Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6367 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6160 - Breitbandausbau in ländlichen Gewerbegebieten: Wann und wie erfolgt die Umsetzung in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 29.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 26.08.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die Bundesregierung will „alle Gewerbegebiete mit superschneller Glasfaser“ anschließen, „die über den Markt keinen Zugang bekommen.“ Dieses teilt Bundesminister Alexander Dobrindt per Pressemitteilung des BMVI vom 15.06.2016 der Öffentlichkeit mit. Über den finanziellen Umfang des Förderprogramms heißt es in der besagten Pressemitteilung: „Das BMVI startet dafür ein ‚Sonderförderprogramm Mittelstand‘ - mit Mitteln in Höhe von 350 Millionen Euro.“ Mit diesem Förderprogramm sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum unterstützt werden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Sonderförderprogramm Mittelstand der Bundesregierung ist noch nicht veröffentlicht. Die vorliegenden Informationen zum Sonderförderprogramm wurden im Rahmen des Förderbeirates zum bereits bestehenden Bundesförderprogramm vorgestellt. 1. In welchem Zusammenhang steht das „Sonderförderprogramm“ der Bundesregierung mit den bereits bestehenden Förderrichtlinien von Bund und Land? Das Sonderförderprogramm Mittelstand wird in die bereits bestehende Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ integriert. Für das Sonderprogramm werden Haushaltsmittel des Bundes separat für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. 2. Wie können die verschiedenen unter Punkt 1 beschriebenen Förderprogramme kombiniert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6367 2 3. Welchen Anteil erhält Niedersachsen von den 350 Millionen Euro? Eine Aufteilung der Fördermittel im Rahmen des Sonderförderprogramms Mittelstand anhand eines Länderschlüssels ist vom Bund nicht vorgesehen. 4. Welche Förderquoten, maximalen Förderhöhen und Bagatellgrenzen gelten bei dem Förderprogramm bzw. bei einer Kombination, wie unter Punkt 2 beschrieben? Die Ergänzung zur Förderrichtlinie des Bundes ist noch nicht veröffentlicht. Nach vorliegenden Informationen gibt es keine besonderen Fördersätze für den Sonderaufruf. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 % (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Basisfördersatz kann bis auf 70 % erhöht werden, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Des Weiteren soll die Förderhöchstsumme auf 500 000 Euro begrenzt und die Bagatellgrenze auf 10 000 Euro festgelegt werden. 5. Für welche Unternehmensgrößen und in welchen Landesteilen kann das „Sonderförderprogramm “ in Anspruch genommen werden? Das Sonderförderprogramm Mittelstand umfasst Gewerbegebiete im Sinne des Baurechts, die keiner künftigen Ausbaupflicht nach dem Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) unterliegen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Kommune, der Landkreis , der kommunale Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder. Einzelne Unternehmen haben kein Antragsrecht. 6. Ab wann können Unternehmen Anträge bei der NBank stellen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. (Ausgegeben am 01.09.2016) Drucksache 17/6367 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6160 - Breitbandausbau in ländlichen Gewerbegebieten: Wann und wie erfolgt die Umsetzung in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr