Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6025 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Hildesheim vorgenommen? Anfrage Abgeordneten Bernd Lynack und Markus Brinkmann (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Nieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 2 sachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werde. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Hildesheim aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Hildesheim aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 28.343.187,86 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Hildesheim damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 17.969.904 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Hildesheim seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 1.946.422,37 3.087.531,69 1.431.990,26 1.144.300,00 7.610.244,32 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 2.837.497,24 3.958.005,50 1.703.042,50 765.000,00 9.263.545,24 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Hildesheim? Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Hildesheim im Jahr 2013 mit 7.592.576,13 Euro, im Jahr 2014 mit 7.939.591,92 Euro, im Jahr 2015 mit 7.730.484,61 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 2.713.344,23 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Hildesheim , insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl? Hochschulen am Studienstandort Hildesheim: Universität Hildesheim, Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Entwicklung der Studierendenzahl: Die Studierendenzahl an der Universität Hildesheim ist von 6.369 im Wintersemester 2013/2014 auf 7.267 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl an der Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist von 5.271 im Wintersemester 2013/2014 auf 5.828 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. (Standort Göttingen : WiSe 13/14: 1.417 WiSe 15/16: 1.497, Standort Hildesheim: WiSe 13/14: 2.712 WiSe 15/16: 3.020, Standort Holzminden: WiSe 13/14: 1.142 WiSe 15/16: 1.311). Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf 200.551. Hochschulentwicklung (allgemein): In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen – ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen, – die Qualität des Studiums verbessern, – Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren, – die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern, – Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren, – Forschung und Innovation stärken, – Geschlechtergerechtigkeit realisieren, – ihre Internationalisierung intensivieren, – Wissenschaft als Beruf attraktiv machen, – Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten, – die Lehrerbildung stärken und – Transparenz in der Forschung gewährleisten. Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet . Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 4 Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs - und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte. Hochschulpakt/Fachhochschulentwicklungsprogramm: Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben. Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen, haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht . In den Jahren 2014 bis 2016 standen der Universität Hildesheim im Rahmen des Hochschulpaktes Mittel in Höhe von insgesamt 26,6 Millionen Euro zur Verfügung. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen . Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Universität Hildesheim für diese Zwecke insgesamt 2 Millionen Euro. Zusätzliche Mittel wurden für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern bereitgestellt. Für Basisqualifikationen der zukünftigen Lehrkräfte im Bereich Heterogenität und Inklusion erhielt die Universität Hildesheim 384.500 Euro. Im Bereich der Lehrämter für Grund- Haupt- und Realschule wurde das Masterstudium von zwei auf vier Semester verlängert, damit werden auch in diesen Lehramtstypen in der Bachelor- und Masterphase nun insgesamt 300 Leistungspunkte erworben (GHR 300). Im Zuge dieser Reform wurde eine verlängerte Praxisphase eingeführt, in der die Studierenden in einem Tandem aus Hochschuldozenten und Schullehrkräften betreut werden. Für die Umsetzung von GHR 300 wurden der Universität Hildesheim seit 2014 bislang insgesamt 6,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2014 bis 2016 konnten der Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen im Rahmen von Projektförderungen (Hochschulpakt und Fachhochschulentwicklungsprogramm) aus Mitteln des MWK insgesamt 4,7 Millionen Euro bewilligt werden. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Hochschule für diese Zwecke insgesamt 1 Millionen Euro. Eines der zentralen Vorhaben dieser Landesregierung im Wissenschaftsbereich ist das Fachhochschulentwicklungsprogramm . Mit diesem Programm hat Niedersachsen dauerhaft und nachhaltig die Studienplatzkapazitäten der Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung um insgesamt etwa 3.400 zusätzliche Studienanfängerplätze ausgebaut. Die Fachhochschulen werden dadurch in die Lage versetzt, vor dem Hintergrund der regionalen Wirtschaftsstruktur ihre Profile zu stärken. Sehr gut nachgefragte Studienangebote können durch den Aufwuchs verstärkt werden, neue Studienangebote mit hohem Innovationsgehalt können entwickelt werden. Zur Umsetzung des Fachhochschulentwicklungsprogramms wurden die Haushalte der Fachhochschulen im Haushaltsjahr 2015 um 44 Millionen Euro dauerhaft aufgestockt. Im Haushalt 2016 folgten weitere 20 Millionen Euro, die kapitelscharf auf die Haushalte der Hochschulen übertragen wurden. Das heißt, ab dem Haushaltsjahr 2016 gibt es einen dauerhaften Aufwuchs für den Ausbau der Grundkapazitäten der Fachhochschulen um insgesamt 64 Millionen Euro bei den Etats der Fachhochschulen. Die Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen erhielt 2015 für die Schaffung von 255 zusätzlichen Anfängerplätzen 4,4 Millionen Euro, in 2016 wurden weitere 3,68 Millionen Euro für die Schaffung 160 zusätzlichen Anfängerplätzen zur Verfügung gestellt. Der Etat wächst ab 2016 dauerhaft um insgesamt 8,08 Millionen Euro. Die Hochschule wird damit dauerhaft um insgesamt 415 Anfängerplätze ausgebaut. Der Standort Hildesheim profitiert von diesem Ausbau mit zusätzlichen 179 Studienanfängerplätzen . Für die nachfolgenden Themenkomplexe liegen Datenerhebungen zur Aufteilung der Mittel auf einzelne Studienstandorte der Hochschulen bzw. zur Aufteilung auf die Stadt bzw. den jeweiligen Landkreis nicht vor. Die Angaben werden bezogen auf die jeweilige Hochschule dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 5 Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen: Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014 bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten , gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am 09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *) HP 2013 (Euro) HP 2014 (Euro) HP 2015 (Euro) HP 2016 (Euro) Kapitel 06 29 Universität Hildesheim 27.456.000 28.980.000 30.181.000 30.781.000 Kapitel 06 34 Hochschule Hildesheim / Holzminden /Göttingen 37.113.000 38.908.000 43.774.000 48.338.000 *) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN Abschaffung Studienbeitragspflicht: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die Landesregierung die Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen. Gewährung von Studienqualitätsmitteln: Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern . Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst . Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen. Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung stellt sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Universität Hildesheim WiSe 2014/2015 2.637.366,23 SoSe 2015 2.360.978,36 WiSe 2015/2016 2.570.363,11 SoSe 2016 2.542.592,08 10.111.299,78 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 6 Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Hochschule Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen WiSe 2014/2015 2.231.821,03 SoSe 2015 2.087.235,35 WiSe 2015/2016 2.594.166,85 SoSe 2016 2.148.507,94 9.061.731,17 Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen. Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren 2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss), insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung , da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Universität Hildesheim WiSe 2013/2014 42.000,00 WiSe 2014/2015 42.000,00 WiSe 2015/2016 39.000,00 123.000,00 Hochschule Hildesheim /Holzminden /Göttingen WiSe 2013/2014 37.000,00 WiSe 2014/2015 35.000,00 WiSe 2015/2016 36.000,00 108.000,00 Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/17 steht noch aus. Niedersächsisches Promotionsprogramm: Das Land Niedersachsen fördert mit dem „Niedersächsischen Promotionsprogramm“ Promotionsprogramme an den Hochschulen des Landes. Damit sollen hochqualifizierte und ausgewählte Nachwuchsforscherinnen und -forscher erreicht werden. Förderfähig sind Programme, die insbesondere an bereits etablierte oder entstehende Forschungsschwerpunkte anknüpfen. Die Programme sollen insbesondere eine hervorragende Betreuung garantieren, die internationale Kompatibilität und Vernetzung der Nachwuchsbildung stärken sowie den gewachsenen Ansprüchen auf Vermittlung inter- und transdisziplinärer Kompetenzen Rechnung tragen. Die Ausschreibung des Programms erfolgt in einem zweijährigen Turnus. Da der Schwerpunkt der letzten Ausschreibungen jeweils auf kooperativen Promotionsprogrammen liegt - insbesondere hinsichtlich einer gemeinsamen Antragstellung mit niedersächsischen Fachhochschulen - ist eine Zuordnung der Mittel auf Städte bzw. Landkreise nicht möglich. Die für das jeweilige Promotionsprogramm geflossenen Mittel werden der Sprecherhochschule bzw. der mittelverwaltenden Hochschule zugeordnet. Eine Aufteilung auf jede beteiligte Hochschule ist von hier nicht möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 7 Im Rahmen des Niedersächsischen Promotionsprogramms sind folgende Mittel an die Universität Hildesheim geflossen (Stand 05.07.2016): 2013 157.805 Euro 2014 17.288 Euro 2015 - Euro 2016 - Euro insgesamt 175.093 Euro Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland: Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit. 2013: Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 3.500,00Euro, Universität Hildesheim 12.678,00 Euro, 2014: Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 3.500,00Euro, Universität Hildesheim 17.000,00Euro, 2015: Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 747,00 Euro, Universität Hildesheim 31.786,18 Euro, 2016: Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 2.000,00 Euro, Universität Hildesheim 7.000,00 Euro. Internationalisierung der Hochschulen: Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen wurden folgende Mittel bewilligt: 2013: Universität Hildesheim 960,00 Euro, 2014: Universität Hildesheim 800,00 Euro, 2015: Universität Hildesheim 800,00 Euro, Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen 10.358,89 Euro. Wissenschaftspreis Niedersachsen: Mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen werden seit 2007 besondere Persönlichkeiten ausgezeichnet , die sich u. a. in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung in Niedersachsen verdient gemacht haben. Die Preisgelder werden ad personam und nicht an die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen ausgezahlt. An Preisträgerinnen und Preisträger der Universitäten und (Fach-)Hochschulen in Hildesheim wurden von 2013 bis 2016 Preisgelder in Höhe von insgesamt 27.500 Euro vergeben. Studentenwerke: Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt 14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten , Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupas- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 8 sen. Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den Hochschulen liegen MWK nicht vor. 5. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Hildesheim seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 289.968 Euro, 2014: 440.206 Euro (davon 100.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2015: 369.852 Euro (davon 100.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2016: 142.000 Euro (davon 75.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte). 6. Wie hat sich im Landkreis Hildesheim seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Hildesheim somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Hildesheim wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 63 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 49 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Hildesheim für insgesamt 70 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 67 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Hildesheim 111 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 111 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 119 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 76 Finanzhilfeanträge bewilligt . Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen . Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 9 7. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Hildesheim seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 10 Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Hildesheim für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 31 28 28 8. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Hildesheim seit 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Hildesheim die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 16,4 36,6 47,0 3,1 14,3 19,7 47,0 14,8 1,1 2014/2015 17,5 37,6 44,9 3,5 15,4 21,5 43,7 14,8 1,2 2015/2016 16,2 39,1 44,8 4,0 16,8 19,9 44,8 13,2 1,2 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 9. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Hildesheim seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (inkl. MS-Schulen) für den Landkreis Hildesheim für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 11 Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 551,0 433,0 25 2 2014/2015 491,0 418,0 46 3 2015/2016 522,0 442,0 88 6 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 84,5 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1.474.200 Euro an die Einrichtungen im Landkreis Hildesheim überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Hildesheim in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 348.800 Euro bewilligt. 10. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Hildesheim für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Hildesheim - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen (inkl. Stadt Hildesheim) - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 549.447 937.396 11. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Hildesheim auf den Weg gebracht? Im Landkreis Hildesheim werden 13 Sprint-Projekte durchgeführt. 12. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Hildesheim seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Hildesheim hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Hildesheim seit Juni 2013 um 14,1 % (-1.521) auf 9.238 im Juni 2016 deutlich gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 6,4 % (Juni 2013 = 7,5 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 2,8 % (+2.380) auf 87.604 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 12 13. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Hildesheim getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehens bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen - 26.550 Euro - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - 14. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Hildesheim zur Verfügung gestellt worden? Der Landkreis Hildesheim gehört seit dem 01.07.2014 zu den niedersächsischen Fördergebieten für die GRW-Mittelverteilung. Im Jahr 2015 wurden 76.558 Euro, im Jahr 2016 bis zum Stichtag 30.06.2016 372.927 Euro an GRW-Fördermitteln ausgezahlt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 15. In welcher Höhe wurden im Landkreis Hildesheim seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Hildesheim Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 570.121 Euro 849.182 Euro 653.111 Euro 727.113 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 13 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Hildesheim gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Hildesheim Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 254.400 Euro - 161.809 Euro 247.303 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Hildesheim seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Hildesheim Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 505.898 Euro 1.023.163 Euro 1.094.582 Euro 325.186 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 18. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen für Sanierungsmaßnahmen an Polizeigebäuden im Landkreis Hildesheim seit 2013 getätigt? Die Investitionsmittel für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen einschließlich energetischer Sanierungsmaßnahmen i. H. v. rund 1,0 Millionen Euro sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Region Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschl. energetische Maßnahmen in Landesliegenschaften (Epl. 20 und Epl. 13, Kapitel 5134) Mittelfreigabe in Tsd. Euro 2013 2014 2015 2016 LK Hildesheim Polizeikommissariat Alfeld, Dämmarbeiten - 410 - - PK Alfeld, Brandschutzmaßnahmen - - 180 - Polizeiinspektion Hildesheim, energet . Sanierung Werkstattgebäude - 285 - - Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) Hildesheim, Netzersatzanlagen, USV - - 31 - ZKI Hildesheim, Treppenlift - - 40 - Polizeiinspektion Hildesheim, energet . Sanierung Hausmeisterwohnung - - - 26 Summe - 695 251 26 19. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Hildesheim seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 21. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Hildesheim geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 14 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Hildesheim geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Hildesheim geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 19, 21, 23 und 24 werden zusammen in der beigefügten Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 19, 23 und 24 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 21 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. 20. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Hildesheim geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Alfeld (Leine), Stadt 534.381,25 534.381,25 Algermissen 730.635,02 1.630.504,42 2.361.139,44 Bad Salzdetfurth, Stadt 1.232.818,97 90.260,33 1.323.079,30 Bockenem, Stadt 110.578,22 110.578,22 Duingen, Flecken 17.974,20 17.974,20 Elze, Stadt 14.400,00 336.885,81 351.285,81 Giesen 3.388,60 8.000,00 11.388,60 Harsum 50.993,61 5.600,00 56.593,61 Holle 54.729,71 54.729,71 Lamspringe, Flecken 549.382,73 549.382,73 Nordstemmen 2.652,44 4.247,03 12.500,00 19.399,47 Rheden 3.500,00 3.500,00 Sarstedt, Stadt 6.000,00 13.164,18 207.080,36 226.244,54 Sibbesse 330.303,46 390.887,71 48.851,25 770.042,42 LK Hildesheim insg. 54.382,21 1.280.873,05 4.695.772,10 358.691,94 6.389.719,30 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Hildesheim geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Alfeld (Leine), Stadt 125.700,95 16.542,34 75.625,67 217.868,96 Bad Salzdetfurth, Stadt 5.291,13 5.291,13 Bockenem, Stadt 7.500,00 7.500,00 Duingen, Flecken 2.500,00 2.500,00 Elze, Stadt 2.500,00 2.500,00 Giesen 2.500,00 2.500,00 Harsum 55.202,57 144.077,94 22.197,03 50.842,74 272.320,28 Nordstemmen 474,00 34.916,35 52.208,71 87.599,06 LK Hildesheim insg. 201.668,65 195.536,63 74.405,74 126.468,41 598.079,43 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6269 15 25. Wie viele Schulen im Landkreis Hildesheim nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen 13 und im Schuljahr 2015/2016 17 Schulen am Schulobstprogramm teil. Davon entfallen auf die Stadt Hildesheim im Schuljahr 2014/2015 vier und im Schuljahr 2015/2016 sieben Schulen. (Ausgegeben am 15.08.2016) KA6025_LK_Hildesheim.xlsx Jahr Kreis Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Landkreis Hildesheim Alfeld (Leine), Stadt 0,00 2.613,51 220.926,46 301.285,41 2013 Landkreis Hildesheim Algermissen 0,00 68.745,04 128.745,04 33.242,19 2013 Landkreis Hildesheim Almstedt 0,00 0,00 7.500,00 18.507,67 2013 Landkreis Hildesheim Bad Salzdetfurth, Stadt 0,00 0,00 49.461,29 103.121,33 2013 Landkreis Hildesheim Banteln 0,00 0,00 35.892,00 45.113,44 2013 Landkreis Hildesheim Betheln 0,00 0,00 0,00 15.203,30 2013 Landkreis Hildesheim Bockenem, Stadt 0,00 269.795,08 316.228,21 390.886,83 2013 Landkreis Hildesheim Brüggen 0,00 0,00 0,00 5.241,51 2013 Landkreis Hildesheim Despetal 0,00 0,00 0,00 8.377,23 2013 Landkreis Hildesheim Diekholzen 0,00 0,00 0,00 30.326,54 2013 Landkreis Hildesheim Eberholzen 0,00 0,00 23.000,00 2.388,00 2013 Landkreis Hildesheim Eime, Flecken 0,00 19.391,15 19.391,15 29.941,16 2013 Landkreis Hildesheim Elze, Stadt 0,00 97.083,80 102.683,80 18.928,66 2013 Landkreis Hildesheim Everode 0,00 0,00 0,00 23.834,49 2013 Landkreis Hildesheim Freden (Leine) 0,00 0,00 15.188,17 42.245,15 2013 Landkreis Hildesheim Giesen 0,00 0,00 0,00 12.538,29 2013 Landkreis Hildesheim Gronau (Leine), Stadt 0,00 30.098,28 30.098,28 48.701,63 2013 Landkreis Hildesheim Harsum 0,00 70.164,71 137.934,03 85.268,22 2013 Landkreis Hildesheim Hildesheim, Stadt 0,00 0,00 154.972,74 220.761,16 2013 Landkreis Hildesheim Holle 0,00 74.821,21 430.464,29 337.054,46 2013 Landkreis Hildesheim Landwehr 0,00 0,00 0,00 14.135,87 2013 Landkreis Hildesheim Neuhof 0,00 0,00 0,00 8.655,00 2013 Landkreis Hildesheim Nordstemmen 0,00 135.827,28 135.827,28 67.239,23 2013 Landkreis Hildesheim Rheden 0,00 0,00 100.658,00 105.994,10 2013 Landkreis Hildesheim Sarstedt, Stadt 0,00 0,00 93.155,76 112.140,79 2013 Landkreis Hildesheim Schellerten 0,00 28.059,15 94.322,56 84.157,23 2013 Landkreis Hildesheim Sehlem 0,00 0,00 23.317,68 29.995,94 2013 Landkreis Hildesheim Sibbesse 0,00 19.117,00 19.117,00 35.426,20 2013 Landkreis Hildesheim Söhlde 0,00 30.820,05 30.820,05 18.405,60 2013 Landkreis Hildesheim Westfeld 0,00 0,00 0,00 7.992,63 2013 Landkreis Hildesheim Winzenburg 0,00 0,00 0,00 4.523,77 2013 Landkreis Hildesheim Woltershausen 0,00 0,00 0,00 10.840,89 2013 Landkreis Hildesheim Coppengrave 0,00 0,00 0,00 2.732,52 2013 Landkreis Hildesheim Duingen, Flecken 0,00 0,00 0,00 7.123,26 2013 Landkreis Hildesheim Hoyershausen 0,00 37.913,98 50.941,98 43.464,11 2013 Landkreis Hildesheim Weenzen 0,00 0,00 0,00 14.302,51 2013 SUMME 0,00 884.450,24 2.220.645,77 2.340.096,32 2014 Landkreis Hildesheim Alfeld (Leine), Stadt 0,00 48.779,16 147.781,67 224.724,59 2014 Landkreis Hildesheim Algermissen 0,00 38.464,18 278.278,95 151.804,90 2014 Landkreis Hildesheim Almstedt 0,00 0,00 0,00 10.476,70 2014 Landkreis Hildesheim Bad Salzdetfurth, Stadt 0,00 0,00 45.241,00 74.353,90 2014 Landkreis Hildesheim Banteln 0,00 0,00 0,00 29.038,95 2014 Landkreis Hildesheim Betheln 0,00 0,00 0,00 23.177,99 2014 Landkreis Hildesheim Bockenem, Stadt 0,00 10.877,13 32.137,13 99.451,15 2014 Landkreis Hildesheim Brüggen 0,00 0,00 0,00 5.241,51 2014 Landkreis Hildesheim Despetal 0,00 0,00 0,00 7.973,88 2014 Landkreis Hildesheim Diekholzen 0,00 0,00 0,00 19.313,40 2014 Landkreis Hildesheim Eberholzen 0,00 0,00 0,00 2.100,00 2014 Landkreis Hildesheim Eime, Flecken 0,00 6.522,20 12.744,54 35.572,83 2014 Landkreis Hildesheim Elze, Stadt 0,00 333.102,54 342.626,51 365.960,41 2014 Landkreis Hildesheim Everode 0,00 0,00 0,00 26.029,19 2014 Landkreis Hildesheim Freden (Leine) 0,00 11.692,50 11.692,50 39.045,41 2014 Landkreis Hildesheim Giesen 0,00 0,00 0,00 12.524,55 2014 Landkreis Hildesheim Gronau (Leine), Stadt 0,00 0,00 0,00 31.667,46 2014 Landkreis Hildesheim Harsum 0,00 15.175,35 27.905,35 27.546,87 2014 Landkreis Hildesheim Hildesheim, Stadt 0,00 0,00 50.000,00 299.368,13 2014 Landkreis Hildesheim Holle 47.250,00 0,00 93.129,91 102.038,93 2014 Landkreis Hildesheim Landwehr 0,00 0,00 0,00 15.056,31 2014 Landkreis Hildesheim Neuhof 0,00 0,00 0,00 9.249,00 2014 Landkreis Hildesheim Nordstemmen 0,00 0,00 0,00 63.253,07 2014 Landkreis Hildesheim Rheden 0,00 0,00 137.917,44 143.267,04 2014 Landkreis Hildesheim Sarstedt, Stadt 0,00 0,00 0,00 17.925,45 2014 Landkreis Hildesheim Schellerten 0,00 9.697,51 9.697,51 12.471,84 2014 Landkreis Hildesheim Sehlem 0,00 0,00 0,00 6.183,31 2014 Landkreis Hildesheim Sibbesse 0,00 93.300,00 93.300,00 109.321,20 2014 Landkreis Hildesheim Söhlde 0,00 197.087,87 197.087,87 221.385,57 2014 Landkreis Hildesheim Westfeld 0,00 0,00 205.314,38 216.576,33 2014 Landkreis Hildesheim Winzenburg 0,00 0,00 0,00 4.523,77 2014 Landkreis Hildesheim Woltershausen 0,00 0,00 4.264,77 14.983,26 2014 Landkreis Hildesheim Coppengrave 0,00 0,00 0,00 3.475,02 2014 Landkreis Hildesheim Duingen, Flecken 0,00 0,00 80.178,29 86.714,24 2014 Landkreis Hildesheim Hoyershausen 0,00 0,00 5.463,03 35.899,14 2014 Landkreis Hildesheim Weenzen 0,00 0,00 0,00 14.473,31 2014 SUMME 47.250,00 764.698,44 1.774.760,85 2.562.168,61 Seite 1 von 2 KA6025_LK_Hildesheim.xlsx Jahr Kreis Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2015 Landkreis Hildesheim Alfeld (Leine), Stadt 0,00 831,27 31.427,34 94.311,20 2015 Landkreis Hildesheim Algermissen 0,00 5.675,80 23.675,80 41.459,69 2015 Landkreis Hildesheim Almstedt 0,00 0,00 0,00 4.187,77 2015 Landkreis Hildesheim Bad Salzdetfurth, Stadt 0,00 0,00 0,00 11.530,65 2015 Landkreis Hildesheim Banteln 0,00 0,00 0,00 10.268,25 2015 Landkreis Hildesheim Betheln 0,00 0,00 0,00 11.067,02 2015 Landkreis Hildesheim Bockenem, Stadt 0,00 22.711,88 43.451,88 54.982,28 2015 Landkreis Hildesheim Brüggen 0,00 0,00 0,00 2.469,15 2015 Landkreis Hildesheim Despetal 0,00 0,00 0,00 3.461,77 2015 Landkreis Hildesheim Diekholzen 0,00 0,00 0,00 3.792,72 2015 Landkreis Hildesheim Eberholzen 0,00 0,00 0,00 2.100,00 2015 Landkreis Hildesheim Eime, Flecken 0,00 93.023,29 93.023,29 15.227,58 2015 Landkreis Hildesheim Elze, Stadt 0,00 7.246,84 7.246,84 16.047,68 2015 Landkreis Hildesheim Everode 0,00 0,00 0,00 26.174,87 2015 Landkreis Hildesheim Freden (Leine) 0,00 0,00 0,00 16.832,85 2015 Landkreis Hildesheim Giesen 0,00 0,00 0,00 9.299,55 2015 Landkreis Hildesheim Gronau (Leine), Stadt 0,00 0,00 0,00 22.290,50 2015 Landkreis Hildesheim Harsum 0,00 66.989,12 66.989,12 69.336,46 2015 Landkreis Hildesheim Hildesheim, Stadt 0,00 0,00 0,00 606.949,12 2015 Landkreis Hildesheim Holle 0,00 0,00 39.790,00 12.019,05 2015 Landkreis Hildesheim Landwehr 0,00 0,00 0,00 9.954,11 2015 Landkreis Hildesheim Neuhof 0,00 0,00 0,00 8.173,50 2015 Landkreis Hildesheim Nordstemmen 0,00 0,00 0,00 52.613,57 2015 Landkreis Hildesheim Rheden 0,00 0,00 0,00 3.280,50 2015 Landkreis Hildesheim Sarstedt, Stadt 0,00 0,00 0,00 18.490,50 2015 Landkreis Hildesheim Schellerten 0,00 17.783,73 17.783,73 6.966,91 2015 Landkreis Hildesheim Sehlem 0,00 0,00 0,00 4.705,19 2015 Landkreis Hildesheim Sibbesse 0,00 0,00 0,00 7.368,00 2015 Landkreis Hildesheim Söhlde 0,00 0,00 0,00 14.813,48 2015 Landkreis Hildesheim Westfeld 0,00 0,00 178.932,09 188.678,58 2015 Landkreis Hildesheim Winzenburg 0,00 0,00 0,00 1.804,45 2015 Landkreis Hildesheim Woltershausen 0,00 0,00 0,00 7.895,85 2015 Landkreis Hildesheim Coppengrave 0,00 0,00 0,00 3.102,30 2015 Landkreis Hildesheim Duingen, Flecken 0,00 975,00 975,00 5.971,73 2015 Landkreis Hildesheim Hoyershausen 0,00 0,00 0,00 26.510,08 2015 Landkreis Hildesheim Marienhagen 0,00 30.440,00 30.440,00 0,00 2015 Landkreis Hildesheim Weenzen 0,00 0,00 0,00 11.554,65 2015 SUMME 0,00 245.676,93 533.735,09 1.405.691,56 2016 Landkreis Hildesheim Alfeld (Leine), Stadt 0,00 0,00 0,00 166.886,64 2016 Landkreis Hildesheim Algermissen 0,00 0,00 0,00 131.953,49 2016 Landkreis Hildesheim Almstedt 0,00 0,00 0,00 2.565,05 2016 Landkreis Hildesheim Bad Salzdetfurth, Stadt 0,00 0,00 0,00 8.691,75 2016 Landkreis Hildesheim Banteln 0,00 0,00 0,00 8.838,21 2016 Landkreis Hildesheim Betheln 0,00 0,00 0,00 24.482,43 2016 Landkreis Hildesheim Bockenem, Stadt 0,00 0,00 0,00 39.120,62 2016 Landkreis Hildesheim Brüggen 0,00 0,00 0,00 2.250,00 2016 Landkreis Hildesheim Despetal 0,00 0,00 0,00 3.106,32 2016 Landkreis Hildesheim Diekholzen 0,00 0,00 0,00 1.613,12 2016 Landkreis Hildesheim Eime, Flecken 0,00 0,00 0,00 16.549,25 2016 Landkreis Hildesheim Elze, Stadt 0,00 0,00 0,00 13.004,61 2016 Landkreis Hildesheim Everode 0,00 0,00 0,00 76.712,15 2016 Landkreis Hildesheim Freden (Leine) 0,00 0,00 0,00 30.982,68 2016 Landkreis Hildesheim Giesen 0,00 0,00 0,00 7.187,85 2016 Landkreis Hildesheim Gronau (Leine), Stadt 0,00 0,00 0,00 2.757,45 2016 Landkreis Hildesheim Harsum 0,00 0,00 0,00 17.300,01 2016 Landkreis Hildesheim Hildesheim, Stadt 0,00 0,00 0,00 31.733,98 2016 Landkreis Hildesheim Holle 0,00 0,00 0,00 5.706,97 2016 Landkreis Hildesheim Landwehr 0,00 0,00 0,00 6.567,12 2016 Landkreis Hildesheim Neuhof 0,00 0,00 0,00 15.476,09 2016 Landkreis Hildesheim Nordstemmen 0,00 0,00 0,00 123.500,89 2016 Landkreis Hildesheim Rheden 0,00 0,00 0,00 2.212,50 2016 Landkreis Hildesheim Sarstedt, Stadt 0,00 0,00 0,00 13.117,20 2016 Landkreis Hildesheim Schellerten 0,00 0,00 0,00 10.031,52 2016 Landkreis Hildesheim Sehlem 0,00 0,00 0,00 2.154,99 2016 Landkreis Hildesheim Sibbesse 0,00 0,00 0,00 29.874,99 2016 Landkreis Hildesheim Söhlde 0,00 0,00 0,00 29.524,54 2016 Landkreis Hildesheim Westfeld 0,00 0,00 0,00 10.172,03 2016 Landkreis Hildesheim Winzenburg 0,00 0,00 0,00 2.277,00 2016 Landkreis Hildesheim Woltershausen 0,00 0,00 0,00 4.288,96 2016 Landkreis Hildesheim Coppengrave 0,00 0,00 0,00 6.014,34 2016 Landkreis Hildesheim Duingen, Flecken 0,00 0,00 0,00 17.151,90 2016 Landkreis Hildesheim Hoyershausen 0,00 0,00 0,00 19.703,67 2016 Landkreis Hildesheim Weenzen 0,00 0,00 0,00 30.702,36 2016 SUMME 0,00 0,00 0,00 914.212,68 SUMME ALLER JAHRE 47.250,00 1.894.825,61 4.529.141,71 7.222.169,17 Seite 2 von 2 17-6269 Drucksache 17/6269 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6025 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Hildesheim vorgenommen? Anfrage Abgeordneten Bernd Lynack und Markus Brinkmann (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei 17-6269_Anlage