Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6373 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6136 - Sonderpädagogen für niedersächsische Schulen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 22.07.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 28.07.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Vorbemerkung der Abgeordneten Aufgrund der Inklusion sind Sonderpädagogen und entsprechend fort- und weitergebildete Lehrkräfte derzeit stark gefragt. Sie sind so stark gefragt, dass das Kultusministerium die weitere Abordnung von zwei Lehrkräften an das Institut für Sonderpädagogik Hannover abgelehnt hat. Da die beiden Lehrkräfte Aufgaben in der Ausbildung künftiger Sonderpädagogen erfüllt haben, stellt sich die Frage, ob durch die Ablehnung der weiteren Abordnung die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Sonderpädagogik verringert werden. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kultusministerium verwendet verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemein bildenden Schulen gesteuert werden, sodass für diese eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Die Einstellung von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden bedarfsgerecht durchgeführt. Eines der Fachverfahren ist das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Nach Eingabe aller voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen durch die Schulen und die Schulbehörden kann mit diesem Planungsinstrument der jeweilige Bezugswert für die Personalplanung 1 (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulen und einzelne Schulgliederungen als auch für die jeweiligen Schulformen landesweit zusammengetragen sowie in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt werden. Dieses Verfahren dient dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auf die Schulen vorzunehmen. Zudem dient es dazu, weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Abordnungen) zu planen. Grundsätzlich kann vor Abschluss des Prognosetermins ein Zwischenstand des BPP zu einem bestimmten Datum gegeben werden. Dieser Wert kann sich jedoch noch mehrfach ändern - sowohl in der landesweiten Summe als auch auf jede einzelne Schule bezogen. Dies ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Ein Grund für mögliche Änderungen des BPP ist, dass das Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 01.08.2016 voraussichtlich erst Ende August/Anfang September 2016 beendet werden wird. Im Planungsinstrument sollen während des laufenden Einstellungsverfahrens als Berechnungsgrundlage für die Lehrkräfteversorgung der Schulen sogenannte „Dummysätze“ eingetragen werden , sobald eine Schule eine Einstellungsmöglichkeit erhält. Entsprechend kann sich der BPP einer Schule während des laufenden Einstellungsverfahrens beispielsweise durch die folgenden, nicht abschließend aufgezählten Konstellationen verändern: 1Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll- Stunden in Prozent. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6373 2 - Kann eine Stelle nicht besetzt werden, so ist zum Prognosetermin eine Lehrkraft zu viel in die Berechnung einbezogen worden. - Reduziert eine neu eingestellte Lehrkraft ihre Stundenzahl nachträglich, so wurden zu viele Stunden in der Berechnung berücksichtigt. - Eine Schule erhält nachträglich Einstellungsermächtigungen, wodurch der BPP steigt. - Wurden „Dummysätze“ zum Prognosetermin 01.08.2016 an einer Schule berücksichtigt, die Einstellungsmöglichkeit wird aber nach dem 01.08.2016 umgewidmet, so sinkt der BPP der abgebenden Schule und der BPP der aufnehmenden Schule steigt. - Lehrkräfte können auch nach dem 01.08.2016 noch versetzt oder abgeordnet werden. Entsprechend verändert sich der BPP der abgebenden Schule und der BPP der aufnehmenden Schule. Ein weiteres Instrument, um die Daten der allgemein bildenden Schulen zu einem bestimmten Stichtag zu erheben, ist das Fachverfahren izn-Stabil. Hier wird u. a. die tatsächliche rechnerische Unterrichtsversorgung zu einem bestimmten Termin erhoben. Anders als beim Prognosemodul handelt es sich somit nicht um vorausschauende Planungsdaten, sondern um eine nachträgliche Erhebung zu einem Stichtag. Die nachfolgende Beantwortung bezieht sich ausschließlich auf die öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen. 1. Wie viele Sollstunden sind den allgemeinbildenden Schulen für sonderpädagogische Zusatzbedarfe (bitte nach Zusatzbedarfen aufgeschlüsselt und als Summe) für das 1. Halbjahr 2016/2017 bewilligt, und wie viele dieser Lehrerwochenstunden werden tatsächlich durch Abordnungen an die allgemeinen Schulen abgebildet? In Bezug auf die Aussagekraft der Daten aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Laut Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 sind an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales , Gesundheit und Gleichstellung) in Niedersachsen mit Stand 01.08.2016 insgesamt rund 73.930 Lehrkräfte-Soll-Stunden für die Inklusion anerkannt worden. Diese gliedern sich wie folgt: Zusatzbedarf Klartext Summe der anerkannten Lehrkräfte- Soll-Stunden2 401 Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund 870 402 Std. für Schulen in besonderen sozialökonomischen Brennpunk-ten 650 403 Std. für Grundschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt "ES" 1.130 410 Förderung Lernen - Jahrgang 5 bis 8 17.490 411 Förderung Sprache - Jahrgang 5 bis 8 1.960 412 Förderung Emot. u. soz. Entw. - Jahrgang 5 bis 8 7.490 413 Förderung Hören - bis 4. Jahrgang 1.370 414 Förderung Hören - Jahrgang 5 bis 8 1.560 2 Gerundet auf Zehner. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6373 3 415 Förderung Sehen - bis 4. Jahrgang. 480 416 Förderung Sehen - Jahrgang 5 bis 8 440 417 Förderung Körp. u. mot. Entw. - bis 4. Jahrgang 2.060 418 Förderung Körp. u. mot. Entw. - Jahrgang 5 bis 8 1.500 419 Förderung Geistige Entwicklung - Jahrgang 1 bis 8 7.550 450 Sonderpädagogische Grundversorgung 2.380 Die amtlichen Werte zu den Zusatzbedarfen bezüglich der Inklusion in den inklusiven Schuljahrgängen der öffentlichen allgemeinen Schulen werden im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 ermittelt. Die geprüften Ergebnisse aus dieser Erhebung sind voraussichtlich im Dezember 2016/ Januar 2017 verfügbar. Wie der konkrete Einsatz der Lehrkräfte - einschließlich aller abgeordneten Lehrkräfte - an der jeweiligen Schule gestaltet wird, wird im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung nicht abgefragt . Der konkrete Lehrkräfteeinsatz obliegt der jeweiligen Schulleitung im Rahmen der Regelungen zur Eigenverantwortlichen Schule. 2. Wie viele Sollstunden pro Woche ergeben sich laut aktueller Auswertung des izn-stabil- Prognoseverfahrens im 1. Halbjahr 2016/2017 für die öffentlichen Förderschulen (Grund- und Zusatzbedarf), und wie hoch sind die aktuellen Iststunden? In Bezug auf den Einsatz der Lehrkräfte wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In Bezug auf die Aussagekraft der Daten aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Laut Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 sind an den öffentlichen Förderschulen (ohne Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung; inkl. Schulkindergärten an Förderschulen) in Niedersachsen mit Stand 01.08.2016 insgesamt rund 79 000* Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt worden. Davon sind rund 69 100* Lehrkräfte-Soll-Stunden für den Grundbedarf und rund 9 800* Lehrkräfte-Soll-Stunden für den Zusatzbedarf festzustellen. Demgegenüber stehen rund 73 600* eingetragene Lehrkräfte-Ist- Stunden. * Hinweis: Die angegebenen Werte sind jeweils auf Hundert gerundet. 3. Wie hoch ist die Summe der zu unterrichtenden Lehrerwochenstunden der im niedersächsischen Schuldienst aktuell beschäftigten Sonderpädagogen abzüglich der Stunden , die nicht für Unterricht aufgewendet werden (beispielsweise Anrechnungs- und Entlastungsstunden, Freistellungen und Abordnungen für außerunterrichtliche Tätigkeiten )? Für das Schuljahr 2015/2016 waren zum Stichtag 15.09.2015 an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) landesweit insgesamt rund 112 240 Lehrer-Ist-Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendarinnen und Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik vorhanden. Die Daten für das Schuljahr 2016/2017 werden im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 ermittelt. Wegen der voraussichtlichen Verfügbarkeit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6373 4 4. Wie viele Sonderpädagogen nehmen außerunterrichtliche Tätigkeiten, beispielsweise Lehrtätigkeiten an Hochschulen, wahr (bitte nach Tätigkeitsfeld, nach Anzahl der Personen und in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Eine Übersicht über die Anzahl der Lehrkräfte (Personen und VZLE) mit dem Lehramt für Sonderpädagogik oder mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik, die an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne Schulen aus dem Geschäftsbereich des MS) zum Stichtag 15.09.2015 außerunterrichtliche Tätigkeiten wahrgenommen haben, ist in der Anlage beigefügt. Wegen der Verfügbarkeit von Daten für das Schuljahr 2016/ 2017 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wie groß sind die aktuellen Studienkapazitäten für das Lehramt Sonderpädagogik an den niedersächsischen Hochschulen (bitte nach Hochschule und Förderschwerpunkt auflisten)? Im Jahr 2016 liegt die Zahl der Studienanfänger im Fach Sonderpädagogik an der Universität Hannover bei 200, an der Universität Oldenburg bei 191. Eine Aufteilung der Anfängerkapazitäten nach Förderschwerpunkten findet an beiden Standorten nicht statt. 6. Wie viele Referendare mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt werden derzeit an niedersächsischen Studienseminaren ausgebildet (bitte nach Förderschwerpunkten und Studienseminaren getrennt auflisten)? Eine getrennte Auflistung der Referendarinnen und Referendare nach Förderschwerpunkten ist nicht möglich, da diese in der Regel drei Fächer studieren (z. B. Lernbehindertenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik und Deutsch). Eine getrennte Auflistung nach Studienseminaren zum Stichtag 05.08.2016 ergibt folgende Anzahl von Referendarinnen und Referendaren mit sonderpädagogischem Schwerpunkt in den jeweiligen Studienseminaren: Studienseminar Sonderpädagogik Braunschweig: 62 Studienseminar Sonderpädagogik Hannover: 92 Studienseminar Sonderpädagogik Lüneburg: 34 Studienseminar Sonderpädagogik Osnabrück: 96 Insgesamt: 284 7. Wie hoch ist der Numerus clausus (bitte für jedes Fach und jede Hochschule einzeln anführen)? Die Grenznote, mit der Bewerberinnen und Bewerber im Bachelor-Studiengang Sonderpädagogik an der Universität Hannover noch zugelassen werden, liegt im Wintersemester 2016/17 bei 2,3 und an der Universität Oldenburg bei 2,0. 8. Plant die Landesregierung einen Ausbau der Studienplatzkapazitäten und, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Förderschwerpunkte? Mit den Universitäten Oldenburg und Hannover wurde im Rahmen der Zielvereinbarungen 2014- 2018 festgehalten, die Studienplatzkapazitäten im Bereich Sonderpädagogik bis 2018 auf jeweils 230 Bachelorstudienplätze sowie jeweils 200 Masterstudienplätze auszubauen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6373 5 Die Universität Hannover wird zusätzlich zu den derzeit angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen für Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des schulischen Lernens und der Sprache und des Sprechens zukünftig auch die sonderpädagogische Fachrichtung bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung anbieten. Die Universität Oldenburg wird zusätzlich zu den derzeit angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen für Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des schulischen Lernens, der körperlichen und motorischen Entwicklung und der geistigen Entwicklung zukünftig auch die sonderpädagogische Fachrichtung bei Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens anbieten. Eine explizite Aufteilung der Kapazitäten nach Förderschwerpunkten erfolgt dabei an beiden Universitäten nicht. (Ausgegeben am 01.09.2016) Drucksache 17/6373 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6136 - Sonderpädagogen für niedersächsische Schulen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums