Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6267 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6071 - Was geschieht mit den Regionalisierungsmitteln ab 2016? Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler, Karl-Heinz Bley, Karsten Heineking und Gerda Hövel (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 12.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 04.08.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Drs. 17/5836 einen Gesetzentwurf zur „Sicherung der Ausbildungsverkehre in Niedersachsen und zur landesrechtlichen Ersetzung der Ausgleichsregelung gemäß §§ 45 a, 64 a Personenbeförderungsgesetz durch die Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung bei den kommunalen Aufgabenträgern sowie zur finanziellen Unterstützung für Mobilitätsverbesserungen und zur Weiterentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen und zur landesrechtlichen Ersetzung der Ausgleichsregelung §§ 6 a, 6 h Allgemeines Eisenbahngesetz“ vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf wird ein wesentlicher Teil der Verteilung der Regionalisierungsmittel, die nach der Einigung zwischen Bund und Ländern auf bundesweit 8 Milliarden Euro anwachsen, geregelt . Zugleich wird die ebenfalls zwischen Bund und Ländern vereinbarte Dynamisierung von jährlich 1,8 % mit einbezogen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Durch die Dritte Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom 15.12.2015 (BGBl. I. S. 2322) sind die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Jahr 2016 auf 8,0 Milliarden Euro erhöht worden. Ab 2017 werden die Mittel um 1,8 % pro Jahr dynamisiert. Nach der Einigung im Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 16.06.2016 erfolgt die Mittelverteilung auf die Bundesländer nach dem Kieler Schlüssel. Der Länderverteilschlüssel wird in einer Verordnung des Bundes festgelegt, die noch nicht veröffentlicht wurde. Die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 angegebenen Daten für die Jahre 2016 bis 2031 stehen deshalb unter Vorbehalt . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6267 2 1. In welcher Höhe erhält das Land in 2016 und in den Folgejahren bis 2031 Regionalisierungsmittel vom Bund (bitte nach Jahren aufschlüsseln und sowohl die absoluten Summen als auch die Prozentanteile, die in den Jahren auf Niedersachsen voraussichtlich entfallen, sowie die zur Verfügung stehende und sich auf die Länder verteilende Gesamtsumme aufführen)? Haushaltsjahr Regionalisierungsmittel bundesweit Niedersachsen Euro % Euro 2016 8.000.000.000,00 8,6136 % 689.088.000,00 2017 8.144.000.000,00 8,6372 % 703.413.568,00 2018 8.290.592.000,00 8,6607 % 718.023.301,34 2019 8.439.822.656,00 8,6843 % 732.939.518,92 2020 8.591.739.463,81 8,7079 % 748.160.080,77 2021 8.746.390.774,16 8,7315 % 763.691.110,45 2022 8.903.825.808,09 8,7433 % 778.488.201,88 2023 9.064.094.672,64 8,7551 % 793.570.552,68 2024 9.227.248.376,74 8,7669 % 808.943.637,94 2025 9.393.338.847,53 8,7786 % 824.603.644,07 2026 9.562.418.946,78 8,7881 % 840.354.939,46 2027 9.734.542.487,82 8,7975 % 856.396.375,37 2028 9.909.764.252,60 8,8069 % 872.743.027,96 2029 10.088.140.009,15 8,8164 % 889.410.775,77 2030 10.269.726.529,32 8,8258 % 906.385.524,02 2031 10.454.581.606,84 8,8258 % 922.700.463,46 2. Wie erfolgt die Verteilung der Regionalisierungsmittel im Land Niedersachsen nach aktueller Rechtslage unter Einbeziehung der Einigung zwischen Bund und Ländern auf 8 Milliarden Euro und der vereinbarten Dynamisierung (bitte jeden einzelnen potenziellen Zuwendungsempfänger und die Höhe der zu erwartenden Zuwendungen für den Zeitraum von 2016 bis 2031 aufführen)? Die dem Land Niedersachsen vom Bund nach dem Regionalisierungsgesetz zugewiesenen Mittel werden nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) im Wege der Zuweisungen an die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Zuwendungen im Rahmen der Einzelfallförderung oder auf Grundlage von Verträgen verausgabt. Die Zuweisungen an die SPNV- und ÖPNV-Aufgabenträger nach § 7 Abs. 1 und 5 NNVG betragen auf Basis des derzeit gültigen NNVG 76,85551 % der dem Land zustehenden Regionalisierungsmittel . Für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Aufgabenträger wird auf die Anlage verwiesen. Aussagen über die Höhe der zukünftigen Zuweisungen an die jeweiligen Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nr. 3. NNVG (Landkreise und kreisfreie Städte) sind nicht möglich, da die Berechnung auf der Basis von Einwohnerzahlen und Flächenanteilen erfolgt, die jährlichen Änderungen unterworfen sind. Die Einzelfallförderung für SPNV/ÖPNV-Vorhaben erfolgt in einem jährlichen Turnus. Danach beantragen die Vorhabenträger bis zum 31. Mai eines Jahres Zuwendungen für einzelne Vorhaben des Folgejahres. Aufgrund dieses Verfahrens sind Aussagen über zukünftige Zuwendungsempfänger und Zuwendungshöhen für einzelne Vorhaben nicht möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6267 3 3. Wie würde sich die Verteilung der Regionalisierungsmittel verändern, angenommen der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen würde in der Fassung der Drs. 17/5836 beschlossen (bitte die jeweiligen Aufgabenträger bzw. Aufgabenstellungen , die absoluten Summen und die prozentualen Veränderungen zu der Antwort auf Frage 2 aufführen)? Unter dem doppelten Vorbehalt der noch nicht vorgenommenen Festlegung der horizontalen Verteilung der Regionalisierungsmittel in einer Verordnung des Bundes (siehe Vorbemerkung) und der noch nicht erfolgten Verabschiedung der Änderung des NNVG würden die Aufgabenträger nach § 4 NNVG folgende erhöhte Zuweisungen nach § 7 Abs. 1 und 5 NNVG-E (Drs. 17/5836) erhalten. Für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Aufgabenträger wird auf die Anlage verwiesen. Die Region Hannover, der Zweckverband Großraum Braunschweig sowie die Landkreise und kreisfreien Städte würden zusätzliche Zuweisungen nach § 7 a NNVG-E (Drs. 17/5836) erhalten. Die Höhe der Beträge an die v. g. Aufgabenträger ist in der Anlage zu § 7 a Abs. 2 Satz 2 des Gesetzentwurfs zur Änderung NNVG enthalten. Die Summe der einzelnen Zuweisungen beträgt rund 89,4 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem würden die Region Hannover sowie die Landkreise und kreisfreien Städte zusätzliche Zuweisungen nach § 7 b NNVG-E (Drs. 17/5836) erhalten. Die Höhe der Beträge an die v. g. Aufgabenträger ist in der Anlage zu § 7 b Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs zur Änderung NNVG enthalten . Die Summe der einzelnen Zuweisungen beträgt rund 20,0 Millionen Euro pro Jahr. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6267 4 Anlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6267 5 (Ausgegeben am 15.08.2016) Drucksache 17/6267 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6071 Was geschieht mit den Regionalisierungsmitteln ab 2016? Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler, Karl-Heinz Bley, Karsten Heineking und Gerda Hövel (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr