Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6028 - Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Oldenburg vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Axel Brammer (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.08.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Nieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 2 sachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen. 1. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Oldenburg aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben . Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Oldenburg aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 8.520.948,12 Euro erhalten. Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt. Mit Beschluss des Landtages würden sich für den Landkreis Oldenburg damit im Jahr 2016 eine weitere Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 9.474.411 Euro ergeben. 2. In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte im Landkreis Oldenburg seit dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 300.000,00 200.000,00 0,00 53.343,04 553.343,04 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 3 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 433.233,55 628.122,33 181.000,00 140.500,00 1.382.855,88 3. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit dem Jahr 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Oldenburg? Daseinsvorsorge zählt nach Auffassung der Landesregierung u. a. eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen. Insoweit gewährte die Landesregierung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2013 Zuwendungen zur Stärkung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung . Der Schwerpunkt der Förderung lag dabei auf der hausärztlichen Versorgung. Für den Landkreis Oldenburg wurden von der Landesregierung Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Höhe von 48.300 Euro gewährt. Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 bis 2017 fördert die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen die Etablierung bestimmter kommunaler Strukturen sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. Für den Landkreis Oldenburg wurden von der Landesregierung im Rahmen einer Strukturförderung im Jahr 2015 Zuschüsse in Höhe von 9.999,51 Euro und im Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von 9.792,14 Euro gewährt. Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser im Landkreis Oldenburg im Jahr 2013 mit 1.210.279,58 Euro, im Jahr 2014 mit 1.130.614,65 Euro, im Jahr 2015 mit 2.649.933,91 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 502.199,90 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert. 4. Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Oldenburg, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl? Hochschulen am Studienstandort Oldenburg: Universität Oldenburg, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth. Entwicklung der Studierendenzahlen: Die Studierendenzahl an der Universität Oldenburg ist von 12.100 im Wintersemester 2013/2014 auf 14.202 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. Die Studierendenzahl an der Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth ist von 6.648 im Wintersemester 2013/2014 auf 7.517 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen. (Standort Wilhemshaven : WiSe 13/14: 4.173 WiSe 15/16: 4.826, Standort Oldenburg: WiSe 13/14: 1.915 WiSe 15/16: 2.140, Standort Elsfleth: WiSe 13/14: 560 WiSe 15/16: 551). Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf 200.551. Hochschulentwicklung (allgemein): In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 4 – ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen, – die Qualität des Studiums verbessern, – Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren, – die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern, – Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren, – Forschung und Innovation stärken, – Geschlechtergerechtigkeit realisieren, – ihre Internationalisierung intensivieren, – Wissenschaft als Beruf attraktiv machen, – Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten, – die Lehrerbildung stärken und – Transparenz in der Forschung gewährleisten. Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet . Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs - und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte. Hochschulpakt/Fachhochschulentwicklungsprogramm: Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben. Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen, haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht . In den Jahren 2014 bis 2016 konnten der Universität Oldenburg im Rahmen von Projektförderungen (Hochschulpakt und Fachhochschulentwicklungsprogramm) aus Mitteln des MWK insgesamt 24,2 Millionen Euro bewilligt werden. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Universität Oldenburg für diese Zwecke insgesamt 7 Millionen Euro. Zusätzliche Mittel wurden für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern bereitgestellt. Um dem durch die Einführung der inklusiven Schule gestiegenen Bedarf an Lehrkräften für Sonderpädagogik zu begegnen, werden an der Universität Oldenburg die Studienplätze in diesem Bereich ausgebaut . Bis zum Jahr 2018 werden die Kapazitäten auf 230 Bachelor- und 200 Masterplätze erhöht. Für diesen Ausbau standen der Universität Oldenburg bislang insgesamt 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Im Bereich der Lehrämter für Grund- Haupt- und Realschule wurde das Masterstudium von zwei auf vier Semester verlängert, damit werden auch in diesen Lehramtstypen in der Bachelor - und Masterphase nun insgesamt 300 Leistungspunkte erworben (GHR 300). Im Zuge dieser Reform wurde eine verlängerte Praxisphase eingeführt, in der die Studierenden in einem Tandem aus Hochschuldozenten und Schullehrkräften betreut werden. Für die Umsetzung von GHR 300 wurden der Universität Oldenburg seit 2014 bislang insgesamt 3,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2014 bis 2016 standen der Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth im Rahmen des Hochschulpaktes und des Fachhochschulentwicklungsprogramms (FEP I und II) Mittel in Höhe von Euro insgesamt 19 Millionen Euro zur Verfügung. Eines der zentralen Vorhaben dieser Landesregierung im Wissenschaftsbereich ist das Fachhochschulentwicklungsprogramm . Mit diesem Programm hat Niedersachsen dauerhaft und nachhal- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 5 tig die Studienplatzkapazitäten der Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung um insgesamt etwa 3.400 zusätzliche Studienanfängerplätze ausgebaut. Die Fachhochschulen werden dadurch in die Lage versetzt, vor dem Hintergrund der regionalen Wirtschaftsstruktur ihre Profile zu stärken. Sehr gut nachgefragte Studienangebote können durch den Aufwuchs verstärkt werden, neue Studienangebote mit hohem Innovationsgehalt können entwickelt werden. Zur Umsetzung des Fachhochschulentwicklungsprogramms wurden die Haushalte der Fachhochschulen im Haushaltsjahr 2015 um 44 Millionen Euro dauerhaft aufgestockt. Im Haushalt 2016 folgten weitere 20 Millionen Euro, die kapitelscharf auf die Haushalte der Hochschulen übertragen wurden. Das heißt, ab dem Haushaltsjahr 2016 gibt es einen dauerhaften Aufwuchs für den Ausbau der Grundkapazitäten der Fachhochschulen um insgesamt 64 Millionen Euro bei den Etats der Fachhochschulen. Die Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth erhielt 2015 für die Schaffung von 257 zusätzlichen Anfängerplätzen 4,8 Millionen Euro, in 2016 wurden weitere 2,45 Millionen Euro für die Schaffung 130 zusätzlichen Anfängerplätzen zur Verfügung gestellt. Die Hochschule wird damit dauerhaft um 387 Anfängerplätze ausgebaut. Der Etat wächst daher ab 2016 dauerhaft um insgesamt 7,25 Millionen Euro. Der Standort Oldenburg profitiert von diesem Ausbau mit zusätzlichen 103 Studienanfängerplätzen. European Medical School (EMS): Die Universität Oldenburg, unterstützt durch das Land Niedersachsen, und die Rijksuniversiteit Groningen (NL) betreiben seit dem Wintersemester 2012/2013 gemeinsam die European Medical School (EMS). Dabei handelt es sich um die erste Neugründung einer Universitätsmedizin in Deutschland seit über 20 Jahren. Mit der EMS wird eine grenzüberschreitende Medizinerausbildung angeboten, die in dieser Art deutschland- und europaweit einzigartig ist. Die EMS stellt keine eigenständige juristische Person dar, sondern ist eine Bezeichnung für die Gesamtheit der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Universität Oldenburg und der Rijksuniversiteit Groningen, die zum Zwecke der gemeinsamen Durchführung des Studiengangs getroffen wurden. Mit der Rijksuniversiteit Groningen steht der Universität Oldenburg ein renommierter Partner zur Seite, der in der Medizin unter den Topuniversitäten der Welt gelistet ist. Vom Wintersemester 2012/2013 bis Wintersemester 2015/2016 haben jeweils 40 Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Fachsemester das Studium im Modellstudiengang Humanmedizin an der Universität Oldenburg aufgenommen. Aktuell sind insgesamt 160 Studierende eingeschrieben . Das Land Niedersachsen hat von 2012 bis 2015 für das Gesamtprojekt EMS bislang insgesamt 48,8 Millionen Euro bereitgestellt. Im Haushalt 2016 sind fast 17 Millionen Euro als laufender Globalzuschuss vorgesehen. Für die nachfolgenden Themenkomplexe liegen Datenerhebungen zur Aufteilung der Mittel auf einzelne Studienstandorte der Hochschulen bzw. zur Aufteilung auf die Stadt bzw. den jeweiligen Landkreis nicht vor. Die Angaben werden bezogen auf die jeweilige Hochschule dargestellt. Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen: Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014 bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten , gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am 09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 6 Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *) HP 2013 (Euro) HP 2014 (Euro) HP 2015 (Euro) HP 2016 (Euro) Kapitel 06 13 Universität Oldenburg 113.420.000 122.959.000 127.305.000 129.363.000 Kapitel 06 31 Hochschule Wilhelmshaven /Oldenburg/ Elsfleth 38.368.000 38.893.000 45.265.000 48.848.000 *) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN Abschaffung Studienbeitragspflicht: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die Landesregierung die Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels möglichst alle Bildungspotentiale auszuschöpfen. Gewährung von Studienqualitätsmitteln: Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern . Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst . Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen. Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung stellt sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen SQM (Euro) Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro) Universität Oldenburg WiSe 2014/2015 4.481.715,27 SoSe 2015 4.203.123,35 WiSe 2015/2016 5.522.026,87 SoSe 2016 5.060.057,99 19.266.923,48 Hochschule Wilhelmshaven/ Oldenburg/ Elsfleth WiSe 2014/2015 2.542.592,08 SoSe 2015 2.368.912,94 WiSe 2015/2016 2.856.448,80 SoSe 2016 2.801.788,36 10.569.742,18 Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen. Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren 2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 7 Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss, als einen Hauptschulabschluss), insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung , da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgenden Hochschulen wie folgt dar: Hochschule Semester Höhe der zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro) Universität Oldenburg WiSe 2013/2014 72.000,00 WiSe 2014/2015 71.000,00 WiSe 2015/2016 75.000,00 218.000,00 Hochschule Wilhelmshaven/ Oldenburg/ Elsfleth WiSe 2013/2014 41.500,00 WiSe 2014/2015 40.000,00 WiSe 2015/2016 40.500,00 122.000,00 Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/2017 steht noch aus. Niedersächsisches Promotionsprogramm: Das Land Niedersachsen fördert mit dem „Niedersächsischen Promotionsprogramm“ Promotionsprogramme an den Hochschulen des Landes. Damit sollen hochqualifizierte und ausgewählte Nachwuchsforscherinnen und -forscher erreicht werden. Förderfähig sind Programme, die insbesondere an bereits etablierte oder entstehende Forschungsschwerpunkte anknüpfen. Die Programme sollen insbesondere eine hervorragende Betreuung garantieren, die internationale Kompatibilität und Vernetzung der Nachwuchsbildung stärken sowie den gewachsenen Ansprüchen auf Vermittlung inter- und transdisziplinärer Kompetenzen Rechnung tragen. Die Ausschreibung des Programms erfolgt in einem zweijährigen Turnus. Da der Schwerpunkt der letzten Ausschreibungen jeweils auf kooperativen Promotionsprogrammen liegt - insbesondere hinsichtlich einer gemeinsamen Antragstellung mit niedersächsischen Fachhochschulen - ist eine Zuordnung der Mittel auf Städte bzw. Landkreise nicht möglich. Die für das jeweilige Promotionsprogramm geflossenen Mittel werden der Sprecherhochschule bzw. der mittelverwaltenden Hochschule zugeordnet. Im Rahmen des Niedersächsischen Promotionsprogramms sind folgende Mittel an die Universität Oldenburg geflossen (Stand 05.07.2016): 2013 467.200 Euro 2014 799.293 Euro 2015 1.704.279 Euro 2016 1.693.340 Euro insgesamt 4.664.112 Euro Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland: Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit. 2013: Universität Oldenburg 10.000,00 Euro, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 11.544,80 Euro, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 8 2014: Universität Oldenburg 9.000,00 Euro, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 10.000,00 Euro, 2015: Universität Oldenburg 11.155,55 Euro, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 9.676,71 Euro, 2016: Universität Oldenburg 3.000,00 Euro, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 5.500,00 Euro. Internationalisierung der Hochschulen: Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen wurden folgende Beträge vergeben: 2013: Universität Oldenburg 6.080,00 Euro, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 3.840,00 Euro, 2014: Universität Oldenburg 5.440,00 Euro, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 4.160,00 Euro, 2015: Universität Oldenburg 5.440,00 Euro, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 5.440,00 Euro, 2016 Universität Oldenburg 1.920,00 Euro, Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 1.600,00 Euro. Wissenschaftspreis Niedersachsen: Mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen werden seit 2007 besondere Persönlichkeiten ausgezeichnet , die sich u. a. in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung in Niedersachsen verdient gemacht haben. Die Preisgelder werden ad personam und nicht an die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen ausgezahlt. An Preisträgerinnen und Preisträger der Universität Oldenburg wurden von 2013 bis 2016 Preisgelder in Höhe von insgesamt 20.000 Euro vergeben. Studentenwerke: Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt 14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten , Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupassen . Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den Hochschulen liegen MWK nicht vor. 5. In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Oldenburg seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? Aus Mitteln der Kulturabteilung des MWK ist folgende Förderung erfolgt: 2013: 177.952 Euro (davon 114.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte), 2014: 204.484 Euro, 2015: 357.251 Euro (davon 300.000 Euro Bundesmittel-BKM für Denkmalprojekte). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 9 Darüber hinaus werden für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland folgende Mittel vergeben : 2013 28.335,91 Euro, 2014 15.995,00 Euro. 6. Wie hat sich im Landkreis Oldenburg seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert ? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden? Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18 KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Landkreis Oldenburg somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert. Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl jährlich um drei Stunden. Im Landkreis Oldenburg wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 50 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 43 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten. Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich des Landkreises Oldenburg für insgesamt 51 Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 49 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt . Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann. Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich des Landkreises Oldenburg 67 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 70 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 71 Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 24 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden. 7. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Oldenburg seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein an- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 10 derer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt , allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 11 In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Oldenburg für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr). Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsangebote 17 19 18 8. Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen im Landkreis Oldenburg verändert, oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen? Im Landkreis Oldenburg wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 weder eine neue Gesamtschule errichtet , noch wurde eine Gesamtschule seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert. Der Schulbehörde liegen von Schulträgern im Landkreis Oldenburg keine Anträge zur Errichtung einer Gesamtschule und keine Anträge zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor. 9. CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden. Wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen im Landkreis Oldenburg seit 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind für den Landkreis Oldenburg die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt. Schuljahr Empfehlung in % Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang* HS RS GY HS RS OBS GY IGS FWS 2013/2014 19,7 42,0 38,2 3,6 13,5 35,4 38,7 8,8 2014/2015 21,0 46,7 32,3 3,3 15,8 36,8 35,2 8,9 2015/2016 20,8 42,7 36,5 3,2 11,8 38,4 38,4 8,2 * Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. 10. Wie hat sich die Sprachförderung im Landkreis Oldenburg seit dem Jahr 2013 entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Oldenburg für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 12 Schuljahr Summe ZB 071 - besondere Fördermaßnahmen Summe ZB 076 - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Anzahl der Sprachlernklassen (Ist-Klassen)* 2013/2014 498,5 265,0 30 3 2014/2015 546,0 251,0 43 3 2015/2016 477,0 277,0 64 4 * Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult. Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 10,0 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1.204.500 Euro an die Einrichtungen im Landkreis Oldenburg überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor. Darüber hinaus wurden den Einrichtungen im Landkreis Oldenburg in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 255.700 Euro bewilligt. 11. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen im Landkreis Oldenburg für Inklusionsfolgekosten in Schulen? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Oldenburg - inklusive der Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 311.467 534.768 12. Wie viele SPRINT-Projekte wurden im Landkreis Oldenburg auf den Weg gebracht? Im Landkreis Oldenburg werden drei Sprint-Projekte durchgeführt. 13. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Oldenburg seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Oldenburg hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Oldenburg seit Juni 2013 um 13,0 % (-417) auf 2.792 im Juni 2016 deutlich gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei nur 3,9 % (Juni 2013 = 4,7 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 deutlich um 6,9 % (+2.182) auf 33.715 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 13 14. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau im Landkreis Oldenburg getroffen? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehens bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese werden ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Für die Jahre 2013 bis 2016 setzen sich die Fördermittel aus verschiedenen Programmen zusammen : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) nach § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) und RL Breitbandausbau NDS. Daraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte: 2013 2014 2015 2016 beantragte/genehmigte Maßnahmen 147.436 Euro 63.226 Euro - - beantragte, noch nicht bewilligte Maßnahmen - - - - 15. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Oldenburg zur Verfügung gestellt worden? Für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Landkreis Oldenburg GRW-Fördermittel in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden: 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 55.534 Euro 772.145 Euro 389.791 Euro 756.404 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 14 16. In welcher Höhe wurden im Landkreis Oldenburg seit dem Jahr 2013 KMU gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Oldenburg Fördermittel mit dem Ziel der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung 323.191 Euro 774.786 Euro 1.025.961 Euro 433.094 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 17. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Oldenburg gefördert? In den Jahren 2013 bis zum 30.06.2016 wurden im Landkreis Oldenburg keine Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung ausgezahlt. 18. In welcher Höhe wurden Innovationen im Landkreis Oldenburg seit dem Jahr 2013 gefördert ? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Oldenburg Fördermittel zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Förderung von Innovationen 89.011 Euro 261.746 Euro 414.067 Euro 84.550 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 19. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Oldenburg getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Oldenburg 3.567.087 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. 20. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Oldenburg seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 22. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel an den Landkreis Oldenburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 24. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel an den Landkreis Oldenburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. 25. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel an den Landkreis Oldenburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Die Fragen 20, 22, 24 und 25 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den Antworten auf die Fragen 20, 24 und 25 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 22 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 15 Jahr Gemeinde/Stadt ILEK- Gesamtbetrag Dorferneuerung- Gesamtbetrag ZILE- Gesamtbetrag ELER-Betrag 2013 Beckeln 0,00 0,00 0,00 14.339,00 2013 Colnrade 0,00 0,00 0,00 5.206,89 2013 Dötlingen 0,00 141.220,00 144.930,00 51.622,38 2013 Dünsen 0,00 0,00 0,00 2.329,95 2013 Groß Ippener 0,00 0,00 0,00 3.781,70 2013 Großenkneten 0,00 12.540,00 235.270,00 340.093,16 2013 Harpstedt, Flecken 0,00 0,00 0,00 469.226,77 2013 Hatten 0,00 147.580,00 223.660,00 443.257,30 2013 Hude (Oldb) 0,00 93.400,00 102.590,00 233.224,14 2013 Kirchseelte 0,00 0,00 0,00 16.297,11 2013 Prinzhöfte 0,00 0,00 0,00 59.264,65 2013 Wardenburg 0,00 0,00 285.810,00 220.631,80 2013 Wildeshausen, Stadt 0,00 178.350,00 221.540,00 215.099,74 2013 0,00 573.090,00 1.213.800,00 2.074.374,59 2014 Beckeln 0,00 0,00 0,00 14.618,08 2014 Colnrade 0,00 0,00 0,00 4.584,49 2014 Dötlingen 0,00 138.540,00 138.540,00 95.574,87 2014 Dünsen 0,00 0,00 0,00 4.351,39 2014 Großenkneten 0,00 125.530,00 125.530,00 544.519,12 2014 Harpstedt, Flecken 0,00 0,00 56.200,00 362.451,34 2014 Hatten 0,00 251.565,00 304.265,00 399.368,08 2014 Hude (Oldb) 0,00 290.250,00 290.250,00 173.394,40 2014 Kirchseelte 0,00 0,00 0,00 14.436,09 2014 Prinzhöfte 0,00 0,00 56.200,00 120.910,52 2014 Wardenburg 0,00 0,00 38.100,00 63.106,77 2014 Wildeshausen, Stadt 0,00 26.750,00 44.600,00 91.681,17 2014 0,00 832.635,00 1.053.685,00 1.888.996,32 2015 Beckeln 0,00 0,00 0,00 9.958,30 2015 Colnrade 0,00 0,00 0,00 54.953,29 2015 Dötlingen 0,00 96.680,00 96.680,00 93.936,32 2015 Dünsen 0,00 0,00 0,00 850,50 2015 Großenkneten 0,00 39.000,00 39.000,00 396.661,88 2015 Harpstedt, Flecken 0,00 0,00 0,00 33.880,80 2015 Hatten 0,00 875.550,00 875.550,00 265.223,33 2015 Hude (Oldb) 0,00 174.980,00 174.980,00 196.342,61 2015 Kirchseelte 0,00 0,00 0,00 9.914,71 2015 Prinzhöfte 0,00 0,00 0,00 57.924,51 2015 Wardenburg 0,00 0,00 143.430,00 132.486,51 2015 Wildeshausen, Stadt 0,00 122.120,00 177.120,00 78.066,77 2015 0,00 1.308.330,00 1.506.760,00 1.330.199,53 2016 Beckeln 0,00 0,00 0,00 27.599,16 2016 Colnrade 0,00 0,00 0,00 17.919,38 2016 Dötlingen 0,00 0,00 0,00 37.458,97 2016 Groß Ippener 0,00 0,00 0,00 7.063,36 2016 Großenkneten 0,00 0,00 0,00 168.994,78 2016 Harpstedt, Flecken 0,00 0,00 0,00 95.196,14 2016 Hatten 0,00 0,00 0,00 222.847,60 2016 Hude (Oldb) 0,00 0,00 0,00 200.076,19 2016 Kirchseelte 0,00 0,00 0,00 25.578,69 2016 Prinzhöfte 0,00 0,00 0,00 142.408,61 2016 Wardenburg 0,00 0,00 0,00 118.266,49 2016 Wildeshausen, Stadt 0,00 0,00 0,00 38.884,81 2016 0,00 0,00 0,00 1.102.294,18 Summe aller Jahre 0,00 2.714.055,00 3.774.245,00 6.395.864,62 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6273 16 21. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel an den Landkreis Oldenburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis EFRE EFRE EFRE EFRE Dötlingen 13.633,88 40.092,87 1.673,25 55.400,00 Ganderkesee 59.402,26 112.282,01 710.680,18 882.364,45 Großenkneten 64.970,10 131.083,68 196.053,78 Hatten 6.000,00 7.954,35 4.673,53 18.627,88 Hude (Oldenburg) 61.497,91 21.725,76 538.174,16 621.397,83 Wardenburg 7.892,58 24.000,00 12.500,00 44.392,58 Wildeshausen, Stadt 682.638,64 1.337.140,85 627.169,33 26.513,62 2.673.462,44 LK Oldenburg insg. 831.065,27 1.608.165,94 2.025.954,13 26.513,62 4.491.698,96 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 23. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel an den Landkreis Oldenburg geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln. Gemeinde 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis ESF ESF ESF ESF Ganderkesee 203.249,55 203.249,55 Großenkneten 94.866,79 113.117,48 40.391,98 248.376,25 Hatten 26.146,91 65.092,55 91.239,46 Hude (Oldenburg) 2.500,00 2.500,00 Wildeshausen, Stadt 71.679,52 57.910,61 37.570,14 167.160,27 LK Oldenburg insg. 324.263,25 187.297,00 98.302,59 102.662,69 712.525,53 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 26. Wie viele Schulen im Landkreis Oldenburg nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Schuljahr 2014/2015 nahmen elf und im Schuljahr 2015/2016 zwölf Schulen am Schulobstprogramm teil. (Ausgegeben am 15.08.2016) Drucksache 17/6273 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6028 Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen im Landkreis Oldenburg vorgenommen? Anfrage des Abgeordneten Axel Brammer (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei