Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6368 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6162 - Verkehrsberuhigung am Ortseingang notwendig - Ein Kreisel für Sickte? Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 01.08.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 26.08.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Das Wolfenbütteler Schaufenster berichtet in seiner Ausgabe vom 12. Juni 2016 über die Bemühungen der Sickter CDU und von interessierten Bürgern um den Bau eines Kreisels an der Kreuzung Landesstraße 625/Wilhelmshöhe (Panzerstraße) An der Wabe. Wie die Zeitung schreibt, sei dort „zur besseren flüssigen Verkehrsführung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein Kreisel dringend erforderlich“, CDU-Vertreter bezeichnen laut Bericht in diesem Zusammenhang den geplanten Rückbau der Einmündung zur sogenannten Panzerstraße als „kontraproduktiv“. Seitens einiger Ratsmitglieder werde auch angeführt, dass der Bereich Wilhelmshöhe (Panzerstraße) gegebenenfalls noch als Bau- oder Gewerbegebiet genutzt werden könnte, was dann den Druck auf die Kreuzung verstärken würde. Wie die Zeitung schreibt, sei die Verwaltung der Samtgemeinde Sickte inzwischen bereits an die zuständige Straßenbaubehörde in Wolfenbüttel mit diesem Anliegen herangetreten . Einzelheiten über eine Stellungnahme seien öffentlich nicht bekannt, allerdings sei die Behörde wohl nicht vom Bau eines Kreisels und einer verkehrsberuhigenden Wirkung überzeugt. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die in Rede stehende Kreuzung der Landesstraße 625 (L 625) an der Straße „Wilhelmshöhe“ (Panzerstraße) und der Kreisstraße K154 „An der Wabe“ liegt im Landkreis Wolfenbüttel an der freien Strecke der L 625 westlich des Ortseingangs von Sickte. Derzeit ist hier eine höhengleiche Kreuzung mit Linksabbiegespuren vorhanden. Die Samtgemeinde Sickte hat den Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Januar 2016 angesprochen und die Einrichtung eines Kreisverkehrs anstelle der jetzt vorhandenen Kreuzung gefordert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6368 2 1. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit verkehrsberuhigender Maßnahmen am betreffenden Standort? Wenn ja, welche? Die vorhandene Kreuzung entspricht den allgemeinen Entwurfsregeln und ist nicht unfallauffällig. Durch die Verkehrsbelastung auf der L 625 gibt es gelegentlich Wartezeiten beim Einfädeln aus dem untergeordneten Straßennetz. Da die Kreuzung auf der „freien Strecke“ liegt, würde ein Kreisverkehrsplatz allerdings die Funktion der Landesstraße als Verbindung für den überörtlichen Verkehr gemäß dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) einschränken. Von daher sieht die NLStBV derzeit keine Veranlassung, aus Sicht des Baulastträgers Land tätig zu werden. Sofern eine veränderte Verkehrs- und/oder Unfallsituation eine Änderung der Kreuzung erfordert, richtet sich die Kostentragung nach dem NStrG. Sollte der Landkreis oder die Gemeinde auf eigene Kosten tätig werden wollen, wäre hierzu eine Abstimmung mit dem Geschäftsbereich erforderlich. 2. Wann und mit welchem Ergebnis haben in den vergangenen drei Jahren Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen im betreffenden Bereich stattgefunden? In den vergangenen drei Jahren ist keine Anforderung an eine Verkehrszählung /Geschwindigkeitsüberwachung gestellt worden. 3. Ist die Landesregierung bereit, sich im Rahmen eines Ortstermins den Anregungen und Vorschlägen der Verwaltung der Samt-/Gemeinde Sickte, der Fraktionen und der Bürgerschaft zu stellen? Das Netz der Landesstraßen ist mit 8 000 km Länge das viertgrößte in der Bundesrepublik Deutschland. Mit 4 500 km Radwegen stehen wir im bundesweiten Vergleich an zweiter Stelle. Diese Straßeninfrastruktur wird in Niedersachsen durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) betreut. Der zuständige Geschäftsbereich Wolfenbüttel vertritt dabei die Belange des Landes vor Ort und steht auch weiterhin für Gespräche bereit. Selbstverständlich nutzt auch der Wirtschaftsminister immer wieder die Gelegenheit, um vor Ort mit Betroffenen über ihre Anliegen zu sprechen. (Ausgegeben am 01.09.2016) Drucksache 17/6368 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6162 - Verkehrsberuhigung am Ortseingang notwendig - Ein Kreisel für Sickte? Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr