Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6597 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6395 - Entgelt, Einsatzorte und Aufgabenbeschreibungen von Schulsozialarbeitern Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 31.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 06.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 23.09.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat angekündigt, mit den Mitteln des bisherigen Hauptschulprofilierungsprogramms künftig Schulsozialarbeiter im Landesdienst zu finanzieren. Schulen und Schulsozialarbeiter haben sich daraufhin mit Bedenken bezüglich der konkreten Umsetzung an politische Entscheidungsträger gewendet. Schulsozialarbeiter, die über das Hauptschulprofilierungsprogramm gefördert werden, sind tariflich bis zu TVöD S11 und S12 eingeordnet und haben zum Teil die Stufe 6 erreicht. Die Landesregierung hat die Schulsozialarbeiterstellen jedoch bei TV-L E 8 und E 9 ausgeschrieben. Das bedeutet einen Verlust für die Betroffenen von 700 bis 1 200 Euro brutto pro Monat bei gleichem Wochenstundenumfang . Förderschulen konnten bislang Schulsozialarbeiterstellen aus dem Hauptschulprofilierungsprogramm finanzieren. Die neuen Landesstellen für Schulsozialarbeiter wurden jedoch nicht an Förderschulen ausgeschrieben. Vorbemerkung der Landesregierung Der weitere Ausbau der sozialen Arbeit an den Schulen in Niedersachsen wird vom Kultusministerium derzeit mit Nachdruck verfolgt. Die Landesregierung erkennt schulische Sozialarbeit als Landesaufgabe in Ergänzung zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an und richtet diese konzeptionell neu aus. Es werden damit seit Langem erstmals wieder neue und dauerhafte Stellen für schulische Sozialarbeit geschaffen. Die Landesregierung strebt zunächst eine Ausstattung von mehr als 1 000 Schulstandorten mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Landesdienst an. Derzeit konzentriert sich das Kultusministerium darauf, für das zum Ende dieses Jahres auslaufende sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm einen guten Anschluss zu finden. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat deshalb im Auftrag des Kultusministeriums flächendeckend rund 500 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen, Oberschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Realschulen unbefristet ausgeschrieben . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6597 2 1. Plant die Landesregierung, Inhaber höher dotierter Stellen entsprechend ihrer bisherigen Einstufung einzugruppieren, oder nimmt die Landesregierung Einkommenseinbußen der Schulsozialarbeiter in Kauf? Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 4 vom 02.11.2012 wurde eine Entgeltordnung zum TV-L in Kraft gesetzt. Der TV-L wurde zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vereinbart . Als Mitglied der TdL ist das Land Niedersachsen an diesen Tarifvertrag gebunden und kann von diesem nicht abweichen. Dies bedeutet konkret, dass das Land auch an die Festsetzungen der Entgeltordnung zum TV-L gebunden ist. Die Eingruppierung einer Sozialpädagogin oder eines Sozialpädagogen richtet sich dort nach Abschnitt 20 der Entgeltordnung. Die ausgeschriebenen Stellen wurden durch das Kultusministerium entsprechend bewertet und gemäß den Festsetzungen der Entgeltordnung eingruppiert. Ein Entscheidungsspielraum ist somit hinsichtlich der Entgeltgruppe nicht gegeben. Hinsichtlich der Stufenzuordnung wird durch die Niedersächsische Landesschulbehörde eine individuelle Prüfung erfolgen, ob Zeiten beruflicher Vorerfahrung einbezogen werden können. 2. Finanziert die Landesregierung künftig Schulsozialarbeiter an Förderschulen? Wenn nicht, warum nicht? Die Landesregierung finanziert - bis auf die wenigen Ausnahmen im sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm (2015 die FÖS Lernen Astrid-Lindgren-Schule, Braunschweig) - grundsätzlich keine Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in schulischer Sozialarbeit an Förderschulen. Die Gründe dafür sind zum einen, dass die personelle Ausstattung der Förderschulen nicht mit der Ausstattung anderer Schulformen vergleichbar ist, und zum anderen, dass die Förderschulen auf weitere Unterstützungssysteme zurückgreifen können (z. B. Reha-Berater der Agentur für Arbeit). Darüber hinaus laufen die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen seit dem 01.08.2013 aufsteigend aus. 3. Gibt es eine Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung für Schulsozialarbeiter? Die Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung ergibt sich im Wesentlichen bereits aus den Stellenausschreibungen für Hauptschulen, Oberschulen, Realschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Integrierten Gesamtschulen. Demnach sollen die sozialpädagogischen Fachkräfte in schulischer Sozialarbeit schwerpunktmäßig folgende Aufgaben wahrnehmen: – Stärkung der sozialen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler, – Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler, – Beratung der Schulleitung, des Lehrerkollegiums sowie gegebenenfalls der Eltern, – Förderung partizipativer Schulkultur, – Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern (vor allem der Kinder- und Jugendhilfe), – Maßnahmen zur Integration, – Interkulturelle Angebote, – Maßnahmen zur Berufsorientierung. Darüber hinaus wird in dem derzeit in der Erarbeitung befindlichen Konzept zu sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung eine detailliertere Aufgabenbeschreibung und -abgrenzung vorgenommen . Es ist geplant, das Konzept neben der Niedersächsischen Landesschulbehörde und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auch mit externen Partnerinnen und Partnern (wie z. B. Hochschulen, LAG Schulsozialarbeit, Kommunale Spitzenverbände, LAG FW, Kirchen etc.) zu beraten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6597 3 4. Wenn Frage 3 mit Nein beantwortet wurde: Bis wann wird die Landesregierung eine Arbeitsplatz - und Aufgabenbeschreibung vorlegen, und mit welchen Verbänden wird sie diese entwickeln und abstimmen? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche Stellung haben die Schulsozialarbeiter gegenüber dem Schulleiter? Die Schulleitung ist gegenüber der sozialpädagogischen Fachkraft in schulischer Sozialarbeit weisungsbefugt . Im Gegensatz zu den Lehrkräften liegen die dienstrechtlichen Befugnisse für die sozialpädagogischen Fachkräfte allerdings bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde. 6. Warum wurde die Förderschule Lernen nicht mit Schulsozialarbeitern bedacht? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. (Ausgegeben am 05.10.2016) Drucksache 17/6597 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6395 Entgelt, Einsatzorte und Aufgabenbeschreibungen von Schulsozialarbeitern Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums