Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6562 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6342 - Zurückführung eines Wolfswelpen zu seinem Rudel Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 17.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.08.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 16.09.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Nach Auskunft des NLWKN wurde am 20. Juni ein in der Lüneburger Heide von einer Familie gefundener hilfloser Wolfswelpe am 28. Juni wieder zu seinem Rudel zurückgeführt. Das weibliche Tier war beim Auffinden in einem gesundheitlich schlechten Zustand und stark abgemagert. Es hat jetzt wenige Tage in der Wildtierauffangstation der Wildtierhilfe in Soltau verbracht und wurde dort gesund gepflegt. Der NLWKN hatte das Labor für Wildtiergenetik des Senckenberg-Instituts in Gelnhausen um die Untersuchung einer Genetikprobe gebeten. Es war laut NLWKN der erste Fall in Deutschland, in dem ein junger Wolfswelpe wieder freigelassen wurde. 1. Wie wurde gewährleistet, dass das Tier nicht auf den Menschen geprägt wurde? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Frage 12 der Drs. 17/6320 verwiesen. 2. Haben an dem Tier Impfungen, Wurmkur oder andere medikamentöse Eingriffe stattgefunden und, wenn ja, welche und wann? In den ersten drei Tagen in der Wildtierauffangstation wurde bei dem Welpen eine Wurmkur durchgeführt . Es haben keine Impfungen oder weitere medikamentöse Behandlungen stattgefunden. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung, ob das Tier von seinen Elterntieren wieder angenommen wurde? Es gibt bislang keine gesicherten Erkenntnisse dazu. Um die Störung besonders gering zu halten, wurde bislang kein intensives Monitoring durchgeführt. 4. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Tier in freier Wildbahn überlebt? Die Mortalitätsrate von Wölfen ist in den ersten zwei Lebensjahren generell hoch. Dies trifft auch auf den wieder freigelassenen Welpen zu. Eine konkrete Aussage zur Überlebenswahrscheinlichkeit eines Individuums ist nicht möglich. (Ausgegeben am 26.09.2016) Drucksache 17/6562 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6342 Zurückführung eines Wolfswelpen zu seinem Rudel Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz