Kurzbericht Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (64. Sitzung am 27. April 2017) Beratungsthemen: Öffentlicher Sitzungsteil 1. a) Unterrichtung durch die Landesregierung zum Vereinsverbot des Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e. V. (DIK) b) Vorlage der Verfügung zum Verbot des Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e. V. (DIK) gemäß Artikel 24 Absatz 2 NV Der Ausschuss nahm die Unterrichtung zu a) entgegen und führte darüber eine Aussprache. Er kam - einem Wunsch der Landesregierung folgend - überein, die Unterrichtung und Aussprache im vertraulichen Teil der Sitzung fortzusetzen. Die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen traten dem Vorlagebegehren der Fraktion der FDP zu b) bei; das nach Artikel 24 Abs. 2 NV für eine Aktenvorlage erforderliche Quorum wurde somit erreicht. Vertraulicher Sitzungsteil 2. Unterrichtung durch die Landesregierung zum Vereinsverbot des Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e. V. (DIK) Der Ausschuss setzte, wie im öffentlichen Sitzungsteil vereinbart, die Unterrichtung und die Aussprache fort. 3. Ergänzende Unterrichtung durch die Landesregierung zu ihrer Antwort (Drs. 17/7637) auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Werden Salafisten in Niedersachsen von Saudi-Arabien, Kuwait und Katar gesponsert?“ (Drs. 17/7408) Der Ausschuss nahm die Unterrichtung entgegen und führte darüber eine Aussprache. 4. Unterrichtung durch die Landesregierung zu Medienberichten über die Spionagetätigkeit des türkischen Geheimdienstes MIT in Niedersachsen Der Ausschuss nahm die Unterrichtung entgegen und führte darüber eine Aussprache. 5. Unterrichtung durch die Landesregierung zu Vorwürfen des Geheimnisverrats gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport Der Ausschuss nahm die Unterrichtung entgegen und führte darüber eine Aussprache. 6. Fortsetzung der Unterrichtung durch die Landesregierung über die Aktivitäten des möglichen Täters des Anschlags auf einen Berliner Weihnachtsmarkt und des Gefährders Anis A. Der Ausschuss nahm die Unterrichtung entgegen und führte darüber eine Aussprache. 7. Unterrichtung durch die Landesregierung gemäß § 36 Abs. 1 NVerfSchG Der Ausschuss nahm die Unterrichtung entgegen und führte darüber eine Aussprache. 2 8. Unterrichtung durch die Landesregierung gemäß a) § 2 Abs. 2 Satz 1 Nds. AG G 10 b) § 36 Abs. 2 NVerfSchG c) § 36 Abs. 3 NVerfschG Der Ausschuss nahm Unterrichtungen zu a) und b) entgegen und führte darüber eine Aussprache. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen vereinbarte der Ausschuss, sich in den nächsten Sitzungen je nach thematischem Schwerpunkt der jeweiligen Sitzung durch die Landesregierung über die Beobachtungsobjekte unterrichten zu lassen, die den Sammelbegriffen „Salafismus,“, „Autonome“, „Neonazistische Personenzusammenschlüsse“ und „Subkulturelle Szene“ zugeordnet werden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei der Frage gewidmet werden, wie in rechtlicher Hinsicht die Abgrenzung der einzelnen Beobachtungsobjekte zueinander erfolgt.