Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6612 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6390 - Unterrichtsversorgung der Förderschule am Hagedorn Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 31.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 06.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.09.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Eltern von Schülerinnen und Schülern der Förderschule am Hagedorn in Deensen berichten, dass ihre Kinder trotz intensiver Bemühungen der Schulleitung statt der vorgesehenen 30 Stunden Unterricht nur 24 Stunden in der Woche erteilt bekommen. Ein Fünftel der Unterrichtszeit falle dadurch aus. Der bisherige Schulleiter der Förderschule am Hagedorn hat, so wird weiter berichtet, einen Antrag auf Hinausschieben des Ruhestands entsprechend Punkt 16 im 17-Punkte-Plan der Landesregierung gestellt. Die Landesschulbehörde soll seinen Antrag jedoch abgelehnt haben. 1. Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an der Förderschule am Hagedorn (bitte gegebenenfalls laut aktuellem izn-Prognosemodul angeben)? Die aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose gewonnenen Erkenntnisse dienen einer behördeninternen Steuerung für eine bedarfsgerechte Verteilung der vom Landtag zur Verfügung gestellten Stellen für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Im Planungsinstrument izn-Stabil- Prognose wird der Begriff „Bezugswert für die Personalplanung (BPP)“ verwendet. Der Begriff des BPP im Planungsinstrument dient der Abgrenzung zum Wert der Unterrichtsversorgung aus dem Programm izn-Stabil, der auf der Grundlage von stichtagsbezogenen Daten aller allgemeinbildenden Schulen ermittelt wird. Im Verlauf von Einstellungsverfahren verbessert sich die Qualität der Datenlage im Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose fortlaufend, da der Kenntnisstand über die Bedarfe von einzelnen Schulen nach und nach gesicherter wird. Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 18.08.2016. Bei Vorlage der Daten aller Schulen ist - wie grundsätzlich in jedem Jahr - eine aufwendige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) und das Kultusministerium notwendig. Die Prüfung wird voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 abgeschlossen werden können. Die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 werden also voraussichtlich erst im Dezember 2016/Januar 2017 vorliegen. Der Förderschule am Hagedorn in Deensen wurden zum Einstellungstermin 01.08.2016 Einstellungsermächtigungen von drei Vollzeitlehrereinheiten zugewiesen, die nicht besetzt werden konnten . Daher hat die NLSchB zu Beginn des Schuljahres eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt, um eine hohe Unterrichtsversorgung an dieser Schule zu sichern. Dazu gehören u. a. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6612 2 der Abschluss eines Vertretungsvertrages an der Förderschule am Hagedorn, mehrere Abordnungen an diese Schule sowie die Rücknahme der Abordnung einer Stammlehrkraft der Förderschule am Hagedorn. Die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stand 18.08.2016 sind noch nicht abschließend geprüft. Nach den derzeit bestehenden Erkenntnissen liegt der Unterrichtsversorgungswert an dieser Schule bei über 101 %. 2. Wie und bis wann plant die Landesregierung, den Bedarf an der Förderschule am Hagedorn zu decken? Der Bedarf ist mit über 100 % Unterrichtsversorgung vollständig abgedeckt. 3. Wie verhält sich die Unterrichtsversorgung an der Förderschule am Hagedorn zu der Aussage der Kultusministerin, dass der Pflichtunterricht abgedeckt werden kann? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Warum werden Anträge auf Weiterbeschäftigung an der Förderschule am Hagedorn nicht genehmigt? Anträge auf Weiterbeschäftigung an der Förderschule am Hagedorn in Deensen werden grundsätzlich geprüft. Im vergangenen Schulhalbjahr gab es einen solchen Antrag an dieser Schule. Dieser wurde aufgrund entgegenstehender dienstlicher Interessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von der Niedersächsischen Landesschulbehörde abgelehnt. Mit Blick auf den in der Vorbemerkung der Abgeordneten erwähnten „17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung“ sei im Übrigen klarstellend angemerkt, dass unter „Hinausschieben der Altersgrenze “ unter Punkt XVI des Aktionsplans nur die Fälle fallen, in denen nicht die Lehrkraft einen Antrag auf ein Hinausschieben des Ruhestands stellt (§ 36 Abs. 1 NBG), sondern in denen die Initiative vom Dienstherrn ausgeht (§ 36 Abs. 2 NBG). (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 07.10.2016) Drucksache 17/6612 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6390 Unterrichtsversorgung der Förderschule am Hagedorn Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums