Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 neu*) 1 _________________ *) Die Drucksache 17/6265 - ausgegeben am 16.08.2016 - ist durch diese Fassung zu ersetzen. Ergänzende Antwort der Landesregierung ab Seite 34 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung und ergänzender Antwort der Landesregierung (ab Seite 34) - Drucksache 17/5816 - Die Belastung und Ausstattung der niedersächsischen Justiz Große Anfrage der Fraktion der FDP an die Landesregierung vom 31.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 09.08.2016, gezeichnet In Vertretung Stefanie Otte Vorbemerkung der Fraktion Die Justiz ist eine tragende Säule unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie garantiert den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft. Die Effektivität der Justiz steigert ihre Akzeptanz in der Bevölkerung und stärkt den Rechtsstaat. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Justiz personell und materiell ausreichend ausgestattet ist, damit kurze Verfahrensdauern und eine hohe Qualität der Rechtsprechung gewährleitet sind. Ferner müssen die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Justiz erst recht ergriffen werden, wenn sie vor besonderen - gegebenenfalls auch nur vorübergehenden - Herausforderungen steht. Aktuell stellen die steigende Anzahl der Asylverfahren und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs solche Herausforderungen dar. Vorbemerkung der Landesregierung Eine gute und bedarfsgerechte Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Denn nur eine leistungsfähige und effiziente Justiz ist in der Lage, die Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Ziel ist und bleibt „PEBB§Y 1,0“. Die Landesregierung wird - wie in der Vergangenheit - dafür Sorge tragen, dass auch kurzfristige und vorübergehende Belastungsspitzen durch einen erhöhten Personaleinsatz ausgeglichen werden . Die Landesregierung wird daher in den Jahren 2017 und 2018 300 neue Stellen schaffen, von denen jeweils mehr als 100 neue Stellen schwerpunktmäßig den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften zugutekommen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 2 1. I. Verfahrensdauer 1. Wie lang waren in den Jahren 2013 bis 2015 die durchschnittlichen Verfahrensdauern in den einzelnen Gerichtszweigen, und wie lauten die Zahlen für die einzelnen Gerichte in Niedersachsen? Die durchschnittliche Dauer der in den Jahren 2013 bis 2015 erledigten Verfahren betrug (in Monaten ): 2013 2014 2015 Oberlandesgerichte Familiensachen Niedersachsen gesamt 3,7 3,7 3,8 OLG Braunschweig 6,1 5,8 5,4 OLG Celle 3,3 3,3 3,6 OLG Oldenburg 3,0 3,1 2,7 Strafsachen I. Instanz Niedersachsen gesamt ./. ./. ./. OLG Braunschweig ./. ./. ./. OLG Celle ./. ./. ./. OLG Oldenburg ./. ./. ./. Strafsachen Revisionsinstanz Niedersachsen gesamt 0,8 1,0 1,0 OLG Braunschweig 1,2 1,0 1,5 OLG Celle 0,9 0,8 0,9 OLG Oldenburg 0,9 1,1 0,9 Zivilsachen Berufungsinstanz Niedersachsen gesamt 5,8 6,0 6,2 OLG Braunschweig 10,1 10,7 11,4 OLG Celle 5,1 5,0 5,4 OLG Oldenburg 5,2 5,5 5,6 Landgerichte Strafsachen I. Instanz Niedersachsen gesamt 7,3 7,9 7,9 Aurich 12,4 13,6 10,0 Braunschweig 5,8 4,9 6,0 Bückeburg 9,5 7,5 9,0 Göttingen 6,4 6,4 6,7 Hannover 6,3 7,0 6,6 Hildesheim 9,2 10,8 9,8 Lüneburg 5,6 5,2 6,6 Oldenburg 6,2 7,5 6,0 Osnabrück 4,6 4,3 5,7 Stade 19,3 16,0 15,8 Verden 6,8 11,0 8,9 Strafsachen Berufungsinstanz Niedersachsen gesamt 5,0 5,2 5,4 Aurich 8,7 9,1 10,5 Braunschweig 4,7 4,4 4,1 Bückeburg 3,7 4,5 6,3 Göttingen 3,7 3,7 3,5 Hannover 5,0 6,0 5,4 Hildesheim 3,0 3,3 3,3 Lüneburg 4,0 4,2 3,7 Oldenburg 4,4 3,2 3,1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 3 Osnabrück 4,1 4,6 4,8 Stade 6,1 6,4 9,4 Verden 6,7 7,0 6,4 Zivilsachen I. Instanz Niedersachsen gesamt 9,4 9,2 9,3 Aurich 12,3 11,6 11,8 Braunschweig 8,3 8,4 8,8 Bückeburg 11,1 10,0 10,0 Göttingen 10,4 11,3 12,7 Hannover 11,3 10,6 10,5 Hildesheim 7,4 7,6 7,9 Lüneburg 7,6 7,2 7,5 Oldenburg 9,7 8,5 8,8 Osnabrück 8,8 8,6 9,3 Stade 9,2 10,3 9,2 Verden 7,1 7,6 7,3 Zivilsachen Berufungsinstanz Niedersachsen gesamt 5,3 5,3 5,5 Aurich 4,0 4,4 4,3 Braunschweig 5,3 5,1 6,0 Bückeburg 4,6 5,3 5,5 Göttingen 10,2 10,9 10,9 Hannover 5,3 5,1 5,4 Hildesheim 3,9 3,5 4,3 Lüneburg 4,5 4,2 4,7 Oldenburg 4,8 5,2 5,5 Osnabrück 4,6 5,2 5,6 Stade 5,6 5,9 5,1 Verden 7,4 5,8 5,3 Amtsgerichte Familiensachen Niedersachsen gesamt 6,5 6,1 5,7 Achim 7,0 7,3 6,7 Alfeld (Leine) 5,4 5,8 5,0 Aurich 7,3 6,8 7,0 Bad Gandersheim 7,4 9,0 6,3 Bad Iburg 4,8 4,4 5,1 Bersenbrück 5,9 6,1 5,3 Brake (Unterweser) 5,8 5,3 4,8 Braunschweig 5,8 6,0 5,7 Bremervörde 7,6 7,2 5,5 Bückeburg 7,0 6,0 5,7 Burgdorf 5,1 4,8 5,2 Burgwedel 8,1 6,1 7,0 Buxtehude 9,7 6,0 6,4 Celle 6,1 5,6 4,8 Clausthal-Zellerfeld 8,5 8,5 5,5 Cloppenburg 6,7 5,6 5,1 Cuxhaven 4,5 5,3 4,9 Dannenberg (Elbe) 9,0 5,4 5,9 Delmenhorst 5,7 6,0 5,4 Diepholz 6,8 5,3 4,5 Duderstadt 9,5 7,6 7,8 Einbeck 5,1 3,7 4,8 Elze 12,3 8,4 6,9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 4 Emden 7,4 6,3 7,2 Geestland 6,9 6,1 7,2 Gifhorn 6,3 6,0 6,1 Goslar 9,4 9,0 9,1 Göttingen 7,6 5,8 5,2 Hameln 5,1 4,8 5,1 Hann. Münden 4,5 4,2 2,9 Hannover 5,3 5,7 5,6 Helmstedt 20,0 22,9 12,9 Herzberg am Harz 7,5 6,5 6,1 Hildesheim 5,8 5,5 4,7 Holzminden 5,0 6,7 6,4 Jever 6,7 7,6 5,6 Leer (Ostfriesland) 7,6 6,4 5,2 Lehrte 6,7 6,2 6,6 Lingen (Ems) 5,7 4,6 4,5 Lüneburg 5,1 4,5 4,4 Meppen 4,2 4,3 4,0 Neustadt/Rbge. 6,0 6,5 6,0 Nienburg (Weser) 6,3 5,9 5,8 Norden 4,3 4,1 4,6 Nordenham 4,2 5,5 5,2 Nordhorn 6,3 4,7 5,5 Northeim 7,5 7,2 6,1 Oldenburg (Oldenburg) 7,1 5,8 5,5 Osnabrück 5,3 5,0 4,2 Osterholz-Scharmbeck 5,7 5,0 5,1 Osterode am Harz 5,8 4,7 4,2 Otterndorf 5,9 5,3 4,5 Papenburg 6,0 6,7 6,2 Peine 5,1 5,8 6,1 Rinteln 8,9 9,8 7,9 Rotenburg (Wümme) 4,9 4,7 3,8 Salzgitter 6,6 5,7 6,0 Seesen 5,4 5,6 5,5 Soltau 6,2 6,9 7,9 Springe 10,8 6,8 6,3 Stade 6,4 6,2 5,3 Stadthagen 10,2 8,8 8,0 Stolzenau 7,9 8,4 9,2 Sulingen 6,4 4,5 6,4 Syke 6,4 5,7 5,9 Tostedt 6,0 5,1 5,5 Uelzen 7,0 6,1 7,4 Varel 7,6 7,5 5,9 Vechta 5,9 5,3 6,8 Verden (Aller) 5,0 5,7 5,3 Walsrode 6,0 5,0 5,3 Wennigsen (Deister) 7,2 8,5 8,3 Westerstede 6,8 6,4 5,4 Wildeshausen 7,2 6,2 6,1 Wilhelmshaven 7,7 7,3 6,3 Winsen (Luhe) 6,2 5,6 5,7 Wittmund 6,6 7,0 6,5 Wolfenbüttel 5,7 5,4 5,1 Wolfsburg 6,8 7,0 6,3 Zeven 5,8 5,5 5,8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 5 Strafsachen Niedersachsen gesamt 3,9 4,1 4,2 Achim 5,2 4,8 5,5 Alfeld (Leine) 3,2 3,9 4,3 Aurich 5,3 6,1 6,1 Bad Gandersheim 4,6 4,2 6,6 Bad Iburg 2,6 2,6 3,0 Bersenbrück 4,4 4,0 4,2 Brake (Unterweser) 4,8 3,9 4,7 Braunschweig 4,4 4,9 5,0 Bremervörde 4,8 4,2 4,3 Bückeburg 4,4 4,7 5,0 Burgdorf 3,0 2,9 2,8 Burgwedel 5,3 3,9 4,4 Buxtehude 3,3 2,7 2,3 Celle 2,7 2,5 2,6 Clausthal-Zellerfeld 6,6 4,2 5,7 Cloppenburg 3,9 3,6 3,4 Cuxhaven 3,8 4,9 5,3 Dannenberg (Elbe) 2,8 2,4 2,5 Delmenhorst 4,3 4,7 4,8 Diepholz 4,6 4,3 4,4 Duderstadt 7,0 2,7 3,2 Einbeck 2,4 2,6 4,1 Elze 3,4 4,2 3,4 Emden 5,2 4,4 4,2 Geestland 4,6 5,2 5,4 Gifhorn 4,6 2,7 3,0 Goslar 3,6 3,5 3,6 Göttingen 4,6 6,0 6,0 Hameln 4,9 4,5 3,9 Hann. Münden 2,7 3,2 2,7 Hannover 3,2 3,5 3,8 Helmstedt 3,1 3,0 3,3 Herzberg am Harz 3,8 3,7 4,2 Hildesheim 3,4 3,5 4,1 Holzminden 4,9 4,7 5,7 Jever 3,3 3,1 3,1 Leer (Ostfriesland) 4,9 5,6 5,9 Lehrte 5,9 5,7 5,6 Lingen (Ems) 3,3 2,8 3,0 Lüneburg 3,8 3,7 3,2 Meppen 2,4 2,7 3,8 Neustadt/Rbge. 5,4 6,2 5,3 Nienburg (Weser) 2,7 3,0 3,7 Norden 3,0 3,6 4,7 Nordenham 3,9 3,7 4,1 Nordhorn 2,8 3,7 3,6 Northeim 3,9 3,4 4,0 Oldenburg (Oldenburg) 4,1 4,8 4,2 Osnabrück 3,3 3,6 3,5 Osterholz-Scharmbeck 3,8 2,7 2,9 Osterode am Harz 3,5 4,4 5,1 Otterndorf 2,0 2,8 3,1 Papenburg 3,7 4,3 3,3 Peine 5,1 7,1 5,9 Rinteln 5,3 9,0 10,6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 6 Rotenburg (Wümme) 4,4 4,1 3,3 Salzgitter 6,0 7,2 7,4 Seesen 2,4 9,7 4,3 Soltau 4,0 7,2 4,2 Springe 4,6 5,9 5,1 Stade 3,3 3,8 4,1 Stadthagen 7,6 7,4 8,8 Stolzenau 5,8 4,3 5,8 Sulingen 4,7 5,2 4,8 Syke 2,9 3,3 2,7 Tostedt 3,9 4,7 5,4 Uelzen 3,6 3,3 3,2 Varel 4,3 3,6 3,6 Vechta 3,1 3,6 4,3 Verden (Aller) 4,0 4,6 4,1 Walsrode 5,9 5,7 5,8 Wennigsen (Deister) 2,7 3,2 3,2 Westerstede 4,1 4,1 4,7 Wildeshausen 5,2 4,0 4,3 Wilhelmshaven 4,3 4,5 5,1 Winsen (Luhe) 3,2 4,7 4,4 Wittmund 5,1 3,4 3,2 Wolfenbüttel 4,6 3,5 3,8 Wolfsburg 3,8 3,5 3,5 Zeven 3,0 2,2 2,9 Zivilsachen Niedersachsen gesamt 4,7 4,7 4,8 Achim 5,5 6,1 5,8 Alfeld (Leine) 4,8 5,3 5,6 Aurich 7,9 6,4 5,2 Bad Gandersheim 6,1 6,6 5,6 Bad Iburg 4,1 4,3 3,8 Bersenbrück 4,0 4,1 4,7 Brake (Unterweser) 4,9 4,8 4,6 Braunschweig 5,1 5,0 4,5 Bremervörde 4,3 4,0 4,7 Bückeburg 4,5 4,8 4,6 Burgdorf 5,0 4,7 4,7 Burgwedel 6,9 6,2 5,3 Buxtehude 4,2 3,8 3,6 Celle 4,9 5,3 4,9 Clausthal-Zellerfeld 3,2 3,9 4,6 Cloppenburg 4,3 4,0 4,2 Cuxhaven 5,4 5,1 6,3 Dannenberg (Elbe) 3,6 3,6 3,5 Delmenhorst 4,2 4,7 4,6 Diepholz 4,2 4,7 4,3 Duderstadt 5,0 4,3 4,4 Einbeck 4,9 4,5 4,1 Elze 3,5 3,3 2,6 Emden 4,3 4,7 4,9 Geestland 7,1 8,1 9,7 Gifhorn 4,6 4,7 4,5 Goslar 4,2 4,5 5,9 Göttingen 4,7 4,5 4,8 Hameln 4,3 4,0 3,9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 7 Hann. Münden 3,9 3,9 4,2 Hannover 4,4 4,8 5,1 Helmstedt 4,1 4,5 3,6 Herzberg am Harz 2,8 2,8 2,9 Hildesheim 5,0 5,2 4,9 Holzminden 5,6 4,6 5,0 Jever 4,4 4,9 5,1 Leer (Ostfriesland) 6,4 6,0 6,7 Lehrte 7,2 6,0 7,0 Lingen (Ems) 4,0 4,1 4,3 Lüneburg 4,0 3,8 3,5 Meppen 3,0 3,3 3,4 Neustadt/Rbge. 6,3 6,6 6,9 Nienburg (Weser) 4,0 4,2 3,6 Norden 5,5 5,2 5,6 Nordenham 4,3 4,3 5,0 Nordhorn 3,4 3,2 3,6 Northeim 5,3 4,9 5,6 Oldenburg (Oldenburg) 4,1 4,0 4,5 Osnabrück 4,4 4,6 4,7 Osterholz-Scharmbeck 5,1 5,4 5,0 Osterode am Harz 3,8 3,8 4,0 Otterndorf 3,4 3,5 3,7 Papenburg 4,0 3,7 4,4 Peine 6,2 5,7 5,4 Rinteln 5,7 4,6 5,6 Rotenburg (Wümme) 5,0 4,8 4,5 Salzgitter 3,8 4,0 4,3 Seesen 3,0 3,9 2,3 Soltau 4,6 4,7 4,5 Springe 5,9 6,5 5,4 Stade 3,7 3,6 3,5 Stadthagen 6,5 6,1 6,4 Stolzenau 5,5 5,4 5,2 Sulingen 6,5 6,2 5,0 Syke 4,6 5,3 4,7 Tostedt 4,9 5,3 5,3 Uelzen 3,1 3,4 3,9 Varel 4,0 4,2 4,3 Vechta 3,2 3,1 3,8 Verden (Aller) 5,0 4,3 4,5 Walsrode 4,7 4,0 4,5 Wennigsen (Deister) 4,2 4,2 3,9 Westerstede 5,1 5,0 5,2 Wildeshausen 4,9 5,2 5,4 Wilhelmshaven 5,0 4,6 5,1 Winsen (Luhe) 5,3 6,4 4,5 Wittmund 4,6 4,7 4,6 Wolfenbüttel 4,8 4,8 5,3 Wolfsburg 6,0 6,0 6,2 Zeven 3,4 3,9 4,2 Landesarbeitsgericht Niedersachsen Berufungsverfahren 7,0 6,2 7,4 Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen 6,2 6,4 5,9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 8 Arbeitsgerichte Urteilsverfahren Niedersachsen gesamt 2,9 3,1 2,8 Braunschweig 2,9 3,2 2,7 Celle 2,7 2,9 3,1 Emden 3,2 3,1 3,2 Göttingen 2,3 2,5 2,3 Hameln 3,1 3,1 3,0 Hannover 3,1 3,4 3,0 Hildesheim 2,4 2,9 2,8 Lingen 3,0 3,0 2,9 Lüneburg 2,6 2,8 2,5 Nienburg 3,1 2,4 2,5 Oldenburg 3,4 3,6 3,0 Osnabrück 2,8 2,6 2,7 Stade 2,4 2,2 2,2 Verden 3,1 2,7 2,7 Wilhelmshaven 2,5 2,9 3,0 Beschlussverfahren Niedersachsen gesamt 3,4 3,3 3,5 Braunschweig 2,7 3,2 3,9 Celle 2,3 3,1 4,0 Emden 2,5 1,7 3,3 Göttingen 2,7 2,6 2,2 Hameln 3,8 4,1 4,7 Hannover 3,5 4,1 4,2 Hildesheim 4,5 3,2 3,7 Lingen 2,0 3,0 3,5 Lüneburg 2,7 4,8 3,5 Nienburg 3,4 2,6 3,2 Oldenburg 4,1 3,0 2,9 Osnabrück 3,5 3,2 3,1 Stade 2,5 3,8 2,1 Verden 3,2 2,8 2,8 Wilhelmshaven 2,8 2,7 4,4 Niedersächsisches Finanzgericht Klagen 9,5 8,6 8,7 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 3,4 3,5 3,3 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Berufungen 19,4 19,1 16,6 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz nach § 86 b SGG 5,4 2,9 2,1 Beschwerden gegen Entscheidungen über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 2,5 2,5 2,1 sonstige Beschwerdeverfahren 6,9 6,7 6,4 erstinstanzliche Klageverfahren nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, Abs. 3 und 4 SGG 17,5 29,7 29,3 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, Abs. 3 und 4 SGG 1,1 ./. ./. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 9 Sozialgerichte Klageverfahren Niedersachsen gesamt 15,5 15,2 16,7 Aurich 19,0 20,1 21,3 Braunschweig 13,6 15,0 16,0 Hannover 17,4 15,2 17,7 Hildesheim 17,9 16,9 16,1 Lüneburg 12,8 14,9 15,1 Oldenburg 13,7 13,6 15,8 Osnabrück 16,4 14,6 17,1 Stade 13,6 14,2 15,4 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nach § 86 b SGG Niedersachsen gesamt 0,9 1,0 1,0 Aurich 0,9 0,9 1,0 Braunschweig 0,6 0,7 0,7 Hannover 1,2 1,0 1,0 Hildesheim 0,8 0,8 1,1 Lüneburg 1,0 1,0 0,9 Oldenburg 1,0 1,0 1,1 Osnabrück 0,8 1,1 1,2 Stade 1,1 1,6 1,5 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht erstinstanzliche Hauptverfahren 24,1 19,6 14,7 Berufungen mit Anträgen auf Zulassung sowie Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Disziplinar- und Personalvertretungssachen 10,7 8,5 7,5 Beschwerden gegen Entscheidungen zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 2,2 3,6 2,8 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 3,2 4,1 4,5 Verwaltungsgerichte Hauptverfahren Niedersachsen gesamt 5,6 8,5 10,2 Braunschweig 5,8 8,4 8,9 Göttingen 5,5 6,7 7,2 Hannover 6,8 8,2 11,2 Lüneburg 4,8 9,7 9,7 Oldenburg 4,7 8,2 9,0 Osnabrück 6,4 9,0 9,3 Stade 4,5 10,3 11,7 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Niedersachsen gesamt 1,2 9,2 1,0 Braunschweig 1,4 8,2 1,0 Göttingen 1,0 10,1 0,8 Hannover 1,6 9,9 1,3 Lüneburg 0,9 10,8 1,0 Oldenburg 1,0 9,0 1,0 Osnabrück 1,5 7,2 1,1 Stade 1,1 9,1 0,8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 10 2. Wie viele Verfahren waren in den einzelnen Gerichtszweigen und Staatsanwaltschaften jeweils in den Jahren 2013 bis 2015 a) bis einschließlich 3 Monate, b) mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate, c) mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate, d) mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate, e) mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate, f) mehr als 72 Monate anhängig? Die auf Grundlage der Anordnungen über die Erhebung von statistischen Daten in den einzelnen Gerichtszweigen erfassten Daten werden nach bundesweit einheitlichen Tabellen ausgewertet. Die darin enthaltenen Stufen über die Dauer der Anhängigkeit der erledigten Verfahren unterscheiden sich nach Gerichtszweig und Verfahrensart. Sie weisen lediglich für die Klagen vor dem Finanzgericht die abgefragten Stufen aus. Weitere Stufen könnten nur mithilfe von Sonderauswertungen des Landesamts für Statistik Niedersachsen dargestellt werden. Dies war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar, da es technisch sehr aufwändig ist, für alle Gerichtsbarkeiten die von den Fragestellern erbetenen Merkmale zu programmieren, weil die Tabellenprogramme aus mehreren Bundesländern kommen und von unterschiedlichen Programmierern stammen. Die Daten für die abgefragten Stufen werden aber noch nachgeliefert. 2013 2014 2015 Oberlandesgerichte Familiensachen Erledigte Verfahren insgesamt 3.451 3.435 3.303 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 2.036 2.046 1.929 mehr als 3 Monate bis einschließlich 6 Monate 879 867 877 mehr als 6 Monate bis einschließlich 12 Monate 363 351 369 mehr als 12 Monate bis einschließlich 24 Monate 141 149 103 mehr als 24 Monate 32 22 25 Strafsachen I. Instanz Erledigte Verfahren insgesamt ./. ./. ./. davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate ./. ./. ./. mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate ./. ./. ./. mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate ./. ./. ./. mehr als 12 bis einschließlich 18 Monate ./. ./. ./. mehr als 18 bis einschließlich 24 Monate ./. ./. ./. mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate ./. ./. ./. mehr als 36 Monate ./. ./. ./. Strafsachen Revisionsinstanz Erledigte Verfahren insgesamt 543 603 552 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 528 584 534 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 11 15 17 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 4 3 1 mehr als 12 bis einschließlich 18 Monate 0 1 0 mehr als 18 bis einschließlich 24 Monate 0 0 0 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 0 0 0 mehr als 36 Monate 0 0 0 Zivilsachen Berufungsinstanz Erledigte Verfahren insgesamt 4.663 4.452 4.346 davon waren anhängig Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 11 bis einschließlich 3 Monate 1.367 1.270 1.223 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 1.772 1.791 1.666 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 1.095 931 991 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 379 397 377 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 33 51 70 mehr als 36 Monate 17 12 19 Landgerichte Strafsachen I. Instanz Erledigte Verfahren insgesamt 1.117 1.102 1.108 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 393 382 369 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 356 355 368 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 203 167 189 mehr als 12 bis einschließlich 18 Monate 66 67 72 mehr als 18 bis einschließlich 24 Monate 37 49 33 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 30 45 37 mehr als 36 Monate 32 37 40 Strafsachen Berufungsinstanz Erledigte Verfahren insgesamt 4.110 4.025 4.057 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 1.872 1.819 1.856 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 1.176 1.133 1.116 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 687 722 685 mehr als 12 bis einschließlich 18 Monate 254 197 230 mehr als 18 bis einschließlich 24 Monate 71 75 77 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 45 63 60 mehr als 36 Monate 5 16 33 Zivilsachen I. Instanz Erledigte Verfahren insgesamt 27.331 26.050 25.391 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 7.229 7.088 6.725 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 6.313 6.124 6.088 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 7.147 6.900 6.650 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 4.484 3.992 3.920 mehr als 24 Monate 2.158 1.946 2.008 Zivilsachen Berufungsinstanz Erledigte Verfahren insgesamt 5.278 5.062 4.861 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 1.785 1.709 1.515 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 2.076 2.008 1.897 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 995 960 1.067 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 378 329 330 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 33 47 45 mehr als 36 Monate 11 9 7 Amtsgerichte Familiensachen Erledigte Verfahren insgesamt 66.045 62.685 65.901 davon waren anhängig bis 3 Monate 29.075 28.346 31.523 mehr als 3 Monate bis einschließlich 6 Monate 13.113 12.499 12.035 mehr als 6 Monate bis einschließlich 12 Monate 15.270 14.013 14.384 mehr als 12 Monate bis einschließlich 24 Monate 6.224 5.988 6.173 mehr als 24 Monate 2.363 1.839 1.786 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 12 Strafsachen Erledigte Verfahren insgesamt 58.366 55.659 55.597 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 34.574 31.726 30.695 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 14.531 14.412 14.575 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 6.693 6.921 7.217 mehr als 12 bis einschließlich 18 Monate 1.528 1.535 1.823 mehr als 18 bis einschließlich 24 Monate 475 524 676 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 334 315 388 mehr als 36 Monate 231 226 223 Zivilsachen Erledigte Verfahren insgesamt 95.799 92.581 95.252 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 46.664 44.579 45.147 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 25.731 25.322 26.038 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 16.513 16.096 17.275 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 5.709 5.363 5.533 mehr als 24 Monate 1.182 1.221 1.259 Landesarbeitsgericht Niedersachsen Berufungsverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 1.424 1.514 1.340 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 245 310 189 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 377 517 336 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 654 605 711 mehr als 12 Monate 148 82 104 Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen Erledigte Verfahren insgesamt 129 149 117 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 36 49 36 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 38 37 27 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 44 44 49 mehr als 12 Monate 11 19 5 Arbeitsgerichte Urteilsverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 31.591 31.755 29.419 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 21.144 20.948 19.964 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 6.851 6.504 6.293 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 3.028 3.590 2.733 mehr als 12 Monate 568 713 429 Beschlussverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 887 987 1.097 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 478 573 605 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 271 262 327 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 112 124 133 mehr als 12 Monate 26 28 32 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 13 Niedersächsisches Finanzgericht Klagen Erledigte Verfahren insgesamt 4.669 4.422 4.229 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 1.037 1.146 994 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 1.203 1.181 1.176 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 1.098 1.044 1.074 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 956 766 711 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 367 279 269 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 7 6 5 mehr als 72 Monate 1 0 0 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 690 607 602 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 446 368 381 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 154 155 140 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 64 54 67 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 25 29 14 mehr als 24 Monate 1 1 0 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Berufungsverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 3.074 3.074 3.657 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 344 339 731 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 281 350 484 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 543 555 603 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 892 829 773 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 892 886 950 mehr als 48 bis einschließlich 60 Monate 84 85 89 mehr als 60 Monate 38 30 27 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz nach § 86 b SGG Erledigte Verfahren insgesamt 18 9 10 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 16 8 7 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 0 0 3 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 1 0 0 mehr als 12 Monate und mehr 1 1 0 Beschwerden gegen Entscheidungen über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 1.051 1.101 883 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 804 834 722 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 169 186 116 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 55 60 38 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 21 18 6 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 2 3 1 mehr als 48 Monate 0 0 0 Sonstige Beschwerdeverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 1.609 1.337 1.159 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 663 505 528 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 356 277 270 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 14 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 314 337 178 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 198 179 126 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 70 38 56 mehr als 48 bis einschließlich 60 Monate 3 1 0 mehr als 60 Monate 5 0 1 Erstinstanzliche Klageverfahren nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, Abs. 3 und 4 SGG Erledigte Verfahren insgesamt 9 13 7 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 2 4 1 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 1 0 0 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 1 0 0 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 3 1 4 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 2 6 0 mehr als 48 Monate 0 2 2 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, Abs 3 und 4 SGG Erledigte Verfahren insgesamt 3 0 0 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 3 0 0 mehr als 3 Monate 0 0 0 Sozialgerichte Klageverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 36.092 37.102 34.447 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 5.895 6.476 5.045 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 4.649 4.856 4.151 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 7.521 7.580 6.676 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 9.698 9.760 9.302 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 7.565 7.694 8.471 mehr als 48 Monate 764 736 802 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 5.087 5.238 5.232 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 4.921 5.043 5.014 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 129 156 162 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 25 33 42 mehr als 12 Monate 12 6 14 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Erstinstanzliche Hauptverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 121 108 119 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 17 9 20 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 6 8 15 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 3 18 27 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 37 38 37 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 32 24 14 mehr als 36 Monate 26 11 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 15 Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Disziplinar- und Personalvertretungssachen Erledigte Verfahren insgesamt 1.529 1.335 1.274 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 443 424 504 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 167 208 178 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 358 361 318 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 385 286 214 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 150 45 56 mehr als 36 Monate 26 11 4 Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 739 771 791 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 588 507 572 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 93 68 101 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 51 190 118 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 6 6 0 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 1 0 0 mehr als 36 Monate 0 0 0 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 31 33 20 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 17 18 10 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 10 11 6 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 4 2 3 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 0 2 1 mehr als 24 Monate 0 0 0 Verwaltungsgerichte Hauptverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 27.537 15.486 22.000 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 14.278 5.067 4.357 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 5.370 2.760 2.895 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 4.233 3.629 7.060 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 2.796 3.091 6.667 mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 738 819 863 mehr als 36 Monate 122 120 158 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtschutz Erledigte Verfahren insgesamt 4.999 6.808 7.164 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 4.666 6.364 6.763 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 260 355 330 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 55 77 58 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 18 12 13 mehr als 24 Monate 0 0 0 3. In wie vielen Verfahren der Staatsanwaltschaften konnten die Ermittlungen in den Jahren 2013 bis 2015 nicht binnen neun Monaten abgeschlossen werden? Die auf Grundlage der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften erfassten Daten werden in den bundesweit einheitlichen Tabellen in den nach- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 16 stehenden Stufen ausgewertet. Für die Stufe von neun Monaten ist eine Sonderauswertung des Landesamts für Statistik Niedersachsen erforderlich. Dies war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar, da es technisch sehr aufwändig ist, die von den Fragestellern erbetenen Merkmale (siehe auch Antwort zu Frage 1) zu programmieren, weil die Tabellenprogramme aus mehreren Bundesländern kommen und von unterschiedlichen Programmierern stammen. Die Daten für die abgefragte Stufe werden aber noch nachgeliefert. 2013 2014 2015 Erledigte Verfahren insgesamt 438.969 451.031 480.256 davon waren anhängig bis 6 Monate 419.345 431.993 460.475 mehr als 6 bis einschl. 12 Monate 13.939 14.630 15.057 mehr als 12 Monate 5.685 4.408 4.724 4. Wie hoch war bei den großen Strafkammern an jedem der elf Landgerichte in Niedersachsen in den Jahren 2013 bis 2015 der prozentuale Anteil der Verfahren mit a) einem Hauptverhandlungstag, b) zwei Hauptverhandlungstagen, c) drei bis fünf Hauptverhandlungstagen, d) sechs bis zehn Hauptverhandlungstagen, e) mehr als zehn Hauptverhandlungstagen? Die Anzahl der Hautverhandlungstage (HV-Tage) der großen Strafkammer bei den elf Landgerichten in Niedersachsen betrug: 2013 Erledigte 1 2 3 bis 5 6 bis 10 mehr Verfahren HV-Tag HV-Tage HV-Tage HV-Tage als 10 mit Haupt- HV-Tage verhandlung Niedersachsen gesamt 472 34,96 % 22,67 % 26,69 % 10,17 % 5,51 % Aurich 17 64,71 % 17,65 % 11,76 % 5,88 % 0,00 % Braunschweig 54 24,07 % 27,78 % 35,19 % 7,41 % 5,56 % Bückeburg 14 28,57 % 7,14 % 50,00 % 14,29 % 0,00 % Göttingen 25 36,00 % 8,00 % 28,00 % 16,00 % 12,00 % Hannover 108 37,04 % 28,70 % 19,44 % 6,48 % 8,33 % Hildesheim 59 50,85 % 23,73 % 20,34 % 3,39 % 1,69 % Lüneburg 34 20,59 % 26,47 % 29,41 % 20,59 % 2,94 % Oldenburg 70 34,29 % 18,57 % 30,00 % 14,29 % 2,86 % Osnabrück 52 42,31 % 25,00 % 26,92 % 3,85 % 1,92 % Stade 21 14,29 % 9,52 % 23,81 % 28,57 % 23,81 % Verden 18 11,11 % 22,22 % 44,44 % 16,67 % 5,56 % 2014 Niedersachsen gesamt 484 28,51 % 22,52 % 29,13 % 13,22 % 6,61 % Aurich 18 38,89 % 16,67 % 22,22 % 16,67 % 5,56 % Braunschweig 68 23,53 % 32,35 % 30,88 % 11,76 % 1,47 % Bückeburg 6 0,00 % 50,00 % 16,67 % 16,67 % 16,67 % Göttingen 23 21,74 % 21,74 % 34,78 % 17,39 % 4,35 % Hannover 110 32,73 % 22,73 % 22,73 % 11,82 % 10,00 % Hildesheim 56 48,21 % 21,43 % 21,43 % 7,14 % 1,79 % Lüneburg 36 25,00 % 19,44 % 33,33 % 8,33 % 13,89 % Oldenburg 65 24,62 % 24,62 % 33,85 % 12,31 % 4,62 % Osnabrück 45 42,22 % 15,56 % 31,11 % 8,89 % 2,22 % Stade 29 3,45 % 17,24 % 37,93 % 31,03 % 10,34 % Verden 28 7,14 % 14,29 % 39,29 % 25,00 % 14,29 % Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 17 2015 Niedersachsen gesamt 497 29,38 % 21,93 % 27,77 % 15,69 % 5,23 % Aurich 17 23,53 % 23,53 % 35,29 % 17,65 % 0,00 % Braunschweig 48 31,25 % 39,58 % 22,92 % 6,25 % 0,00 % Bückeburg 12 25,00 % 16,67 % 33,33 % 16,67 % 8,33 % Göttingen 28 25,00 % 14,29 % 28,57 % 32,14 % 0,00 % Hannover 93 36,56 % 16,13 % 27,96 % 11,83 % 7,53 % Hildesheim 63 47,62 % 19,05 % 23,81 % 7,94 % 1,59 % Lüneburg 44 15,91 % 29,55 % 43,18 % 4,55 % 6,82 % Oldenburg 65 30,77 % 26,15 % 23,08 % 15,38 % 4,62 % Osnabrück 59 30,51 % 28,81 % 27,12 % 6,78 % 6,78 % Stade 35 14,29 % 8,57 % 28,57 % 37,14 % 11,43 % Verden 33 9,09 % 9,09 % 24,24 % 48,48 % 9,09 % 5. Wie hat sich das Aufkommen von Wirtschaftsstrafsachen in den Jahren 2013 bis 2015 entwickelt, und wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer in Wirtschaftsstrafsachen in Niedersachsen (mit Vergleichszahlen aus den anderen Bundesländern)? Der Begriff der Wirtschaftsstrafsachen ist auszulegen. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftsstrafsachen statistisch als solche erfasst. Zum anderen werden nicht alle Verfahren mit einem Sachgebietsschlüssel aus der Gruppe der Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte ausschließlich vor den Wirtschaftsstrafkammern verhandelt. Verfahren in Strafsachen werden mit Eingang bei Gericht ihrem Inhalt nach einem bestimmten Sachgebietsschlüssel (SG) der Geschäftsstatistik zugeordnet: SG 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74 c GVG mit Ausnahme der Verfahren, in denen allein Anklage zum Strafrichter oder ein Strafbefehlsantrag, falls bei diesem nach Einspruch der Strafrichter entscheiden soll, in Betracht kommen; bei Einstellung ist maßgeblich , ob die Sache nach Art und Umfang mindestens zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört hätte, SG 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 44), SG 42 Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40), SG 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB, SG 44 Straftaten im Sinne des § 74 c Abs. 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht Sachgebiet 40). Jedes Verfahren kann nur einem Sachgebiet zugeordnet werden. Kommen mehrere Sachgebiete in Betracht, ist der Deliktsschwerpunkt des Strafverfahrens maßgeblich. Daher ist es möglich, dass eine mit einem anderen Delikt gemeinsam verfolgte Wirtschaftsstrafsache statistisch nicht als solche erfasst wird, wenn den Schwerpunkt des Verfahrens nicht die Wirtschaftsstrafsache bildet. Die Tabellen des Statistischen Bundesamts geben keine Auskunft über die Verfahrenslaufzeiten, sondern nur über den Geschäftsanfall der einzelnen Bundesländer. Darüber hinaus wird bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten lediglich die Summe aus Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie Geldwäschedelikten dargestellt. Bei den Amtsgerichten wird dagegen nach den Einzelsachgebieten differenziert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 18 Unter den vorgenannten Erläuterungen wird die Frage 5 wie folgt beantwortet: Aufkommen von Wirtschaftsstraftaten Oberlandesgerichte Revisionsinstanz Erledigte Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sowie Geldwäschedelikte 2013 2014 20151 Deutschland gesamt 111 123 Baden-Württemberg 2 9 Bayern 13 8 Berlin 17 28 Brandenburg 10 7 Bremen 0 1 Hamburg 3 4 Hessen 1 3 Mecklenburg-Vorpommern 4 3 Niedersachsen 13 12 12 Nordrhein-Westfalen 17 26 Rheinland-Pfalz 5 2 Saarland 1 2 Sachsen 21 13 Sachsen-Anhalt 1 1 Schleswig-Holstein 1 1 Thüringen 2 3 Durchschnittliche Verfahrensdauer Niedersachsen 2013 2014 2015 SG 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74 c GVG 0,47 0,83 ./. SG 41 Sonstige Wirtschaftsstrafverfahren (soweit nicht SG 44) 0,81 1,74 2,41 SG 42 Steuerstrafverfahren (soweit nicht SG 40) 0,55 1,17 0,34 SG 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB ./. ./. ./. SG 44 Straftaten in Sinne des § 74 c Abs. 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht SG 40) ./. ./. ./. Die Anzahl der erledigten Verfahren beträgt zwischen einem bis zehn. Landgerichte Verfahren I. Instanz Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sowie Geldwäschedelikte 2013 2014 2015 Deutschland gesamt 1.062 1.031 Baden-Württemberg 83 65 Bayern 146 161 Berlin 24 40 Brandenburg 64 28 Bremen 4 6 Hamburg 20 14 Hessen 119 145 Mecklenburg-Vorpommern 12 11 Niedersachsen 111 71 86 Nordrhein-Westfalen 312 318 Rheinland-Pfalz 28 31 1 Bundeszahlen für 2015 liegen noch nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 19 Saarland 17 27 Sachsen 47 38 Sachsen-Anhalt 24 23 Schleswig-Holstein 41 43 Thüringen 10 10 Verfahren Berufungsinstanz Deutschland gesamt 982 1.078 Baden-Württemberg 98 95 Bayern 154 190 Berlin 114 171 Brandenburg 52 50 Bremen 7 4 Hamburg 33 25 Hessen 68 60 Mecklenburg-Vorpommern 17 12 Niedersachsen 70 79 81 Nordrhein-Westfalen 188 205 Rheinland-Pfalz 25 28 Saarland 8 8 Sachsen 91 101 Sachsen-Anhalt 24 13 Schleswig-Holstein 17 10 Thüringen 16 27 Durchschnittliche Verfahrensdauer Niedersachsen I. Instanz SG 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74 c GVG 20,2 32,0 30,4 SG 41 Sonstige Wirtschaftsstrafverfahren (soweit nicht SG 44 ) 25,7 17,6 18,3 SG 42 Steuerstrafverfahren (soweit nicht SG 40) 11,9 20,0 4,0 SG 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB ./. ./. 15,9 SG 44 Straftaten in Sinne des § 74 c Abs. 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht SG 40) ./. ./. ./. Berufungsinstanz SG 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG 3,0 5,2 14,4 SG 41 Sonstige Wirtschaftsstrafverfahren (soweit nicht SG 44) 6,5 5,2 10,7 SG 42 Steuerstrafverfahren (soweit nicht SG 40) 8,1 7,4 6,6 SG 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB ./. 8,0 8,5 SG 44 Straftaten in Sinne des § 74 c Abs. 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht SG 40) 6,1 6,1 ./. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 20 Amtsgerichte Erledigte Strafverfahren nach Art der Strafsachen Sachgebiet 40 41 42 43 44 2013 Deutschland gesamt 17.183 1.443 9.653 5.442 588 57 Baden-Württemberg 1.264 151 657 381 72 3 Bayern 2.377 299 1.250 744 82 2 Berlin 2.392 184 1.623 494 91 ./. Brandenburg 1.556 46 1.127 364 16 3 Bremen 129 3 93 26 7 ./. Hamburg 257 5 90 139 23 ./. Hessen 1.176 84 726 303 61 2 Mecklenburg-Vorpommern 244 16 137 86 4 1 Niedersachsen 1.270 38 626 559 39 8 Nordrhein-Westfalen 3.666 367 1.574 1.575 120 30 Rheinland-Pfalz 480 58 251 156 12 3 Saarland 163 13 90 57 3 ./. Sachsen 1.281 118 870 264 28 1 Sachsen-Anhalt 270 23 175 62 8 2 Schleswig-Holstein 278 12 136 121 9 ./. Thüringen 380 26 228 111 13 2 2014 Deutschland gesamt 16.275 1.479 8.930 5.226 553 87 Baden-Württemberg 1.222 136 647 355 82 2 Bayern 2.330 285 1.220 743 82 0 Berlin 2.166 201 1.487 379 97 2 Brandenburg 1.309 31 954 307 14 3 Bremen 101 1 80 18 2 0 Hamburg 338 8 116 189 22 3 Hessen 966 87 579 245 49 6 Mecklenburg-Vorpommern 281 20 167 85 7 2 Niedersachsen 1.231 43 627 513 45 3 Nordrhein-Westfalen 3.650 422 1.555 1.545 75 53 Rheinland-Pfalz 536 55 247 211 21 2 Saarland 163 13 89 59 1 1 Sachsen 1.050 84 673 263 28 2 Sachsen-Anhalt 290 14 169 100 3 4 Schleswig-Holstein 231 27 89 110 5 0 Thüringen 411 52 231 104 20 4 2015 Niedersachsen 1.071 32 529 463 41 6 Durchschnittliche Verfahrensdauer Niedersachsen 2013 2014 2015 SG 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74 c GVG 10,3 11,8 13,1 SG 41 Sonstige Wirtschaftsstrafverfahren (soweit nicht SG 44) 6,7 6,5 7,7 SG 42 Steuerstrafverfahren (soweit nicht SG 40) 6,0 6,2 6,1 SG 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 4,9 5,3 5,5 SG 44 Straftaten in Sinne des § 74 c Abs. 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht SG 40) 2,1 2,9 4,4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 21 6. Bei wie vielen Umfangsverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität trat in den Jahren 2013 bis 2015 wegen langwieriger Ermittlungen bzw. des hohen technischen und personellen Aufwands eine Verjährung der Taten ein? Valide Daten zur Beantwortung dieser Frage liegen nicht vor. Zum einen ist der Begriff der Umfangsverfahren nicht definiert. Zum anderen wird eine Statistik zur Verjährung von Taten nicht geführt , sodass trotz Beteiligung des Geschäftsbereichs verlässliche Zahlen nicht vorliegen und auch nicht ermittelt werden können. 7. Bei wie vielen Umfangsverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind in den Jahren 2013 bis 2015 wegen langwieriger Ermittlungen bzw. des hohen technischen und personellen Aufwands Strafnachlässe wegen besonders langer Verfahrensdauer gewährt worden? Wie bereits zu Frage 6 ausgeführt, ist der Begriff der Umfangsverfahren nicht definiert. Auch zu Strafnachlässen wegen besonders langer Verfahrensdauer werden keine Statistiken geführt. Daher liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor und können auch nicht ermittelt werden. Die Abfrage bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass aus den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 60 Verfahren bekannt sind, in denen Strafnachlässe wegen besonders langer Verfahrensdauer gewährt worden sind. 8. Wie hoch war in den letzten drei Jahren die Sitzungsstundenzahl der Staatsanwälte und der Amtsanwälte einschließlich der Fahrtzeiten in Niedersachsen insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staatsanwaltschaften? Die Sitzungsstundenzahl einschließlich der Fahrtzeiten beträgt: 2013 2014 2015 Niedersachsen gesamt Staatsanwälte 62.928 63.784 65.368 Amtsanwälte 17.400 17.205 17.158 StA Braunschweig Staatsanwälte 9.460 8.948 7.868 Amtsanwälte 1.575 2.014 2.192 StA Göttingen Staatsanwälte 3.856 4.062 3.028 Amtsanwälte 840 790 832 StA Bückeburg Staatsanwälte 864 829 948 Amtsanwälte 233 248 329 StA Hannover Staatsanwälte 9.440 9.442 11.417 Amtsanwälte 2.206 2.287 2.198 StA Hildesheim Staatsanwälte 4.496 4.693 4.003 Amtsanwälte 1.900 1.815 1.469 StA Lüneburg Staatsanwälte 3.339 3.559 5.471 Amtsanwälte 1.044 1.274 1.109 StA Stade Staatsanwälte 4.609 4.560 4.650 Amtsanwälte 1.373 1.457 1.639 StA Verden Staatsanwälte 5.945 6.342 6.231 Amtsanwälte 1.953 1.330 1.161 StA Lüneburg ZwSt. Celle Staatsanwälte 1.726 1.314 1.284 Amtsanwälte 416 376 406 StA Aurich Staatsanwälte 3.003 2.950 3.243 Amtsanwälte 1.414 1.384 1.349 StA Oldenburg Staatsanwälte 8.666 8.944 9.357 Amtsanwälte 2.912 2.294 2.708 StA Osnabrück Staatsanwälte 7.524 8.141 7.868 Amtsanwälte 1.534 1.936 1.766 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 22 9. Wie viele Dienstfahrzeuge stehen den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zur Aufrechterhaltung des Sitzungsdienstes bei den auswärtigen Amtsgerichten zur Verfügung ? Den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen stehen zur Aufrechterhaltung des Sitzungsdienstes bei den auswärtigen Amtsgerichten zehn Dienstfahrzeuge - vorbehaltlich einer anderweitigen Verwendung wie beispielsweise für den Bereitschaftsdienst, Aktentransporte, Post- und Kurierfahrten etc. - zur Verfügung. 10. In wie vielen Fällen mussten Staatsanwaltschaften und Gerichte Ermittlungs- und Strafverfahren gemäß § 122 StPO den Strafsenaten der Oberlandesgerichte vorlegen, weil es innerhalb der gesetzlichen Mindestfrist von sechs Monaten nicht zu einer Hauptverhandlung gekommen ist? Staatsanwaltschaften und Gerichte haben in den Jahren 2013 bis 2015 den Strafsenaten der Oberlandesgerichte 87 Ermittlungs- und Strafverfahren gemäß § 122 StPO vorgelegt. Davon entfallen 30 Verfahren auf das Jahr 2013, 29 auf das Jahr 2014 und 28 auf das Jahr 2015. 11. In wie vielen Fällen mussten in den Jahren 2013 bis 2015 Strafsenate der Oberlandesgerichte Haftbefehle nach § 121 StPO aufheben, weil Staatsanwaltschaften oder Gerichte nicht zügig genug gearbeitet hatten? In den Jahren 2013 bis 2015 mussten die Oberlandesgerichte vier Haftbefehle nach § 121 StPO aufheben, davon drei im Jahr 2013 und einen im Jahr 2014. II. Asylverfahren 12. Wie hat sich die Zahl der Eingänge in Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht seit dem Jahr 2013 jährlich entwickelt (bitte jahrweise angeben und differenzieren nach Haupt- und Eilverfahren)? Die Eingänge in Asylverfahren haben sich wie folgt entwickelt: 2013 2014 2015 Verwaltungsgerichte Niedersachsen Klagen 2.429 4.412 5.267 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 1.142 3.546 3.953 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Berufungen einschließlich Nichtzulassungsbeschwerden und Anträge auf Zulassung der Berufung 274 172 283 Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfahren zur Gewähr. v. vorl. Rechtsschutz 2 10 3 13. Wie hat sich die Anzahl der erledigten Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht seit dem Jahr 2013 jährlich entwickelt (bitte jahrweise angeben und differenzieren nach Haupt- und Eilverfahren)? Die Erledigungen in Asylverfahren haben sich wie folgt entwickelt: 2013 2014 2015 Verwaltungsgerichte Niedersachsen Klagen 2.052 3.276 4.588 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 23 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 1.072 3.414 3.899 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Berufungen einschließlich Nichtzulassungsbeschwerden und Anträge auf Zulassung der Berufung 202 275 259 Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfahren zur Gewähr. v. vorl. Rechtsschutz 2 10 2 14. Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 2013 bis 2015 bei Asylklageverfahren und bei Asyleilverfahren entwickelt? Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Asylverfahren hat sich wie folgt entwickelt (Angabe in Monaten ): 2013 2014 2015 Verwaltungsgerichte Niedersachsen Klagen 10,1 9,2 8,9 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 0,6 0,8 0,7 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Berufungen einschließlich Nichtzulassungsbeschwerden und Anträge auf Zulassung der Berufung 5,7 7,0 5,0 Beschwerden 2,5 0,3 0,2 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 1,6 2,0 ./. 15. Wie schätzt die Landesregierung die weitere Entwicklung der Fallzahlen in Asylstreitverfahren ein? Die Entwicklung der Fallzahlen in Asylstreitverfahren kann nicht zuverlässig prognostiziert werden. Sie ist nicht nur abhängig von der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge, sondern auch von der Anzahl und dem Inhalt der Entscheidungen des BAMF sowie dem daraus resultierenden Status der Asylbewerber. Sofern in den Verwaltungsverfahren eine hohe Anerkennungsquote erzielt werden sollte, dürften die Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten nicht in dem befürchteten Umfange ansteigen. Die Entwicklung wird von der Landesregierung genau beobachtet. 16. Wie wird beabsichtigt, die gestiegenen Fallzahlen zu bewältigen bzw. die Bearbeitungszeiten zu verkürzen? Soll zusätzliches Personal bereitgestellt werden? Nach einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen in den Jahren 2014 und 2015 wurden die niedersächsischen Verwaltungsgerichte bereits über den 1. Nachtragshaushalt 2015 mit neun zusätzlichen Richterstellen und acht Beschäftigungsmöglichkeiten für Serviceeinheiten personell verstärkt. Darüber hinaus wurden für die Verwaltungsgerichte mit dem Haushalt 2016 nochmals insgesamt 21 Richterstellen, zwei Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 22 Beschäftigungsmöglichkeiten für Serviceeinheiten zusätzlich veranschlagt. Von diesen insgesamt 45 in einem Stufenkonzept neu geschaffenen Stellen waren zehn bereits zum 1. Januar und zwölf zum 1. April 2016 nutzbar. Von den übrigen 23 sind elf zum 1. Juli und zwölf zum 1. Oktober 2016 besetzbar . Um trotz der unsicheren Prognosen zur Entwicklung der Flüchtlingssituation in Niedersachsen dennoch flexibel und situationsangemessen auf den Personalbedarf in der Verwaltungsgerichtsbarkeit reagieren zu können, enthält der Haushaltsplan 2016 unter Nummer 7 der Allgemeinen Vorbemerkungen zu Kapitel 11 10 außerdem eine sogenannten Überschreitungsermächtigung, die die Justiz ermächtigt, das ansonsten verbindlich festgelegte Beschäftigungsvolumen um bis zu 100 Vollzeit- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 24 einheiten zu überschreiten. Diese Ermächtigung kann im Bedarfsfall für 48 im Haushaltsplan 2016 ausgebrachte Richterstellen, zwei Stellen der Laufbahngruppe 2, 1. EA und für 50 Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Deckung der Personalkosten erfolgt bei Inanspruchnahme aus zentralen Mitteln des Einzelplans 13. Seit dem 1. Juni 2016 wird diese Überschreitungsermächtigung bereits im Umfang von sechs Richterkräften und zwei Kräften aus dem Bereich der Serviceeinheiten in Anspruch genommen, die jeweils für ein Jahr aus anderen Gerichtsbarkeiten in die Verwaltungsgerichtsbarkeit abgeordnet sind. Die freiwerdenden Stellen in den abordnenden Gerichten und Staatsanwaltschaften können sofort wieder besetzt werden. Eine weitergehende Inanspruchnahme der Überschreitungsermächtigung im Jahr 2016 wird bedarfsorientiert unter Berücksichtigung der jeweiligen Eingangs- und Bestandsentwicklung bei den Verwaltungsgerichten erfolgen. Um die Möglichkeiten dieser Überschreitungsermächtigung zur Deckung des flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarfs im Bedarfsfall auch in anderen Gerichtsbarkeiten nutzen zu können, sieht der Haushaltsplanentwurf 2017 eine zentrale Veranschlagung dieser Ermächtigung im Ministerialkapitel des Einzelplans 11 vor. III. Ausstattung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Bereitschaftsdienst 17. In welchem Umfang mussten wie viele Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Jahren 2013 bis 2015 Bereitschaftsdienst leisten? Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leisten Bereitschaftsdienst sowohl während ihrer Anwesenheit in der Behörde innerhalb und außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als auch in Form von Rufbereitschaft ohne Anwesenheit in der Behörde. Die Anzahl der im Rahmen des Bereitschaftsdienstes anfallenden Vorgänge und der Bereitschaftsdienstzeiten wird nicht gesondert erfasst. Zeiten der Rufbereitschaft werden für die Personalbedarfsberechnung pauschal berücksichtigt. 18. Nach welchem Modell ist der Bereitschaftsdienst in den jeweiligen Landgerichtsbezirken ausgestaltet? Mit Ausnahme des Landgerichtsbezirks Verden organisieren die Amtsgerichte den Bereitschaftsdienst im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit eigenständig durch Präsidiumsbeschluss unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, also täglich von 4.00 Uhr, in der Winterzeit von 6.00 Uhr, bis 21.00 Uhr, dabei montags bis freitags nur außerhalb der Dienstzeiten, in denen Eilt-Sachen durch die regulären Ermittlungsrichter bearbeitet werden. Bei besonderen Lagen wie beispielsweise Musikfestivals wird der Bereitschaftsdienst situations- und bedarfsgerecht auch auf die Nachtzeit ausgedehnt. Überwiegend ist der Bereitschaftsdienst so ausgestaltet, dass alle bei dem jeweiligen Amtsgericht tätigen Richterinnen und Richter im regelmäßigen Wechsel Rufbereitschaft haben. Unabhängig vom tatsächlichen Einsatz wird in einigen Geschäftsverteilungsplänen für den Bereitschaftsdienst eine Entlastung gewährt. Im Bezirk des Landgerichts Verden bestand bis zum 31. Dezember 2015 ein Zentraler Bereitschaftsdienst , der im Wechsel sowohl von den an den Amtsgerichten beschäftigten Richtern als auch von den am Landgericht beschäftigten Richtern ausgeübt wurde. Die Dienste waren grundsätzlich wochenweise zwischen dem Landgericht und den Amtsgerichten aufgeteilt. Dies bedeutete , dass jeder Richter etwa alle zwei Jahre zu einer Woche Bereitschaftsdienst herangezogen wurde und jedes Jahr etwa so viele Richter eingesetzt waren wie das Jahr Wochen hat. Seit dem 1. Januar 2016 ist der Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Verden dahin gehend neu organisiert , dass sich sechs planmäßige Richter mit einem Arbeitskraftanteil von jeweils 0,5 Pensen, also insgesamt 3,0 Pensen, den Zentralen Bereitschaftsdienst teilen. Zwei der beteiligten sechs Richter gehören dem Landgerichtsbezirk Verden, drei dem Amtsgericht Achim und einer dem Amtsgericht Sulingen an. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 25 Am Amtsgericht Hannover nimmt die aus sechs Richtern bestehende Ermittlungsrichterabteilung den gesamten Bereitschaftsdienst an Arbeitstagen wahr. Die Ermittlungsrichterabteilung ist in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr (freitags bis 15.30 Uhr) besetzt. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit über Mobilfunk sichergestellt. Die jeweiligen Richterinnen und Richter werden für die Wahrnehmung des Bereitschaftsdienstes mit einem Arbeitskraftanteil von 0,25 entlastet. An Wochenenden und Feiertagen ist ebenfalls eine durchgängige Erreichbarkeit sichergestellt. In kleinerem Umfang wird diese von den Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichtern wahrgenommen. Darüber hinaus sind sieben weitere Richterinnen und Richter bestimmt worden, die nach einem im Geschäftsverteilungsplan festgelegten Jahresplan die Bereitschaftsdienste an Wochenenden und Feiertagen versehen. Jede einzelne Richterin und jeder einzelne Richter wird dabei mit einem Arbeitskraftanteil von 0,2 entlastet. 19. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeitsbelastung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die Bereitschaftsdienst leisten? Der Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich von allen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu leisten. Ihre Arbeitsbelastung insgesamt liegt bei 1,1 Pensen. Darin sind die Tätigkeiten der Ermittlungsrichter und des Bereitschaftsdienstes mit eingeschlossen. 20. Wird die Arbeitsbelastung durch einen angerechneten Arbeitskraftanteil ausgeglichen? Da grundsätzlich alle Richterinnen und Richter bei den Amtsgerichten sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Bereitschaftsdienst leisten, werden sie alle gleich belastet. Aus diesem Grund ist kein gesonderter Arbeitskraftanteil anzurechnen, mit Ausnahme im Landgerichtsbezirk Verden und beim Amtsgericht Hannover. Wegen des Landgerichtsbezirks Verden und des Amtsgerichts Hannover wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 21. Wie viele Dienstfahrzeuge stehen für den Bereitschaftsdienst an welchen Standorten zur Verfügung? Für den Bereitschaftsdienst steht an den Standorten in Braunschweig, Lüneburg, Stade, Aurich, Oldenburg und Osnabrück jeweils ein Dienstkraftfahrzeug und an den Standorten Göttingen und Verden stehen jeweils zwei Dienstkraftfahrzeuge zur Verfügung, sofern der Nutzung nicht zwingend ein anderes Erfordernis entgegensteht. 22. Plant die Landesregierung die Einführung einer Erschwerniszulage für den Bereitschaftsdienst ? Wenn nein, mit welcher Begründung? Gemäß § 3 Abs. 1 EZulV erhalten Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden. Zu dem grundsätzlich zulageberechtigten Personenkreis zählen auch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Zulagefähig sind nach Absatz 2 der Vorschrift nur Zeiten einer tatsächlichen Dienstausübung; Bereitschaftsdienst, der zu ungünstigen Zeiten geleistet wird, ist voll zu berücksichtigen. Rufbereitschaft dagegen gehört nach wie vor nicht zum Dienst zu ungünstigen Zeiten, Absatz 4 EZulV, eine Änderung ist seitens der Landesregierung nicht geplant. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 26 IV. Ermittlungsrichterstellen 23. Wie viele Ermittlungsrichterstellen gibt es in Niedersachsen (bitte nach den einzelnen Dienststellen auflisten)? 24. Mit wie vielen Personen sind diese Stellen besetzt? Gesonderte Stellen für Ermittlungsrichter werden nicht ausgewiesen. Die Anzahl der Richterinnen und Richter, die bei den Amtsgerichten Ermittlungsrichtertätigkeiten wahrnehmen, ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Amtsgericht Anzahl der Ermittlungsrichter Niedersachsen gesamt 154 Achim 1 Alfeld 1 Aurich 4 Bad Gandersheim 1 Bad Iburg 1 Bersenbrück 1 Brake 1 Braunschweig 4 Bremervörde 2 Bückeburg 1 Burgdorf 1 Burgwedel 1 Buxtehude 2 Celle 4 Clausthal-Zellerfeld 1 Cloppenburg 11 Cuxhaven 1 Dannenberg 1 Delmenhorst 2 Diepholz 1 Duderstadt 1 Einbeck 1 Elze 2 Emden 2 Geestland 2 Gifhorn 1 Goslar 2 Göttingen 3 Hameln 6 Hann.Münden 1 Hannover 6 Helmstedt 1 Herzberg am Harz 1 Hildesheim 1 Holzminden 2 Jever 1 Leer 1 Lehrte ./. Lingen 2 Lüneburg 4 Meppen 5 Neustadt a. Rbge. 1 Nienburg (Weser) 1 Norden 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 27 Nordenham 1 Nordhorn 3 Northeim 1 Oldenburg 9 Osnabrück 2 Osterholz-Scharmbeck 2 Osterode am Harz 2 Otterndorf 2 Papenburg 2 Peine 1 Rinteln 1 Rotenburg (Wümme) 1 Salzgitter 2 Seesen 1 Soltau 2 Springe 1 Stade 2 Stadthagen 1 Stolzenau 1 Sulingen 1 Syke 2 Uelzen 2 Varel 1 Vechta 3 Verden (Aller) 2 Walsrode 2 Wennigsen 1 Westerstede 3 Wildeshausen 1 Wilhelmshaven 2 Winsen 3 Wittmund 1 Wolfenbüttel 1 Wolfsburg 1 Zeven 1 25. Nach welchen Kriterien werden die Ermittlungsrichterstellen besetzt, und in welchem Umfang durch Richterinnen und Richter auf Probe (bitte nach den einzelnen Dienststellen auflisten)? Die Geschäftsverteilung der richterlichen Aufgaben fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Präsidien der Gerichte. Diese entscheiden als Organ der gerichtlichen Selbstverwaltung unabhängig und weisungsfrei auch darüber, welche Richterinnen und Richter an dem jeweiligen Gericht zu Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichtern bestellt werden. Gesetzliche Vorgaben für die Besetzung der „Ermittlungsrichterstellen“ bestehen nicht. Wegen der engen sachlichen und rechtlichen Nähe entfallen die Tätigkeiten der Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter in der Regel auf die im Strafrecht tätigen Richterinnen und Richter mit entsprechender Berufserfahrung. In der Regel setzen die Gerichte deshalb Planrichterinnen und Planrichter als Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter ein. Soweit ausnahmsweise auch Proberichterinnen und Proberichter eingesetzt werden, verfügen sie in der Regel bereits über Erfahrungen im Strafrecht. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig sind an den Amtsgerichten in Helmstedt und Salzgitter, im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle an den Amtsgerichten Achim, Sulingen, Hameln, Springe, Lüneburg, Winsen, Celle, Uelzen, Bremervörde, Otterndorf und Stade, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 28 im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg an den Amtsgerichten Meppen, Nordhorn, Papenburg , Brake, Westerstede, Wilhelmshaven, Aurich und Leer jedenfalls auch Proberichterinnen und Proberichter als Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter tätig. 26. Wie ist die durchschnittliche Arbeitsbelastung der Ermittlungsrichterinnen und -richter? Der Personalbedarf für die Ermittlungsrichtertätigkeit beträgt nach PEBB§Y 25,7 Arbeitskraftanteile. Der Einsatz als Ermittlungsrichter wird nicht ausgewiesen. Daher ist der Anteil für diesen Teilbereich nicht zu ermitteln. 27. Wie viel Zeit steht ihnen nach PEBB§Y für die einzelnen ermittlungsrichterlichen Handlungen zur Verfügung (bitte nach Handlung aufschlüsseln)? PEBB§Y legt nicht die Bearbeitungszeit für eine einzelne Handlung fest, sondern die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einzelne richterliche Anordnungen, richterliche Entscheidungen über Haftanordnung, Haftfortdauer und Entlassung aus der Haft, Anträge auf Anordnung von Maßnahmen der Gewinnabschöpfung, sonstige richterliche Maßnahmen, Einsprüche gegen Entscheidungen der Bewilligungsbehörde nach § 87 g IRG sowie Anträge der Bewilligungsbehörde nach § 87 i IRG. Für diese Tätigkeiten werden im Produkt RA 290 (Ermittlungsrichtertätigkeit) 35 Minuten berücksichtigt. Das Produkt RA 290 wird nicht in weitere Handlungen aufgeschlüsselt. 28. Welche Fortbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf diese Aufgabe werden angeboten ? Für jede Strafrichterin und jeden Strafrichter stehen der vom Justizministerium herausgegebene Leitfaden „Der Bereitschaftsdienst - Handreichungen und Checklisten für die Praxis“ und die „Handreichung zur Verkürzung von Haftbefehlsaufhebungen wegen vermeidbarer Verfahrensverzögerungen “ zur Verfügung, die u. a. rechtliche Erläuterungen und Hinweise auf die einschlägigen Formulare enthalten. Ferner beruhen die ermittlungsrichterlichen Entscheidungen auf den grundlegenden Vorschriften der Strafprozessordnung und insbesondere der Würdigung von Beweismitteln. Diese Regelungen sind Bestandteil einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen für Strafrichterinnen und Strafrichter. Weiterhin ist die Ermittlungsrichtertätigkeit Gegenstand der regionalen Turnusveranstaltungen für Proberichterinnen und Proberichter. Darüber hinaus sieht das „Allgemeine Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter“ den Einsatz von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen als Mentoren vor, an die sich die Proberichterinnen und Proberichter bei der Vorbereitung und Ausübung des Ermittlungsrichterdienstes wenden können. Schließlich wird an der Deutschen Richterakademie jährlich die Tagung „Der richterliche Bereitschaftsdienst“ angeboten, in deren Rahmen u. a. die Tätigkeit des Ermittlungs- und Haftrichters behandelt wird. 29. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Richterinnen und Richter angesichts der Zeit, die sie für die Wahrnehmung eines richterlichen Vorbehalts haben, eine sachgerechte Abwägung zwischen dem Eingriff in die verfassungsgemäßen Rechte des Betroffenen und den Anforderungen für die Strafverfolgung treffen können? Ja. V. Digitalisierung der Justiz Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (kurz: eJustice- Gesetz) verpflichtet die Justiz und insbesondere die Anwaltschaft - mit Ausnahme in Strafsachen -, spätestens ab 2022 ausschließlich elektronisch miteinander zu kommunizieren. Bereits im Vorfeld Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 29 müssen die Gerichte den elektronischen Zugang ab dem 1. Januar 2018 ermöglichen, wobei den Ländern eine sogenannte Opt-out-Klausel für zweimal ein Jahr zur Verfügung steht. Derzeitige Planung der Landesregierung ist, die gesetzliche Frist des eJustice-Gesetzes zur landesweiten Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1. Januar 2018 einzuhalten und von der Opt-out- Klausel keinen Gebrauch zu machen. Vom elektronischen Rechtsverkehr zu unterscheiden ist die Einführung der elektronischen Gerichtsakte . Während sich der elektronische Rechtsverkehr auf die Kommunikation zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten bezieht, umfasst die elektronische Akte die Speicherung der elektronischen Eingänge sowie der intern erstellten Dokumente. Durch die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs ohne die elektronische Akte wären nur wenige Vorteile erzielbar, denen allerdings erhebliche Nachteile gegenüberstünden. Ohne elektronische Akte müsste die Justiz Medienbrüche , Mehrarbeit für das Drucken und Scannen sowie in der Folge Akzeptanzverluste hinnehmen . Effektiver ist es, durchgängig elektronische Geschäftsprozesse einzuführen. Nur dann kann die elektronische Kommunikation auch für die Optimierung interner Abläufe genutzt werden. Zur aufgaben- und kostenteilenden Bewältigung der Umsetzung des eJustice-Gesetzes hat sich Niedersachsen mit den Ländern Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen- Anhalt zum Entwicklungs- und Pflegeverbund „e²“ zusammengeschlossen. Dabei haben sich die Länder die Aufgaben aufgeteilt und entwickeln folgende Software: – eine ergonomische Aktenbearbeitungsumgebung für den Arbeitsplatz: e²A, (Projektleitung Nordrhein-Westfalen), – ein modernes Textsystem: e²T (Projektleitung Niedersachsen), – ein innovatives Posteingangs- und -ausgangsmanagement: e²P (Projektleitung Hessen), – ein Saalanzeige- und Managementsystem: e²S (Projektleitung Sachsen-Anhalt), – eine auf diese Bausteine abgestimmte Fachanwendung zur Verwaltung der Verfahren: e²F (Projektleitung Nordrhein-Westfalen). Innerhalb der niedersächsischen Justiz wurden die Kompetenzen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Programm „elektronische Justiz Niedersachsen “ (eJuNi) gebündelt. Mit dem Programm eJuNi soll eine zukunftsfähige Justizarbeitswelt geschaffen werden, die den Herausforderungen unserer Zeit und gleichzeitig den Anforderungen der Justiz gewachsen ist. Ziel von eJuNi ist es, die große Chance der Digitalisierung zu nutzen und die Geschäftsprozesse auf eine elektronische Arbeitstechnik umzustellen. eJuNi geht davon aus, innerhalb eines Zeitraums von rund zehn Jahren die bisher überwiegend papiergebundene Arbeitsweise schrittweise durch eine rechtsverbindliche elektronische Arbeitsweise ersetzen zu können. Um das Gesamtziel zu erreichen und auf dem Weg dahin eintretende Änderungen und Einflüsse berücksichtigen zu können, ist eJuNi in mehrere Phasen unterteilt worden. Jede Phase hat unterschiedliche Ziele, die jeweils vor Beginn in einer Fortschreibung der initialen Programmdefinition festgelegt werden. Derzeit bestehen im Programm eJuNi folgende sechs Projekte mit insgesamt 26 Teilprojekten: – fachlich-organisatorische Konzeption elektronischer Geschäftsprozesse (P1), – Organisationsentwicklung (P2), – Personalentwicklung (P3), – technischer Betrieb (P4), – justizspezifische Entwicklungsprojekte (P5), – Pilotierung und Einführung. (P6). Die erste Phase, in welcher hauptsächlich Aufgaben, Strukturen und Verantwortlichkeiten festgelegt und definiert wurden, hat 2014 begonnen und endete im September 2015. Seit Oktober 2015 befindet sich das Programm eJuNi in der zweiten Phase. Diese Phase endet planmäßig im De- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 30 zember 2016. Im Fokus der zweiten Phase stehen insbesondere die grundlegenden konzeptionellen Arbeiten, der Beginn erster Test- und Pilotbetriebe sowie die Weiterentwicklung der Software. Die konkreten Sachziele für die dritte Programmphase werden auf der Grundlage der zum Ende des Jahres 2016 erreichten Ergebnisse fortgeschrieben werden. Dazu gehört die Planung für die landesweite Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den ordentlichen Gerichten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: 30. Welche (infrastrukturellen, organisatorischen usw.) Maßnahmen plant die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt zu ergreifen, um die Voraussetzungen für die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs an allen niedersächsischen Gerichten zum 1. Januar 2018 zu schaffen? Die wesentlichen technischen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind bereits geschaffen. Sämtliche niedersächsischen Gerichte verfügen über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Gegenwärtig ist der elektronische Rechtsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit neben den Mahn- und Registersachen bereits in Insolvenzsachen fakultativ eröffnet. Auch in den niedersächsischen Fachgerichtsbarkeiten ist der fakultative elektronische Rechtsverkehr mittels EGVP sukzessive flächendeckend eröffnet worden. Seit dem 1. November 2013 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt zugelassen, seit dem 1. November 2014 in der Arbeitsgerichtsbarkeit und seit dem 1. November 2015 in der Sozialgerichtsbarkeit . Zum 1. Januar 2016 wurde der elektronische Rechtsverkehr mit dem Finanzgericht eröffnet. Dadurch können Schriftsätze und Anlagen in elektronischer Form bei den Fachgerichten eingereicht werden. Per EGVP kann Klage erhoben, können Anträge gestellt und Schriftsätze eingereicht werden. Der dortige elektronische Rechtsverkehr umfasst sämtliche Verfahrensarten. Nach Signaturprüfung werden die Dokumente automatisiert in den gerichtlichen Arbeitsablauf integriert. Die weitere elektronische Verarbeitung übernimmt das Programm EuroEKA-Fach. In EuroEKA-Fach können eingegangene elektronische Dokumente verwaltet und bearbeitet werden, sodass auch die Grundlagen für eine elektronische Aktenführung geschaffen sind. Gleichzeitig können die Gerichte elektronische Dokumente an Verfahrensbeteiligte übersenden. In den kommenden Jahren sollen der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte sukzessive bei allen niedersächsischen Gerichten eingeführt werden. Die Einführung erfolgt schrittweise und fachbereichsbezogen nach vorheriger Durchführung von Pilotierungen. Um dies technisch, organisatorisch und wirtschaftlich klug zu gestalten und in der Übergangsphase die Funktionsfähigkeit der Justiz aufrechtzuerhalten zu können, sind vielfältige Maßnahmen erforderlich. Konkrete Ergebnisse der aktuellen zweiten eJuNi-Phase sind bereits: – Aufnahme des Testbetriebs bei dem ersten niedersächsischen eJustice-Testgericht (Landgericht Oldenburg) am 30. September 2015, – Einführung von e²T bei dem zweiten niedersächsischen eJustice-Testgericht (Landgericht Hannover ) ab 1. November 2015, – Anschluss Niedersachsens an das (bundesweit) zentrale elektronische Schutzschriftenregister zum 1. Januar 2016. Unter anderem folgende Maßnahmen haben bereits begonnen und werden in den nächsten Jahren fortgesetzt: – Über 70 Praktikerinnen und Praktiker aus dem Geschäftsbereich sind eng in das Programm eingebunden, um die Programmergebnisse entsprechend den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender gestalten zu können. Schwerpunktmäßig wirken diese an der Softwareentwicklung sowie der Konzeptionierung und Erprobung der künftigen Geschäftsprozesse mit. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 31 – Im April 2016 wurde die sogenannte Basisversion Stufe 1 der e²-Software an alle Länder des e²-Verbundes ausgeliefert. Diese wird derzeit unter niedersächsischer Federführung umfangreichen Tests zur Vorbereitung des Echteinsatzes unterzogen. Die für die Durchführung der Integrationstests notwendige IT-Infrastruktur wurde vom Zentralen IT-Betrieb Niedersächsische Justiz (ZIB) bereitgestellt. In der Basisversion Stufe 1 wurden u. a. die Voraussetzungen für eine Anbindung des in den Landgerichten zum Einsatz kommenden Fachverfahrens EuroEKA-Zivil geschaffen. – Derzeit läuft die Weiterentwicklung für die Basisversion Stufe 2, die eine Anbindung der übrigen Zivilsachen (Amtsgerichte und Oberlandesgerichte) beinhalten wird. – Im Rahmen von eJuNi hat sich ein Teilprojekt mit dem Thema „IT-Basiskompetenz“ befasst und ein umfassendes Schulungskonzept entwickelt. Hintergrund ist die Annahme, dass gefestigte Grundkenntnisse im Umgang mit den derzeit vorhandenen elektronischen Grundarbeitsmitteln (z. B. Word, Excel, Internet Explorer etc.) eine wichtige Voraussetzung für einen gelungenen Umstieg auf die vollständige elektronische Arbeitsumgebung und die damit verbundenen Herausforderungen ist. Mit der Umsetzung des Schulungskonzeptes zur IT-Basiskompetenz wurde im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig begonnen. – Im Hinblick auf den mit der Implementierung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte zukünftig vermehrten Schulungs- und Informationsbedarf wird der Bereich der IT-gestützten Weiterbildungen in Niedersachsen weiter gefördert. Der ZIB hat bereits über 80 Informations- und Fortbildungsvideos erstellt. Niedersachsen hat zudem einen länderübergreifenden Austausch solcher Videos initiiert. – Ein besonderes Augenmerk im Rahmen der Softwareentwicklung wird auf die barrierefreie Gestaltung der Anwendungen gesetzt, weshalb Kolleginnen und Kollegen, die bereits assistive Technologien nutzen, beratend in die Softwareentwicklungsarbeiten eingebunden sind. – Im Rahmen des Veränderungsmanagements wurden verschiedene Maßnahmen zur Akzeptanzgewinnung ergriffen, dazu zählen: – ein enger Austausch mit den Personal- und Richtervertretungen, z. B. durch Beteiligung von Vertrauensleuten der Personal- und Richtervertretungen im Lenkungskreis und zahlreiche informelle Gespräche auf allen Ebenen, – Bildung eines sich eigenständig organisierenden „Rates der Anwender“ mit einem hochrangig besetzten geschäftsführenden Ausschuss und verschiedenen mit Praktikern besetzten Themenkreisen, – regelmäßige informelle Gespräche mit den Mittelbehördenleitungen und Vertretungen der eJustice-Testgerichte, – Eröffnung eines ERV-Labors für interessierte Besuchergruppen, – sukzessiver Ausbau des Internetauftritts, – Information aller Anwender über Newsletter, – Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Behördenleiterkonferenzen, eJustice-Tage). Zudem wird mit den Justizverwaltungen der Länder und des Bundes eng zusammengearbeitet. Seit Jahren schon hat sich bundesweit der Standard xJustiz etabliert, der zum Austausch strukturierter Daten in Form einer xml-Datei dient. In der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) wird aktuell auf die Vereinbarung von Standards hingearbeitet, die den Austausch von elektronischen Akten über unterschiedliche technische Systeme hinweg ermöglicht. Zudem soll ein bundesweites Akteneinsichtsportal geschaffen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 32 31. Wie beurteilt die Landesregierung den Verfahrensstand bei der Einführung der elektronischen Akte im Rechtsverkehr? Zum Stand der Einführung der elektronischen Akte wird auf die Ausführungen zu Frage 30 verwiesen . Naturgemäß ist die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ein sehr ambitioniertes Vorhaben. Der Start des Programms eJuNi, die Bildung des e²-Verbundes und die Zusammenarbeit mit den übrigen Justizverwaltungen hat die Justiz einen großen Schritt auf dem Weg zur flächendeckenden elektronische Akte voran gebracht. Die Digitalisierung und die damit einhergehenden Veränderungsprozesse werden die Justiz auch in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen. In den ersten beiden Programm-Phasen von eJuNi werden wichtige Erfahrungen gesammelt. Die Umstellung auf die elektronische Arbeitsweise hat Schwierigkeiten und Herausforderungen mit sich gebracht. Der Umbau der gesamten Justiz beinhaltet Herausforderungen, die immer wieder auch Anpassungen erforderlich machen werden. eJuNi trägt den besonderen Herausforderungen durch ein Führungskonzept Rechnung, das über flexible Ziele, Grundsätze, Leitplanken und Korridore steuert und auf die Entscheidungskompetenz der Programmverantwortlichen sowie einen konstruktiven Dialog mit den verschiedenen Interessenvertretungen vertraut. Bereits jetzt hat sich gezeigt, dass es vorteilhaft war, alle Beteiligten frühzeitig in das Programm eJuNi einzubinden. Die Umsetzung wird nach dem Prinzip „Qualität geht vor Schnelligkeit“ erfolgen. Das Programm eJuNi muss neben den technischen Aufgaben den Kulturwandel aktiv steuern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen. Absehbar ist auch, dass die Einführung durch regelmäßige Kommunikation und Interaktion mit den Beschäftigten begleitet werden muss. 32. Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen in Niedersachsen geschaffen werden, um einen flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen? Vgl. Absatz 1 der Antwort zu Frage 30. Bei einer weiteren Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor dem 1. Januar 2018 wäre die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz) anzupassen . 33. Welche weiteren Schritte werden von der Landesregierung zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung in den Justizbehörden unternommen? Alle Arbeitsplätze in der niedersächsischen Justiz sind mit moderner Informationstechnik ausgestattet . Die Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr und die Einführung der elektronischen Akte sind für die Gerichte als Organisation, aber auch für die Bediensteten mit tiefgreifenden Veränderungen und Aufwendungen verbunden. Die Integration der elektronischen Akte in die bestehenden Arbeitsabläufe und -strukturen bedeutet für die einzelnen Beschäftigten erhebliche Veränderungen in ihrer bisherigen Arbeitsweise. Die Projektsäule 2 „Organisationsentwicklung“ begleitet die technische Umsetzung des Programms eJuNi aus organisatorischer und baulicher Sicht. Das Teilprojekt „Bauliche Konsequenzen“ bereitet im Hinblick auf die baulichen Voraussetzungen den Boden für eine erfolgreiche Einführung von eJustice. Zunächst wird die Leistungsfähigkeit des Netzwerkes an jedem Arbeitsplatz ermittelt. Der erfasste Ist-Zustand wird dann mit den technischen Anforderungen des Soll-Zustandes abgeglichen, um notwendige bauliche Maßnahmen daraus abzuleiten und umsetzen zu können. Im Rahmen des Teilprojektes „Ausstattung und Gesundheit“ werden die technischen, funktionalen und ergonomischen Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsplätzen und weiteren Räumen (Sitzungssäle, Beratungszimmer, Mediationsräume, Besprechungsräume ) in einer medienbruchfreien vollständig elektronisch arbeitenden Justiz definiert. Besonderes Ziel ist es, etwaige gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten, die mit vollständig elektronischen Arbeitsplätzen einhergehen, zu identifizieren und bei der Ausstattung sowie bei der Planung der Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Ebenso berücksichtigt wird die Barrierefreiheit. Anhand eines mit den Personal- und Richtervertretungen abzustimmenden Anforderungskataloges über die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 33 künftigen Ausstattungsmerkmale sowohl der Arbeitsplätze als auch der sonstigen betroffenen Räumlichkeiten werden die konkrete technische Ausstattung definiert und die Arbeitsplätze in der niedersächsischen Justiz schrittweise entsprechend umgestellt. 34. Welche finanziellen Mittel wurden für die Einführung der elektronischen Akte im Rechtsverkehr veranschlagt und wie hoch sind die bisherigen Kosten? Die Umstellung auf eine umfassende elektronische Bearbeitung erfordert eine große Anstrengung, die nur durch eine langfristig angelegte Verstärkung des IT-Personals und eine Erhöhung der Sachmittel im Bereich der Informationstechnik gewährleistet werden kann. Im Haushaltsplanentwurf sind für die kommenden zwei Jahre (2017/2018) zusätzliche Sachmittel in Höhe von insgesamt 17,6 Millionen Euro sowie in Höhe von weiteren 18,2 Millionen Euro über den Mipla-Zeitraum bis zum Jahr 2020 eingeplant. Sie ergänzen damit die bereits in den Jahren 2015 und 2016 von der Landesregierung für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zur Verfügung gestellten Sachmittel in Höhe von insgesamt 11,3 Millionen Euro. Die Sachmittel werden insbesondere für die Entwicklung und Anpassung der für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte erforderlichen Anwendungen, für die Verbesserung der IT an den Arbeitsplätzen und in den Sitzungssälen sowie zum Ausbau der IT-Infrastruktur investiert. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, sind gestaffelt über die Jahre 2014 bis 2016 zudem 20,5 zusätzliche Stellen auf Bearbeiterebene im Zentralen IT-Betrieb der Justiz sowie zwei Referentenstellen und eine Sachbearbeiterstelle im Justizministerium, die bis zum Ende des Jahres 2022 befristet sind, geschaffen worden. Weitere sieben Stellen im Zentralen IT-Betrieb sind für das Jahr 2018 sowie eine Stelle für den Programm-Manager, die ebenfalls bis zum Ende des Jahres 2022 befristet ist, für das Jahr 2017 vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen des Programms eJuNi werden mithilfe einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf Basis derzeitiger Erkenntnisse laufend kontrolliert. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist die Grundlage für regelmäßige programmbegleitende Erfolgskontrollen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 34 Große Anfrage ergänzende Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5816 - Die Belastung und Ausstattung der niedersächsischen Justiz Große Anfrage der Fraktion der FDP an die Landesregierung vom 31.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.06.2016 ergänzende Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 07.09.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz ergänzende Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat die o. g. Große Anfrage beantwortet (vgl. LT-Drs. 17/6265) und am 09.08.2016 dem Landtag übersandt. In den Antworten zu den Fragen 2 und 3 hatte die Landesregierung mitgeteilt, dass die von den Fragestellern erbetene Stufenauswertung über die Dauer der Anhängigkeit der erledigten Verfahren nur durch eine Sonderauswertung des Landesamtes für Statistik ermittelt werden könne. Die Ergebnisse dieser Sonderauswertung liegen jetzt vor. Im Zusammenhang mit der Sonderauswertung ist festgestellt worden, dass es aufgrund eines Bearbeiterfehlers unterblieben war, bei den Fragen 1 bis 2 die Bußgeldverfahren mit aufzuführen. Die Frage 1 wird nachfolgend entsprechend ergänzt. 1. I. Verfahrensdauer 1. Wie lang waren in den Jahren 2013 bis 2015 die durchschnittlichen Verfahrensdauern in den einzelnen Gerichtszweigen, und wie lauten die Zahlen für die einzelnen Gerichte in Niedersachsen? Die Antwort zu Frage 1. wird wie folgt ergänzt: Die durchschnittliche Dauer der in den Jahren 2013 bis 2015 erledigten Bußgeldverfahren betrug (in Monaten): 2013 2014 2015 Oberlandesgerichte Bußgeldverfahren Niedersachsen gesamt 0,73 0,65 0,67 OLG Braunschweig 0,78 0,93 0,82 OLG Celle 0,78 0,64 0,71 OLG Oldenburg 0,62 0,46 0,49 Amtsgerichte Bußgeldverfahren Niedersachsen gesamt 2,94 2,96 2,86 Achim 3,74 4,49 2,44 Alfeld 2,30 2,26 2,02 Aurich 2,83 2,60 1,89 Bad Gandersheim 3,13 2,20 2,99 Bad Iburg 1,43 1,49 1,44 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 35 Bersenbrück 2,73 1,61 1,48 Brake 2,57 2,38 4,07 Braunschweig 3,48 3,38 3,88 Bremervörde 2,61 2,21 2,64 Bückeburg 3,95 3,35 4,48 Burgdorf 2,39 1,96 1,87 Burgwedel 2,43 2,70 3,50 Buxtehude 2,85 2,22 1,99 Celle 3,14 2,41 2,24 Clausthal-Zellerfeld 3,39 3,17 2,34 Cloppenburg 2,39 2,67 3,02 Cuxhaven 3,71 4,93 5,49 Dannenberg 1,48 1,77 2,09 Delmenhorst 3,11 2,96 2,39 Diepholz 3,76 3,28 3,85 Duderstadt 2,50 2,45 2,37 Einbeck 2,17 2,35 3,21 Elze 2,03 1,69 1,19 Emden 3,36 2,73 2,07 Geestland 4,13 4,48 5,34 Gifhorn 5,46 4,48 4,73 Goslar 2,51 2,69 2,60 Göttingen 2,91 2,67 3,10 Hameln 6,25 4,93 4,19 Hann.Münden 1,48 1,54 1,21 Hannover 1,96 2,13 2,33 Helmstedt 2,11 1,88 2,01 Herzberg 2,15 2,57 3,01 Hildesheim 4,95 3,48 3,72 Holzminden 2,74 3,09 3,95 Jever 1,94 1,98 2,12 Leer 2,24 4,08 3,99 Lehrte 3,46 3,58 4,15 Lingen 2,61 2,49 2,43 Lüneburg 2,83 2,78 2,42 Meppen 1,80 2,46 2,76 Neustadt 3,62 4,71 4,03 Nienburg 6,30 14,84 5,97 Norden 3,99 3,97 2,58 Nordenham 3,09 1,86 2,59 Nordhorn 1,82 2,39 1,99 Northeim 3,37 2,43 2,15 Oldenburg 2,81 2,42 2,44 Osnabrück 2,58 2,62 2,75 Osterholz-Scharmbeck 1,11 1,19 0,90 Osterode am Harz 2,11 2,29 3,06 Otterndorf 1,40 1,55 1,66 Papenburg 2,66 3,46 3,07 Peine 3,51 3,88 3,64 Rinteln 1,93 1,98 2,09 Rotenburg 3,24 2,77 2,30 Salzgitter 2,83 3,88 4,24 Seesen 1,88 1,93 1,65 Soltau 3,20 3,44 3,06 Springe 4,13 4,41 3,54 Stade 3,04 2,89 2,58 Stadthagen 7,16 5,55 6,77 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 36 Stolzenau 2,28 2,28 2,87 Sulingen 3,94 4,16 4,72 Syke 2,39 2,33 2,08 Tostedt 2,78 4,31 3,53 Uelzen 2,65 2,70 2,80 Varel 1,94 2,36 2,17 Vechta 2,38 2,24 2,14 Verden 2,82 2,29 2,20 Walsrode 3,95 4,03 4,01 Wennigsen 3,05 3,56 2,78 Westerstede 3,29 2,57 4,85 Wildeshausen 2,56 3,25 4,00 Wilhelmshaven 3,07 3,23 4,80 Winsen 4,54 2,85 1,58 Wittmund 1,41 2,08 1,96 Wolfenbüttel 1,91 1,69 2,60 Wolfsburg 2,74 2,15 2,92 Zeven 2,28 1,74 2,63 2. Wie viele Verfahren waren in den einzelnen Gerichtszweigen und Staatsanwaltschaften jeweils in den Jahren 2013 bis 2015 a) bis einschließlich 3 Monate, b) mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate, c) mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate, d) mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate, e) mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate, f) mehr als 72 Monate anhängig? Die Antwort zu Frage 2. wird wie folgt neu gefasst: 2013 2014 2015 Oberlandesgerichte Familiensachen Erledigte Verfahren insgesamt 3.451 3.435 3.303 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 2.036 2.046 1.929 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 879 867 877 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 363 351 369 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 141 149 103 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 30 21 23 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 1 0 2 mehr als 72 Monate 1 1 0 Strafsachen I. Instanz Erledigte Verfahren insgesamt ./. ./. ./. davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate ./. ./. ./. mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate ./. ./. ./. mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate ./. ./. ./. mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate ./. ./. ./. mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate ./. ./. ./. mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate ./. ./. ./. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 37 mehr als 72 Monate ./. ./. ./. Strafsachen Revisionsinstanz Erledigte Verfahren insgesamt 543 603 552 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 528 584 534 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 11 15 17 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 4 3 1 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 0 1 0 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 0 0 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 Bußgeldverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 1.219 1.096 1.307 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 1.183 1.066 1.259 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 21 24 38 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 13 4 9 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 2 0 1 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 0 2 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 Zivilsachen Berufungsinstanz Erledigte Verfahren insgesamt 4.663 4.452 4.346 bis einschließlich 3 Monate 1.367 1.270 1.223 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 1.772 1.791 1.666 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 1.095 931 991 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 379 397 377 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 42 59 80 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 7 3 6 mehr als 72 Monate 1 1 3 Landgerichte Strafsachen I. Instanz Erledigte Verfahren insgesamt 1.117 1.102 1.108 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 393 382 369 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 356 355 368 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 203 167 189 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 103 116 105 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 50 67 56 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 8 13 15 mehr als 72 Monate 4 2 6 Strafsachen Berufungsinstanz Erledigte Verfahren insgesamt 4.110 4.025 4.057 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 1.872 1.819 1.856 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 1.176 1.133 1.116 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 687 722 685 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 325 272 307 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 47 75 81 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 2 4 10 mehr als 72 Monate 1 0 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 38 Zivilsachen I. Instanz bis einschließlich 3 Monate 7.229 7.088 6.725 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 6.313 6.124 6.088 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 7.147 6.900 6.650 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 4.484 3.992 3.920 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 1.772 1.552 1.651 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 280 300 244 mehr als 72 Monate 106 94 113 Zivilsachen Berufungsinstanz Erledigte Verfahren insgesamt 5.278 5.062 4.861 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 1.785 1.709 1.515 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 2.076 2.008 1.897 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 995 960 1.067 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 378 329 330 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 41 53 48 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 2 1 3 mehr als 72 Monate 1 2 1 Amtsgerichte Familiensachen Erledigte Verfahren insgesamt 66.045 62.685 65.901 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 29.075 28.346 31.523 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 13.113 12.499 12.035 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 15.270 14.013 14.384 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 6.224 5.988 6.173 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 1.789 1.443 1.458 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 363 215 196 mehr als 72 Monate 211 181 132 Strafsachen Erledigte Verfahren insgesamt 58.366 55.659 55.597 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 34.574 31.726 30.695 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 14.531 14.412 14.575 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 6.693 6.921 7.217 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 2.003 2.059 2.499 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 431 424 501 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 68 69 67 mehr als 72 Monate 66 48 43 Bußgeldverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 30.229 32.269 30.302 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 20.163 21.692 19.873 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 6.720 7.256 7.098 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 2.830 2.762 2.791 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 473 485 503 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 35 45 33 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 4 5 4 mehr als 72 Monate 4 24 0 Zivilsachen Erledigte Verfahren insgesamt 95.799 92.581 95.252 davon waren anhängig Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 39 bis einschließlich 3 Monate 46.664 44.579 45.147 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 25.731 25.324 26.038 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 16.513 16.098 17.275 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 5.709 5.363 5.533 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 1.051 1.112 1.137 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 106 91 84 mehr als 72 Monate 25 18 38 Landesarbeitsgericht Niedersachsen Berufungsverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 1.424 1.514 1.340 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 245 310 189 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 377 517 336 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 654 605 711 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 135 77 99 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 13 5 3 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 2 mehr als 72 Monate 0 0 0 Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen Erledigte Verfahren insgesamt 129 149 117 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 36 49 36 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 38 37 27 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 44 44 49 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 10 18 4 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 1 1 1 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 Arbeitsgerichte Urteilsverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 31.591 31.755 29.419 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 21.144 20.948 19.964 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 6.851 6.504 6.293 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 3.028 3.590 2.733 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 469 656 380 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 91 43 46 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 6 8 1 mehr als 72 Monate 2 6 2 Beschlussverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 887 987 1.097 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 478 573 605 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 271 262 327 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 112 124 133 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 26 26 29 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 0 2 2 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 1 mehr als 72 Monate 0 0 0 Niedersächsisches Finanzgericht Klagen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 40 Erledigte Verfahren insgesamt 4.669 4.422 4.229 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 1.037 1.146 994 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 1.203 1.181 1.176 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 1.098 1.044 1.074 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 956 766 711 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 367 279 269 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 7 6 5 mehr als 72 Monate 1 0 0 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 690 607 602 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 446 368 381 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 154 155 140 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 64 54 67 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 25 29 14 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 1 1 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Berufungsverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 3.074 3.074 3.657 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 344 339 731 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 281 350 484 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 543 555 603 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 892 829 773 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 892 886 950 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 107 99 106 mehr als 72 Monate 15 16 10 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b SGG Erledigte Verfahren insgesamt 18 9 10 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 16 8 7 bis einschließlich 3 Monate 16 8 7 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 0 0 3 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 1 0 0 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 0 1 0 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 0 0 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 1 0 0 Beschwerden gegen Entscheidungen über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 1.051 1.101 883 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 804 834 722 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 169 186 116 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 55 60 38 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 21 18 6 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 2 3 1 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 41 Sonstige Beschwerdeverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 1.609 1.337 1.159 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 663 505 528 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 356 277 270 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 314 337 178 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 198 179 126 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 70 38 56 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 5 1 0 mehr als 72 Monate 3 0 1 Erstinstanzliche Klageverfahren nach § 29 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, Absatz 3 und 4 SGG Erledigte Verfahren insgesamt 9 13 7 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 2 4 1 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 1 0 0 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 1 0 0 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 3 1 4 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 2 6 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 2 1 mehr als 72 Monate 0 0 1 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nach § 29 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, Absatz 3 und 4 SGG Erledigte Verfahren insgesamt 3 0 0 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 3 0 0 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 0 0 0 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 0 0 0 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 0 0 0 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 0 0 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 Sozialgerichte Klageverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 36.092 37.102 34.447 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 5.895 6.476 5.045 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 4.649 4.856 4.151 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 7.521 7.580 6.676 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 9.698 9.760 9.302 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 7.565 7.694 8.471 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 711 698 762 mehr als 72 Monate 53 38 40 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 5.087 5.238 5.232 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 4.921 5.043 5.014 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 129 156 162 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 25 33 42 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 10 5 12 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 0 1 2 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 1 0 0 mehr als 72 Monate 1 0 0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 42 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Erstinstanzliche Hauptverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 121 108 119 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 17 9 20 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 6 8 15 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 3 18 27 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 37 38 37 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 49 31 18 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 9 3 2 mehr als 72 Monate 0 1 0 Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Disziplinar- und Personalvertretungssachen Erledigte Verfahren insgesamt 1.529 1.335 1.274 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 443 424 504 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 167 208 178 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 358 361 318 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 385 286 214 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 168 51 58 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 4 5 2 mehr als 72 Monate 4 0 0 Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 739 771 791 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 588 507 572 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 93 68 101 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 51 190 118 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 6 6 0 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 1 0 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Erledigte Verfahren insgesamt 31 33 20 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 17 18 10 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 10 11 6 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 4 2 3 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 0 2 1 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 0 0 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 Verwaltungsgerichte Hauptverfahren Erledigte Verfahren insgesamt 27.537 15.486 22.000 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 14.278 5.067 4.357 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 5.370 2.760 2.895 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 4.233 3.629 7.060 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6265 43 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 2.796 3.091 6.667 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 828 891 983 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 27 33 36 mehr als 72 Monate 5 15 2 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtschutz Erledigte Verfahren insgesamt 4.999 6.808 7.164 davon waren anhängig bis einschließlich 3 Monate 4.666 6.364 6.763 mehr als 3 bis einschließlich 6 Monate 260 355 330 mehr als 6 bis einschließlich 12 Monate 55 77 58 mehr als 12 bis einschließlich 24 Monate 18 12 13 mehr als 24 bis einschließlich 48 Monate 0 0 0 mehr als 48 bis einschließlich 72 Monate 0 0 0 mehr als 72 Monate 0 0 0 3. In wie vielen Verfahren der Staatsanwaltschaften konnten die Ermittlungen in den Jahren 2013 bis 2015 nicht binnen neun Monaten abgeschlossen werden? Die Antwort zu Frage 3. wird wie folgt neu gefasst: 2013 2014 2015 Erledigte Verfahren insgesamt 438.969 451.031 480.256 davon waren anhängig mehr als 9 Monate 10.127 8.927 9.517 (Ausgegeben am 08.09.2016) Unkorrigierter Vorabdruck ausgegeben am 11.08.2016) Drucksache 17/6265 neu*) Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung und ergänzender Antwort der Landesregierung (ab Seite 34) - Drucksache 17/5816 - Die Belastung und Ausstattung der niedersächsischen Justiz Große Anfrage der Fraktion der FDP Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 09.08.2016, Vorbemerkung der Fraktion Vorbemerkung der Landesregierung 1. I. Verfahrensdauer II. Asylverfahren III. Ausstattung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwäl-ten im Bereitschaftsdienst IV. Ermittlungsrichterstellen V. Digitalisierung der Justiz Große Anfrage ergänzende Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5816 - ergänzende Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 07.09.2016 1. I. Verfahrensdauer