Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6334 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6102 - Speicherung von Kontakt- und Begleitpersonen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 12.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.08.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat im Landtag bekräftigt, derzeit seien keine Kontakt- und Begleitpersonen in den drei SKB-Dateien in Niedersachsen gespeichert (Drucksachen 17/4279 und 17/5280). In der letztgenannten Drucksache hieß es allerdings wörtlich: „Im Rahmen der Verfahrensbeschreibung der PD Hannover wäre eine Speicherung von Daten zu Kontakt- und Begleitpersonen allerdings möglich.“ In anderen Bundesländern haben Datenschutzbeauftragte bereits die Speicherung von Kontakt- und Begleitpersonen moniert, auch bereits die Option der Speicherung. Vorbemerkung der Landesregierung Kontakt- und Begleitpersonen wurden und werden nicht in den drei örtlichen SKB-Arbeitsdateien geführt. Der zitierten Formulierung in der Beantwortung der Frage 15 in der Drucksache 17/5280 lag aufgrund eines Büroversehens nicht die Verfahrensbeschreibung für die SKB-Arbeitsdatei in Hannover vom 01.03.2005 zugrunde. Wie an den Standorten Braunschweig und Wolfsburg ist eine Speicherung von Kontakt- und Begleitpersonen in der SKB-Arbeitsdatei nach der Errichtungsanordnung oder Verfahrensbeschreibung auch in Hannover nicht möglich. 1. Wurden am Standort Hannover jemals Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert und, wenn ja, wie viele? Siehe Vorbemerkungen. 2. Wann hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz seinerzeit die Verfahrensbeschreibung der Datei erhalten, und hat er die Möglichkeit der Speicherung von Kontaktund Begleitpersonen seinerzeit moniert? Siehe Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6334 2 3. An anderen Standorten gelten für Kontakt- und Begleitpersonen kürzere Speicherfristen als etwa bei verurteilten Straftätern, die in den Dateien gespeichert sind. In Trier sind beispielsweise sechs bzw. zwölf Monate die Speicherhöchstdauer für Kontakt- und Begleitpersonen. Sind für diese Personen in der Verfahrensbeschreibung der PD Hannover ebenfalls andere Speicherfristen vorgesehen? Siehe Vorbemerkungen. (Ausgegeben am 23.08.2016) Drucksache 17/6334 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6102 - Speicherung von Kontakt- und Begleitpersonen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport