Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6008 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Grafschaft Bentheim vorgenommen ? Anfrage des Abgeordneten Gerd Ludwig Will (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 29.07.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 2 Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Niedersächsische Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden - inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Grafschaft Bentheim aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Grafschaft-Bentheim aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 12.938.284,60 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Grafschaft-Bentheim damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 10.270.250 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 620.800,00 1.075.850,00 1.104.460,98 187.500,00 2.988.610,98 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 312.684,52 118.715,40 2.504.105,29 197.280,00 3.132.785,21 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge einschließlich der stationären Versorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim? Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 bis 2017 fördert die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen die Etablierung bestimmter kommunaler Strukturen sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. Für die Grafschaft Bentheim wurden von der Landesregierung im Rahmen einer Strukturförderung im Jahr 2015 Zuschüsse in Höhe von 6.000 Euro und im Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Grafschaft Bentheim im Jahr 2013 mit 4.744.047,99 Euro, im Jahr 2014 mit 7.173.250,30 Euro, im Jahr 2015 mit 5.296.976,08 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 1.914.739,48 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 310.070 Euro (davon 50.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2014: 305.984 Euro (davon 180.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2015: 141.837 Euro, 2016: 59.500 Euro. 5. Wie hat sich im Landkreis Grafschaft Bentheim seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Grafschaft Bentheim somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 4 Im Landkreis Grafschaft Bentheim wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 47 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 40 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Grafschaft Bentheim für insgesamt 59 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 58 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt. Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Grafschaft Bentheim 65 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 63 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 62 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 51 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 6. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zu- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 5 satzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Grafschaft Bentheim für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 45 45 44 7. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem Jahr 2013 entwickelt? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Grafschaft Bentheim für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 6 Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist- Klassen)* 2013/2014 167,0 277,0 2014/2015 138,5 285,0 2015/2016 175,0 306,0 48 3 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 75,6 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 519.000 Euro an die Einrichtungen im LK Grafschaft Bentheim überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Grafschaft Bentheim in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 269.000 Euro bewilligt. 8. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Grafschaft Bentheim für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Grafschaft Bentheim - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 326.449 560.946 9. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Grafschaft Bentheim auf den Weg gebracht ? Im Landkreis Grafschaft Bentheim wird ein Sprint-Projekt durchgeführt. 10. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Grafschaft Bentheim hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 7 So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Grafschaft Bentheim seit Juni 2013 um 9,0 % (-274) auf 2.767 im Juni 2016 deutlich gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei nur 3,8 % (Juni 2013 = 4,3 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 deutlich um 5,9 % (+2.570) auf 46.243 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 11. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehen bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 187.779 Euro 29.440 Euro - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen 4.318.364 Euro 12. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Grafschaft Bentheim zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Grafschaft Bentheim GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 1.115.940 Euro 1.477.612 Euro 2.030.569 Euro 234.149 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 8 13. In welcher Höhe wurden im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem Jahr 2013 KMU gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Grafschaft Bentheim Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 1.337.061 Euro 924.140 Euro 2.495.385 Euro 274.149 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 14. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Grafschaft Bentheim gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Grafschaft Bentheim Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 298.370 Euro - - - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 15. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem Jahr 2013 gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Grafschaft Bentheim Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 74.950 Euro 50.000 Euro 55.000 Euro 30.000 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. Wie ist der Stand des Reaktivierungsprojektes SPNV, und welche Investitionen in welcher Höhe werden vom Land Niedersachsen seit 2013 gefördert? Die Reaktivierung der drei Strecken Bad Bentheim–Neuenhaus, Einbeck-Salzderhelden–Einbeck- Mitte und Salzgitter-Lebenstedt–Salzgitter-Fredenberg wird weiterverfolgt. Bei den Strecken Bad Bentheim–Neuenhaus und Einbeck-Salzderhelden–Einbeck-Mitte wurden bereits Planungskostenvereinbarungen geschlossen. Insgesamt investiert das Land Niedersachsen nach derzeitigem Stand im Rahmen dieser beiden Planungskostenvereinbarungen bis zu max. rund 1,2 Millionen Euro . Es wird angestrebt, dass ab Dezember 2018 wieder Züge zwischen Bad Bentheim und Neuenhaus verkehren werden und ab Dezember 2017 die Strecke in Einbeck im SPNV bedient wird. 17. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Grafschaft Bentheim getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Grafschaft Bentheim 2.006.113 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 9 18. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 20. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Grafschaft Bentheim geflossen ? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Grafschaft Bentheim geflossen ? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Grafschaft Bentheim geflossen ? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 18, 20, 22, und 23 werden zusammen in der beigefügten Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 18, 22 und 23 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 20 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. 19. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Grafschaft Bentheim geflossen ? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Bad Bentheim, Stadt 147.343,62 147.343,62 Laar 318.065,20 329.886,59 647.951,79 Neuenhaus, Stadt 285.346,53 43.883,00 329.229,53 Nordhorn, Stadt 1.045.902,97 584.704,45 1.189.396,52 567.995,11 3.387.999,05 Ringe 3.200,00 3.200,00 Schüttorf, Stadt 247.017,09 414.259,93 507.577,93 1.168.854,95 Uelsen 4.800,00 4.800,00 Wietmarschen 6.000,00 6.000,00 LK Graf. Bentheim gesamt 1.610.985,26 1.009.764,38 2.462.751,19 611.878,11 5.695.378,94 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 21. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Grafschaft Bentheim geflossen ? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Bad Bentheim, Stadt 1.541,87 1.541,87 Emlichheim 55.578,62 36.127,45 600,00 92.306,07 Neuenhaus, Stadt 750,00 750,00 Nordhorn, Stadt 458.298,83 436.672,16 65.291,59 150.348,95 1.110.611,53 Schüttorf, Stadt 850,00 850,00 514.727,45 474.341,48 66.641,59 150.348,95 1.206.059,47 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6268 10 24. Wie viele Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen 13 und im Schuljahr 2015/2016 zehn Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 15.08.2016) KA6008_LK_Grafschaft_Bentheim.xlsx Jahr Kreis Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Bad Bentheim, Stadt 0,00 167.350,00 536.275,99 278.771,54 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Emlichheim 0,00 0,00 225.730,00 234.967,85 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Engden 0,00 0,00 0,00 22.209,59 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Georgsdorf 0,00 0,00 0,00 6.860,13 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Getelo 0,00 0,00 0,00 1.139,18 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Gölenkamp 0,00 0,00 50.080,00 58.383,95 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Halle 0,00 0,00 4.352,00 14.300,14 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Hoogstede 0,00 78.000,00 155.300,00 233.968,18 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Isterberg 0,00 0,00 0,00 107.561,61 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Itterbeck 0,00 0,00 0,00 10.688,91 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Lage 0,00 0,00 0,00 1.874,86 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Neuenhaus, Stadt 0,00 392.040,00 647.692,40 564.481,19 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Nordhorn, Stadt 0,00 10.680,00 55.380,00 221.302,68 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Ohne 0,00 22.260,00 22.260,00 8.168,64 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Quendorf 0,00 13.866,00 13.866,00 20.199,50 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Ringe 0,00 0,00 114.850,00 140.204,43 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Samern 0,00 150.050,00 182.719,44 153.018,44 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Uelsen 0,00 37.990,00 37.990,00 55.483,10 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Wietmarschen 0,00 0,00 83.900,00 250.449,47 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Wilsum 0,00 0,00 90.810,00 102.313,68 2013 Landkreis Grafschaft Bentheim Schüttorf, Stadt 0,00 0,00 9.720,00 42.371,12 2013 SUMME 0,00 872.236,00 2.230.925,83 2.528.718,19 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Bad Bentheim, Stadt 0,00 34.740,00 59.400,00 70.593,64 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Emlichheim 0,00 0,00 16.660,00 21.935,52 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Engden 0,00 0,00 0,00 27.223,45 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Georgsdorf 0,00 0,00 0,00 5.736,10 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Getelo 0,00 0,00 0,00 791,63 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Gölenkamp 0,00 0,00 0,00 34.964,36 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Halle 0,00 0,00 0,00 83.170,09 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Hoogstede 0,00 0,00 0,00 8.629,71 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Isterberg 0,00 0,00 0,00 99.302,45 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Itterbeck 0,00 0,00 0,00 36.121,23 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Lage 0,00 0,00 0,00 659,68 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Neuenhaus, Stadt 0,00 419.761,82 426.851,82 337.438,53 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Nordhorn, Stadt 0,00 46.950,00 204.404,00 195.402,44 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Ohne 0,00 14.890,00 14.890,00 1.533,98 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Quendorf 0,00 0,00 17.250,00 26.316,99 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Ringe 0,00 0,00 0,00 18.814,99 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Samern 0,00 4.680,00 16.180,00 72.555,45 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Uelsen 0,00 0,00 43.852,00 57.201,71 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Wietmarschen 0,00 0,00 27.740,00 81.093,97 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Wilsum 0,00 0,00 0,00 6.106,38 2014 Landkreis Grafschaft Bentheim Schüttorf, Stadt 0,00 0,00 24.030,00 48.586,92 2014 SUMME 0,00 521.021,82 851.257,82 1.234.179,22 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Bad Bentheim, Stadt 0,00 220.214,57 274.491,57 203.224,37 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Emlichheim 0,00 0,00 89.135,00 91.847,85 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Engden 0,00 0,00 0,00 1.470,00 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Georgsdorf 0,00 0,00 0,00 118.800,00 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Gölenkamp 0,00 0,00 0,00 4.860,63 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Halle 0,00 0,00 0,00 77.684,54 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Hoogstede 0,00 0,00 0,00 1.837,50 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Isterberg 0,00 0,00 0,00 761,93 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Itterbeck 0,00 0,00 0,00 14.814,95 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Lage 0,00 0,00 0,00 378,00 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Neuenhaus, Stadt 0,00 155.790,00 160.790,00 128.106,41 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Nordhorn, Stadt 0,00 80.303,00 207.226,61 250.377,31 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Ohne 0,00 34.320,00 34.320,00 378,00 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Quendorf 0,00 0,00 0,00 0,00 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Ringe 0,00 0,00 0,00 74.090,79 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Samern 0,00 0,00 175.950,00 3.609,37 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Uelsen 0,00 0,00 0,00 1.123,50 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Wietmarschen 0,00 0,00 21.911,00 174.839,77 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Wilsum 0,00 0,00 0,00 1.859,19 2015 Landkreis Grafschaft Bentheim Schüttorf, Stadt 0,00 0,00 0,00 55.766,47 2015 SUMME 0,00 490.627,57 963.824,18 1.205.830,58 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Bad Bentheim, Stadt 0,00 0,00 0,00 75.469,64 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Emlichheim 0,00 0,00 0,00 27.407,57 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Engden 0,00 0,00 0,00 25.372,50 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Georgsdorf 0,00 0,00 0,00 15.114,28 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Getelo 0,00 0,00 0,00 13.153,82 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Gölenkamp 0,00 0,00 0,00 31.247,87 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Halle 0,00 0,00 0,00 27.928,34 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Hoogstede 0,00 0,00 0,00 19.196,21 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Isterberg 0,00 0,00 0,00 23.980,42 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Itterbeck 0,00 0,00 0,00 26.664,69 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Lage 0,00 0,00 0,00 5.911,91 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Neuenhaus, Stadt 0,00 0,00 0,00 68.143,86 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Nordhorn, Stadt 0,00 0,00 0,00 132.580,37 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Ohne 0,00 0,00 0,00 8.625,49 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Quendorf 0,00 0,00 0,00 13.715,25 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Ringe 0,00 0,00 0,00 45.852,78 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Samern 0,00 0,00 0,00 12.302,34 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Uelsen 0,00 0,00 0,00 16.617,49 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Wietmarschen 0,00 0,00 0,00 93.371,57 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Wilsum 0,00 0,00 0,00 25.549,68 2016 Landkreis Grafschaft Bentheim Schüttorf, Stadt 0,00 0,00 0,00 9.429,22 2016 SUMME 0,00 0,00 0,00 717.635,30 SUMME ALLER JAHRE 0,00 1.883.885,39 4.046.007,83 5.686.363,29 Seite 1 von 1 17-6268 Drucksache 17/6268 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6008 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Grafschaft Bentheim vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Gerd Ludwig Will (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei 17-6268_Anlage