Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6023 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Goslar vorgenommen? Anfrage der Abgeordneten Petra Emmerich-Kopatsch und Dr. Alexander Saipa (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 04.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 2 Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Goslar aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Goslar aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 13.559.513,59 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Goslar damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 12.248.803 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 1.633.119,76 921.278,74 646.560,00 1.782.000,00 4.982.958,50 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 190.114,18 112.343,44 125.000,00 32.500,00 459.957,62 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Goslar? Zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge zählt nach Auffassung der Landesregierung u. a. eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen. Um mehr Ärztinnen bzw. Ärzten und Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten die Ansiedlung in strukturschwachen, ländlichen Regionen Niedersachsens zu erleichtern, hatte die Landesregierung - in einem gemeinsamen Projekt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und den gesetzlichen Krankenkassen - in den Jahren 2014 und 2015 einen Niedersachsenfonds eingerichtet. Der Schwerpunkt der Förderung lag auf der hausärztlichen Versorgung. Für den Landkreis Goslar wurden im Jahr 2015 von der Landesregierung Zuwendungen aus dem Niedersachsenfonds in Höhe von 16.666,67 Euro gewährt. Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 bis 2017 fördert die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen die Etablierung bestimmter kommunaler Strukturen sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. Für den Landkreis Goslar wurden von der Landesregierung im Rahmen einer Strukturförderung im Jahr 2015 Zuschüsse in Höhe von 5.335,37 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Goslar im Jahr 2013 mit 8.141.032,01 Euro, im Jahr 2014 mit 7.942.118,75 Euro, im Jahr 2015 mit 5.580.702,17 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 1.883.818,61 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welche Höhe wurden im Landkreis Goslar Zuschüsse für die Gesundheitsregion gewährt ? Siehe Antwort auf Frage 3. 5. Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Clausthal-Zellerfeld, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl ? Hochschule am Studienstandort Clausthal-Zellerfeld: Technische Universität Clausthal. Entwicklung der Studierendenzahlen: Die Studierendenzahl an der Technischen Universität Clausthal ist von 4.534 im Wintersemester 2013/2014 auf 4.920 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf 200.551. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 4 Hochschulentwicklung (allgemein): In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen – ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen, – die Qualität des Studiums verbessern, – Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren, – die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern, – Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren, – Forschung und Innovation stärken, – Geschlechtergerechtigkeit realisieren, – ihre Internationalisierung intensivieren, – Wissenschaft als Beruf attraktiv machen, – Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten, – die Lehrerbildung stärken und – Transparenz in der Forschung gewährleisten. Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet . Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs - und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte. Hochschulpakt: Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und der doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben. Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen, haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht . In den Jahren 2014 bis 2016 standen der Technischen Universität Clausthal im Rahmen des Hochschulpaktes Mittel in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro zur Verfügung. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Hochschule für diese Zwecke insgesamt 2 Millionen Euro. Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen: Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014 bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten , gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am 09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 5 Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *) HP 2013 (Euro) HP 2014 (Euro) HP 2015 (Euro) HP 2016 (Euro) Kapitel 06 16 Technische Universität Clausthal 62.988.000 64.184.000 65.840.000 65.761.000 *) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN Abschaffung Studienbeitragspflicht: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die Landesregierung die Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen. Gewährung von Studienqualitätsmitteln: Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern . Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst . Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen. Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung stellt sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Technische Universität Clausthal WiSe 2014/2015 1.469.660,54 SoSe 2015 1.409.269,57 WiSe 2015/2016 1.987.171,48 SoSe 2016 1.622.621,61 6.488.723,20 Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen. Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren 2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss, als einen Hauptschulabschluss), insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung , da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 6 Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Technische Universität Clausthal WiSe 2013/2014 22.000,00 WiSe 2014/2015 23.000,00 WiSe 2015/2016 26.000,00 71.000,00 Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/2017 steht noch aus. Niedersächsisches Promotionsprogramm: Das Land Niedersachsen fördert mit dem „Niedersächsischen Promotionsprogramm“ Promotionsprogramme an den Hochschulen des Landes. Damit sollen hochqualifizierte und ausgewählte Nachwuchsforscherinnen und -forscher erreicht werden. Förderfähig sind Programme, die insbesondere an bereits etablierte oder entstehende Forschungsschwerpunkte anknüpfen. Die Programme sollen insbesondere eine hervorragende Betreuung garantieren, die internationale Kompatibilität und Vernetzung der Nachwuchsbildung stärken sowie den gewachsenen Ansprüchen auf Vermittlung inter- und transdisziplinärer Kompetenzen Rechnung tragen. Die Ausschreibung des Programms erfolgt in einem zweijährigen Turnus. Da der Schwerpunkt der letzten Ausschreibungen jeweils auf kooperativen Promotionsprogrammen liegt - insbesondere hinsichtlich einer gemeinsamen Antragstellung mit niedersächsischen Fachhochschulen - ist eine Zuordnung der Mittel auf Städte bzw. Landkreise nicht möglich. Die für das jeweilige Promotionsprogramm geflossenen Mittel werden der Sprecherhochschule bzw. der mittelverwaltenden Hochschule zugeordnet. Im Rahmen des Niedersächsischen Promotionsprogramms sind folgende Mittel an die TU Clausthal geflossen (Stand: 05.07.2016): 2013 96.800 Euro 2014 292.202 Euro 2015 330.666 Euro 2016 150.120 Euro insgesamt 869.788 Euro Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland: Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit. 2013: Technische Universität Clausthal 28.130,00 Euro, 2014: Technische Universität Clausthal 20.800,00 Euro, 2015: Technische Universität Clausthal 40.980,00 Euro, 2016: Technische Universität Clausthal 15.000,00 Euro. Internationalisierung der Hochschulen: Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen wurden folgende Mittel bewilligt: 2013: Technische Universität Clausthal 3.920,00 Euro, 2014: Technische Universität Clausthal 4.000,00 Euro, 2015: Technische Universität Clausthal 3.920,00 Euro, 2016: Technische Universität Clausthal 2.000,00 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 7 Studentenwerke: Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt 14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten , Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupassen . Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den Hochschulen liegen MWK nicht vor. 6. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 1.536.994 Euro (davon 125.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2014: 1.494.180 Euro (davon 125.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2015: 1.891.123 Euro (davon 390.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2016: 1.374.651 Euro (davon 125.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte). 7. Wie hat sich im Landkreis Goslar seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert ? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Goslar somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Goslar wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 44 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 14 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Goslar für insgesamt 44 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 32 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 8 Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Goslar 63 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 65 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 67 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 46 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 8. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 9 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Goslar für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 33 34 30 9. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen (inkl. Oberstufen) im Landkreis Goslar verändert oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen (inkl. Oberstufen) zu genehmigen ? Im Landkreis Goslar wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 keine neue Gesamtschule errichtet. Eine Gesamtschule wurde seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Goslar keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. 10. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen (inkl. Oberstufen) im Landkreis Goslar seit 2013 entwickelt? Die gewünschten Daten für die Übergangsquoten in die Einführungsphase liegen nur landesweit aggregiert vor. Eine Auswertung auf Landkreisebene würde einen erheblichen, nicht zu rechtfertigenden Mehraufwand im Verwaltungsbereich bedeuten. Daher werden in der nachfolgenden Antwort nur die Daten für die Übergangsquote im 5. Schuljahrgang aufgeführt. In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Goslar die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 10 Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 22,6 39,2 38,2 0,7 23,5 23,5 43,3 9,0 2014/2015 20,9 37,6 41,5 14,0 31,5 45,7 8,8 2015/2016 21,3 40,5 38,2 1,0 14,7 30,5 45,1 8,7 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 11. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 entwickelt? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Goslar für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 332,0 175,0 2014/2015 421,5 162,0 10 1 2015/2016 350,0 168,0 57 5 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 24,9 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 777.600 Euro an die Einrichtungen im LK Goslar überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Goslar in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 160.000 Euro bewilligt. 12. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Goslar für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 11 Davon wurden an den Landkreis Goslar - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 256.813 438.541 13. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Goslar auf den Weg gebracht? Im Landkreis Goslar werden fünf Sprint-Projekte durchgeführt. 14. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Goslar hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Goslar seit Juni 2013 um 12,5 % (-725) auf 5.091 im Juni 2016 deutlich gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 7,5 % (Juni 2013 = 8,6 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 1,9 % (+834) auf 43.649 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 15. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Goslar getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehens bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen - 103.828 Euro 210.000 Euro beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen 1.193.390 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 12 16. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Goslar zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Goslar GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 2.485.654 Euro 1.666.699 Euro 1.448.796 Euro 110.171 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurden im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Goslar Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 3.020.955 Euro 2.196.506 Euro 2.617.490 Euro 169.596 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Goslar gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Goslar Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 2.136.607 Euro 1.466.995 Euro 2.132.769 Euro - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 19. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Goslar Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 5.522.676 Euro 1.472.525 Euro 2.979.250 Euro 1.191.425 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 13 Durch Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurden darüber hinaus im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 Förderungen für innovative Projekte in folgender Höhe bewilligt : 2013 2014 2015 2016 Förderung innovativer Projekte 7.654.709 Euro 473.500 Euro 3.932.988 Euro 4.906.451 Euro 20. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Goslar getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Goslar 8.108.963 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 21. Wie hoch sind im Landkreis Goslar seit dem Regierungswechsel die Zuschüsse für kommunale Straßen? Im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus mit Mitteln nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) wurden im Landkreis Goslar im Zeitraum von 2013 bis 2016 Vorhaben mit rund 5.115.000 Euro bezuschusst. 22. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Goslar seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 27. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Goslar geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 29. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Goslar geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 30. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Goslar geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 22, 27, 29 und 30 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei der Antwort auf die Fragen 22, 29 und 30 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 27 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamt betrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Bad Harzburg, Stadt 0,00 0,00 15.000,00 31.064,39 2013 Hahausen 0,00 0,00 76.791,90 92.141,37 2013 Langelsheim, Stadt 0,00 9.740,00 9.740,00 36.583,23 2013 Liebenburg 0,00 72.321,69 72.321,69 79.879,37 2013 Lutter am Barenberge, Flecken 0,00 0,00 5.211,00 21.073,52 2013 Seesen, Stadt 0,00 157.214,94 720.877,38 484.347,81 2013 Wallmoden 0,00 8.668,11 8.668,11 13.337,25 2013 Braunlage, Stadt 0,00 0,00 137.574,59 233.790,68 2013 Goslar, Stadt 0,00 43.054,03 56.054,03 120.547,08 2013 Clausthal-Zellerfeld, Berg- und Universitätsstadt 0,00 36.000,00 47.911,05 128.349,31 2013 0,00 326.998,77 1.150.149,75 1.241.114,01 2014 Bad Harzburg, Stadt 0,00 0,00 0,00 17.707,65 2014 Hahausen 0,00 0,00 0,00 14.290,64 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 14 2014 Langelsheim, Stadt 0,00 0,00 0,00 23.302,55 2014 Liebenburg 0,00 69.681,41 109.681,41 41.615,27 2014 Lutter am Barenberge, Flecken 0,00 42.167,54 162.151,55 173.770,88 2014 Seesen, Stadt 0,00 0,00 701.274,48 368.066,96 2014 Wallmoden 0,00 0,00 0,00 4.373,87 2014 Braunlage, Stadt 0,00 0,00 125.000,00 199.051,94 2014 Goslar, Stadt 0,00 258.179,16 258.179,16 405.808,01 2014 Clausthal-Zellerfeld, Berg- und Universitätsstadt 0,00 0,00 154.000,00 227.260,28 2014 0,00 370.028,11 1.510.286,60 1.475.248,05 2015 Bad Harzburg, Stadt 0,00 0,00 0,00 12.053,22 2015 Hahausen 0,00 0,00 0,00 11.054,49 2015 Langelsheim, Stadt 0,00 0,00 0,00 10.288,98 2015 Liebenburg 0,00 146.076,73 240.817,31 217.178,13 2015 Lutter am Barenberge, Flecken 0,00 0,00 0,00 6.024,22 2015 Seesen, Stadt 0,00 0,00 402.064,00 47.327,95 2015 Wallmoden 0,00 0,00 0,00 2.284,61 2015 Braunlage, Stadt 0,00 0,00 125.000,00 197.174,11 2015 Goslar, Stadt 0,00 23.690,10 56.475,10 367.151,29 2015 Clausthal-Zellerfeld, Berg- und Universitätsstadt 0,00 0,00 0,00 80.907,39 2015 0,00 169.766,83 824.356,41 951.444,39 2016 Bad Harzburg, Stadt 0,00 0,00 0,00 15.672,09 2016 Hahausen 0,00 0,00 0,00 19.770,44 2016 Langelsheim, Stadt 0,00 0,00 0,00 26.384,81 2016 Liebenburg 0,00 0,00 0,00 14.088,35 2016 Lutter am Barenberge, Flecken 0,00 0,00 0,00 8.125,17 2016 Seesen, Stadt 0,00 0,00 0,00 73.857,49 2016 Wallmoden 0,00 0,00 0,00 2.730,16 2016 Braunlage, Stadt 0,00 0,00 0,00 180.188,34 2016 Goslar, Stadt 0,00 0,00 0,00 102.809,90 2016 Clausthal-Zellerfeld, Berg- und Universitätsstadt 0,00 0,00 0,00 160.475,98 2016 0,00 0,00 0,00 604.102,73 0,00 866.793,71 3.484.792,76 4.271.909,18 23. Welche Förderungen und Unterstützungen ergeben sich für den Bereich des Landkreises Goslar aus dem erstmals aufgelegten Südniedersachsen-Programm zur Überwindung der Strukturschwäche? Das Südniedersachsenprogramm ist ein aktives Unterstützungsangebot der Landesregierung an die Region, um regionale Attraktivität und Zukunftsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Das Programm ist ehrgeizig. Auf der einen Seite stehen 100 Millionen Euro, die zusätzlich in die Region fließen sollen. Auf der anderen Seite steht die Verpflichtung, Projekte zu entwickeln, die die Region insgesamt weiter voranbringt. Zur Unterstützung wurde vom Land das Projektbüro Südniedersachsen eingerichtet , in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes und der Kommunen gemeinsam arbeiten . Das Südniedersachsenprogramm hat sechs Handlungsfelder, die gemeinsam mit der Region entwickelt wurden: Den Breitbandausbau, die Regionale Mobilität, den Wissensaustausch und Technologietransfer , die Arbeitskräftepotenziale, Tourismus und kulturelle Attraktivität sowie die Daseinsvorsorge . Über 100 Projektansätze und Projektideen sind im vergangenen Jahr an das Pro- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 15 jektbüro herangetragen und geprüft worden. Ungefähr 60 werden derzeit weiterverfolgt. Davon sollen 28 Projekte möglichst bereits in 2016 bewilligt werden. Deren Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 87 Millionen Euro. Das Projektbüro Südniedersachsen unterstützt den Landkreis Goslar im Rahmen seiner Projektund Fördermittelberatung. Folgende Projekte wurden bisher angeschoben bzw. umgesetzt: Breitbandausbau , SüdniedersachsenInnovationscampus, Sekundärrohstoffzentrum, Regionales Fachkräftebündnis „SüdOstNiedersachsen“, Inwertsetzung UNESCO-Welterbe im Harz, Modellprojekt Dorfmoderation. Die Fördermittel belaufen sich für diese Projekte auf rund 7 Millionen Euro. 24. In welcher Höhe hat das Land Niedersachsen seit dem Regierungswechsel Investitionen in Landesliegenschaften vorgenommen? (Bitte einzeln aufführen.) Die Investitionsmittel für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen einschließlich energetischer Sanierungsmaßnahmen i. H. v. rund 3,2 Millionen Euro sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschl. energetische Maßnahmen in Landesliegenschaften (Epl. 20 und Epl. 13, Kapitel 51 34) Mittelfreigabe in Tsd. Euro 2013 2014 2015 2016 LK Goslar Polizeiinspektion Goslar Raumschießanlage - 1.031 - - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld - 565 - - Nieders. Internatsgymnasium Harzburg - 341 - - Nationalparkverwaltung Harz, Jugendwaldheim Brunnenbachmühle - 77 - - Jugendwaldheim Braunlage - - 30 - PI Goslar, KT Labor - - 82 - PI Goslar, Telekommunikationstische - - - 316 PI Goslar, Netzersatzanlagen - - - 115 Amtsgericht Seesen, Sanierungsmaßnahmen einschl . Sicherheits- und Brandmeldeanlagen - - 600 - Summe - 2.014 712 431 Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat für Landesliegenschaften im Landkreis Goslar folgende Investitionen seit 2013 vorgenommen: Ort Maßnahme Jahr Summe TU Clausthal Neugestaltung des Haupteingangs 2013 210.000,00 Euro TU Clausthal Sanierung der Kühlanlage im Maschinenraum des Rechenzentrums 2013 248.700,00 Euro TU Clausthal Sanierung der Mittelspannungsschaltanlage im Institut für Metallurgie 2013 118.000,00 Euro TU Clausthal Errichtung eines Kunstrasen-Kleinspielfeldes 2013 300.000,00 Euro TU Clausthal Errichtung des Energieforschungszentrums (EFZN) in Goslar 2013 449.390,00 Euro TU Clausthal Umbau Zentrum für Materialtechnik und Umbau Gebäude 2013 6.260.212,00 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6254 16 Ort Maßnahme Jahr Summe TU Clausthal Brandschutzmaßnahmen 2014 2.042.369,00 Euro TU Clausthal Bau eines Fußweges im Bereich der Mensa 2014 120.000,00 Euro TU Clausthal Im Zuge des Ausbaus der Erzstraße wird die dort verlaufende abhängige landeseigene Fernwärmeleitung erneuert 2015 210.000,00 Euro Die Gesamtausgaben des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur für die aufgelisteten Maßnahmen belaufen sich auf 9.958.671,00 Euro. 25. Wie viel Entschuldungshilfe wurde dem Landkreis Goslar seit dem Regierungswechsel gewährt? Im Dezember 2014 wurde der ehemaligen Samtgemeinde Oberharz eine Entschuldungshilfe i. H. v. 16.178.521 Euro gewährt. 26. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Goslar geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Altenau, Bergstadt 187.981,97 90.449,36 278.431,33 Bad Harzburg, Stadt 3.200,00 1.651.603,00 1.654.803,00 Braunlage, Stadt 6.000,00 67.711,78 73.711,78 Clausthal-Zellerfeld Bergstadt 3.464.129,86 858.584,01 1.449.142,05 807.755,25 6.579.611,17 Goslar, Stadt 585.396,54 640.310,34 2.141.458,77 1.112.195,89 4.479.361,54 Langelsheim, Stadt 10.000,00 10.000,00 Seesen, Stadt 24.955,15 220,53 25.175,68 4.256.708,37 1.614.298,86 5.310.136,13 1.919.951,14 13.101.094,50 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 28. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Goslar geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Goslar, Stadt 83.350,86 197.804,18 63.550,05 79.675,80 424.380,89 Langelsheim, Stadt 6.224,16 2.500,00 8.724,16 Lutter am Barenberge, Flecken 2.000,00 2.000,00 Seesen, Stadt 9.530,67 9.530,67 Vienenburg, Stadt 2.000,00 2.000,00 99.105,69 204.304,18 63.550,05 79.675,80 446.635,72 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 31. Wie viele Schulen im Landkreis Goslar nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen zwölf und im Schuljahr 2015/2016 acht Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 15.08.2016) Drucksache 17/6254 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6023 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Goslar vorgenommen Anfrage der Abgeordneten Petra Emmerich-Kopatsch und Dr. Alexander Saipa (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei