Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6513 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6380 - Fuchspopulation in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 30.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 02.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 14.09.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Der Fuchs (Vulpes vulpes) ist der häufigste Wildhund in Europa. Er stellt an seinen Lebensraum keine besonderen Anforderungen. Immer häufiger werden Füchse auch in Städten beobachtet. Studien zufolge leben in Städten auf 100 ha zwischen zwei und zwölf ausgewachsene Füchse. Vorbemerkung der Landesregierung Als Kulturfolger haben die Füchse die „Nische Stadt“ für sich entdeckt. Die wichtigsten Gründe für das häufige Auftreten des Fuchses in Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft , fehlender Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. In der Regel haben Füchse eine natürliche Scheu vor den Menschen, die sich in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich zeigt. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an ihn heran. Viele Menschen empfinden einen Fuchs in ihrer Nähe als Bereicherung, andere jedoch fühlen sich belästigt und fürchten sich vor Schäden im Garten, sehen in ihnen eine Gefahr für die Kinder und befürchten die Verbreitung von Krankheiten. Für Füchse in besiedelten Bereichen der Stadt besteht grundsätzlich keine behördliche Verantwortung zur Regulierung ihrer Population. Ein zielgerichtetes Handeln erfolgt erst dann durch die Behörden , wenn von Füchsen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. 1. Wie hat sich die Fuchspopulation in den letzten zehn Jahren in Niedersachsen entwickelt ? Eine zahlenmäßige Erfassung der niedersächsischen Fuchspopulation ist bisher weder landesweit noch in den Städten erfolgt. Anhand der nachfolgenden Streckenergebnisse einschließlich Fallwild der vergangenen zehn Jagdjahre, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten (s. Anlage), können allerdings Rückschlüsse auf die Ausbreitung und Entwicklung der Fuchspopulation gezogen werden. Bezogen auf 100 ha bejagbare Fläche schwanken die Strecken in den letzten zehn Jahren auf hohem Niveau zwischen 1,4 und 1,7 Füchsen/100 ha. Die Frühjahrsbesätze sowie die Sommerbesätze mit den juvenilen und adulten Füchsen sind aufgrund der heimlichen Lebensweise und der großen Aktionsräume der Altfüchse schwer einzuschätzen. Insgesamt wurden 2015 rund 16 602 Ge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6513 2 hecke im Rahmen der Wildtiererfassung in Niedersachsen erfasst, woraus sich eine Dichte von 0,49 Gehecke/100 ha und ein durchschnittlicher Frühjahrsbesatz von 2,2 Füchsen/100 ha ergibt. 2. Wie viele Füchse in Niedersachsen leben in Städten, und wie hat sich die Population dieser „Stadtfüchse“ in den letzten zehn Jahren in Niedersachsen entwickelt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In welchen niedersächsischen Städten ist die Population besonders hoch? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Welche Probleme für die Gesundheit der Bevölkerung können durch „Stadtfüchse“ entstehen, und gibt es hier Unterschiede zu Füchsen auf dem Land, wenn ja, welche? Bei Stadtfüchsen wird davon ausgegangen, dass Zoonose-Erreger aufgrund der räumlichen Nähe leichter übertragen werden können. Als relevante potenzielle Zoonosen sind dabei die Tollwut, der Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis), der Hundespulwurm (Toxocara canis) sowie die Räude (Befall mit Sarcoptes-Milben) zu nennen. Die Tollwut kann hierbei jedoch so gut wie vernachlässigt werden, da 1995 der letzte Fall von terrestrischer Tollwut bei einem Fuchs in Niedersachsen registriert wurde. Seitdem gab es nur noch 2004 einen Tollwutfall bei einem Hundewelpen aus Marokko, der wegen fehlender Einfuhrgenehmigung am Flughafen Hannover beschlagnahmt worden war. Beim Fuchsbandwurm besteht ein potenzielles Ansteckungsrisiko. Aktuelle Untersuchungen der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) an Füchsen aus Schleswig-Holstein ergaben eine Befallsrate von 27,3 % (Pressemitteilung TiHo Hannover). Laut dem Robert Koch Institut (RKI) gibt es in Deutschland allerdings kaum mehr autochthone Infektionen mit Echinokokken. Die überwiegende Zahl der hier beobachteten Erkrankungen tritt vermutlich bei Migranten auf, die sich in ihren Herkunftsländern infiziert haben (Merkblatt Echinokokkose, Homepage RKI). In den Jahren 2014 bzw. 2015 wurden für Niedersachsen sechs bzw. acht Fälle einer Infektion mit Echinokokken registriert. Die Gesamtzahlen für Deutschland beliefen sich im Jahr 2014 auf 127 und im Jahr 2015 auf 145 gemeldete Fälle (Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2015, RKI). Aus der Pressemitteilung der TiHo Hannover ist zu entnehmen, das 45,5 % der in Schleswig-Holstein untersuchten Füchse mit dem Hundespulwurm infiziert waren. Die Parasiten besitzen ebenfalls ein zoonotisches Potenzial, da der Mensch als Fehlwirt infiziert werden kann. Durch die abweichende Anatomie des Menschen wandern die Larven ungerichtet im menschlichen Organismus, ohne ihr Zielorgan zu erreichen und verursachen in Abhängigkeit von der Erregerlast eine unspezifische organabhängige Symptomatik (Larva migrans visceralis). In vielen Fällen verläuft die Erkrankung symptomlos. Klinische Fälle manifestieren sich im Wesentlichen als viszerale Larva migrans mit Fieber, Leibschmerzen, Husten und asthmatischen Beschwerden, und als okuläre Larva migrans mit Entzündungen des Auges. Kenntnisse zu möglichen Befallszahlen liegen hier nicht vor. Bei einem Befall mit Milben der Gattung Sarcoptes entsteht die sogenannte Räude. Beim Menschen kann es über die nicht geschützte Haut zu einer „Scheinräude (Trugräude)“ kommen, die aber auch ohne Behandlung nach wenigen Tagen abheilt. Über eigene Untersuchungen des LAVES Lebensmittel- und Veterinärinstituts Braunschweig/Hannover (LVI BS/H) zu Zoonose-Erregern wird unter Frage 5 berichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6513 3 5. Welche Erkenntnisse über die Entwicklung von Staupe, Fuchsbandwurm und Fuchsräude in Niedersachsen hat die Landesregierung? Die Hundestaupe wird durch das Canine Staupevirus ausgelöst und über Speichel, Augen- und Nasensekret sowie Kot und Urin infizierter Tiere auf Hunde und empfängliche Wildtiere übertragen. In der Wildtierpopulation konnte es in den letzten Jahren vor allem bei Fuchs, Dachs, Marder, zunehmend bei Waschbären und neuerdings auch bei Marderhunden nachgewiesen werden. Bei ungefähr einem Viertel der ins LVI BS/H eingesandten Proben erfolgte ein positiver Staupevirus- Befund, wobei die Häufigkeit beim Fuchs mit zurzeit ca. 35 % am höchsten ist. Einsendungen in das LVI BS/H bestehen in der Regel nur aus krank erlegten oder tot aufgefundenen Wildtieren zur Ermittlung der Krankheits- bzw. Todesursache, sodass eine Vorselektion stattgefunden hat und demnach keine Infektionshäufigkeit der Staupe daraus abgeleitet werden kann. Eine Häufung der Erkrankung in bestimmten Regionen war in den Jahren 2014 und 2015 nicht erkennbar . Bei Waschbären konnte das Staupevirus im Rahmen einer Doktorarbeit, die am LVI BS/H durchgeführt und 2013 abgeschlossen wurde, bei 30 von mehr als 200 Tieren aus fünf niedersächsischen Landkreisen nachgewiesen werden. Hinweise über die Verbreitung des Fuchsbandwurms in Niedersachsen geben drei Studien, die in den Jahren 1991 bis 1994, 1995 bis 1997 sowie 2003 bis 2005 im LVI BS/H des LAVES durchgeführt wurden. In diesen Studien wurden mehr als 9 000 Rotfüchse untersucht. Zusammengefasst zeigen diese Studien eine zunehmende Verbreitung des Fuchsbandwurms in der Fuchspopulation. Diese betraf insbesondere die südlichen Landesteile Niedersachsens. Eine hohe Nachweishäufigkeit lag in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Göttingen, Holzminden, Northeim und Osterode am Harz vor. In der Studie der Jahre 2003 bis 2005 wurden 3 309 Rotfüchse untersucht. Bei insgesamt 687 Füchsen wurde der Fuchsbandwurm nachgewiesen. Es wurden, bezogen auf die Anzahl der untersuchten Füchse je Landkreis, folgende Häufigkeiten ermittelt: – ca. 50 % (47,2 bis 54,1 %) in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Göttingen, Holzminden , Northeim, – ca. 25 % (20 bis 35,5 %) in den Landkreisen Osterode, Ammerland, Heidekreis (Soltau-Fallingbostel ), Cuxhaven, Schaumburg, Aurich, Stade, Goslar, Oldenburg, Peine und der Region Hannover , – ca. 15 % (10 bis 18,9 %) in den Landkreisen Verden, Wesermarsch, Wolfenbüttel, Lüchow-Dannenberg , Helmstedt, Leer, Friesland, Rotenburg, Osterholz-Scharmbeck, Celle, Lüneburg, Diepholz, Harburg, Uelzen, – von <10 % (0 bis 8,3 %) in den Landkreisen Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Wittmund, Osnabrück , Emsland, Cloppenburg, Nienburg und Vechta. Im Vergleich zur vorherigen Studie (1995 bis 1997) wiesen einzelne Landkreise (Hildesheim, Goslar , Verden und Ammerland) starke Anstiege in der Nachweishäufigkeit des Fuchsbandwurms auf. Im Beobachtungszeitraum 2003 bis 2005 wurden in verschiedenen Städten Niedersachsens auch 91 sogenannte Stadtfüchse untersucht. Bei den untersuchten Stadtfüchsen wurden die nachfolgend aufgeführten Nachweishäufigkeiten ermittelt: – 54,5 % in Delmenhorst (Anzahl der untersuchten Tiere n=11) und Oldenburg (n=11), – 27,3 % in Wolfsburg (n=22), – 8,3 % in Braunschweig (n=12), – 0 % in Emden (n=13), Hannover (n=10), und Osnabrück (n=12). Erkenntnisse über die Entwicklung der Räude bei Füchsen liegen nicht vor. Die durch Milben der Gattung Sarcoptes sp. hervorgerufene Erkrankung tritt bei einzelnen Tieren im Sektionsgut des Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6513 4 LAVES zwar auf, ein flächendeckendes Monitoring existiert jedoch nicht. Auch die aktuelle Studie der TiHo Hannover an Füchsen aus Schleswig-Holstein gibt keinen Aufschluss über mögliche Befallsraten von Füchsen mit Räude. Es wurden keine Sarcoptes Milben gefunden. 6. Was tut die Landesregierung für eine angemessene Seuchenabwehr und den Schutz von Haustieren? Zur Seuchenabwehr und zum Schutz von Haustieren erging 2006 ein Erlass zur Durchführung der Tollwut-Verordnung (RdErl. d. ML v. 22.08.2006). Zudem wird in Beiträgen auf der Homepage des LAVES auf aktuelle Entwicklungen hingewiesen (Beispielsweise: http://www.laves.niedersachsen.de/tiere/tiergesundheit/zoonosen/tollwut- 93040.html). Ebenfalls auf der LAVES-Homepage wurde eine Staupe-Impfempfehlung für Hunde ausgesprochen (http://www.laves.niedersachsen.de/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/nachwie -vor-aktuell-staupe-73580.html). 7. Inwieweit ist eine Bejagung von Füchsen innerhalb von Städten möglich? Der Fuchs unterliegt dem Jagdrecht. Im Allgemeinen darf nach dem Jagdgesetz eine Jagdausübung grundsätzlich nur auf Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, erfolgen. Außerhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten befriedeten Bezirken, wie z. B. Wohnsiedlungen, öffentliche Anlagen, Friedhöfe oder Gärten, ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen lediglich als Fangjagd zulässig. Nur wenn eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist, kann die Jagdbehörde auch insoweit in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr und zur Tierseuchenbekämpfung , dem jeweiligen Grundstückseigentümer eine beschränkte Jagdausübung durch ausgewählte Jägerinnen und Jäger genehmigen. 8. Welche anderen Möglichkeiten der Bestandsregulierung gibt es? Alle frei verfügbaren Nahrungsquellen sollten entfernt sowie Mülltonnen geschlossen und sauber gehalten werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten sollten unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Füchse, die beim Graben eines Baues beobachtet werden, können sofort durch Störung oder Schließung der Öffnungen vertrieben werden . Den sehr guten Geruchssinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von Vergrämungsmitteln - unangenehm riechenden Substanzen - ausnutzen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6513 5 Anlage (Ausgegeben am 21.09.2016) Drucksache 17/6513 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6380 Fuchspopulation in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz