Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6543 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6296 - Sanierung der niedersächsischen Amtsgerichte (hier: Amtsgericht Bad Gandersheim) Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Marco Genthe (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 12.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.08.2016 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 13.09.2016, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Drucksache 17/5958 beträgt der Sanierungsbedarf für das Amtsgericht Bad Gandersheim 664 000 Euro. Zudem nutzt das Amtsgericht Bad Gandersheim das Gebäude lediglich teilweise. Vorbemerkung der Landesregierung Auf die langjährige Unterfinanzierung der Bauunterhaltungsmittel mit dem daraus resultierenden landesweiten Sanierungsbedarf bei Landesliegenschaften hat die Landesregierung bereits seit Beginn der Regierungsübernahme mit entsprechenden Maßnahmen der Mittelverstärkung reagiert. Mit den Beschlüssen zum Doppelhaushalt 2017/2018 setzt die Landesregierung ihren bereits seit 2013 mit der Gründung des „Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen sowie zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden“ eingeschlagenen Weg des kontinuierlichen Abbaus des Sanierungsstaus fort. Allen voran wurde mit Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017/2018 ein neues Bauunterhaltungspaket 2017 bis 2020 mit 150 Millionen Euro zur Stärkung der öffentlichen Infrastruktur aufgelegt. Davon sollen im Einzelplan 20 die Ansätze der Bauunterhaltung um jährlich 20 Millionen Euro und die Ansätze der energetischen Sanierung um jährlich 10 Millionen Euro erhöht werden. Damit wird dem Ziel einer bedarfsgerechten Ausstattung bzw. Sanierung der Dienstgebäude sehr nahe gekommen. Die zeitliche Abfolge in der Ausführung der jeweiligen Bauunterhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach der in der Baubedarfsnachweisung festgelegten Dringlichkeit und der liegenschaftsübergreifenden Betrachtung der regional zuständigen Dienststelle des Staatlichen Baumanagements. Weiterhin ist die Abstimmung mit der hausverwaltenden Dienststelle erforderlich , um den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb zu gewährleisten. 1. Ist die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen sichergestellt? Infolge der in der Vorbemerkung beschriebenen Mittelverstärkung können nunmehr verstärkt Bauunterhaltungsarbeiten in Angriff genommen werden. Voraussetzung bleibt, dass es sich hierbei um dringliche Sanierungsmaßnahmen handelt. Im Amtsgericht Bad Gandersheim betrifft dies insbesondere die Bauunterhaltungsmaßnahme „Sanierung WC-Bereiche“, die im Rahmen der für 2017/2018 zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6543 2 2. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen? Siehe Vorbemerkung. 3. Vor dem Hintergrund, dass das Gebäude durch das Amtsgericht nur teilweise genutzt wird: Welcher prozentuale Anteil der Kosten entfällt auf das Amtsgericht Bad Gandersheim ? Der zurzeit gemeldete Sanierungsbedarf entfällt vollständig auf das Amtsgericht. (Ausgegeben am 23.09.2016) Drucksache 17/6543 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6296 Sanierung der niedersächsischen Amtsgerichte (hier: Amtsgericht Bad Gandersheim) Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums