Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6036 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Schaumburg vorgenommen ? Anfrage des Abgeordneten Karsten Becker (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 2 Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Schaumburg aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Schaumburg aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 18.929.640,24 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Schaumburg damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 9.526.319 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 709.800,00 2.852.600,00 2.872.400,00 1.015.000,00 7.449.800,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 543.937,15 365.405,83 48.604,40 957.947,38 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Schaumburg Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Schaumburg im Jahr 2013 mit 6.454.617,95 Euro, im Jahr 2014 mit 11.336.871,52 Euro, im Jahr 2015 mit 37.051.399,73 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 21.934.981,87 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? Aus Mitteln der Kulturabteilung des MWK ist folgende Förderung erfolgt: 2013: 588.648 Euro, 2014: 1.011.177 Euro (davon 420.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2015: 463.263 Euro (davon 75.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2016: 284.830 Euro.(davon 80.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte). Darüber hinaus wurden für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland folgende Mittel vergeben : 2015: 18.826,00 Euro. 5. Wie hat sich im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Schaumburg somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Schaumburg wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 49 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 25 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Schaumburg für insgesamt 50 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon ha- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 4 ben 41 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt. Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Schaumburg 96 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 105 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 98 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 34 Finanzhilfeanträge bewilligt . Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen . Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 6. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 5 Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Schaumburg für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 32 30 30 7. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Schaumburg verändert, oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Im Landkreis Schaumburg wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 eine neue Gesamtschule errichtet. Keine Gesamtschule wurde seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Schaumburg keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. 8. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Schaumburg seit 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Schaumburg die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 6 Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 18,1 37,5 44,3 15,6 46,3 38,0 2014/2015 21,9 33,9 44,1 8,9 46,8 44,3 2015/2016 21,2 35,8 43,0 8,5 47,4 44,1 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 9. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Schaumburg für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 543,5 149,0 2014/2015 506,0 142,0 28 2 2015/2016 437,0 165,0 58 4 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 14,2 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 332.100 Euro an die Einrichtungen im Landkreis Schaumburg überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Schaumburg in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 266.600 Euro bewilligt. 10. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Schaumburg für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 7 Davon wurden an den Landkreis Schaumburg - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 352.773 596.894 11. Wie viele Sprint-Projekte wurden im Landkreis Schaumburg auf den Weg gebracht? Im Landkreis Schaumburg werden vier Sprint-Projekte durchgeführt. 12. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 entwickelt ? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Schaumburg hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Schaumburg seit Juni 2013 um 7,4 % (-394) auf 4.933 im Juni 2016 deutlich gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 6,2 % (Juni 2013 = 6,6 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 deutlich um 6,8 % (+2.755) auf 43.272 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 13. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Schaumburg getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 195.579 Euro 108.391 Euro - - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - - - 3.313.076 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 8 14. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Schaumburg zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Schaumburg GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 890.906 Euro 1.420.527 Euro 1.756.963 Euro 272.623 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 15. In welcher Höhe wurden im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Schaumburg Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 708.028 Euro 463.372 Euro 2.266.719 Euro 153.545 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Schaumburg gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Schaumburg Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 685.534 Euro 185.000 Euro 20.666 Euro - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Schaumburg Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 205.616 Euro 320.760 Euro 207.832 Euro 27.205 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Schaumburg getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Schaumburg 8.489.449 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 9 19. Welche betriebliche Förderung insbesondere im Automobilbereich hat es im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 gegeben? Bezüglich der betrieblichen Förderung, insbesondere im Automobilbereich, ergeben sich für den Landkreis Schaumburg die in der folgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016* betriebliche Förderung (gesamt) 725.837 Euro 506.721 Euro 2.994.411 Euro 153.545 Euro betriebliche Förderung (Automobilbereich ) 315.419 Euro 132.294 Euro 127.253 Euro 26.997 Euro * bis zum Stichtag 30.06.2016. 20. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Schaumburg seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Schaumburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Schaumburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 25. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Schaumburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 20, 22, 24 und 25 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 20, 24 und 25 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 22 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Ahnsen 0,00 0,00 10.524,00 10.524,00 2013 Apelern 0,00 116.462,00 116.462,00 76.669,99 2013 Auetal 0,00 19.676,00 30.126,00 97.680,89 2013 Bad Nenndorf, Stadt 0,00 0,00 18.940,00 25.263,71 2013 Beckedorf 0,00 0,00 61.875,00 62.469,00 2013 Buchholz 0,00 0,00 0,00 331,54 2013 Bückeburg, Stadt 0,00 50.000,00 84.355,00 120.096,11 2013 Hagenburg, Flecken 0,00 0,00 20.781,00 24.559,88 2013 Haste 0,00 7.714,00 7.714,00 0,00 2013 Heeßen 0,00 0,00 0,00 2.850,00 2013 Helpsen 0,00 0,00 0,00 4.792,50 2013 Hespe 0,00 0,00 0,00 3.155,40 2013 Heuerßen 0,00 0,00 10.000,00 22.345,20 2013 Hohnhorst 0,00 16.366,00 16.366,00 4.706,59 2013 Hülsede 0,00 0,00 0,00 36.041,94 2013 Lauenau, Flecken 0,00 0,00 82.122,00 86.547,00 2013 Lauenhagen 0,00 0,00 61.178,00 64.749,80 2013 Lüdersfeld 0,00 0,00 0,00 42.807,55 2013 Luhden 0,00 0,00 0,00 952,50 2013 Meerbeck 0,00 0,00 0,00 1.501,62 2013 Messenkamp 0,00 0,00 0,00 3.813,26 2013 Niedernwöhren 0,00 35.201,00 35.201,00 2.335,37 2013 Nienstädt 0,00 0,00 0,00 4.744,63 2013 Nordsehl 0,00 0,00 0,00 10.951,35 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 10 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Obernkirchen, Stadt 0,00 81.928,00 158.307,00 86.221,75 2013 Pohle 0,00 0,00 0,00 25.019,41 2013 Pollhagen 0,00 0,00 0,00 2.018,78 2013 Rinteln, Stadt 0,00 69.178,00 102.948,00 129.399,30 2013 Rodenberg, Stadt 0,00 0,00 15.707,00 31.126,93 2013 Sachsenhagen, Stadt 0,00 0,00 215.350,00 5.100,00 2013 Seggebruch 0,00 0,00 0,00 3.573,29 2013 Stadthagen, Stadt 0,00 22.986,00 100.520,00 222.903,67 2013 Suthfeld 0,00 0,00 0,00 1.405,16 2013 Wiedensahl, Flecken 0,00 107.071,00 130.656,00 134.053,83 2013 Wölpinghausen 0,00 0,00 0,00 10.859,82 2013 0,00 526.582,00 1.279.132,00 1.361.571,77 2014 Apelern 0,00 109.727,00 109.727,00 49.755,15 2014 Auetal 0,00 32.821,00 39.997,00 98.970,82 2014 Auhagen 0,00 0,00 0,00 66.066,71 2014 Bad Eilsen 0,00 0,00 45.424,00 45.424,00 2014 Bad Nenndorf, Stadt 0,00 71.822,00 121.533,00 130.520,07 2014 Beckedorf 0,00 0,00 0,00 875,68 2014 Buchholz 0,00 0,00 0,00 331,54 2014 Bückeburg, Stadt 0,00 0,00 40.955,00 127.370,09 2014 Hagenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 81.356,53 2014 Heeßen 0,00 0,00 0,00 2.850,00 2014 Helpsen 0,00 0,00 12.177,00 22.305,92 2014 Hespe 0,00 0,00 0,00 1.836,66 2014 Heuerßen 0,00 0,00 0,00 16.533,22 2014 Hohnhorst 0,00 213.540,91 213.540,91 114.324,53 2014 Hülsede 0,00 53.048,00 53.048,00 28.644,27 2014 Lauenau, Flecken 0,00 0,00 4.716,00 9.134,17 2014 Lauenhagen 0,00 0,00 107.428,00 110.850,62 2014 Lüdersfeld 0,00 0,00 77.000,00 53.235,11 2014 Luhden 0,00 0,00 0,00 952,50 2014 Meerbeck 0,00 0,00 0,00 2.047,66 2014 Messenkamp 0,00 0,00 0,00 3.813,26 2014 Niedernwöhren 0,00 22.190,00 22.190,00 26.495,67 2014 Nienstädt 0,00 0,00 0,00 4.862,66 2014 Nordsehl 0,00 0,00 0,00 11.740,34 2014 Obernkirchen, Stadt 0,00 14.004,00 17.442,00 73.803,84 2014 Pohle 0,00 0,00 0,00 16.313,53 2014 Pollhagen 0,00 0,00 0,00 1.605,92 2014 Rinteln, Stadt 0,00 165.305,00 279.647,00 283.915,51 2014 Rodenberg, Stadt 0,00 0,00 32.530,00 45.913,59 2014 Sachsenhagen, Stadt 0,00 0,00 313.913,01 103.091,22 2014 Seggebruch 0,00 0,00 0,00 3.526,84 2014 Stadthagen, Stadt 0,00 0,00 60.021,00 193.451,91 2014 Suthfeld 0,00 0,00 0,00 1.561,22 2014 Wiedensahl, Flecken 0,00 14.975,00 36.526,00 39.957,36 2014 Wölpinghausen 0,00 0,00 0,00 10.330,36 2014 0,00 697.432,91 1.587.814,92 1.783.768,48 2015 Apelern 0,00 190.057,88 190.057,88 87.230,77 2015 Auetal 0,00 56.455,00 62.632,00 39.079,28 2015 Bad Eilsen 0,00 0,00 86.351,00 86.351,00 2015 Bad Nenndorf, Stadt 0,00 57.046,00 102.911,00 90.684,85 2015 Beckedorf 0,00 0,00 0,00 793,80 2015 Bückeburg, Stadt 0,00 197.103,38 197.103,38 25.565,23 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 11 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2015 Hagenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 2.712,95 2015 Heeßen 0,00 0,00 0,00 1.500,00 2015 Helpsen 0,00 0,00 0,00 2.362,50 2015 Hespe 0,00 0,00 0,00 2.196,30 2015 Heuerßen 0,00 0,00 0,00 15.627,83 2015 Hohnhorst 0,00 70.393,97 70.393,97 15.401,90 2015 Hülsede 0,00 31.878,71 31.878,71 18.137,15 2015 Lauenau, Flecken 0,00 0,00 0,00 525,00 2015 Lauenhagen 0,00 0,00 0,00 3.422,62 2015 Lüdersfeld 0,00 9.966,00 21.866,00 66.189,64 2015 Meerbeck 0,00 0,00 0,00 2.859,00 2015 Messenkamp 0,00 0,00 0,00 2.587,50 2015 Niedernwöhren 0,00 90.387,25 90.387,25 73.784,57 2015 Nienstädt 0,00 0,00 0,00 1.970,92 2015 Nordsehl 0,00 0,00 0,00 12.093,19 2015 Obernkirchen, Stadt 0,00 105.347,30 105.347,30 92.049,61 2015 Pohle 0,00 0,00 0,00 12.848,40 2015 Pollhagen 0,00 0,00 0,00 1.409,40 2015 Rinteln, Stadt 0,00 38.881,28 80.796,28 109.954,52 2015 Rodenberg, Stadt 0,00 0,00 0,00 3.641,25 2015 Sachsenhagen, Stadt 0,00 0,00 50.000,00 2.100,00 2015 Seggebruch 0,00 0,00 0,00 2.609,40 2015 Stadthagen, Stadt 0,00 0,00 58.917,00 109.349,71 2015 Suthfeld 0,00 0,00 0,00 525,00 2015 Wiedensahl, Flecken 0,00 17.013,00 34.355,00 21.286,60 2015 Wölpinghausen 0,00 0,00 0,00 5.496,06 2015 0,00 864.529,77 1.182.996,77 912.345,95 2016 Apelern 0,00 0,00 0,00 4.002,27 2016 Auetal 0,00 0,00 0,00 100.766,25 2016 Bad Nenndorf, Stadt 0,00 0,00 0,00 3.914,37 2016 Beckedorf 0,00 0,00 0,00 1.714,61 2016 Bückeburg, Stadt 0,00 0,00 0,00 57.005,92 2016 Hagenburg, Flecken 0,00 0,00 0,00 2.704,48 2016 Heeßen 0,00 0,00 0,00 7.844,08 2016 Helpsen 0,00 0,00 0,00 2.531,25 2016 Hespe 0,00 0,00 0,00 3.445,70 2016 Heuerßen 0,00 0,00 0,00 35.032,00 2016 Hohnhorst 0,00 0,00 0,00 8.730,27 2016 Hülsede 0,00 0,00 0,00 17.419,63 2016 Lauenau, Flecken 0,00 0,00 0,00 532,98 2016 Lauenhagen 0,00 0,00 0,00 8.306,79 2016 Lüdersfeld 0,00 0,00 0,00 15.310,67 2016 Luhden 0,00 0,00 0,00 3.022,07 2016 Meerbeck 0,00 0,00 0,00 4.438,89 2016 Messenkamp 0,00 0,00 0,00 843,75 2016 Niedernwöhren 0,00 0,00 0,00 6.824,56 2016 Nordsehl 0,00 0,00 0,00 21.703,34 2016 Obernkirchen, Stadt 0,00 0,00 0,00 4.749,30 2016 Pohle 0,00 0,00 0,00 10.402,14 2016 Pollhagen 0,00 0,00 0,00 8.351,64 2016 Rinteln, Stadt 0,00 0,00 0,00 61.747,01 2016 Rodenberg, Stadt 0,00 0,00 0,00 8.322,09 2016 Sachsenhagen, Stadt 0,00 0,00 0,00 4.252,30 2016 Seggebruch 0,00 0,00 0,00 5.007,09 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6249 12 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2016 Stadthagen, Stadt 0,00 0,00 0,00 3.567,31 2016 Suthfeld 0,00 0,00 0,00 2.091,13 2016 Wiedensahl, Flecken 0,00 0,00 0,00 3.008,88 2016 Wölpinghausen 0,00 0,00 0,00 9.777,35 2016 0,00 0,00 0,00 427.370,12 0,00 2.088.544,68 4.049.943,69 4.485.056,32 21. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Schaumburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Ahnsen 8.000,00 8.000,00 Bad Nenndorf 10.000,00 63.613,75 128.592,12 202.205,87 Bückeburg, Stadt 292.664,97 93.643,61 37.274,08 423.582,66 Hespe 5.107,41 5.107,41 Lüdersfeld 8.000,00 17.850,00 25.850,00 Luhden 48.040,83 43.859,17 91.900,00 Obernkirchen, Stadt 7.500,00 7.500,00 Rinteln, Stadt 5.200,00 93.295,84 98.495,84 Rodenberg, Stadt 71.439,00 80.622,75 152.061,75 Stadthagen, Stadt 372.898,83 368.347,85 1.310.342,90 29.992,84 2.081.582,42 LK Schaumburg insg. 396.006,24 857.306,40 1.750.356,39 92.616,92 3.096.285,95 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Schaumburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Auetal 2.500,00 2.500,00 Bückeburg, Stadt 2.500,00 2.500,00 Lauenau, Flecken 2.500,00 2.500,00 Lauenhagen 203.492,84 113.470,71 67.279,29 384.242,84 Lüdersfeld 62.936,34 16.529,04 79.465,38 Nienstädt 2.500,00 2.500,00 Pollhagen 2.500,00 2.500,00 Rinteln, Stadt 2.500,00 2.500,00 Seggebruch 2.500,00 2.500,00 Stadthagen, Stadt 327.886,94 72.642,76 87.886,80 488.416,50 LK Schaumburg insg. 609.316,12 205.142,51 155.166,09 969.624,72 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 26. Wie viele Schulen im Landkreis Schaumburg nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 sowie im Schuljahr 2015/2016 nahmen zehn Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 12.08.2016) Drucksache 17/6249 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6036 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Schaumburg vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Karsten Becker (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei