Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6278 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6067 - Lärmschutz: Verlegung der B 3 bei Hemmingen Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 04.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 12.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 08.08.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Anwohnerinnen und Anwohner der im Bau befindlichen B 3 bei Hemmingen haben einen Rechtsanwalt beauftragt, ihre Interessen u. a. bezüglich aktiver Lärmschutzmaßnahmen zu vertreten. Der beauftragte Rechtsanwalt hat am 02.03.2016 ein entsprechendes Schreiben an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) aufgesetzt und verschickt. Bislang hat der Anwalt keine Eingangsbestätigung für sein Schreiben erhalten. 1. Welche Kenntnis besitzt die Landesregierung, dass ein Schreiben zum Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 3 - Ortsumgehung Hemmingen (bezogen auf die neue Weetzener Landstraße innerhalb des Deveser Kreuzes) sowie der Antrag auf Festsetzung zusätzlicher aktiver Lärmschutzmaßnahmen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwGO bei der NLStBV vorliegen? Ein Antrag gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 VwGO (richtigerweise: VwVfG) sowie ein Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) auf Übersendung des vollständigen Lärmschutzgutachtens aus der damaligen Planfeststellung mit Datum vom 02.03.2016 liegen der NLStBV vor. Nach telefonischer Rücksprache mit dem beauftragten Rechtsanwalt wurden das Lärmschutzgutachten sowie das entsprechende Datenmaterial per E-Mail am 31.05.2016 übersandt . 2. Welche Abteilung beim Landesamt für Straßenbau ist federführend mit der Bearbeitung betraut? Mit der Bearbeitung ist das Dezernat 33 - Planfeststellung der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) in Zusammenarbeit mit dem regionalen Geschäftsbereich Hannover der NLStBV (Vorhabenträger) betraut. 3. Welche lärmschutztechnischen Änderungen ergeben sich aufgrund der lärmtechnischen Berechnung (siehe Schreiben des Rechtsanwalts vom 02.03.2016)? Der Vorhabenträger sichtet und prüft zurzeit das von der Mandantschaft des Rechtsanwalts in Auftrag gegebene Schallgutachten und vergleicht dieses mit der schalltechnischen Untersuchung aus der Planfeststellung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6278 2 Ob sich nach abschließender Prüfung und rechtlicher Bewertung zusätzliche Lärmschutzansprüche ergeben und diese zu Lärmschutzmaßnahmen führen, kann gegenwärtig noch nicht beurteilt werden . 4. Ist sichergestellt, dass die Änderungen in der Planung und beim Bau berücksichtigt werden, damit mögliche anschließende Änderungen und zusätzliche Kosten und Belastungen für alle Beteiligten vermieden werden? Zu möglichen Änderungen können erst nach Abschluss der Prüfungen Aussagen gemacht werden. Siehe auch Antwort zu Frage 3. 5. Falls das Kreuzungsbauwerk bereits gebaut ist: Wie wird die Nachrüstung der Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 6. Kann die Straßenbaubehörde sicherstellen, dass auch die Lärmschutzansprüche von betroffenen Anliegern im Bereich Deveser Kreuz und Kreuzungsbereich Göttinger Chaussee berücksichtigt werden? Die NLStBV kann sicherstellen, dass alle rechtlich begründeten Lärmschutzansprüche gegenüber betroffenen Anliegern berücksichtigt werden. 7. Wo zeichnen sich aufgrund der zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen Bauverzögerungen ab, und welche Auswirkungen hat dies auf die Bauzeit und die Baukosten? Ob sich Auswirkungen auf Bauzeit und Baukosten der Maßnahme ergeben, kann erst ermittelt werden, wenn die Prüfungen abgeschlossen sind. (Ausgegeben am 16.08.2016) Drucksache 17/6278 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6067 Lärmschutz: Verlegung der B 3 bei Hemmingen Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr