Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6583 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6344 - Fortbildungsseminare für Untersuchungsausschüsse? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 17.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 26.08.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 16.09.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Am 04.05.2016 wurde der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss, der „Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen“ untersuchen soll, eingesetzt . Bereits im Zuge der ersten Sitzungen wurden Zeugen zum Untersuchungsgegenstand vernommen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat die Erforderlichkeit von zu priorisierenden Qualifikationsmaßnahmen für potenzielle Zeuginnen und Zeugen, die vor dem 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen müssen, frühzeitig erkannt und umgesetzt, da Kenntnisse über das Themenfeld „Beweiserhebungsrecht in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss“ weder zum dienstlich notwendigen Grund- noch Spezialwissen der Beschäftigten der Landesregierung gehören. Zeuginnen und Zeugen, die vor den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgeladen werden , müssen ihre Rechte und Pflichten vollumfänglich kennen. Darüber hinaus benötigen sie, wenn - wie im 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss - auch in laufenden, noch nicht abgeschlossenen Vorgängen Prüfungen und Aufklärungen vorgenommen werden, zwingend ein tiefgehendes Wissen zu dem Umfang der aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung eventuell eingeschränkten Aussagegenehmigung. Die Fortbildungsmaßnahmen haben ihren Grund insbesondere in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Polizei Niedersachsen Die Polizei Niedersachsen hat deswegen im Juli dieses Jahres ihr Fortbildungsprogramm 2016 um das Seminar „Der Zeuge vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss“ erweitert und bietet dieses disloziert und entsprechend der Nachfragen in den Polizeibehörden an. An dem Seminar können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Niedersachsen, die schon als Zeugin oder Zeuge vor den 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgeladen sind oder voraussichtlich noch vorgeladen werden, teilnehmen. In den Seminaren werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Funktion und Organisation von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sowie deren Sonderbefugnisse informiert. Es wird auf das Beweiserhebungsrechts im Untersuchungsausschuss und die Stellung der Zeugin und des Zeugen eingegangen sowie deren aus der Strafprozessordnung resultierenden Rechte und Pflichten thematisiert. Ein weiterer Part stellt die Vernehmung dar, in dem neben dem Prozess der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6583 2 Erteilung der Aussagegenehmigung auch deren mögliche Beschränkungen ausführlich besprochen werden. Das Ministerium für Inneres und Sport eröffnet darüber hinaus seinen Beschäftigten, die als Zeugin oder Zeuge vor den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgeladen werden, die Möglichkeit , einen qualifizierten Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Verfassungsschutz In der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport werden zu aktuellen Themen regelmäßig In-House-Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zumindest in Teilen mit der Aktenvorlage beschäftigt bzw. kommen als potenzielle Zeuginnen und Zeugen vor dem 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Betracht. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bestand demzufolge die Notwendigkeit, umfassend über den Aufbau und Ablauf eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses sowie über die Rechte und Pflichten als Zeuginnen und Zeugen vor einem solchen Ausschuss zu informieren . Da es sich um ein sehr spezielles Themengebiet handelt, wurde sich für eine externe Beratung durch eine auf das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei entschieden. Speziell für den Verfassungsschutz bietet die von Bund und Ländern getragene Akademie für Verfassungsschutz ebenfalls entsprechende Veranstaltungen an. Jedoch sind dort aufgrund der zahlreichen bundesweiten Untersuchungsausschüsse aktuell keine hinreichenden Kapazitäten mehr verfügbar. 1. Werden seitens der Landesregierung oder ihrer nachgeordneten Behörden Fortbildungsseminare angeboten, bzw. wird die Teilnahme an Seminaren externer Anbieter empfohlen, die Personen auf mögliche Zeugenaussagen vor Untersuchungsausschüssen vorbereiten sollen? Siehe Vorbemerkung. 2. Wenn ja, warum werden diese Seminare angeboten? Siehe Vorbemerkung. 3. Von welchen Behörden werden diese angeboten? Weitere, als in der Vorbemerkung aufgeführte Fortbildungsangebote bei anderen Behörden, insbesondere des Bundes oder der Länder, sind nicht bekannt. 4. Welche Personen können an diesen Seminaren teilnehmen? Siehe Vorbemerkung. 5. Seit wann werden diese Seminare angeboten? Polizei Niedersachsen In der Polizei Niedersachsen wurde das durch die Polizeiakademie Niedersachsen neu aufgelegte Seminar „Der Zeuge vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss“ erstmalig am 02.08.2016 in Hannover durchgeführt; zwei weitere Fortbildungsveranstaltungen erfolgten am 04.08.2016 in Hannover und am 11.08.2016 in Braunschweig. Verfassungsschutz In der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport fanden bisher am 13.06.2016 sowie am 06.07.2016 halbtägige themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen statt, an denen auch eine begrenzte Anzahl Beschäftigter aus anderen Ressorts, der Staatskanzlei und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6583 3 der Abteilung 2 des Ministeriums für Inneres und Sport sowie der Polizei Niedersachsen teilnehmen konnten. 6. Welche Inhalte haben diese Seminare? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Personen haben das Angebot bisher genutzt? Polizei Niedersachsen An den Seminaren „Der Zeuge vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss“ haben mit Stichtag 05.09.2016 128 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Niedersachsen teilgenommen . Verfassungsschutz Niedersachsen An den Fortbildungsveranstaltungen haben mit Stichtag 05.09.2016 für den Bereich der Verfassungsschutzabteilung 58 Personen und aus anderen Ressorts, der Staatskanzlei, der Abteilung 2 des Ministeriums für Inneres und Sport sowie der Polizei Niedersachsen zwölf Personen teilgenommen . (Ausgegeben am 28.09.2016) Drucksache 17/6583 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6344 Fortbildungsseminare für Untersuchungsausschüsse? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen und Christi-an Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport