Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6230 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6050 - Wird sich die Landesregierung auch für die Umrüstung von „konventionellen“ Autos zu Elektroautos einsetzen? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 21.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten In den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung eine Prämie für den Kauf von Elektroautos eingeführt. Nach dem Beschluss der Bundesregierung gibt es für reine Elektroautos künftig einen „Umweltbonus“ von 4 000 Euro, für Plug-in-Hybride beträgt der Zuschuss 3 000 Euro. Die Kosten des Förderprogramms von 1,2 Milliarden Euro teilen sich Bund und Autoindustrie je zur Hälfte. Die Zuschüsse werden beim Kauf von Pkw gezahlt, für die ein Kaufvertrag nach dem 18.05.2016 geschlossen worden ist. Seit vielen Jahren beschäftigen sich deutsche Unternehmen mit dem Umbau von konventionell betriebenen Pkw zu Elektro-Pkw. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, so-weit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Meine Fragen stehen vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung die Themen Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben hat. Vorbemerkung der Landesregierung Die Förderung der Elektromobilität als Teil der automobilen Zukunft ist in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil niedersächsischer Landespolitik geworden und zugleich wichtig für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Das Land Niedersachsen hat aus diesen Gründen im Jahr 2015 die Bundesratsinitiative „Umweltprämie“ auf den Weg gebracht. Damit sollten Privatkunden durch eine Kaufförderung in ihrem Bestreben unterstützt werden, die Veränderung in der Mobilität hin zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Individualmobilität, vor allem in den Städten, umzusetzen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6230 2 Die jetzt am 27.04.2016 in Berlin getroffenen Entscheidungen zur Förderung der Elektromobilität über die „Umweltprämie“, eine Kaufpreisförderung für Elektrofahrzeuge, basieren auf diesen Aktivitäten Niedersachsens und werden von der Landesregierung begrüßt. Sie entsprechend weitgehend den von der Landesregierung im Rahmen des o. a. Bundesratsverfahrens vorgebrachten und beschlossenen Vorschlägen zur Förderung der Elektromobilität. Sie gelten überdies neben den von der Landesregierung favorisierten Privatkunden auch für gewerbliche Kunden. 4 000 Euro Kaufprämie für reine Elektrofahrzeuge und 3 000 Euro für Hybride können durch die Verbreitung von Elektrofahrzeugen den Markthochlauf positiv beeinflussen. 1. Was hält die Landesregierung von der Umrüstung vorhandener Pkw zu Elektro-Pkw? Die Umrüstung konventioneller neuer Pkw zu Elektroautos kann eine Zwischenlösung sein, um Produktionsengpässe und Marktlücken während der Markteinführungsphase der Elektromobilität zu überbrücken. Die nachträgliche Umrüstung von „älteren“ Bestandsfahrzeugen ist technisch aufwändig , sodass von keinen nennenswerten Zahlen ausgegangen werden kann. Diese Umrüstungen haben überwiegend Individualcharakter. Hierzu müssten auch Förderrichtlinien entwickelt werden , welche den förderfähigen Grad der Umrüstung definieren, um reine Mitnahmeeffekte zu reduzieren . Darüber hinaus sind Nischenanwendungen denkbar, bei denen weiterhin der Einsatz „umgerüsteter “ Elektrofahrzeuge sinnvoll ist. Unabhängig davon sind Fahrzeuge, die von vornherein als Elektrofahrzeuge konzipiert werden, technologisch ausgereifter. Fahrverhalten, Batterieeinbau, Batterieleistung , Batterie- und Energiemanagement sind beispielsweise für den elektrischen Fahrbetrieb angepasst. Bis Mitte 2016 wurden allein 30 elektrisch betriebene Serienfahrzeuge deutscher Hersteller in den internationalen Markt eingeführt. 2. Wird sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass auch die Umrüstung zum Elektro-Pkw mit einem „Umweltbonus“ unterstützt wird? Der von der Bundesregierung angekündigte Umweltbonus bezieht sich auf erstmalig zugelassene und elektrische betriebene Neufahrzeuge gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, die der Definition der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge (Umweltbonus)“ entsprechen und zugleich auf der von der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten Herstellerliste aufgeführt sind. Auf der Liste werden Fahrzeuge aufgeführt, bei denen sich die Automobilhersteller verpflichtet haben, sich an dem Umweltbonus finanziell zu beteiligen , und deren Nettolistenpreis unter 60 000 Euro liegt. Das Programm zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen trat am 02.07.2016 in Kraft (Richtlinie vom 29.06.2016). Das Förderprogramm zielt auf die Durchdringung des Massenmarktes mit Elektrofahrzeugen ab, um sowohl eine Marktakzeptanz als auch eine Produktionssteigerung von elektrischen Serienfahrzeugen insbesondere deutscher Hersteller zu erreichen. Über Skaleneffekte können so die Preise für Elektrofahrzeuge gesenkt werden. Das Förderprogramm zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge (Umweltbonus ) wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Eine Überarbeitung wird nicht angestrebt. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die ökologisch sinnvolle Umrüstung durch Landesmittel zu unterstützen? Im Landeshaushalt stehen keine Mittel für ein Förderprogramm zur Unterstützung von Umrüstungen zur Verfügung. (Ausgegeben am 11.08.2016) Drucksache 17/6230 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6050 Wird sich die Landesregierung auch für die Umrüstung von „konventionellen“ Autos zu Elektroautos einsetzen? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr