Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6363 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6114 - izn-Stabil-Prognose für den 9. August 2016 Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 22.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 24.08.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Nach Angaben der Landesregierung dient das izn-Stabil-Prognoseverfahren „u. a. zur behördeninternen Planung des Einstellungsverfahrens in den Schuldienst“. Den Aussagen von Schulleitern zufolge lässt das Prognosemodul in der Woche nach Schuljahresbeginn schon einen ersten fundierten Blick auf die Ist-Situation der Unterrichtsversorgung in den niedersächsischen Schulen zu. Auch werden die Daten des izn-Stabil-Prognoseverfahrens für die Nachsteuerung aus der Stellenreserve genutzt. Vorbemerkung der Landesregierung Die aus dem Prognosemodul izn-Stabil-Prognose gewonnenen Erkenntnisse dienen einer behördeninternen Steuerung für eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten. Im Laufe des Einstellungsverfahrens verbessert sich die Qualität der Datenlage im Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose fortlaufend, da der Kenntnisstand über die Bedarfe einzelner Schulen nach und nach gesicherter wird. Als Beispiel mit einer Auswirkung auf die Soll-Stundenzahl einer Schule sei eine Mehrklassenbildung aufgrund einer höheren tatsächlichen Anzahl von Schülerinnen und Schülern eines Schuljahrganges gegenüber der zuvor angenommenen Anzahl genannt. Neue Erkenntnisse über Veränderungen der Lehrkräfteversorgung im Planungsinstrument izn- Stabil-Prognose können in der Folge auch Auswirkungen auf das Einstellungsverfahren haben (z. B. Umwidmungen). Es wird darauf hingewiesen, dass zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen jedoch nicht das Prognosemodul izn-Stabil-Prognose das maßgebliche Fachverfahren ist, sondern vielmehr die Fachverfahren EiS (Einstellungen in den Schuldienst) bzw. PMV (Personalmanagementverfahren) die erfragten Erkenntnisse zu bringen vermögen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) erhält vom Kultusministerium zur Einstellung von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst ein Kontingent an Einstellungsmöglichkeiten, welches bedarfsgerecht auf die Schulen verteilt wird. Beim Einstellungsverfahren handelt es sich um einen dynamischen Prozess, im Rahmen dessen auch stets auf kurzfristig veränderte Bedarfslagen (beispielsweise längere Krankheiten) im Wege der Nachsteuerung zu reagieren ist. Nach erfolgter Auswahl und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis kann jede Lehrkraft mit voller Stundenzahl eingestellt werden und entsprechend auf Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6363 2 einer vollen Stelle geführt werden. Beantragte Teilzeiten können zu weiteren Stellenausschreibungen oberhalb der Anzahl der vom Kultusministerium zugewiesenen Einstellungsmöglichkeiten führen . Soweit in den Antworten nicht anders vermerkt, handelt es sich um Aussagen zu öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung). 1. Wie viele Stellen wurden für den Beginn des Schuljahres 2016/2017 ausgeschrieben (bitte in Vollzeitlehrereinheiten, gegliedert nach Schulformen auflisten)? Mit Stand 09.08.2016 wurden seit Beginn des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 01.08.2016 insgesamt 2 744 Einstellungsmöglichkeiten veröffentlicht. Die insgesamt veröffentlichten Einstellungsmöglichkeiten (Stand: 09.08.2016) zum Einstellungstermin 01.08.2016 sind der folgenden Tabelle, nach Schulformen gegliedert, zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um einen Zwischenstand, der sich bis zum Abschluss des Einstellungsverfahrens noch ändern kann. Dieses wird voraussichtlich Ende August/Anfang September 2016 abgeschlossen . Schulform Anzahl der ausgeschriebenen Einstel-lungsmöglichkeiten Grundschule 840 Hauptschule 88 Realschule 136 Gymnasium 420 Integrierte Gesamtschule 504 Kooperative Gesamtschule 130 Oberschule 422 Förderschule 204 Insgesamt 2 744 2. Wie viele der unter 1. genannten Stellen waren am 9. August besetzt (bitte in Vollzeitlehrereinheiten , gegliedert nach Schulformen auflisten)? In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der Einstellungen zum Einstellungstermin 01.08.2016 (Stand: 09.08.2016), gegliedert nach Schulformen, angegeben: Schulform Anzahl der eingestellten Personen Grundschule 501 Hauptschule 50 Realschule 105 Gymnasium 392 Integrierte Gesamtschule 456 Kooperative Gesamtschule 119 Oberschule 293 Förderschule 152 Insgesamt 2 068 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6363 3 Bei der Stellenzusage ist es möglich, eine Absichtserklärung im Hinblick auf eine Teilzeitbeschäftigung abzugeben. Dies ist jedoch nicht zwingend bereits zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen, da Lehrkräfte den Antrag auch noch zu einem späteren Zeitpunkt einreichen können. Die Anzahl der tatsächlichen Vollzeitlehrereinheiten, die der o. g. Anzahl an eingestellten Personen entspricht, kann daher noch nicht abschließend angegeben werden. Hilfsweise wird in der nachfolgenden Tabelle auf Basis der mit Stand 09.08.2016 in EiS bereits vorliegenden Informationen zum Einstellungstermin 01.08.2016 die Anzahl der aus den bereits erfolgten Einstellungen zu erwartenden Vollzeitlehrereinheiten, gegliedert nach Schulformen, angegeben: Schulform Summe der Vollzeitlehrereinheiten Grundschule 482,9 Hauptschule 48,0 Realschule 103,0 Gymnasium 386,0 Integrierte Gesamtschule 442,5 Kooperative Gesamtschule 116,7 Oberschule 287,1 Förderschule 143,7 Insgesamt* 2 009,9 *Die Gesamtsumme kann aufgrund des Rundens von Nachkommastellen geringfügig abweichen. 3. Wie viele der unter 1. genannten Stellen waren am 9. August noch in der Ausschreibung (bitte in Vollzeitlehrereinheiten, gegliedert nach Schulformen auflisten)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Einstellungsmöglichkeiten wurden sukzessive veröffentlicht . Sie sind teilweise besetzt, teilweise zwischenzeitig umgewidmet, verlagert worden oder wurden kürzlich zugewiesen. In der nachfolgenden Tabelle werden die am 09.08.2016 in EiS-Online veröffentlichten und noch nicht besetzten Einstellungsmöglichkeiten zum Einstellungstermin 01.08.2016, gegliedert nach Schulformen, genannt. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine ausgeschriebene Einstellungsmöglichkeit bei Ausschreibung grundsätzlich eine Vollzeitlehrereinheit vorzuhalten ist: Schulform Anzahl der ausgeschriebenen und noch nicht besetzten Einstellungsmöglichkeiten Grundschule 339 Hauptschule 38 Realschule 31 Gymnasium 28 Integrierte Gesamtschule 48 Kooperative Gesamtschule 11 Oberschule 129 Förderschule 52 Insgesamt 676 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6363 4 4. In wie vielen Fällen treten die Stelleninhaber die Stellen erst im Laufe des ersten Halbjahres des Schuljahres 2016/2017 an? Die Einstellungen zum Einstellungstermin 01.08.2016 erfolgen in der Regel am 01.08.2016. Eine spätere Einstellung innerhalb des aktuellen Einstellungsverfahrens muss spätestens zum 01.11.2016 erfolgen. Am 09.08.2016 waren 51 Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung vorgesehen, die ihre Staatsprüfung erst im Zeitraum vom 01.08.2016 bis zum 31.10.2016 ablegen und damit zwangsläufig erst nach Beginn des Schulhalbjahres eingestellt werden können. Die Anzahl weiterer Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Einstellungstermin 01.08.2016 eingestellt werden, ist aktuell nicht bezifferbar. Da jedoch alle Bewerberinnen und Bewerber, nachdem sie für eine Einstellung ausgewählt wurden, noch Unterlagen wie z. B. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis übersenden müssen und vor einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ein amtsärztliches Gutachten zu erstellen ist, kann sich der jeweilige Dienstantritt auch bei den Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits einige Wochen vor dem Einstellungstermin ein Einstellungsangebot erhalten haben, im Einzelfall verzögern. Die Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Einstellungstermin 01.08.2016 ein Einstellungsangebot erhalten, treten ihren Dienst ebenfalls erst im Laufe des Schulhalbjahres an. 5. Für wie viele der unter 1. genannten Stellen gab es keine Bewerber (bitte in Vollzeitlehrereinheiten , gegliedert nach Schulformen auflisten)? Mit Stand 09.08.2016 gab es für neun der unter 1. genannten ausgeschriebenen Einstellungsmöglichkeiten keine Bewerberinnen und Bewerber auf den jeweiligen Stellen-Bewerber-Listen. In solchen Fällen erfolgt durch die NLSchB zeitnah eine Umwidmung dieser Stellenausschreibungen z. B. durch eine Veränderung der Fächerkombination. 6. Wie viele Lehrkräfte sind zum Ende des Schuljahres 2015/2016 laut Personalmanagementverfahren (PMV) tatsächlich ausgeschieden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten, gegliedert nach Schulformen auflisten)? In der Tabelle wird die Anzahl der im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 ausgeschiedenen Lehrkräfte in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE), gegliedert nach Kapiteln, dargestellt. Dabei werden lediglich die Werte der im 2. Schulhalbjahr ausgeschiedenen Lehrkräfte aufgeführt, da nur diese eine Auswirkung auf das Einstellungsverfahren in den Niedersächsischen Schuldienst zum 01.08. haben. Die im 1. Schulhalbjahr ausgeschiedenen Lehrkräfte haben sich auf den Einstellungstermin zum 01.02. ausgewirkt. Kapitel* VZLE 0710 671,9 0711 153,4 0712 127,2 0713 135,3 0714 475,8 0717 333,2 0718 241,5 Hinweis: Das Schuljahr 2015/2016 ist zwar abgeschlossen, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass noch nachträgliche PMV-Eingaben erfolgen. *Zuordnung von Kapiteln zu Schulformen: Kapitel 0710: Grundschulen sowie mit Grundschulen zusammengefasste Schulformen z. B. Grund- und Hauptschule (GHS), Grund-, Haupt- und Realschule (GHRS) sowie Grund- und Oberschule (GOBS) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6363 5 Kapitel 0711: Förderschulen Kapitel 0712: Hauptschulen sowie mit der Hauptschule zusammengefasste Schulformen z. B. Haupt- und Realschule (HRS) Kapitel 0713: Realschulen Kapitel 0714: Gymnasien Kapitel 0717: Oberschulen Kapitel 0718: Gesamtschulen Für die Beantwortung der Frage sind die Daten aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren “ (PMV) verwendet worden. Die Daten werden u. a. nach den Vorgaben des Haushalts aufgenommen. Dabei werden z. B. beim Kapitel 0710 sowohl diejenigen Lehrkräfte erfasst, deren Stammschule eine Grundschule ist, als auch diejenigen, deren Stammschule eine mit einer anderen Schulform organisatorisch zusammengefassten Grundschule ist. Abordnungen werden bei dem Kapitel erfasst, dem die Stammschule der Lehrkraft zugeordnet ist. Des Weiteren sind auch Lehrkräfte , die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, in PMV enthalten. Diese Lehrkräfte werden ebenfalls an öffentlichen allgemein bildenden Stammschulen geführt. Die PMV-Auswertung erfolgte am 09.08.2016. Ausgewertet wurden die ausgeschiedenen Lehrkräfte einschließlich Schulleitungen der personalkostenbudgetierten Titel 422 11 und 428 11 des gesamten zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 (Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.07.2016) der öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Damit sind auch die Lehrkräfte erfasst, die während des Schulhalbjahres z. B. aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen ausgeschieden sind. In dem Auswertungsergebnis sind u. a. nicht enthalten: - befristete Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als ein Jahr bestanden haben (z. B. Vertretungslehrkräfte und vorübergehend eingestellte Lehrkräfte für Sprachförderung), - katechetische Lehrkräfte, - nebenamtlich und nebenberuflich tätige Lehrkräfte sowie - ohne Bezüge beurlaubte Lehrkräfte. 7. Wann werden die Stellen aus der Stellenreserve ausgeschrieben und besetzt? Nach der ersten Zuweisung von 1 800 Einstellungsmöglichkeiten mit Erlass vom 16.03.2016 („Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Beginn des 1. Schulhalbjahres 2016/2017 - Einstellungstermin 01.08.2016“; RdErl. d. MK v. 16.03.2016) wurden der NLSchB mit Erlass vom 03.05.2016 insgesamt 800 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten („Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 01.08.2016; Hier: Zuweisung nachträglicher Einstellungsmöglichkeiten “; Erl. d. MK v. 03.05.2016), mit Erlass vom 08.06.2016 insgesamt 125 nachträgliche Einstellungsmöglichkeiten aus der Stellenreserve („Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 01.08.2016; Hier: Zuweisung nachträglicher Einstellungsmöglichkeiten“; Erl. d. MK v. 08.06.2016) und mit Erlass vom 04.08.2016 insgesamt 80 nachträgliche Einstellungsmöglichkeiten aus der Stellenreserve („Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 01.08.2016; Hier: Zuweisung nachträglicher Einstellungsmöglichkeiten - Auflösung der Stellenreserve im MK“; Erl. d. MK v. 04.08.2016) zugewiesen. Es sind mit Stand 09.08.2016 bereits 2 068 Einstellungen vorgenommen worden. Das Einstellungsverfahren läuft noch und wird voraussichtlich Ende August/Anfang September 2016 abgeschlossen sein. Zudem haben die Schulen durch Erl. d. MK v. 20.06.2016 die Möglichkeit erhalten, Stellen für den Ganztagsbetrieb zu budgetieren und so gleichzeitig Mittel für den Ganztagsbetrieb zu erhalten und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6363 6 Lehrkräftestunden für den Pflichtunterricht zu sichern. Es ist davon auszugehen, dass die Schulen von dieser Möglichkeit noch vielfältig Gebrauch machen werden. 8. Welche Schulen können am 9. August 2016 mit einer Zuweisung einer Stelle aus der Stellenreserve rechnen? Mit o. g. Erlass vom 04.08.2016 sind alle Einstellungsmöglichkeiten im MK zugewiesen, die Stellenreserve ist damit aufgelöst. Die NLSchB hat die nachträglich zugewiesenen Einstellungsmöglichkeiten vom 04.08.2016 mit Stand 09.08.2016 bereits teilweise auf die Schulen verteilt und befindet sich bezüglich der bedarfsgerechten Verteilung der letzten Einstellungsmöglichkeiten in einem engen Abstimmungsprozess mit den Schulen. Es ist davon auszugehen, dass auch diese letzten Einstellungsmöglichkeiten den Schulen zeitnah zugewiesen werden. Auf die in der Antwort zu Frage 7 genannte Möglichkeit, Stellen für den Ganztagsbetrieb zu budgetieren , wird verwiesen. (Ausgegeben am 01.09.2016) Drucksache 17/6363 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6114 - izn-Stabil-Prognose für den 9. August 2016 Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums