Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6561 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6316 - Ist in Niedersachsen ein fairer Wettbewerb bei der Schaffung von studentischem Wohnraum gewährleistet? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 16.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.08.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 16.09.2016, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung des Abgeordneten Studentenwerke tragen neben anderen Anbietern zur Versorgung der Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum bei. Bei Ausschreibungen für die Schaffung von neuem studentischen Wohnraum konkurrieren die Studentenwerke mit den Wohnungsbaugesellschaften. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Studentenwerke gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) vom Land eine Finanzhilfe. Diese wird nach § 70 Abs. 3 Satz 1 NHG nach Maßgabe des Haushalts gewährt. Aktuell beträgt die jährliche Finanzhilfe für die fünf niedersächsischen Studentenwerke insgesamt 16,3 Millionen Euro seit Erhöhung um 1,8 Millionen Euro im Jahr 2014. Dieser Betrag ist den Studentenwerken durch die 2014 abgeschlossene „Finanzhilfevereinbarung 2014 bis 2018 zur Förderung guter Studienbedingungen“ bis einschließlich 2018 garantiert. In der Mittelfristigen Planung des Landes (2016 bis 2020) ist die Finanzhilfe in dieser Höhe bis 2020 berücksichtigt. Die Mittel aus der Finanzhilfe sind als Grundfinanzierung für die Studentenwerke nicht zweckgebunden; sie können daher auch für Wohnraumbau oder Sanierung verwendet werden. Im Haushalt 2014 waren im Einzelplan des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zugunsten des Wohnraumförderfonds des Landes Kreditmittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro ausgebracht worden. Im Haushalt 2015 waren für die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende weitere Kreditmittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel sind jeweils dem Sondervermögen „Wohnraumförderfonds Niedersachsen“ beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) zugewiesen worden, wo sie an keine Jährlichkeit gebunden sind, sodass sie auch in späteren Haushaltsjahren verausgabt werden können. Sie stehen für die Förderung der Schaffung von insgesamt 586 Wohnheimplätzen durch die Studentenwerke in Niedersachsen zur Verfügung. Die Mittel werden im Wohnraumförderfonds getrennt vom übrigen Fondsvermögen erfasst und für Maßnahmen zur Förderung von Wohnraum für Studierende eingesetzt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6561 2 Die Bewilligung der Mittel erfolgt nach den Wohnraumförderbestimmungen des Landes. Die Förderung wird als anfänglich zinsfreies Darlehen in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Zuschüsse sind den Studentenwerken aus diesen Mitteln nicht gewährt worden. Im Haushalt 2016 sind keine weiteren Mittel zur Förderung von Wohnraum für Studierende veranschlagt . 1. Sofern Studentenwerke staatliche Zuschüsse erhalten, dürfen diese dazu genutzt werden , sich Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen für studentisches Wohnen zu verschaffen ? Das Land Niedersachsen vergibt keine staatlichen Zuschüsse zur Schaffung studentischen Wohnraums an die Studentenwerke; im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Wie kontrolliert die Landesregierung, dass Studentenwerke keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile durch staatliche Zuschüsse haben? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Ist es mit dem EU-Beihilferecht zu vereinbaren, wenn Studentenwerke staatliche Zuschüsse dazu nutzen, um bei Ausschreibungen höhere Grundstückspreise bieten zu können oder unrealistisch niedrige Mieten anzusetzen? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Können Studentenwerke und Wohnungsbaugesellschaften in gleicher Weise von staatlichen Förderprogrammen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum profitieren? Die Förderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung steht grundsätzlich jeder natürlichen und juristischen Person, die ein in dem Förderprogramm beschriebenes Bauvorhaben durchführt und die geforderten Belegungs- und Mietpreisbindungen einhält, zu gleichen Konditionen zu. (Ausgegeben am 26.09.2016) Drucksache 17/6561 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6316 Ist in Niedersachsen ein fairer Wettbewerb bei der Schaffung von studentischem Wohnraum gewährleistet? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur