Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6018 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Wolfenbüttel vorgenommen ? Anfrage des Abgeordneten Marcus Bosse (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 01.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 2 Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Wolfenbüttel aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Wolfenbüttel aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 13.496.235,50 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Wolfenbüttel damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 10.780.987 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 734.258,17 687.500,00 435.556,51 100.000,00 1.957.314,68 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 1.149.259,76 1.006.227,44 105.248,40 92.710,00 2.353.445,60 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Wolfenbüttel? Zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge zählt nach Auffassung der Landesregierung u. a. eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen. Insoweit gewährte die Landesregierung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2013 Zuwendungen zur Stärkung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung. Der Schwerpunkt der Förderung lag dabei auf der hausärztlichen Versorgung . Für den Landkreis Wolfenbüttel wurden von der Landesregierung Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Höhe von 150.000 Euro gewährt. Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 bis 2017 fördert die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen die Etablierung bestimmter kommunaler Strukturen sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. Für den Landkreis Wolfenbüttel wurden von der Landesregierung im Rahmen einer Strukturförderung im Jahr 2015 Zuschüsse in Höhe von 4.757,96 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Wolfenbüttel im Jahr 2013 mit 1.023.957,64 Euro, im Jahr 2014 mit 773.651,59 Euro, im Jahr 2015 mit 798.664,20 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 400.314,68 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Wolfenbüttel (Ostfalia), insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl ? Hochschule am Studienstandort Wolfenbüttel: Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Ostfalia). Entwicklung der Studierendenzahlen: Die Studierendenzahl an der Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel ist von 11.673 im Wintersemester 2013/2014 auf 13.040 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. (Standort Wolfenbüttel: WiSe 13/14: 5.129 WiSe 15/16: 5.733, Standort Wolfsburg: WiSe 13/14: 3.089 WiSe 15/16: 3.347, Standort Salzgitter: WiSe 13/14: 2.279 WiSe 15/16: 2.522, (Standort Suderburg: WiSe 13/14: 1.176 WiSe 15/16: 1.438). Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf 200.551. Hochschulentwicklung (allgemein): In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 4 – ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen, – die Qualität des Studiums verbessern, – Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren, – die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern, – Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren, – Forschung und Innovation stärken, – Geschlechtergerechtigkeit realisieren, – ihre Internationalisierung intensivieren, – Wissenschaft als Beruf attraktiv machen, – Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten, – die Lehrerbildung stärken und – Transparenz in der Forschung gewährleisten. Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet . Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs - und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte. Hochschulpakt/Fachhochschulentwicklungsprogramm: Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben. Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen, haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht. In den Jahren 2014 bis 2016 konnten der Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel im Rahmen von Projektförderungen (Hochschulpakt und Fachhochschulentwicklungsprogramm) aus Mitteln des MWK insgesamt 41,2 Millionen bewilligt werden. Eines der zentralen Vorhaben dieser Landesregierung im Wissenschaftsbereich ist das Fachhochschulentwicklungsprogramm . Mit diesem Programm hat Niedersachsen dauerhaft und nachhaltig die Studienplatzkapazitäten der Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung um insgesamt etwa 3.400 zusätzliche Studienanfängerplätze ausgebaut. Die Fachhochschulen werden dadurch in die Lage versetzt, vor dem Hintergrund der regionalen Wirtschaftsstruktur ihre Profile zu stärken. Sehr gut nachgefragte Studienangebote können durch den Aufwuchs verstärkt werden, neue Studienangebote mit hohem Innovationsgehalt können entwickelt werden. Zur Umsetzung des Fachhochschulentwicklungsprogramms wurden die Haushalte der Fachhochschulen im Haushaltsjahr 2015 um 44 Millionen Euro dauerhaft aufgestockt. Im Haushalt 2016 folgten weitere 20 Millionen Euro, die kapitelscharf auf die Haushalte der Hochschulen übertragen wurden. Das heißt, ab dem Haushaltsjahr 2016 gibt es einen dauerhaften Aufwuchs für den Ausbau der Grundkapazitäten der Fachhochschulen um insgesamt 64 Millionen Euro bei den Etats der Fachhochschulen. Die Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel erhielt 2015 für die Schaffung von 564 zusätzlichen Anfängerplätzen 9,6 Millionen Euro, in 2016 wurden weitere 3,628 Millionen Euro für die Schaffung von 171 zusätzlichen Anfängerplätzen zur Verfügung gestellt. Die Hochschule wird damit dauerhaft um 735 Anfängerplätze ausgebaut. Der Etat wächst daher ab 2016 insgesamt um 13,228 Millionen Euro. Der Standort Wolfenbüttel profitiert von diesem Ausbau mit zusätzlichen 291 Studienanfängerplätzen . Für die nachfolgenden Themenkomplexe liegen Datenerhebungen zur Aufteilung der Mittel auf einzelne Studienstandorte der Hochschulen bzw. zur Aufteilung auf die Stadt bzw. den jeweiligen Landkreis nicht vor. Die Angaben werden bezogen auf die jeweilige Hochschule dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 5 Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen: Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014 bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten , gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am 09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *) HP 2013 (Euro) HP 2014 (Euro) HP 2015 (Euro) HP 2016 (Euro) Kapitel 06 37 Hochschule Braunschweig //Wolfenbüttel 45.380.000 47.209.000 58.944.000 64.319.000 *) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN Abschaffung Studienbeitragspflicht: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die Landesregierung die Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen. Gewährung von Studienqualitätsmitteln: Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern . Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst . Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen. Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung stellt sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Hochschule Braunschweig/ Wolfenbüttel WiSe 2014/205 4.341.096,88 SoSe 2015 4.102.839,08 WiSe 2015/2016 5.344.380,44 SoSe 2016 4.429.479,29 18.217.795,69 Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 6 Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren 2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss), insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung , da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Hochschule Braunschweig /Wolfenbüttel WiSe 2013/2014 70.500,00 WiSe 2014/2015 69.000,00 WiSe 2015/2016 72.500,00 212.000,00 Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/2017 steht noch aus. Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland: Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit. 2013: Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 4.908,28 Euro, 2014: Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 5.500,00 Euro, 2015: Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 7.394,67 Euro, 2016: Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 3.000,00 Euro. Internationalisierung der Hochschulen: Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen wurden folgende Mittel vergeben: 2013: Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 1.600,00 Euro, 2014: Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 1.600,00 Euro, 2015 Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 1.600,00 Euro. Wissenschaftspreis Niedersachsen: Mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen werden seit 2007 besondere Persönlichkeiten ausgezeichnet , die sich u. a. in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung in Niedersachsen verdient gemacht haben. Die Preisgelder werden ad personam und nicht an die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen ausgezahlt. An Preisträgerinnen und Preisträger der Hochschule im Landkreis Wolfenbüttel wurden von 2013 bis 2016 Preisgelder in Höhe von insgesamt 25.000 Euro vergeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 7 Studentenwerke: Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt 14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten , Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupassen . Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den Hochschulen liegen MWK nicht vor. 5. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? Aus Mitteln der Kulturabteilung des MWK sind folgende Förderungen erfolgt: 2013: 2.258.695 Euro, 2014: 2.394.047 Euro, 2015: 2.270.088 Euro, 2016: 1.688.438 Euro. In den Beträgen enthalten sind die Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung der Landesmusikakademie und der Bundesakademie für kulturelle Bildung. Darüber hinaus wurden für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland folgende Mittel vergeben : 2013 18.000,00 Euro. 6. Wie hat sich im Landkreis Wolfenbüttel seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Wolfenbüttel somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Wolfenbüttel wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 48 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 25 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 8 Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel für insgesamt 47 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 35 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel 76 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 74 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es bisher 74 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 70 Finanzhilfeanträge bewilligt . Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für die Kindergartenjahre 2014/2015 und 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 7. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 9 Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Wolfenbüttel für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 28 27 27 8. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Wolfenbüttel verändert oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Die Frage zielt in ihrem ersten Teil auf die Neuerrichtung und Erweiterung von Gesamtschulen ab, im zweiten Teil wird nach aktuell beantragten Errichtungs- und Erweiterungsmaßnahmen gefragt. Im Landkreis Wolfenbüttel wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 keine neue Gesamtschule errichtet. Eine Gesamtschule wurde seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Wolfenbüttel keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 10 9. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 die Anzahl der Gymnasien verändert bzw. ist deren Bestand gefährdet? Die Anzahl der Gymnasien im Landkreis Wolfenbüttel hat sich in den Schuljahren 2013/2014 bis 2015/2016 nicht verändert. In der nachfolgenden Tabelle ist für die Gymnasien im Landkreis Wolfenbüttel die Anzahl der Schülerinnen und Schüler für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Schulname Schuljahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler Gymnasium Große Schule 2013/2014 908 2014/2015 901 2015/2016 879 Gymnasium im Schloss 2013/2014 1.423 2014/2015 1.368 2015/2016 1.338 Gymnasium Theodor Heuss 2013/2014 743 2014/2015 720 2015/2016 693 Nach § 106 Abs. 1 NSchG sind die kommunalen Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, einzuschränken , zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. Es ist folglich eine Angelegenheit der Schulträger, eine Gefährdungsbeurteilung bei sich ändernden Schülerzahlen vorzunehmen und gegebenenfalls geeignete schulorganisatorische Entscheidungen zu treffen. 10. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Wolfenbüttel für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 370,0 100,0 2014/2015 342,0 123,0 22 2 2015/2016 323,0 123,0 73 5 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutsch- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 11 kenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 51,9 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 279.900 Euro an die Einrichtungen im Landkreis Wolfenbüttel überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Wolfenbüttel in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 199.100 Euro bewilligt. 11. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Wolfenbüttel für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Wolfenbüttel - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 254.900 433.225 12. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Wolfenbüttel auf den Weg gebracht? Im Landkreis Wolfenbüttel werden acht Sprint-Projekte durchgeführt. 13. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 entwickelt ? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Wolfenbüttel hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Wolfenbüttel seit Juni 2013 um 6,8 % (-248) auf 3.424 im Juni 2016 deutlich gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 5,5 % (Juni 2013 = 6,0 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 um 3,5 % (+807) auf 23.780 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. 14. Gab es aus dem Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 Anfragen für den Breitbandausbau ? Für den Breitbandausbau gab es aus dem Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 keine Anfragen . 15. In welcher Höhe wurden im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Wolfenbüttel Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 12 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 327.892 Euro 138.582 Euro 877.168 Euro 9.000 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 16. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Wolfenbüttel gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Wolfenbüttel Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung - 56.905 Euro - - Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Wolfenbüttel Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 745.541 Euro 652.412 Euro 248.744 Euro 59.774 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Durch Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurden darüber hinaus im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 Förderungen für innovative Projekte in folgender Höhe bewilligt: 2013 2014 2015 Förderung innovativer Projekte 1.723.292 Euro 551.500 Euro 459.994 Euro 18. Welche Infrastrukturmaßnahmen (Straßenbau, Radwege, Umbau, Bahnhöfe, Sanierungsmaßnahmen ) und in welcher Höhe wurden im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Regierungswechsel gefördert, und sind bereits Finanzierungszusagen für 2016/2017 erteilt worden? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Wolfenbüttel 5.994.592 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert, davon 0 Euro für Straßenausstattung, 444.017 Euro für die Erhaltung von Bauwerken, 440.667 Euro für die Erhaltung von Radwegen, 4.460.841 Euro für die Straßenerhaltung , 628.000 Euro für den Radwegneubau sowie 21.067 Euro für den Um- und Ausbau. Im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus mit Mitteln nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) wurden im Landkreis Wolfenbüttel im Zeitraum von 2013 bis 2016 der Ausbau von Straßen in Höhe von rund 3.518.000 Euro, der Neubau einer Brücke in Höhe von rund 960.000 Euro, der Neubau von Radwegen in Höhe von rund 537.000 Eu- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 13 ro, der Neubau von Gehwegen in Höhe von rund 169.000 Euro, der Neubau eines Kreisverkehrsplatzes in Höhe von rund 39.000 Euro und die technische Sicherung eines Bahnüberganges in Höhe von rund 33.000 Euro bezuschusst. Dies beinhaltet Förderbescheide für 2016. Finanzierungszusagen für 2017 gibt es nicht. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat folgende Infrastrukturmaßnahmen seit 2013 in Wolfenbüttel umgesetzt: Ort Maßnahme Jahr Summe Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Neubau für Fakultät Recht, Standort Wolfenbüttel 2013 2.667.160,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Sanierung und Umbau Toilettenanlagen im Hörsaaltrakt 2013 94.000,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Umbau der Klimatisierung für Serverschränke in 2 Stufen; 2 Ausbaustufe 2013 426.000,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Ertüchtigung der Küche durch Erneuerung der technischen Versorgungsleitungen, Neuaufteilung, Bau eines Fettabscheiders, und Anbau eines Tiefkühlraumes, sowie Verbesserung der Sozialräume 2013 110.000,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Erneuerung der Straßenbeleuchtung für die Ringstraße Am Exer 2014 139.021,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Nach Fertigstellung für die Fakultät Recht wurden auf der Baustelleneinrichtungsfläche zusätzliche Einstellplätze gebaut. 2014 91.996,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Erneuerung der Heizkessel und Anpassung an den veränderten Wärmebedarf der Liegenschaft. 2015 755.000,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Die fest eingebaute Bestuhlung in den Hörsälen A,C und E ist erneuerungsbedürftig , die Hörsäle sollen im Zuge der Maßnahme insgesamt renoviert werden 2015 270.000,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Sanierung des zentralen Sitzungsraumes, Erneuerung der Medien- und Konferenztechnik , der Beleuchtung und der mobilden Trennwand 2015 105.000,00 Euro Wolfenbüttel - Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften Wolfenbüttel Am Exer - Umbau und Erweiterung des Gebäudes Exer 1 zum Immatrikulationsamt 2016 1.200.000,00 Euro Die Gesamtsumme für die aufgelisteten Maßnahmen beläuft sich auf 5.858.177 Euro. 19. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Wolfenbüttel seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Wolfenbüttel geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6272 14 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Wolfenbüttel geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 25. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Wolfenbüttel geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 19, 22, 24 und 25 werden zusammen in der beigefügten Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 19, 24 und 25 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 22 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. 20. In welcher Höhe hat das Land Niedersachsen seit dem Regierungswechsel Bedarfszuweisungen (auch nach Fusionen) an Kommunen im Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen des Zukunftsvertrages gewährt? Bitte nach Gebietskörperschaften aufschlüsseln. Weitere Entschuldungsverträge nach §§ 14 a, 14 b NFAG wurden nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Bedarfszuweisungsverfahrens nach § 13 NFAG wurde der Samtgemeinde Oderwald im Antragsverfahren 2016 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 320.000 Euro in Aussicht gestellt. 21. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Wolfenbüttel geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Cremlingen 2.800,00 6.144,48 8.944,48 Dettum 9.000,00 9.000,00 Remlingen 376.751,25 376.751,25 Schladen 42.305,41 41.123,93 44.361,28 127.790,62 Schöppenstedt, Stadt 9.000,00 9.000,00 Wolfenbüttel, Stadt 838.200,04 531.607,04 1.131.074,75 2.500.881,83 LK Wolfenbüttel ins. 883.305,45 587.875,45 1.175.436,03 385.751,25 3.032.368,18 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Wolfenbüttel geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Burgdorf 10.000,00 10.000,00 Cremlingen 2.500,00 2.500,00 Sickte 7.500,00 7.500,00 Wolfenbüttel, Stadt 222.448,34 254.318,31 212.791,58 689.558,23 LK Wolfenbüttel insg. 242.448,34 254.318,31 212.791,58 709.558,23 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 26. Wie viele Schulen im Landkreis Wolfenbüttel nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen fünf und im Schuljahr 2015/2016 acht Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 15.08.2016) KA6018_LK_Wolfenbüttel.xlsx Jahr Kreis Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Landkreis Wolfenbüttel Baddeckenstedt 0,00 71.229,85 71.229,85 75.775,99 2013 Landkreis Wolfenbüttel Burgdorf 0,00 0,00 0,00 14.223,27 2013 Landkreis Wolfenbüttel Cramme 0,00 0,00 0,00 3.242,90 2013 Landkreis Wolfenbüttel Cremlingen 0,00 184.373,12 235.773,21 258.857,40 2013 Landkreis Wolfenbüttel Dahlum 0,00 0,00 0,00 16.621,08 2013 Landkreis Wolfenbüttel Denkte 0,00 0,00 0,00 13.600,11 2013 Landkreis Wolfenbüttel Dettum 0,00 0,00 0,00 14.474,55 2013 Landkreis Wolfenbüttel Dorstadt 0,00 0,00 0,00 8.468,10 2013 Landkreis Wolfenbüttel Elbe 0,00 0,00 0,00 3.699,63 2013 Landkreis Wolfenbüttel Erkerode 0,00 84.852,89 84.852,89 3.939,15 2013 Landkreis Wolfenbüttel Evessen 0,00 0,00 0,00 24.153,38 2013 Landkreis Wolfenbüttel Flöthe 0,00 0,00 0,00 8.005,37 2013 Landkreis Wolfenbüttel Haverlah 0,00 17.885,99 17.885,99 10.353,68 2013 Landkreis Wolfenbüttel Hedeper 0,00 0,00 0,00 12.643,59 2013 Landkreis Wolfenbüttel Heere 0,00 0,00 0,00 4.055,40 2013 Landkreis Wolfenbüttel Heiningen 0,00 0,00 0,00 2.198,66 2013 Landkreis Wolfenbüttel Kissenbrück 0,00 0,00 0,00 12.996,05 2013 Landkreis Wolfenbüttel Kneitlingen 0,00 0,00 0,00 37.863,37 2013 Landkreis Wolfenbüttel Ohrum 0,00 0,00 2.500,00 4.000,00 2013 Landkreis Wolfenbüttel Remlingen 0,00 0,00 16.253,26 28.022,45 2013 Landkreis Wolfenbüttel Roklum 0,00 0,00 0,00 4.340,70 2013 Landkreis Wolfenbüttel Schöppenstedt, Stadt 0,00 25.000,00 25.000,00 39.326,09 2013 Landkreis Wolfenbüttel Sehlde 0,00 0,00 0,00 2.460,00 2013 Landkreis Wolfenbüttel Semmenstedt 0,00 0,00 0,00 7.778,35 2013 Landkreis Wolfenbüttel Sickte 0,00 8.853,39 11.193,24 8.193,23 2013 Landkreis Wolfenbüttel Uehrde 0,00 46.325,59 46.325,59 7.446,52 2013 Landkreis Wolfenbüttel Vahlberg 0,00 0,00 10.928,84 21.935,54 2013 Landkreis Wolfenbüttel Veltheim (Ohe) 0,00 0,00 0,00 22.887,06 2013 Landkreis Wolfenbüttel Winnigstedt 0,00 0,00 29.028,43 36.217,43 2013 Landkreis Wolfenbüttel Wolfenbüttel, Stadt 0,00 95.266,10 95.266,10 110.143,82 2013 Landkreis Wolfenbüttel Börßum 0,00 0,00 0,00 43.638,16 2013 Landkreis Wolfenbüttel Schladen-Werla 0,00 2.722,44 120.172,71 184.931,33 2013 SUMME 0,00 536.509,37 766.410,11 1.046.492,36 2014 Landkreis Wolfenbüttel Baddeckenstedt 0,00 65.256,09 65.256,09 58.571,02 2014 Landkreis Wolfenbüttel Burgdorf 0,00 0,00 0,00 14.713,46 2014 Landkreis Wolfenbüttel Cramme 0,00 0,00 0,00 6.420,25 2014 Landkreis Wolfenbüttel Cremlingen 0,00 0,00 0,00 45.207,89 2014 Landkreis Wolfenbüttel Dahlum 0,00 0,00 0,00 8.720,66 2014 Landkreis Wolfenbüttel Denkte 0,00 0,00 0,00 13.367,96 2014 Landkreis Wolfenbüttel Dettum 0,00 0,00 0,00 24.190,61 2014 Landkreis Wolfenbüttel Dorstadt 0,00 0,00 0,00 9.048,60 2014 Landkreis Wolfenbüttel Elbe 0,00 0,00 0,00 4.621,20 2014 Landkreis Wolfenbüttel Erkerode 0,00 118.947,89 118.947,89 142.468,19 2014 Landkreis Wolfenbüttel Evessen 0,00 47.989,25 47.989,25 71.226,23 2014 Landkreis Wolfenbüttel Flöthe 0,00 0,00 0,00 6.707,15 2014 Landkreis Wolfenbüttel Haverlah 0,00 22.453,68 22.453,68 9.825,02 2014 Landkreis Wolfenbüttel Hedeper 0,00 0,00 0,00 12.294,09 2014 Landkreis Wolfenbüttel Heere 0,00 0,00 0,00 4.055,40 2014 Landkreis Wolfenbüttel Heiningen 0,00 0,00 0,00 7.512,79 2014 Landkreis Wolfenbüttel Kissenbrück 0,00 0,00 0,00 13.157,85 2014 Landkreis Wolfenbüttel Kneitlingen 0,00 0,00 0,00 25.873,44 2014 Landkreis Wolfenbüttel Ohrum 0,00 0,00 0,00 1.500,00 2014 Landkreis Wolfenbüttel Remlingen 0,00 0,00 0,00 11.991,39 2014 Landkreis Wolfenbüttel Roklum 0,00 0,00 7.500,00 3.534,00 2014 Landkreis Wolfenbüttel Schöppenstedt, Stadt 0,00 47.244,27 68.140,56 86.892,18 2014 Landkreis Wolfenbüttel Sehlde 0,00 0,00 0,00 2.460,00 2014 Landkreis Wolfenbüttel Semmenstedt 0,00 0,00 0,00 7.012,37 2014 Landkreis Wolfenbüttel Sickte 0,00 128.621,69 128.621,69 127.212,72 2014 Landkreis Wolfenbüttel Uehrde 0,00 17.416,74 17.416,74 7.050,90 2014 Landkreis Wolfenbüttel Vahlberg 0,00 0,00 0,00 11.006,70 2014 Landkreis Wolfenbüttel Veltheim (Ohe) 0,00 0,00 0,00 11.876,50 2014 Landkreis Wolfenbüttel Winnigstedt 0,00 0,00 0,00 7.189,00 2014 Landkreis Wolfenbüttel Wolfenbüttel, Stadt 0,00 56.596,66 56.596,66 65.733,16 2014 Landkreis Wolfenbüttel Börßum 0,00 0,00 126.830,00 143.377,98 2014 Landkreis Wolfenbüttel Schladen-Werla 56.250,00 11.759,21 119.012,67 127.216,90 2014 SUMME 56.250,00 516.285,48 778.765,23 1.092.035,61 Seite 1 von 2 KA6018_LK_Wolfenbüttel.xlsx Jahr Kreis Gemeinde/Stadt ILEK-Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE-Gesamtbetrag ELER-Betrag 2015 Landkreis Wolfenbüttel Baddeckenstedt 0,00 26.570,58 26.570,58 5.400,00 2015 Landkreis Wolfenbüttel Burgdorf 0,00 0,00 0,00 11.237,48 2015 Landkreis Wolfenbüttel Cramme 0,00 0,00 0,00 1.522,50 2015 Landkreis Wolfenbüttel Cremlingen 0,00 0,00 32.000,00 88.271,62 2015 Landkreis Wolfenbüttel Dahlum 0,00 0,00 0,00 8.591,48 2015 Landkreis Wolfenbüttel Denkte 0,00 0,00 0,00 3.305,02 2015 Landkreis Wolfenbüttel Dettum 0,00 0,00 0,00 9.240,15 2015 Landkreis Wolfenbüttel Elbe 0,00 0,00 0,00 989,42 2015 Landkreis Wolfenbüttel Erkerode 0,00 0,00 0,00 16.050,97 2015 Landkreis Wolfenbüttel Evessen 0,00 0,00 0,00 18.099,96 2015 Landkreis Wolfenbüttel Flöthe 0,00 0,00 0,00 3.955,20 2015 Landkreis Wolfenbüttel Haverlah 0,00 31.575,89 31.575,89 1.887,30 2015 Landkreis Wolfenbüttel Hedeper 0,00 0,00 0,00 6.880,95 2015 Landkreis Wolfenbüttel Heiningen 0,00 0,00 0,00 9.414,62 2015 Landkreis Wolfenbüttel Kissenbrück 0,00 0,00 0,00 11.010,21 2015 Landkreis Wolfenbüttel Kneitlingen 0,00 0,00 0,00 12.922,89 2015 Landkreis Wolfenbüttel Ohrum 0,00 0,00 0,00 1.500,00 2015 Landkreis Wolfenbüttel Remlingen 0,00 0,00 0,00 4.405,35 2015 Landkreis Wolfenbüttel Roklum 0,00 0,00 60.000,00 1.451,40 2015 Landkreis Wolfenbüttel Schöppenstedt, Stadt 0,00 0,00 0,00 1.077,30 2015 Landkreis Wolfenbüttel Sehlde 0,00 0,00 0,00 2.460,00 2015 Landkreis Wolfenbüttel Semmenstedt 0,00 0,00 0,00 4.539,37 2015 Landkreis Wolfenbüttel Sickte 0,00 112.137,40 112.137,40 101.526,84 2015 Landkreis Wolfenbüttel Uehrde 0,00 0,00 0,00 876,00 2015 Landkreis Wolfenbüttel Vahlberg 0,00 0,00 0,00 2.925,00 2015 Landkreis Wolfenbüttel Veltheim (Ohe) 0,00 0,00 0,00 8.065,35 2015 Landkreis Wolfenbüttel Winnigstedt 0,00 0,00 0,00 3.015,00 2015 Landkreis Wolfenbüttel Wolfenbüttel, Stadt 0,00 14.728,69 14.728,69 85.205,92 2015 Landkreis Wolfenbüttel Börßum 0,00 0,00 0,00 7.051,03 2015 Landkreis Wolfenbüttel Schladen-Werla 0,00 15.328,63 40.612,54 64.522,08 2015 SUMME 0,00 200.341,19 317.625,10 497.400,41 2016 Landkreis Wolfenbüttel Baddeckenstedt 0,00 0,00 0,00 8.985,74 2016 Landkreis Wolfenbüttel Burgdorf 0,00 0,00 0,00 25.441,39 2016 Landkreis Wolfenbüttel Cramme 0,00 0,00 0,00 1.631,25 2016 Landkreis Wolfenbüttel Cremlingen 0,00 0,00 0,00 53.370,86 2016 Landkreis Wolfenbüttel Dahlum 0,00 0,00 0,00 5.189,95 2016 Landkreis Wolfenbüttel Denkte 0,00 0,00 0,00 9.258,92 2016 Landkreis Wolfenbüttel Dettum 0,00 0,00 0,00 9.508,05 2016 Landkreis Wolfenbüttel Dorstadt 0,00 0,00 0,00 1.712,87 2016 Landkreis Wolfenbüttel Elbe 0,00 0,00 0,00 2.178,28 2016 Landkreis Wolfenbüttel Erkerode 0,00 0,00 0,00 33.883,57 2016 Landkreis Wolfenbüttel Evessen 0,00 0,00 0,00 30.012,58 2016 Landkreis Wolfenbüttel Flöthe 0,00 0,00 0,00 5.264,70 2016 Landkreis Wolfenbüttel Haverlah 0,00 0,00 0,00 1.056,00 2016 Landkreis Wolfenbüttel Hedeper 0,00 0,00 0,00 7.223,62 2016 Landkreis Wolfenbüttel Heiningen 0,00 0,00 0,00 13.880,73 2016 Landkreis Wolfenbüttel Kissenbrück 0,00 0,00 0,00 14.545,65 2016 Landkreis Wolfenbüttel Kneitlingen 0,00 0,00 0,00 33.487,35 2016 Landkreis Wolfenbüttel Ohrum 0,00 0,00 0,00 1.250,71 2016 Landkreis Wolfenbüttel Remlingen 0,00 0,00 0,00 3.038,17 2016 Landkreis Wolfenbüttel Roklum 0,00 0,00 0,00 1.451,40 2016 Landkreis Wolfenbüttel Schöppenstedt, Stadt 0,00 0,00 0,00 3.798,63 2016 Landkreis Wolfenbüttel Semmenstedt 0,00 0,00 0,00 4.410,00 2016 Landkreis Wolfenbüttel Sickte 0,00 0,00 0,00 9.997,80 2016 Landkreis Wolfenbüttel Uehrde 0,00 0,00 0,00 1.924,41 2016 Landkreis Wolfenbüttel Vahlberg 0,00 0,00 0,00 3.516,00 2016 Landkreis Wolfenbüttel Veltheim (Ohe) 0,00 0,00 0,00 4.958,14 2016 Landkreis Wolfenbüttel Winnigstedt 0,00 0,00 0,00 5.385,00 2016 Landkreis Wolfenbüttel Wolfenbüttel, Stadt 0,00 0,00 0,00 16.822,15 2016 Landkreis Wolfenbüttel Börßum 0,00 0,00 0,00 6.298,71 2016 Landkreis Wolfenbüttel Schladen-Werla 0,00 0,00 0,00 131.930,00 2016 SUMME 0,00 0,00 0,00 451.412,63 SUMME ALLER JAHRE 56.250,00 1.253.136,04 1.862.800,44 3.087.341,01 Seite 2 von 2 17-6272 Drucksache 17/6272 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6018 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Wolfenbüttel vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Marcus Bosse (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei Anlage