Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6639 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6392 - Wie steht die Landesregierung zur Förderung von hoch qualifizierten Flüchtlingen aus dem Fachbereich der Medizin? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 31.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 06.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 04.10.2016, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt wird vielfach als vordringliche Aufgabe bezeichnet . Selbst für hoch qualifizierte Migranten ist der Weg in den Arbeitsmarkt jedoch steinig. Zuwanderer gelangen nicht ohne Weiteres in eine höher qualifizierte Beschäftigung. Erfahrungen zeigen , dass mindestens ein Drittel unterhalb ihrer Qualifikationen arbeitet, mit deutschem Abschluss kommt das hingegen kaum vor. Sehr effizient erscheint die passgenaue Nachqualifizierung von Akademikern mit ausländischem Abschluss. Wie das gelingen kann, haben die Universitäten Duisburg-Essen und Regensburg mit dem Programm „Pro Salamander“ gezeigt, welches nun „On Top“ heißt. Laut Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, reicht die Zahl der Mediziner nicht aus. Ausländische Akademiker aus der Medizin könnten durch die passgenaue Nachqualifizierung in Lehrkrankenhäusern wie z. B. in Göttingen, Hannover und Oldenburg oder in Großkrankenhäusern wie z. B. in Braunschweig ihre Kompetenzen auf einen aktuellen Standard heben, um danach fehlende Arztstellen zu besetzten. Vorbemerkung der Landesregierung Um die Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten mit einer angemessenen und sicheren Patientenversorgung in Einklang zu bringen, ist eine transparente und stringente Regelung von Berufszugang und -ausübung in Deutschland erforderlich. Die Gesundheitsministerkonferenz hat im Juni 2014 ein bundeseinheitliches Eckpunktepapier beschlossen, das einheitliche Anforderungen an Fachsprachenkenntnisse formuliert. In Niedersachsen wird dieses Eckpunktepapier seit 2015 umgesetzt. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Integration ausländischer Mediziner ? Die Landesregierung fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Hierzu zählt die Chance auf einen Arbeitsplatz, der den persönlichen Qualifikationen entspricht. Dabei kommt der Integration ausländischer Medizinerinnen und Mediziner eine hohe Bedeutung zu, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sowie der Sprachförderung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6639 2 2. Welche Maßnahmen gibt es seitens der Landesregierung? Mit dem Programm „Intensivsprachkurse für höherqualifizierte Flüchtlinge“ fördert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur Geflüchtete aktiv. Einrichtungen der Erwachsenenbildung können mit der seit Juni 2016 eingerichteten Fördermöglichkeit in Kooperation mit Hochschulen höherqualifizierten Geflüchteten eine Vermittlung von Deutschkenntnissen anbieten. Gleichzeitig beinhaltet das Programm neben dem Spracherwerb auch berufliche Orientierung mit Informationen über das Hochschul- und Ausbildungssystem in Deutschland. Der Erfolg beruflicher Anerkennungsverfahren hängt oftmals von einer fundierten Beratung vor und während der Verfahren ab. Ebenso ist ein bedarfsbezogenes Qualifizierungsangebot wichtig. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert daher seit 2015 das IQ Netzwerk Niedersachsen und erweitert damit dessen Finanzierung aus Bundes- und ESF-Mitteln. Mit der Landesförderung konnte das Angebot der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung weiterentwickelt und ausgebaut werden; ebenso ermöglicht sie zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen in Niedersachsen . Das Angebot des Netzwerkes beinhaltet u. a. berufsbezogene Sprachförderung für internationale Medizinerinnen und Mediziner. Diese Maßnahmen sollen allgemein- wie fachsprachliche Kenntnisse verbessern. Ziel für die Fachsprache ist das C1-Niveau. Die Maßnahme richtet sich vorrangig an Ärztinnen und Ärzte ohne Beschäftigung, die ein Anerkennungsverfahren beabsichtigen oder bereits beantragt haben. Das Angebot ist jedoch auch für berufstätige internationale Ärztinnen und Ärzte geöffnet. Für 2016 sehen Mittel in Höhe von 960 000 Euro zur Verfügung. 3. Legt die Landesregierung Programme auf, und mit welchen Konzepten werden sie umgesetzt ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche Krankenhäuser bzw. Universitäten sind an den Programmen beteiligt? Und wie wird die Landesregierung diese Institutionen unterstützen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Werden ähnliche Projekte bereits vom Ministerium unterstützt und, wenn ja, welche und in welcher Form? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Gibt es eine standardisierte staatliche Anerkennung, und werden die Teilnehmer dieser Programme zertifiziert? Die Grundlage für die Anerkennung von Berufsqualifikationen von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ist die Bundesärzteordnung (BÄO). Die Durchführung erfolgt durch den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung. Es werden in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Niedersachsen Kenntnis- und Sprachprüfungen organisiert und durchgeführt. Ziel ist die Erteilung einer Berufserlaubnis oder Approbation, mit welcher die Ausübung der Heilkunde und damit Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen kann. (Ausgegeben am 11.10.2016) Drucksache 17/6639 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6392 Wie steht die Landesregierung zur Förderung von hoch qualifizierten Flüchtlingen aus dem Fachbereich der Medizin? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung