Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6510 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6266 - Sanierung des Amtsgerichts Goslar Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Almuth von Below-Neufeldt und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 09.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 08.09.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Beim Amtsgericht Goslar können derzeit archivierte Akten und Grundbücher wegen eines Schimmelpilzbefalls nicht eingesehen werden. Dieser Zustand erschwert die Arbeit der betroffenen Rechtsanwälte und Notare wesentlich. Ferner erschwert dieser Zustand auch die Funktionsfähigkeit des Amtsgerichts Goslar als Vollstreckungsgericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke nicht unerheblich . Vorbemerkung der Landesregierung Das Justizministerium hatte über einen Schimmelbefall in der Altregistratur des Amtsgerichts Goslar bislang keine Kenntnis. Betroffen sind beide Gebäude des Amtsgerichts, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Zu der von den Fragestellern vorgebrachten Vorbemerkung sowie den Fragen im Einzelnen hat das Oberlandesgericht Braunschweig nunmehr berichtet, dass gemeinsam mit dem Staatlichen Baumanagement Südniedersachsen im Februar 2016 ein Ortstermin mit einem Gutachter durchgeführt worden sei. Das Gutachten führe aus, dass eine Kontamination durch Schimmelbefall auf den Akten vorliege, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit den baulichen Gegebenheiten stünde. Bei einer weiteren Ortsbegehung mit dem Baumanagement ist eine optimierte Belüftung des Kellerarchivs im Gebäude II veranlasst worden. Im Gebäude I wären hingegen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die vermutlich nicht wirtschaftlich darstellbar wären. Insofern könnte eine Verlagerung dieser Archivflächen erforderlich werden. Übergangsweise sind in beiden Gebäuden sogenannte Kontaminierungsschleusen eingebaut worden. Bislang sind dem Amtsgericht Goslar für vorsorgliche Maßnahmen etwa 8 000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Nach Durchführung organisatorischer und gegebenenfalls baulicher Sanierungsoder Verlagerungsmaßnahmen, die sich derzeit noch nicht beziffern lassen, sind für die Aktendekontamination einschließlich der sachgerechten Lagerung Kosten in Höhe von etwa 150 000 Euro zu erwarten. 1. Ist der oben geschilderte Zustand im Amtsgericht Goslar der Landesregierung bekannt ? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6510 2 2. Wie hoch ist das Sanierungsvolumen? Siehe Vorbemerkung. 3. Wann beabsichtigt die Landesregierung, diesen Zustand zu beheben und mit der Sanierung anzufangen? Ein Konzept, das sowohl die Dekontaminierung der Akten als auch die Herrichtung bestehender oder Schaffung neuer Archivflächen zum Gegenstand hat, wird derzeit erstellt. (Ausgegeben am ) Drucksache 17/6510 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6266 Sanierung des Amtsgerichts Goslar Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Almuth von Below-Neufeldt und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums