Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6469 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6275 - Schließung und/oder Zusammenlegung 29 niedersächsischer Amtsgerichte (hier: Amtsgericht Wildeshausen) Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Dr. Marco Genthe (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 09.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 12.08.2016 Antwort des Justizministeriums namens der Landesregierung vom 07.09.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten In seinem aktuellen Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2014 empfiehlt der Landesrechnungshof die Schließung oder Zusammenlegung von 29 der 80 niedersächsischen Amtsgerichte aufgrund ihrer Unwirtschaftlichkeit. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass auch Kleinstgerichte eine teure Mindestausstattung an Rechtspflegern, Wachtmeistern und Justizangestellten sowie Rufbereitschaften in Nächten und an Wochenenden benötigten. Der Landesrechnungshof definiert ein „kleines “ Amtsgericht als ein Amtsgericht mit weniger als sechs Richtern. Vorbemerkung der Landesregierung Nachdem der Niedersächsische Landesrechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2011 - (Drs. 17/191) zum Ergebnis gekommen war, dass in den 22 niedersächsischen Amtsgerichten mit weniger als 30 Beschäftigten (in Vollzeiteinheiten = VZE) „eine gleichmäßige und angemessene Auslastung weder der Richter oder der Rechtspfleger noch der Servicekräfte sichergestellt“ sei (a. a. O., Seite 13), fordert der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2014 - (Drs. 17/5800) das Justizministerium auf, die Amtsgerichtsstruktur in Niedersachsen zu prüfen (a.a.O., S. 151). Eine Mindestgröße von sechs Richter-VZE sei das „unabdingbare Minimum für ein zukunftsfähiges Amtsgericht“ (a. a. O., Seite 155). In Niedersachsen haben von 80 Amtsgerichten folgende 29 Gerichte (in aufsteigender Reihenfolge) mit Stand 31.12.2015 weniger als sechs Richterstellen in VZE: Bad Gandersheim, Springe, Clausthal -Zellerfeld, Rinteln, Sulingen, Elze, Alfeld, Burgdorf, Einbeck, Otterndorf, Stolzenau, Zeven, Duderstadt , Brake, Seesen, Diepholz, Varel, Nordenham, Osterode am Harz, Hann. Münden, Wildeshausen , Jever, Wittmund, Herzberg am Harz, Bremervörde, Burgwedel, Cuxhaven, Dannenberg und Bückeburg. Die Landesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach auf Anfragen von Abgeordneten zu ihrer Haltung zur Gerichtsstruktur dahingehend geäußert, dass sie die Verankerung der Justiz in der Fläche dauerhaft erhalten möchte (vgl. Drs. 17/532; Drs. 17/533; Drs. 17/534; Drs. 17/535; Drs. 17/536; Drs. 17/537; Drs. 17/538; Drs. 17/539; Drs. 17/500, dort S. 16 f.; Drs. 17/540; Drs. 17/749; Drs. 17/1360; Drs. 17/2430, S. 174 f.). An dieser Haltung der Landesregierung hat sich nichts geändert. Die historisch gewachsene und in der Praxis bewährte Gerichtsstruktur in Niedersachsen ist Garant für einen gleichen, erreichbaren und effektiven Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz. Kurze Wege zu den Gerichten ver- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6469 2 wirklichen Bürgernähe nicht nur im wörtlichen, sondern auch im übertragenen Sinne und sorgen dafür, dass die Justiz nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Interessen ist. Dabei gehört die Prüfung der Amtsgerichtsstruktur ebenso wie die der Struktur der Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie die der Gerichte der Fachgerichtsbarkeiten zu den Daueraufgaben des Justizministeriums. Das Justizministerium betrachtet dabei auch Möglichkeiten zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Personal- und Sachmitteleinsatzes bei den Gerichten. Diese Möglichkeiten sind nicht auf Schließungen beschränkt. Das Justizministerium achtet im Übrigen darauf, dass durch eine angemessene Personalausstattung und sächliche Ausstattung aller Gerichte des Landes eine gleichbleibend hohe Qualität der Rechtspflege gewährleistet ist. So sollen etwa nach dem von der Landesregierung beschlossenen Haushaltsplanentwurf im Doppelhaushalt 2017/18 insgesamt 300 neue Stellen geschaffen werden, die vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers überwiegend der mittleren Beschäftigungsebene bei den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften zugute kommen werden. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: 1. Plant die Landesregierung, das Amtsgericht Wildeshausen zu schließen? Falls ja, hat die Landesregierung einen Zeitplan, wann das Amtsgericht Wildeshausen geschlossen werden soll und welches andere Gericht dessen Aufgaben übernehmen soll? Nein. 2. Welchen Sanierungsbedarf weist das Amtsgericht Wildeshausen auf? Der landesweit bestehende Sanierungsbedarf ist die Folge der insbesondere auch von der Vorgängerregierung jahrelang vernachlässigten bzw. unterlassenen Bauunterhaltung. In der Vergangenheit konnten im Regelfall nur dringlichste Bauunterhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Der Sanierungsbedarf für das Amtsgericht Wildeshausen beträgt 38 500 Euro. Die Zahl stützt sich auf die in der Regel jährlich je Liegenschaft fortzuschreibenden sogenannten Baubedarfsnachweise (BBN), die im Programm LINFOS erfasst sind und von der OFD für die vorliegende KA extrahiert wurden. Es handelt sich dabei um überschlägig ermittelte Unterhaltungsarbeiten unterschiedlicher Dringlichkeiten, die erst im Falle einer anstehenden Realisierung und Bereitstellung konkreter Haushaltsmittel durch detaillierte Planungen unterlegt werden. Die Kosten verstehen sich als Brutto-Baukosten inkl. 19 % Umsatzsteuer. Sie beinhalten nicht die Baunebenkosten . 3. Ist die Sicherheit im Amtsgericht Wildeshausen gewährleistet bzw. sind in diesem Bereich Investitionen geplant? Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg hat hierzu wie folgt berichtet: „Wie der Präsident des Landgerichts Oldenburg sehe auch ich die Sicherheit im Amtsgericht Wildeshausen als gewährleistet an. Der Präsident des Landgerichts Oldenburg hat dazu berichtet, dass seit dem 28.10.2014 ein zusätzlicher Wachtmeister mit voller Arbeitskraft beim Amtsgericht Wildeshausen tätig sei. Das Amtsgericht sei seitdem mit 3 Wachtmeistern besetzt. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit sei zudem geplant, im Oktober 2016 ein Glastürelement im Bereich der Wachtmeisterei einzubauen.“ (Ausgegeben am 16.09.2016) Drucksache 17/6469 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6275 - Schließung und/oder Zusammenlegung 29 niedersächsischer Amtsgerichte (hier: Amtsge-richt Wildeshausen) Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Justizministeriums