Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6638 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6427 - Wird der Runderlass vom 07.05.2013 zur Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an der Greta-Schoon-Schule in Leer umgesetzt? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 02.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 05.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten An den Förderschulen emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung ist in Niedersachsen eine Begleitung und Unterstützung durch Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen, die in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion eingesetzt werden. Die Größenordnung richtet sich dabei nach dem im Runderlass vom 7.05.2013 festgelegten Umfang der Sollstunden für die pädagogische Begleitung. Für die Greta-Schoon-Schule in Leer ergab sich im Schuljahr 2015/2016 eine Gesamtzahl von 684,2 Vertragsstunden. Nach oben genanntem Erlass hätten der Schule 795 Stunden zugestanden . In den Vertragsstunden sind die Vor- und Nachbereitungszeit sowie der Ausgleich für den Schulferienüberhang ausgewiesen. Die Anzahl der Stunden, die direkt für die Arbeit am Kind zur Verfügung standen, belief sich folglich auf 575 Stunden. Je nachdem, welche Iststundenzahl (Vertragsstundenzahl oder Vertragsstundenzahl minus Vorbereitungszeit und Ausgleich für den Schulferienüberhang ) zur Berechnung herangezogen wird, ergab sich für die Greta-Schoon-Schule ein Fehl von 110,8 bzw. 220 Stunden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender sowie in therapeutischer Funktion werden in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung eingesetzt. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion (Erzieherinnen und Erzieher bzw. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6638 2 Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger) übernehmen während des Unterrichts unter Verantwortung der Lehrkraft Teilaufgaben und leisten darüber hinaus individuelle Hilfestellungen - z. B. Hilfen bei der Erstellung von Unterrichtsaufzeichnungen, Hilfen beim Toilettengang oder auch bei der Einnahme von Mahlzeiten. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion (z. B. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden ) führen mit einzelnen Schülerinnen und Schülern parallel zum Unterricht Einzelmaßnahmen durch, ohne die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Lage wären, körperlich die gesamte Unterrichtszeit durchzustehen, z. B. Massagen und Lageänderungen bei körperlich stark beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern oder spezielle Übungen zur Entwicklung der Motorik oder der Sprache. 1. Wann und in welchem Umfang hat es zuletzt eine Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an die Greta-Schoon-Schule in Leer gegeben? Am 01.12.2011 wurde der Greta-Schoon-Schule eine halbe Stelle für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugewiesen. Darüber hinaus wurden ausscheidende Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich ersetzt und Reduzierungen von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von Teilzeit zusammengefasst und in befristete neue Arbeitsverhältnisse für weitere Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgewandelt. 2. Wann wurde letztmalig die Versorgung der Greta-Schoon-Schule in Leer ermittelt? Die Unterrichtsversorgung der Greta-Schoon-Schule in Leer wird - wie bei allen allgemeinbildenden Schulen auch - im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum jeweiligen Stichtag ermittelt . Zusätzlich werden im Rahmen dieser Erhebung auch Daten zum nichtlehrenden Personal an Schulen erfasst. Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen fand im Schuljahr 2016/ 2017 zum Stichtag 18.08.2016 statt. Die erhobenen Daten werden aktuell geprüft. Abschließende Ergebnisse liegen voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. 3. Ist der Landesregierung das oben beschriebene Fehl an Stunden bekannt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Sieht die Landesregierung einen erhöhten Bedarf an Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Greta-Schoon-Schule in Leer? Die Förderschulen werden bedarfsgerecht und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen mit Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Hat die Landesregierung der Greta-Schoon-Schule in Leer für das Schuljahr 2016/2017 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugewiesen, oder beabsichtigt sie dies? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Die Landesregierung hat der Greta-Schoon-Schule in Leer für das Schuljahr 2016/2017 keine weiteren Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugewiesen. Dies ist auch aktuell nicht beabsichtigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6638 3 6. Welche der beiden oben dargestellten Varianten der Iststundenzahl wird zur Berechnung des Bedarfs herangezogen? Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Arbeitszeit, die für einen Zeitraum während der Ferien - abzüglich der regulären Urlaubszeit - berechnet wird, während der Schulzeit ableisten . Dementsprechend liegt die tatsächliche Wochenarbeitszeit während der Schulzeit über der vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit, während der Ferienzeiten liegt sie entsprechend darunter . Die Vorbereitungszeit wird nicht abgezogen. Nach dem Runderlass des Kultusministeriums vom 07.05.2013 über die Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung (SVBl. S. 220) sind mit der Zuweisung die Präsenzzeiten (Unterricht und Pausen) und die Stunden für weitere Tätigkeiten abgedeckt . (Ausgegeben am 11.10.2016)