Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6030 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Lüneburg vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Nieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 2 sachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Lüneburg aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Lüneburg aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 19.362.746,95 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Lüneburg damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 15.246.837 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 2.274.262,37 4.616.365,27 2.284.823,84 493.630,92 9.669.082,40 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 1.357.265,55 1.538.294,46 1.815.215,82 260.030,00 4.970.805,83 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Lüneburg? Zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge zählt nach Auffassung der Landesregierung u. a. eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen. Insoweit gewährte die Landesregierung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2013 Zuwendungen zur Stärkung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung. Der Schwerpunkt der Förderung lag dabei auf der hausärztlichen Versorgung . Für den Landkreis Lüneburg wurden von der Landesregierung Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Höhe von 47.825 Euro gewährt. Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 bis 2017 fördert die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen die Etablierung bestimmter kommunaler Strukturen sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. Für den Landkreis Lüneburg wurden von der Landesregierung im Rahmen einer Strukturförderung im Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von 20.833,33 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Lüneburg im Jahr 2013 mit 2.838.932,53 Euro, im Jahr 2014 mit 4.376.390,05 Euro, im Jahr 2015 mit 5.043.924,96 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 4.554.324,19 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Lüneburg , insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl? Hochschule am Studienstandort Lüneburg: Universität Lüneburg. Entwicklung der Studierendenzahlen: Die Studierendenzahl an der Universität Lüneburg ist von 8.170 im Wintersemester 2013/2014 auf 9.239 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf 200.551. Hochschulentwicklung (allgemein): In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen – ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen, – die Qualität des Studiums verbessern, – Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 4 – die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern, – Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren, – Forschung und Innovation stärken, – Geschlechtergerechtigkeit realisieren, – ihre Internationalisierung intensivieren, – Wissenschaft als Beruf attraktiv machen, – Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten, – die Lehrerbildung stärken und – Transparenz in der Forschung gewährleisten. Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet . Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs - und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte. Hochschulpakt: Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben. Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen, haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht . In den Jahren 2014 bis 2016 standen der Universität Lüneburg im Rahmen des Hochschulpaktes Mittel in Höhe von insgesamt 14,5 Millionen Euro zur Verfügung. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert , die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Universität Lüneburg für diese Zwecke insgesamt 3 Millionen Euro. Zusätzliche Mittel wurden für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern bereitgestellt. Für Basisqualifikationen der zukünftigen Lehrkräfte im Bereich Heterogenität und Inklusion erhielt die Universität Lüneburg 34.800 Euro. Im Bereich der Lehrämter für Grund- Haupt- und Realschule wurde das Masterstudium von zwei auf vier Semester verlängert, damit werden auch in diesen Lehramtstypen in der Bachelor- und Masterphase nun insgesamt 300 Leistungspunkte erworben (GHR 300). Im Zuge dieser Reform wurde eine verlängerte Praxisphase eingeführt, in der die Studierenden in einem Tandem aus Hochschuldozenten und Schullehrkräften betreut werden. Für die Umsetzung von GHR 300 wurden der Universität Lüneburg seit 2014 bislang insgesamt 2,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen: Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014 bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten , gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am 09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 5 Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *) HP 2013 (Euro) HP 2014 (Euro) HP 2015 (Euro) HP 2016 (Euro) Kapitel 06 28 Universität Lüneburg 54.162.000 54.147.000 55.873.000 56.453.000 *) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN Abschaffung Studienbeitragspflicht: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die Landesregierung die Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen. Gewährung von Studienqualitätsmitteln: Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern . Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst . Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen. Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung stellt sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Universität Lüneburg WiSe 2014/2015 2.916.839,77 SoSe 2015 2.616.648,16 WiSe 2015/2016 2.513.939,43 SoSe 2016 3.522.512,71 11.569.940,07 Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen. Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren 2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss), insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung , da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 6 Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Universität Lüneburg WiSe 2013/2014 46.500,00 WiSe 2014/2015 46.000,00 WiSe 2015/2016 40.500,00 133.000,00 Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/2017 steht noch aus. Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland: Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit. 2013: Universität Lüneburg 616,17 Euro, 2014: Universität Lüneburg 1.487,00 Euro, 2015: Universität Lüneburg 1.295,00 Euro, 2016: Universität Lüneburg 2.000,00 Euro. Internationalisierung der Hochschulen: Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen werden folgende Mittel bewilligt: 2013: Universität Lüneburg 2.080,00 Euro, 2014: Universität Lüneburg 2.080,00 Euro, 2015: Universität Lüneburg 2.400,00 Euro, 2016: Universität Lüneburg 1.280,00 Euro. Wissenschaftspreis Niedersachsen Mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen werden seit 2007 besondere Persönlichkeiten ausgezeichnet , die sich u. a. in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung in Niedersachsen verdient gemacht haben. Die Preisgelder werden ad personam und nicht an die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen ausgezahlt. An Preisträgerinnen und Preisträger der Universität im Landkreis Lüneburg wurden von 2013 bis 2016 Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro vergeben. Studentenwerke: Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt 14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten , Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupas- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 7 sen. Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den Hochschulen liegen MWK nicht vor. 5. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? Aus Mitteln der Kulturabteilung des MWK erfolgte folgende Förderung: 2013: 4.765.246 Euro, 2014: 5.300.103 Euro (davon 328.400 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2015: 5.115.114 Euro, 2016: 5.036.500 Euro. In diesen Summen enthalten sind die im jeweiligen Haushaltsplan für das Theater Lüneburg enthaltenen Haushaltsansätze. Theater Lüneburg 2013: 3.018.631 Euro, 2014: 2.987.771 Euro, 2015: 3.181.000 Euro, 2016: 3.286.000 Euro. Darüber hinaus wurden für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland folgende Mittel vergeben : 2015: 10.000,00 Euro 6. Wie hat sich im Landkreis Lüneburg seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert ? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Lüneburg somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Lüneburg wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 35 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 20 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Lüneburg für insgesamt 39 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 30 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 8 Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. In den Kindergartenjahren 2012/2013 bis 2014/2015 wurden im Bereich des Landkreises Lüneburg jeweils 68 Finanzhilfeanträge bewilligt. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 55 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 7. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 9 Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Lüneburg für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 21 24 25 8. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Lüneburg verändert, oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Im Landkreis Lüneburg wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 keine neue Gesamtschule errichtet. Eine Gesamtschule wurde seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Lüneburg kein Antrag zur Errichtung einer Gesamtschule und ein Antrag zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. 9. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Lüneburg seit 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Lüneburg die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 10 Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 17,7 37,8 44,5 4,8 3,2 27,0 48,1 14,8 2,2 2014/2015 18,5 37,6 43,9 2,5 2,2 30,2 47,8 15,4 2,0 2015/2016 15,7 34,8 49,5 1,9 2,4 30,7 49,1 13,7 2,2 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 10. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Lüneburg für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 378,0 243,0 39 3 2014/2015 338,5 264,0 12 1 2015/2016 407,0 264,0 77 6 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 24,2 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 538.000 Euro an die Einrichtungen im Landkreis Lüneburg überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Lüneburg in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 266.800 Euro bewilligt. 11. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Lüneburg für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 11 Davon wurden an den Landkreis Lüneburg - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 422.738 724.060 12. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Lüneburg auf den Weg gebracht? Im Landkreis Lüneburg werden drei Sprint-Projekte durchgeführt. 13. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Lüneburg hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Lüneburg seit Juni 2013 um 7,8 % (-455) auf 5.406 im Juni 2016 deutlich gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 5,7 % (Juni 2013 = 6,4 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 4,2 % (+2.210) auf 54.903 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 14. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Lüneburg getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 65.000 Euro 24.361 Euro - - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - - - 30.160 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 12 15. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Lüneburg GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 3.057.056 Euro 1.761.076 Euro 469.311 Euro 294.320 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurden im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Lüneburg Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 4.518.093 Euro 3.943.122 Euro 3.257.040 Euro 1.448.985 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Lüneburg gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Lüneburg Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 69.198 Euro 157.270 Euro 342.672 Euro - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Lüneburg Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 15.710.712 Euro 16.486.763 Euro 19.768.531 Euro 7.402.327 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 13 Durch Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurden darüber hinaus im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 Förderungen für innovative Projekte in folgender Höhe bewilligt : 2013 2014 2015 2016 Förderung innovativer Projekte 3.498.918 Euro 830.137 Euro 3.976.500 Euro 4.183.500 Euro 19. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Lüneburg getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Lüneburg 2.457.345 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 20. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Lüneburg seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Lüneburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Lüneburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 25. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Lüneburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 20, 22, 24 und 25 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 20, 24 und 25 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 22 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Adendorf 0,00 0,00 0,00 561,60 2013 Amelinghausen 0,00 143.370,00 253.020,00 219.664,91 2013 Artlenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 15.256,85 2013 Bardowick, Flecken 0,00 0,00 0,00 9.499,66 2013 Barendorf 0,00 0,00 9.580,00 66.240,58 2013 Barnstedt 0,00 0,00 0,00 60.950,53 2013 Barum 0,00 25.890,00 55.970,00 42.974,81 2013 Betzendorf 0,00 0,00 0,00 58.682,18 2013 Bleckede, Stadt 0,00 98.490,00 425.374,71 3.025.091,93 2013 Boitze 0,00 0,00 6.664,50 42.782,94 2013 Brietlingen 0,00 0,00 14.700,00 22.640,46 2013 Dahlem 0,00 0,00 361.834,66 354.891,48 2013 Dahlenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 936.918,59 2013 Deutsch Evern 0,00 0,00 0,00 768,24 2013 Echem 0,00 0,00 0,00 115.714,72 2013 Embsen 0,00 0,00 0,00 66.602,03 2013 Handorf 0,00 0,00 0,00 7.648,76 2013 Hittbergen 0,00 0,00 140.000,00 70.183,59 2013 Hohnstorf (Elbe) 0,00 0,00 0,00 17.776,24 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 14 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Kirchgellersen 0,00 0,00 0,00 17.678,06 2013 Lüdersburg 0,00 0,00 0,00 32.363,15 2013 Lüneburg, Hansestadt 0,00 0,00 0,00 114.872,80 2013 Mechtersen 0,00 0,00 0,00 20.536,44 2013 Melbeck 0,00 0,00 0,00 37.291,41 2013 Nahrendorf 0,00 0,00 0,00 83.238,38 2013 Neetze 0,00 0,00 0,00 47.335,47 2013 Oldendorf (Luhe) 0,00 0,00 0,00 122.445,11 2013 Radbruch 0,00 0,00 0,00 50.589,94 2013 Rehlingen 0,00 0,00 0,00 55.241,37 2013 Reinstorf 0,00 400,00 400,00 74.817,86 2013 Reppenstedt 0,00 0,00 0,00 6.697,11 2013 Rullstorf 0,00 0,00 24.375,22 48.306,41 2013 Scharnebeck 0,00 0,00 0,00 51.689,23 2013 Soderstorf 0,00 0,00 0,00 58.160,29 2013 Südergellersen 0,00 0,00 0,00 21.866,34 2013 Thomasburg 0,00 0,00 90.286,04 175.042,51 2013 Tosterglope 0,00 0,00 0,00 54.055,87 2013 Vastorf 0,00 0,00 0,00 21.307,13 2013 Vögelsen 0,00 0,00 0,00 26.767,26 2013 Wendisch Evern 0,00 135.060,00 135.060,00 46.415,91 2013 Westergellersen 0,00 0,00 0,00 10.142,45 2013 Wittorf 0,00 0,00 0,00 18.673,55 2013 0,00 403.210,00 1.517.265,13 6.330.384,15 2014 Adendorf 0,00 0,00 0,00 561,60 2014 Amelinghausen 0,00 91.596,00 95.055,01 141.238,68 2014 Artlenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 12.116,68 2014 Bardowick, Flecken 0,00 0,00 0,00 10.277,42 2014 Barendorf 0,00 0,00 0,00 63.458,77 2014 Barnstedt 0,00 0,00 0,00 53.582,67 2014 Barum 0,00 51.193,00 51.193,00 11.754,80 2014 Betzendorf 0,00 7.576,86 7.576,86 67.129,04 2014 Bleckede, Stadt 0,00 456.554,63 1.220.601,53 3.404.884,33 2014 Boitze 0,00 0,00 0,00 31.453,43 2014 Brietlingen 0,00 0,00 10.149,46 19.226,63 2014 Dahlem 0,00 0,00 28.904,91 111.182,58 2014 Dahlenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 522.707,63 2014 Deutsch Evern 0,00 0,00 0,00 1.560,44 2014 Echem 0,00 0,00 0,00 12.483,96 2014 Embsen 0,00 0,00 0,00 71.728,83 2014 Handorf 0,00 0,00 0,00 3.405,99 2014 Hittbergen 0,00 0,00 87.280,00 57.112,18 2014 Hohnstorf (Elbe) 0,00 0,00 0,00 12.843,03 2014 Kirchgellersen 0,00 0,00 0,00 16.834,14 2014 Lüdersburg 0,00 0,00 0,00 30.187,97 2014 Lüneburg, Hansestadt 0,00 0,00 0,00 76.598,09 2014 Mechtersen 0,00 0,00 0,00 18.387,03 2014 Melbeck 0,00 0,00 0,00 36.910,61 2014 Nahrendorf 0,00 0,00 0,00 104.754,45 2014 Neetze 0,00 0,00 0,00 46.448,15 2014 Oldendorf (Luhe) 0,00 0,00 0,00 109.966,90 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 15 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2014 Radbruch 0,00 0,00 0,00 43.903,54 2014 Rehlingen 0,00 0,00 0,00 47.982,83 2014 Reinstorf 0,00 46.450,00 46.450,00 67.728,98 2014 Reppenstedt 0,00 0,00 0,00 4.669,91 2014 Rullstorf 0,00 0,00 0,00 21.345,40 2014 Scharnebeck 0,00 0,00 0,00 53.126,40 2014 Soderstorf 0,00 0,00 0,00 47.442,24 2014 Südergellersen 0,00 11.530,00 11.530,00 20.976,50 2014 Thomasburg 0,00 0,00 0,00 46.985,94 2014 Tosterglope 0,00 0,00 0,00 51.582,86 2014 Vastorf 0,00 0,00 0,00 22.173,71 2014 Vögelsen 0,00 0,00 0,00 26.767,26 2014 Wendisch Evern 0,00 0,00 0,00 52.189,05 2014 Westergellersen 0,00 0,00 0,00 9.061,48 2014 Wittorf 0,00 0,00 0,00 9.057,46 2014 0,00 664.900,49 1.558.740,77 5.573.789,59 2015 Adendorf 0,00 0,00 0,00 631,80 2015 Amelinghausen 0,00 99.330,00 186.042,65 199.117,23 2015 Artlenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 13.666,96 2015 Bardowick, Flecken 0,00 0,00 0,00 6.948,72 2015 Barendorf 0,00 0,00 0,00 54.899,34 2015 Barnstedt 0,00 0,00 0,00 48.247,60 2015 Barum 0,00 117.792,28 117.792,28 122.820,67 2015 Betzendorf 0,00 0,00 0,00 63.143,66 2015 Bleckede, Stadt 0,00 253.620,00 967.738,91 2.117.490,14 2015 Boitze 0,00 0,00 0,00 25.997,80 2015 Brietlingen 0,00 0,00 0,00 23.975,73 2015 Dahlem 0,00 0,00 23.451,24 116.502,84 2015 Dahlenburg, Flecken 0,00 0,00 896,25 152.755,66 2015 Deutsch Evern 0,00 0,00 0,00 2.227,86 2015 Echem 0,00 0,00 0,00 8.746,69 2015 Embsen 0,00 0,00 0,00 47.842,20 2015 Handorf 0,00 0,00 0,00 93.301,70 2015 Hittbergen 0,00 0,00 161.314,25 57.122,19 2015 Hohnstorf (Elbe) 0,00 0,00 0,00 11.099,59 2015 Kirchgellersen 0,00 0,00 0,00 15.380,67 2015 Lüdersburg 0,00 0,00 0,00 17.081,23 2015 Lüneburg, Hansestadt 0,00 0,00 0,00 57.138,19 2015 Mechtersen 0,00 0,00 0,00 12.997,30 2015 Melbeck 0,00 0,00 0,00 35.593,20 2015 Nahrendorf 0,00 0,00 0,00 70.804,75 2015 Neetze 0,00 0,00 38.815,63 55.017,09 2015 Oldendorf (Luhe) 0,00 0,00 0,00 101.072,45 2015 Radbruch 0,00 0,00 0,00 43.883,09 2015 Rehlingen 0,00 0,00 0,00 50.036,38 2015 Reinstorf 0,00 62.600,00 62.600,00 70.010,98 2015 Reppenstedt 0,00 0,00 0,00 2.952,36 2015 Rullstorf 0,00 0,00 0,00 22.330,99 2015 Scharnebeck 0,00 0,00 0,00 55.013,19 2015 Soderstorf 0,00 0,00 0,00 36.434,12 2015 Südergellersen 0,00 35.800,00 35.800,00 19.444,18 2015 Thomasburg 0,00 0,00 0,00 51.686,45 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 16 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2015 Tosterglope 0,00 0,00 0,00 51.509,31 2015 Vastorf 0,00 0,00 0,00 24.057,14 2015 Vögelsen 0,00 0,00 0,00 24.300,00 2015 Wendisch Evern 0,00 0,00 0,00 45.567,15 2015 Westergellersen 0,00 0,00 0,00 8.905,45 2015 Wittorf 0,00 0,00 0,00 9.566,63 2015 0,00 569.142,28 1.594.451,21 4.047.320,68 2016 Adendorf 0,00 0,00 0,00 4.298,08 2016 Amelinghausen 0,00 0,00 0,00 186.060,51 2016 Artlenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 26.984,27 2016 Bardowick, Flecken 0,00 0,00 0,00 12.135,06 2016 Barendorf 0,00 0,00 0,00 1.389,80 2016 Barnstedt 0,00 0,00 0,00 90.581,36 2016 Barum 0,00 0,00 0,00 23.548,18 2016 Betzendorf 0,00 0,00 0,00 121.600,90 2016 Bleckede, Stadt 0,00 0,00 0,00 2.078.278,70 2016 Boitze 0,00 0,00 0,00 38.495,61 2016 Brietlingen 0,00 0,00 0,00 44.143,35 2016 Dahlem 0,00 0,00 0,00 60.980,30 2016 Dahlenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 155.345,24 2016 Deutsch Evern 0,00 0,00 0,00 5.748,20 2016 Echem 0,00 0,00 0,00 22.006,35 2016 Embsen 0,00 0,00 0,00 97.390,29 2016 Handorf 0,00 0,00 0,00 8.534,21 2016 Hittbergen 0,00 0,00 0,00 81.723,56 2016 Hohnstorf (Elbe) 0,00 0,00 0,00 31.301,12 2016 Kirchgellersen 0,00 0,00 0,00 33.578,82 2016 Lüdersburg 0,00 0,00 0,00 41.551,36 2016 Lüneburg, Hansestadt 0,00 0,00 0,00 92.780,27 2016 Mechtersen 0,00 0,00 0,00 31.237,42 2016 Melbeck 0,00 0,00 0,00 27.256,65 2016 Nahrendorf 0,00 0,00 0,00 87.591,67 2016 Neetze 0,00 0,00 0,00 107.161,48 2016 Oldendorf (Luhe) 0,00 0,00 0,00 122.168,78 2016 Radbruch 0,00 0,00 0,00 87.510,35 2016 Rehlingen 0,00 0,00 0,00 87.989,03 2016 Reinstorf 0,00 0,00 0,00 81.008,79 2016 Reppenstedt 0,00 0,00 0,00 7.449,36 2016 Rullstorf 0,00 0,00 0,00 42.589,06 2016 Scharnebeck 0,00 0,00 0,00 80.671,56 2016 Soderstorf 0,00 0,00 0,00 68.006,28 2016 Südergellersen 0,00 0,00 0,00 28.243,42 2016 Thomasburg 0,00 0,00 0,00 64.692,02 2016 Tosterglope 0,00 0,00 0,00 117.516,00 2016 Vastorf 0,00 0,00 0,00 26.990,03 2016 Vögelsen 0,00 0,00 0,00 35.866,31 2016 Wendisch Evern 0,00 0,00 0,00 97.338,32 2016 Westergellersen 0,00 0,00 0,00 28.109,71 2016 Wittorf 0,00 0,00 0,00 26.901,14 2016 0,00 0,00 0,00 4.514.752,92 Summe aller Jahre 0,00 1.637.252,77 4.670.457,11 20.466.247,34 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 17 21. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Lüneburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Adendorf 2.800,00 5.000,00 12.500,00 20.300,00 Amelinghausen 182.419,99 182.419,99 Amt Neuhaus 17.418,73 512.718,77 279.004,53 3.187,13 812.329,16 Artlenburg, Flecken 20.483,74 20.483,74 Bardowick, Flecken 61.051,94 137.735,55 414.593,65 613.381,14 Barendorf 355.608,76 828.357,04 137.832,68 1.321.798,48 Bleckede, Stadt 155.644,85 10.000,00 165.644,85 Brietlingen 8.000,00 8.000,00 Echem 58.192,12 2.185.139,01 1.446.668,87 3.690.000,00 Handorf 716.876,00 716.876,00 Kirchgellersen 8.000,00 13.449,31 7.328,44 28.777,75 Lüdersburg 2.600,00 2.600,00 Lüneburg, Stadt 18.146.213,92 20.077.931,72 25.802.657,51 8.971.720,86 72.998.524,01 Melbeck 21.636,65 21.636,65 Reppenstedt 16.750,00 406.273,01 34.846,24 457.869,25 Scharnebeck 87.600,00 87.600,00 Vastorf 53.662,50 5.962,50 59.625,00 Vögelsen 12.254,20 12.254,20 Wendisch Evern 1.400,00 1.400,00 Westergellersen 9.817,50 9.817,50 LK Lüneburg insgesamt 18.827.680,29 22.231.077,51 29.594.707,88 10.577.872,04 81.231.337,72 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Lüneburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Adendorf 1.440,00 20.000,00 21.440,00 Amelinghausen 259.391,09 65.000,00 19.100,00 343.491,09 Bardowick, Flecken 4.800,00 27.500,00 32.300,00 Barendorf 12.500,00 12.500,00 Bleckede, Stadt 147.279,18 121.065,32 268.344,50 Dahlem 3.000,00 3.000,00 Dahlenburg, Flecken 107.114,86 55.486,20 22.990,77 185.591,83 Deutsch Evern 4.000,00 37.000,00 41.000,00 Echem 15.000,00 15.000,00 Hittbergen 30.000,00 1.050,00 31.050,00 Kirchgellersen 9.000,00 9.000,00 Lüdersburg 10.000,00 3.600,00 13.600,00 Lüneburg, Stadt 6.654.053,11 8.340.094,12 6.409.811,83 1.405.264,76 22.809.223,82 Mechtersen 6.000,00 6.000,00 Neetze 12.000,00 12.000,00 Radbruch 6.000,00 4.800,00 10.800,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 18 Reinstorf 12.500,00 12.500,00 Reppenstedt 2.400,00 2.400,00 Rullstorf 13.850,00 13.850,00 Scharnebeck 3.500,00 3.500,00 Soderstorf 4.800,00 4.800,00 Südergellersen 2.250,00 2.250,00 Vastorf 12.000,00 12.000,00 Wittorf 8.000,00 2.850,00 10.850,00 LK Lüneburg insgesamt 7.184.878,24 8.733.695,64 6.552.652,60 1.405.264,76 23.876.491,24 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 26. Wie viele Schulen im Landkreis Lüneburg nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen neun und im Schuljahr 2015/2016 zehn Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 12.08.2016) Drucksache 17/6227 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6030 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Lüneburg vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei