Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6468 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6197 - Einlasskontrollen an niedersächsischen Gerichten Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Gabriela König und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 01.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.08.2016 Antwort des Justizministeriums namens der Landesregierung vom 06.09.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Der Präsident des Landgerichts Osnabrück ordnete kürzlich die Einrichtung permanenter Einlasskontrollen am Landgericht Osnabrück an. Alle Besucher müssen sich einer Durchsuchung auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterziehen. Anlass der Kontrollen seien Vorfälle in der Vergangenheit an anderen Gerichten gewesen, wie zuletzt im Januar 2012 am Amtsgericht Dachau, bei dem ein Staatsanwalt getötet wurde. Bereits heute sind im Bundesland Nordrhein-Westfalen permanente Einlasskontrollen an allen Gerichten verbindlich. In Niedersachsen verfügen die einzelnen Gerichte über einen Ermessenspielraum , in dem sie über den Einsatz von Sicherheitskontrollen entscheiden können. Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem derzeit gültigen Sicherheitskonzept 2014 sind anlassbezogene Einlasskontrollen immer und überall dort durchzuführen, wo sie notwendig sind. Der Priorisierung von anlassbezogenen vor anlassunabhängigen Einlasskontrollen liegt zugrunde, dass An- und Übergriffe in deutschen Gerichten in der Vergangenheit in der Regel anlassbezogen waren. Zur Ergänzung der anlassbezogenen Einlasskontrollen werden anlassunabhängige Einlasskontrollen zum Zwecke der Prävention und Abschreckung durchgeführt, und zwar im Hinblick auf Kontrolldichte und -intensität jeweils nach Weisung der Gerichtsleitung je nach Gefährdungsgrad vor Ort. Insgesamt wurden im Jahr 2015 6403 Kontrolltage in den Gerichten der niedersächsischen Justiz durchgeführt. Das Sicherheitskonzept 2014 hat sich weiterhin bewährt. Dem Justizministerium ist insbesondere kein Fall bekannt geworden, in dem eine als notwendig erachtete anlassbezogene Einlasskontrolle daran gescheitert wäre, dass nicht hinreichend Personal zu ihrer Durchführung zur Verfügung gestanden hätte. Auch ist nicht bekannt, dass einzelne Gerichte von der Durchführung anlassunabhängiger Einlasskontrollen wegen Personalmangels in der Justizwachtmeisterei, die neben Aufgaben des Sicherheitsdienstes auch weitere Aufgaben in den Gerichten wahrnimmt, Abstand genommen hätten. Daher können die tatsächlichen Kosten für permanente Einlasskontrollen nicht abgeschätzt werden. Auf der Grundlage des Sicherheitskonzepts 2014 haben folgende Gerichte entschieden, durchgehend Einlasskontrollen durchzuführen: Oberlandesgericht Celle, Amts- und Landgericht Hannover, Fachgerichtszentrum Hannover, Behördenzentrum Hildesheim, Amts- und Landgericht Göttingen, Landgericht Osnabrück. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6468 2 1. Beabsichtigt die Landesregierung, permanente Einlasskontrollen verbindlich vorzuschreiben ? Falls nein, wieso nicht? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Gerichte haben derzeit keine permanenten Einlasskontrollen? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viel würde es jährlich kosten, alle Gerichte mit permanenten Einlasskontrollen auszustatten ? Wie hoch wäre die Differenz der Kosten im Vergleich zum aktuellen Einlassverfahren ? Siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am 15.09.2016) Drucksache 17/6468 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6197 - Einlasskontrollen an niedersächsischen Gerichten Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Gabriela König und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Justizministeriums