 2016: 7.544.545 Euro. In diesen Summen enthalten sind die im jeweiligen Haushaltsplan für das Theater für Niedersachsen (TfN) enthalten Haushaltsansätze. Theater für Niedersachsen (TfN) 2013: 6.533.286 Euro, 2014: 6.480.365 Euro, 2015: 6.905.000 Euro, 2016: 7.103.000 Euro. Darüber hinaus wurden für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland folgende Mittel vergeben : 2013 4.080,00 Euro. 6. Wie hat sich in der Stadt Hildesheim seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert ? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde in der Stadt Hildesheim somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. In der Stadt Hildesheim wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 48 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 34 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich der Stadt Hildesheim für insgesamt 48 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 43 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt. Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich der Stadt Hildesheim 55 Finanzhilfeanträge bewilligt , im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 59 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 58 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 44 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 9 7. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen in der Stadt Hildesheim seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen, und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden muss als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses , der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken , mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden !“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 10 Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für die Stadt Hildesheim für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 20 20 19 8. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen in der Stadt Hildesheim seit 2013 entwickelt ? Statistisch werden diese Daten jeweils auf Landkreisebene aggregiert ausgewertet. Die gewünschten Daten statt auf Landkreisebene aggregiert nur für die Stadt Hildesheim auszuwerten, würde einen erheblichen, nicht zu rechtfertigenden Mehraufwand im Verwaltungsbereich bedeuten. Daher werden in der nachfolgenden Antwort die Daten für den gesamten Landkreis Hildesheim angegeben . In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Hildesheim die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 16,4 36,6 47,0 3,1 14,3 19,7 47,0 14,8 1,1 2014/2015 17,5 37,6 44,9 3,5 15,4 21,5 43,7 14,8 1,2 2015/2016 16,2 39,1 44,8 4,0 16,8 19,9 44,8 13,2 1,2 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 9. Wie hat sich die Sprachförderung in der Stadt Hildesheim seit dem Jahr 2013 entwickelt ? Statistisch werden diese Daten jeweils auf Landkreisebene aggregiert ausgewertet. Die gewünschten Daten statt auf Landkreisebene aggregiert nur für die Stadt Hildesheim auszuwerten, würde einen erheblichen, nicht zu rechtfertigenden Mehraufwand im Verwaltungsbereich bedeuten. Daher werden in der nachfolgenden Antwort die Daten für den gesamten Landkreis Hildesheim angegeben . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 11 In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (inkl. MS-Schulen) für den Landkreis Hildesheim für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 551,0 433,0 25 2 2014/2015 491,0 418,0 46 3 2015/2016 522,0 442,0 88 6 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. 10. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen in der Stadt Hildesheim für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Da die Stadt Hildesheim kreisangehörig ist, erfolgte die Zuweisung der Mittel über den Landkreis Hildesheim. Für die Stadt Hildesheim wurden folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 121.938 210.015 11. Wie viele Sprint-Projekte wurden in der Stadt Hildesheim auf den Weg gebracht? In der Stadt Hildesheim werden zehn Sprint-Projekte durchgeführt. 12. Wie hat sich der Arbeitsmarkt in der Stadt Hildesheim seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt in der Stadt Hildesheim hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose, und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit in der Stadt Hildesheim seit Juni 2013 um 10,9 % (-582) auf 4.740 im Juni 2016 deutlich gesunken. Für den Bereich der Stadt Hildesheim kann keine Arbeitslosenquote ausgewiesen werden, da diese auf der Grundlage der Zahl der Erwerbspersonen errechnet wird, die ausschließlich bis auf Ebene der Landkreise und kreis- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 12 freien Städte ermittelt wird. Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Juni 2013 um 3,7 % (+1.647) auf 46.181 im Juni 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 13. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau in der Stadt Hildesheim getroffen? In den Jahren 2013 bis zum 30.06.2016 wurden von der Stadt Hildesheim keine Maßnahmen für den Breitbandausbau beantragt. 14. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel in der Stadt Hildesheim zur Verfügung gestellt worden? Die Stadt Hildesheim gehört seit dem 01.07.2014 zu den niedersächsischen Fördergebieten für die GRW-Mittelverteilung. Im Jahr 2016 wurden bis zum Stichtag 30.06.2016 in der Stadt Hildesheim GRW-Fördermittel in Höhe von 171.990 Euro zur Verfügung gestellt. 15. In welcher Höhe wurden in der Stadt Hildesheim seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Stadt Hildesheim Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 563.330 Euro 695.070 Euro 536.918 Euro 284.474 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung in der Stadt Hildesheim gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Stadt Hildesheim Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 254.401 Euro - - 157.043 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen in der Stadt Hildesheim seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Stadt Hildesheim Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 505.898 Euro 911.051 Euro 1.039.735 Euro 95.985 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 13 Durch Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurden darüber hinaus in der Stadt Hildesheim seit dem Jahr 2013 Förderungen für innovative Projekte in folgender Höhe bewilligt: 2013 2014 2015 Förderung innovativer Projekte 3.725.229 Euro 1.933.867 Euro 3.111.053 Euro 18. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur in der Stadt Hildesheim getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 in der Stadt Hildesheim keine Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur getätigt. 19. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel in die Stadt Hildesheim geflossen? 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE 1.671.827,81 2.384.615,13 2.779.061,95 2.550.609,06 9.386.113,95 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 20. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel in die Stadt Hildesheim geflossen? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel in die Stadt Hildesheim geflossen? 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel in die Stadt Hildesheim geflossen? Die Fragen 20, 22 und 23 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei der Antwort auf die Frage 22 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 20 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 0,00 0,00 154.972,74 220.761,16 2014 0,00 0,00 50.000,00 299.368,13 2015 0,00 0,00 0,00 606.949,12 2016 0,00 0,00 0,00 31.733,98 Ins. 0,00 0,00 204.972,74 1.158.812,39 21. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel in die Stadt Hildesheim geflossen? 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF 1.052.751,29 1.875.134,72 486.838,19 87.796,62 3.502.520,82 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 14 24. Wie viele Schulen in der Stadt Hildesheim nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen vier und im Schuljahr 2015/2016 sieben Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am ) Drucksache 17/6226 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6011 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen in der Stadt Hildesheim vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Bernd Lynack und Markus Brinkmann (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei