Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6032 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Wesermarsch vorgenommen ? Anfrage der Abgeordneten Karin Logemann (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 2 Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Wesermarsch aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Wesermarsch aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 9.214.444,35 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Wesermarsch damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 8.306.264 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Wesermarsch seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 300.000,00 410.000,00 1.051.160,00 26.700,00 1.787.860,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 699.527,58 1.185.240,11 1.468.780,00 231.105,00 3.584.652,69 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Wesermarsch? Zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge zählt nach Auffassung der Landesregierung u. a. eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen. Um mehr Ärztinnen bzw. Ärzten und Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten die Ansiedlung in strukturschwachen, ländlichen Regionen Niedersachsens zu erleichtern, hatte die Landesregierung - in einem gemeinsamen Projekt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und den gesetzlichen Krankenkassen - in den Jahren 2014 und 2015 einen Niedersachsenfonds eingerichtet. Der Schwerpunkt der Förderung lag auf der hausärztlichen Versorgung. Für den Landkreis Wesermarsch wurden im Jahr 2014 von der Landesregierung Zuwendungen aus dem Niedersachsenfonds in Höhe von 16.666,67 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Wesermarsch im Jahr 2013 mit 546.903,68 Euro, im Jahr 2014 mit 550.021,32 Euro, im Jahr 2015 mit 557.978,67 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 263.715,85 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Wesermarsch , insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl? Hochschule am Studienstandort Wesermarsch: Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth. Entwicklung der Studierendenzahlen: Die Studierendenzahl an der Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth ist von 6.648 im Wintersemester 2013/2014 auf 7.517 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. (Standort Wilhemshaven : WiSe 13/14: 4.173 WiSe 15/16: 4.826, Standort Oldenburg: WiSe 13/14: 1.915 WiSe 15/16: 2.140, Standort Elsfleth: WiSe 13/14: 560 WiSe 15/16: 551). Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf 200.551. Hochschulentwicklung (allgemein): In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen – ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen, – die Qualität des Studiums verbessern, – Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren, – die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern, – Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren, – Forschung und Innovation stärken, – Geschlechtergerechtigkeit realisieren, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 4 – ihre Internationalisierung intensivieren, – Wissenschaft als Beruf attraktiv machen, – Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten, – die Lehrerbildung stärken und – Transparenz in der Forschung gewährleisten. Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet . Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs - und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte. Hochschulpakt/Fachhochschulentwicklungsprogramm: Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben. Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen, haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht . In den Jahren 2014 bis 2016 konnten der Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth im Rahmen von Projektförderungen (Hochschulpakt und Fachhochschulentwicklungsprogramm) aus Mitteln des MWK insgesamt 19 Millionen Euro bewilligt werden. Eines der zentralen Vorhaben dieser Landesregierung im Wissenschaftsbereich ist das Fachhochschulentwicklungsprogramm . Mit diesem Programm hat Niedersachsen dauerhaft und nachhaltig die Studienplatzkapazitäten der Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung um insgesamt etwa 3.400 zusätzliche Studienanfängerplätze ausgebaut. Die Fachhochschulen werden dadurch in die Lage versetzt, vor dem Hintergrund der regionalen Wirtschaftsstruktur ihre Profile zu stärken. Sehr gut nachgefragte Studienangebote können durch den Aufwuchs verstärkt werden, neue Studienangebote mit hohem Innovationsgehalt können entwickelt werden. Zur Umsetzung des Fachhochschulentwicklungsprogramms wurden die Haushalte der Fachhochschulen im Haushaltsjahr 2015 um 44 Millionen Euro dauerhaft aufgestockt. Im Haushalt 2016 folgten weitere 20 Millionen Euro, die kapitelscharf auf die Haushalte der Hochschulen übertragen wurden. Das heißt, ab dem Haushaltsjahr 2016 gibt es einen dauerhaften Aufwuchs für den Ausbau der Grundkapazitäten der Fachhochschulen um insgesamt 64 Millionen Euro bei den Etats der Fachhochschulen. Die Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth erhielt 2015 für die Schaffung von 257 zusätzlichen Anfängerplätzen 4,8 Millionen Euro, in 2016 wurden weitere 2,45 Millionen Euro für die Schaffung 130 zusätzlichen Anfängerplätzen zur Verfügung gestellt. Die Hochschule wird damit dauerhaft um 387 Anfängerplätze ausgebaut. Der Etat wächst daher ab 2016 dauerhaft um insg. 7,25 Millionen Euro. Der Standort Elsfleth profitiert von diesem Ausbau mit zusätzlichen 23 Studienanfängerplätzen. Für die nachfolgenden Themenkomplexe liegen Datenerhebungen zur Aufteilung der Mittel auf einzelne Studienstandorte der Hochschulen bzw. zur Aufteilung auf die Stadt bzw. den jeweiligen Landkreis nicht vor. Die Angaben werden bezogen auf die jeweilige Hochschule dargestellt. Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen: Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014 bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten , gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am 09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 5 Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *) HP 2013 (Euro) HP 2014 (Euro) HP 2015 (Euro) HP 2016 (Euro) Kapitel 06 31 Hochschule Wilhelmshaven/ Oldenburg/Elsfleth 38.368.000 38.893.000 45.265.000 48.848.000 *) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN Abschaffung Studienbeitragspflicht: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die Landesregierung die Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen. Gewährung von Studienqualitätsmitteln: Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern . Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst . Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen. Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung stellt sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Hochschule Wilhelmshaven/ Oldenburg/ Elsfleth WiSe 2014/2015 2.542.592,08 SoSe 2015 2.368.912,94 WiSe 2015/2016 2.856.448,80 SoSe 2016 2.801.788,36 10.569.742,18 Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen. Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren 2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss), insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung , da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwie- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 6 rige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Hochschule Wilhelmshaven/ Oldenburg/Elsfleth WiSe 2013/2014 41.500,00 WiSe 2014/2015 40.000,00 WiSe 2015/2016 40.500,00 122.000,00 Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/2017 steht noch aus. Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland: Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit. 2013: Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 11.544,80 Euro, 2014: Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 10.000,00 Euro, 2015: Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 9.676,71 Euro, 2016: Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 5.500,00 Euro. Internationalisierung der Hochschulen: Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen wurden folgende Mittel vergeben: 2013: Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 3.840,00 Euro, 2014: Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 4.160,00 Euro, 2015: Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 5.440,00 Euro, 2016 Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 1.600,00 Euro. Studentenwerke: Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt 14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten , Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupassen . Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den Hochschulen liegen MWK nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 7 5. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Wesermarsch seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 250.500 Euro, 2014: 82.148 Euro, 2015: 168.292 Euro. 6. Wie hat sich im Landkreis Wesermarsch seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Wesermarsch somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Wesermarsch wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 26 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 21 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Wesermarsch für insgesamt 29 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 29 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt. Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Wesermarsch 54 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 53 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es bisher 51 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 32 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für die Kindergartenjahre 2014/2015 und 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 7. Welche Vorteile hat es für den Landkreis Wesermarsch Bildungsregion zu sein, und welche Inhalte sind damit verknüpft? Eine hohe Zufriedenheit mit der Organisation von Bildung in den Kommunen gehört neben einem guten Arbeitsplatzangebot zu den regionalwissenschaftlich belegten wichtigen Indikatoren von erfolgreichen Regionen. Der Anspruch eines abgestimmten Bildungsangebots in der Region Wesermarsch kann vor allem durch das enge Zusammenwirken staatlicher und kommunaler Kräfte erreicht werden. Deshalb bekennen sich das Land Niedersachsen und der Landkreis Wesermarsch ausdrücklich zu einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft im Bereich Bildung. Die- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 8 se manifestiert sich in der Einrichtung einer Bildungsregion in Kooperation mit dem Land Niedersachsen . Ein entsprechender Kooperationsvertrag wurde am 17. Juli 2015 abgeschlossen. Die Einrichtung und Weiterentwicklung der Bildungsregion Wesermarsch bietet die Chance, unter Einbeziehung möglichst vieler Akteure die Qualität der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen einer Region zu verbessern. Die Kooperationspartner wollen den bestmöglichen Bildungserfolg für jeden Menschen, die Entwicklung eines regional abgestimmten Bildungsangebots von frühkindlicher Bildung bis zur Weiterbildung, die systematische Qualitätsentwicklung, die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Bildungsrisiken, die Förderung besonderer Begabungen und die Erhöhung der Ausbildungs- und Studierfähigkeit. Ziel der Arbeit in der Bildungsregion ist es, Bedingungen zu schaffen, die allen Menschen - unabhängig von ihrer sozialen Ausgangslage und ihrer Herkunft - bestmögliche Entwicklungschancen und Voraussetzungen für eine gelingende Bildungsbiografie bieten. Durch die Einbeziehung möglichst vieler vor Ort an Bildung beteiligter Akteure können in der Bildungsregion bereits vorhandene Ressourcen optimal genutzt werden. Darüber hinaus wird in der Bildungsregion ein systematischer und langfristiger Ansatz verfolgt, der die Menschen und ihre Bildungsbiografien in den Mittelpunkt stellt und stets weiterentwickelt wird. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es unabdingbar, die Bildungspotenziale insbesondere aller Kinder und Jugendlichen optimal entfalten zu können und durch das noch besser abgestimmte Zusammenwirken der Bildungsinstitutionen und Bildungsakteure in der Region ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Bildungsangebot vorzuhalten. So wird die Chance erhöht, dass möglichst viele jungen Menschen in die Lage versetzt werden, eigeninitiativ und selbstverantwortet ihr Leben zu gestalten und sich an gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen beteiligen zu können. Die Verbesserung von Bildungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Auf diese Weise wird die Region Wesermarsch für Familien als attraktiver Lebensmittelpunkt gestalten, und den durch Bildungsarmut bedingten steigenden Sozialaufwendungen entgegengewirkt. Die in Bildungsregionen etablierten Organisationsstrukturen und Prozessabläufe bieten zudem gute Voraussetzungen für die erfolgreiche Integration von Geflüchteten ins Bildungswesen. Gerade eine für den Bildungsbereich bereits erfolgreich umgesetzte Kommunikationskultur, die über die Grenzen von Zuständigkeiten hinweg funktioniert, erweist sich auch für den Bereich der Flüchtlingsintegration von unschätzbarer Bedeutung, die relevanten Partner einzubeziehen und bereits vorhandene Maßnahmen auszubauen. So ist eine Bildungsregion eher in der Lage, in herausfordernden Situationen schnell und effizient zu reagieren, weil bereits erprobte Konzepte als Grundlage genommen und entsprechend den aktuellen Herausforderungen angepasst und optimiert werden können. Das spart Zeit und ermöglicht eine schnelle Umsetzung auf operativer Ebene. 8. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Wesermarsch seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 9 Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Wesermarsch für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 17 18 18 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 10 9. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Wesermarsch verändert, oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Im Landkreis Wesermarsch wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 eine neue Gesamtschule errichtet . Keine Gesamtschule wurde seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Wesermarsch keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. 10. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Wesermarsch seit 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Wesermarsch die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt , basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 21,1 41,5 37,4 5,9 12,8 34,3 47,0 2014/2015 23,3 41,7 35,0 2,9 4,7 34,8 43,5 14,0 2015/2016 20,8 40,3 38,9 40,7 46,8 12,5 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 11. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Wesermarsch seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Wesermarsch für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071- besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 221,0 194,0 2014/2015 236,0 171,0 2015/2016 240,0 201,0 14 1 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 11 Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 188,5 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 81.200 Euro an die Einrichtungen im Landkreis Wesermarsch überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Wesermarsch in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 167.800 Euro bewilligt . 12. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Wesermarsch für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Wesermarsch - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 201.658 342.410 13. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Wesermarsch auf den Weg gebracht? Im Landkreis Wesermarsch wird ein Sprint-Projekt durchgeführt. 14. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Wesermarsch seit dem Jahr 2013 entwickelt ? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Wesermarsch hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Wesermarsch seit Juni 2013 um 3,3 % (-113) auf 3.280 im Juni 2016 gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 7,0 % (Juni 2013 = 7,4 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 4,3 % (+1.167) auf 28.257 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 15. Wie sichert die Landesregierung die Amtsgerichtsstandorte im Landkreis Wesermarsch ? Für die im Landkreis Wesermarsch gelegenen Amtsgericht Brake und Nordenham gilt ebenso wie für die übrigen Amtsgerichte in Niedersachsen, dass sie Teil der historisch gewachsenen und in der Praxis bewährten Gerichtsstruktur in Niedersachsen sind. Diese Struktur ist Garant für einen gleichen , erreichbaren und effektiven Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz. Die Landesregierung möchte deshalb die Verankerung der Justiz in der Fläche dauerhaft erhalten. Das innerhalb der Landesregierung für die Gerichte zuständige Justizministerium achtet zugleich darauf, dass durch eine angemessene Personalausstattung und sächliche Ausstattung aller Gerichte des Landes eine gleichbleibend hohe Qualität der Rechtspflege gewährleistet ist. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sollen daher insgesamt 300 neue Stellen geschaffen werden, die überwiegend der mitt- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 12 leren Beschäftigungsebene bei den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften zugutekommen werden . Sofern sich bei den Amtsgerichten Brake und Nordenham im Vergleich zu den übrigen Standorten der niedersächsischen Justiz ein Bedarf an personeller Verstärkung ergeben sollte, werden sie vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers angemessen berücksichtigt werden. 16. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Wesermarsch getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehens bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 54.119 Euro - - - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - - - - 17. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Wesermarsch zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Wesermarsch GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 257.217 Euro 256.600 Euro 509.018 Euro 592.739 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 13 18. In welcher Höhe wurden im Landkreis Wesermarsch seit dem Jahr 2013 KMU gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Wesermarsch Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 691.431 Euro 812.119 Euro 1.004.440 Euro 19.169 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 19. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Wesermarsch gefördert? In den Jahren 2013 bis zum 30. Juni 2016 wurden im Landkreis Wesermarsch keine Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung ausgezahlt. 20. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Wesermarsch seit dem Jahr 2013 gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Wesermarsch Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 120.545 Euro 997.692 Euro - 570.134 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Durch Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurden darüber hinaus im Landkreis Wesermarsch im Jahr 2013 Förderungen für innovative Projekte in Höhe von 299.800 Euro bewilligt. 21. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Wesermarsch getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Wesermarsch 6.931.544 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 22. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Wesermarsch seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Wesermarsch geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 26. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Wesermarsch geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 27. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Wesermarsch geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 22, 24, 26 und 27 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 22, 26 und 27 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzie- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 14 rungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 24 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Berne 0,00 0,00 41.580,00 185.544,52 2013 Brake (Unterweser), Stadt 0,00 0,00 307.640,00 990.582,03 2013 Butjadingen 0,00 0,00 0,00 261.161,87 2013 Elsfleth, Stadt 0,00 9.000,00 104.190,00 332.259,44 2013 Lemwerder 0,00 0,00 0,00 65.613,04 2013 Nordenham, Stadt 0,00 17.174,00 17.174,00 196.450,04 2013 Ovelgönne 0,00 41.880,00 70.980,00 435.141,12 2013 Stadland 0,00 160.120,00 364.070,00 532.845,14 2013 0,00 228.174,00 905.634,00 2.999.597,20 2014 Berne 0,00 0,00 45.000,00 100.609,54 2014 Brake (Unterweser), Stadt 0,00 0,00 45.070,00 1.646.325,44 2014 Butjadingen 0,00 0,00 12.680,00 357.979,37 2014 Elsfleth, Stadt 0,00 0,00 9.500,00 82.085,64 2014 Lemwerder 0,00 0,00 0,00 35.851,84 2014 Nordenham, Stadt 0,00 29.360,00 143.300,00 322.692,96 2014 Ovelgönne 0,00 22.500,00 22.500,00 73.135,17 2014 Stadland 0,00 176.510,00 1.709.310,00 551.436,13 2014 0,00 228.370,00 1.987.360,00 3.170.116,09 2015 Berne 0,00 0,00 50.000,00 42.600,67 2015 Brake (Unterweser), Stadt 0,00 0,00 256.480,00 1.321.044,65 2015 Butjadingen 0,00 0,00 0,00 353.033,84 2015 Elsfleth, Stadt 0,00 0,00 0,00 232.323,87 2015 Lemwerder 0,00 0,00 0,00 41.370,34 2015 Nordenham, Stadt 0,00 177.400,00 177.400,00 351.555,71 2015 Ovelgönne 0,00 0,00 0,00 238.047,07 2015 Stadland 0,00 163.870,00 163.870,00 267.702,43 2015 0,00 341.270,00 647.750,00 2.847.678,58 2016 Berne 0,00 0,00 0,00 178.081,32 2016 Brake (Unterweser), Stadt 0,00 0,00 0,00 112.820,51 2016 Butjadingen 0,00 0,00 0,00 393.664,95 2016 Elsfleth, Stadt 0,00 0,00 0,00 301.674,72 2016 Lemwerder 0,00 0,00 0,00 115.263,50 2016 Nordenham, Stadt 0,00 0,00 0,00 362.216,78 2016 Ovelgönne 0,00 0,00 0,00 269.482,47 2016 Stadland 0,00 0,00 0,00 447.433,42 2016 0,00 0,00 0,00 2.180.637,67 Summe aller Jahre 0,00 797.814,00 3.540.744,00 11.198.029,54 23. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Wesermarsch geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Berne 45.909,15 29.090,85 75.000,00 Brake (Unterweser), Stadt 3.182.619,28 2.139.926,70 761.006,93 570.133,64 6.653.686,55 Butjadingen 272.500,00 272.500,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6253 15 Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Elsfleth, Stadt 4.030,95 2.880,00 75.000,00 81.910,95 Jade 16.950,00 108.436,12 125.386,12 Lemwerder 268.776,38 268.776,38 Nordenham, Stadt 101.010,94 30.472,42 131.483,36 LK Wesermarsch insg. 3.304.611,17 2.219.188,27 1.514.810,28 570.133,64 7.608.743,36 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 25. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Wesermarsch geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Berne 2.500,00 2.500,00 Brake (Unterweser), Stadt 537.303,00 640.829,41 121.162,56 80.064,20 1.379.359,17 Butjadingen 32.382,10 102.633,34 135.015,44 Jade 2.500,00 2.500,00 Lemwerder 48.423,31 33.926,76 82.350,07 Nordenham, Stadt 133.010,20 20.679,98 153.690,18 Stadland 5.000,00 5.000,00 712.695,30 812.566,04 155.089,32 80.064,20 1.760.414,86 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 28. Wie viele Schulen im Landkreis Wesermarsch nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen neun und im Schuljahr 2015/2016 zwölf Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 12.08.2016) Drucksache 17/6253 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6032 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Wesermarsch vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Karin Logemann (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei