Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6640 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6394 - Kooperation von Schulen und Sportvereinen: Status quo in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt , Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 31.08.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 06.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 05.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten In der Drucksache 17/4631 stellt die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftichen Beantwortung von Abgeordneten der FDP-Fraktion fest: „Die Kooperation von Sportvereinen und Ganztagsschulen stellt für alle Beteiligten eine ‚Win-Win-Situation‘ dar“. Diese Feststellung unterlegt die Landesregierung mit der Nennung geförderter Kooperationen. Bereits im Januar 2014 führte die Landesregierung auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion aus: „Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Vereine insgesamt gesehen von der Ausweitung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote der Schulen auch am Nachmittag durch Kooperationsmaßnahmen profitieren, weil mehr Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sportliche Aktivitäten kennenzulernen, die sie sonst mangels Kenntnis oder mangels finanzieller Möglichkeiten nicht wahrnehmen und konkret erleben könnten.“ Bestehende Probleme in Niedersachsen, die insbesondere aus dem Vereinsehrenamt genannt werden, hat die Landesregierung in den Antworten kaum thematisiert. Viele Vereine in Niedersachsen beklagen eine mangelnde Wertschätzung ihrer Aktivitäten seitens der Landesregierung. Die Landesregierung hat bisher das Ziel angestrebt, mindestens 60 % des Ganztags durch Lehrkräfte und nicht durch externe Kooperationspartner zu bestreiten. Im Rahmen des 17-Punkte-Plans ist die Landesregierung von diesem Ziel, zumindest temporär, abgerückt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kooperation zwischen Ganztagsschulen und den örtlichen Sportvereinen hat eine lange Tradition in Niedersachsen. Bereits im Jahr 2004 wurde auf Landesebene eine erste Rahmenvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) mit seiner Sportjugend zur Zusammenarbeit an öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen geschlossen . Im Februar 2016 wurde die bewährte Zusammenarbeit durch Unterzeichnung einer überarbeiteten, an die neue Rechtslage angepassten Rahmenvereinbarung erneut bekräftigt. Sport spielt in den Ganztagsschulen eine große Rolle. Gemäß der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) werden Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote bundesweit nach der „Hausaufgabenbetreuung“ am häufigsten angewählt. Schülerinnen und Schüler bekommen neben dem regulären Sportunterricht zusätzliche Bewegungseinheiten, die gesund sind und Spaß machen . Außerdem erhalten sie die Möglichkeit, unbekannte Sportarten auszuprobieren - und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Die zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6640 2 Sportangebote der Ganztagsschule tragen so zu mehr Bewegungszeiten in dem verlängerten Schultag bei, von denen alle Schülerinnen und Schüler profitieren. Eine gute Ganztagsschule erweitert ihr Bildungsangebot, indem sie sich öffnet, indem sie das Ganztagsangebot nicht nur schulintern ausgestaltet, sondern unterschiedliche Kooperationspartner mit deren Kompetenzen in die Ganztagsschule einbezieht. Die örtlichen Sportvereine spielen hier eine besondere Rolle, wie die folgenden Untersuchungsergebnisse belegen: Der LSB hat 2013 Frau Dr. Jessica Süßenbach und Frau Sandra Geis von der Universität Duisburg -Essen und dem Willibald Gebardt Institut Essen mit einer empirischen Untersuchung zur Evaluation von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen beauftragt. Damit liegt ein differenziertes Bild von Sportangeboten in Ganztagsschulen sowie der Rolle des organisierten Sports im Kontext des Ausbaus der Ganztagsschule in Niedersachsen vor. Zentrale Ergebnisse sind: – ein Drittel aller Angebote im Ganztag sind Sportangebote, – zwei Drittel aller Schulen im Ganztag kooperieren mit mindestens einem Sportverein, – 72,5 % der Sportangebote übernehmen Übungsleitende sowie Trainerinnen und Trainer aus Sportvereinen. Mit seinen zahlreichen Mitgliedern und seinen Gliederungen ist der LSB ein unverzichtbarer Partner bei der Ausgestaltung des Ganztagsangebotes in Niedersachsen. Ein breites Netzwerk an Übungsleiterinnen und Übungsleitern bereichert das Angebot in den Schulen mit qualitätsorientierten Impulsen aus den Sportvereinen und erreicht in den Ganztagsschulen viele junge Menschen, um für die eigene Vereinsarbeit zu werben. Eine für beide Seiten gewinnbringende Situation. Als Rahmenvereinbarungspartner der Ganztagsschule kommen nur Institutionen und Verbände infrage , die gemeinwohlorientiert sind. Das Vereinsehrenamt hat damit im Kontext der Ganztagsschule einen hohen Stellenwert. Der Ausbau der Ganztagsschule ist zu verstehen als Teil einer gesamtgesellschaftlichen Veränderung , von der alle Mitglieder einer Gesellschaft berührt werden, auch die tradierten Sportvereine. Eine von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung behauptete mangelnde Wertschätzung, die die Vereine beklagen, ist nach Auffassung der Landesregierung in Verbindung mit dem Ausbau der Ganztagsschule nicht gegeben, wie die vorausgehenden Ausführungen belegen. 1. Welche Kosten entstehen dem Land durchschnittlich beim Einsatz eines Vereins im Ganztagsbereich pro Stunde, und wie viel kostet der Einsatz einer Lehrkraft im Vergleich dazu? Dem Land entstehen durchschnittlich Kosten in Höhe von 15,40 Euro pro Stunde beim Einsatz eines Vereins im Ganztagsbereich. Der Durchschnittssatz der kapitalisierten Jahreslehrerstunde für den Ganztagsbetrieb beträgt ab dem Schuljahr 2016/2017 2 078 Euro. Im Schuljahr 2015/2016 wurde für Berechnungen der Betrag von 2 027 Euro für eine Jahreslehrerstunde zugrunde gelegt. Danach werden die Beträge der Jahreslehrerstunde durch 40 (Wochen) geteilt, um den Durchschnittsbetrag je Lehrerstunde im Ganztagsbetrieb zu ermitteln: SJ 2015/2016: 2 027 : 40 = 50,6750, aufgerundet: 50,70 Euro, SJ 2016/2017: 2 078 : 40 = 51,9500, aufgerundet: 52,00 Euro. Für den Einsatz einer Lehrkraft im Ganztagsbereich sind durchschnittlich 52,00 Euro pro Unterrichtsstunde (im SJ 2016/2017) zugrunde zu legen. Hinweis: Es handelt sich bei den Beträgen um die Haushaltsbelastungen im Einzelplan 07. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6640 3 2. Wie bemisst sich der zeitliche Umfang der von Sportvereinen geleisteten Angebote in allen Ganztagsschulen in Niedersachsen, wenn zeitlich analog zu Vollzeitlehrereinheiten gemessen wird? Im Schuljahr 2015/2016 gab es an Ganztagsschulen in Niedersachsen insgesamt 1 850 Kooperationsverträge mit Sportvereinen, der Umfang der von Sportvereinen geleitsteten Angebote im Rahmen dieser Verträge lag insgesamt bei rund 8 400 Wochenstunden. 3. Wird die Landesregierung den Schulen über die aktuellen Notfallmaßnahmen hinaus auch langfristig ermöglichen, über 40 % des Ganztagsangebots durch externe Kooperationen zu gestalten, und eine entsprechende Kapitalisierung von Lehrerstunden zulassen ? Wie der Vorbemerkung der Landesregierung zu entnehmen ist, benennt die Landesregierung als ein Qualitätsmerkmal guter Ganztagsschule die Öffnung von Schule durch Kooperation mit außerschulischen Partnern. Die Landesregierung strebt landesweit in den Ganztagsschulen ein Verhältnis von 60 % Lehrerstunden und 40 % kapitalisierten Lehrerstunden/Budget an. Durch diese Vorgabe wird der multiprofessionellen Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen in der Ganztagsschule Rechnung getragen. Regions- wie schulspezifisch sind dafür unterschiedliche Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen, u. a. auch die aktuelle Unterrichtsversorgung. 4. Ist die Koordination zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen in Niedersachsen aus Sicht der Landesregierung flächendeckend gut gelöst? Der Landesregierung liegen keine Hinweise auf Schwierigkeiten vor. Das Gegenteil ist der Fall, auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird diesbezüglich verwiesen. Die regionalen BeSS-Servicestellen der Sportjugend unterstützen und befördern die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zusätzlich. 5. Wo sieht die Landesregierung konkrete Möglichkeiten zur Entlastung des Ehrenamtes in den Sportvereinen bei Ganztagsangeboten? Bei den Kooperationsverträgen für Ganztagsangebote entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Schule und Kooperationspartner, beispielsweise einem Sportverein. In eigener Zuständigkeit des Vereins sind dann Ehrenamtliche in Schule tätig, die gerne und freiwillig diese Angebote ausführen. Für die Ehrenamtlichen stellt diese Tätigkeit nach bisherigen Erfahrungen keine Belastung dar, von der sie entlastet werden wollen, sondern einen Gewinn für die eigene Person und ihre Charakterentwicklung . Dieses großartige Engagement wird dadurch honoriert, dass es Aufwandsentschädigungen u. a. für Fahrtkosten gibt, unter Umständen eine Übungsleiterpauschale gezahlt wird und die Ehrenamtlichen von anfallenden Kosten bei der Beantragung des erforderlichen erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde komplett befreit werden. 6. Wäre es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die Lasten und Pflichten der Sportvereine gegenüber den Schulen zu reduzieren, etwa im Bereich von Fortbildungen? Die Verantwortung zur Qualifizierung der eingesetzten Trainerinnen und Trainer sowie Kursleiterinnen und Kursleiter liegt im Bereich des organisierten Sports. Wie die Kooperationspartner ihre ehrenamtlich Tätigen sowie ihre Beschäftigten qualifizieren, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers. Die fachliche Qualität der Mitarbeitenden wird vorausgesetzt . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6640 4 7. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Förderung für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer für deren Leistungen an Ganztagsschulen angemessen ist? Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Höhe der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ? Im Kontext des Ganztagsangebotes werden nicht die einzelnen Übungsleiterinnen und Übungsleiter bezahlt, sondern der Verein. Der Träger regelt die Bezahlung der Trainerinnen und Trainer sowie der Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Bezüglich des zweiten Teils der Frage wird auf die Ausführung zu Frage 5 verwiesen. 8. Bestehen aus Sicht der Landesregierung bei den Kooperationen Veränderungsnotwendigkeiten durch das Mindestlohngesetz? Nein. Bei den im Rahmen der Kooperation eingesetzten Ehrenamtlichen handelt es sich zudem nicht um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sodass die entsprechenden Regelungen des Mindestlohngesetzes auf sie keine Anwendung findet. 9. Sieht die Landesregierung zusätzliche, auch finanzielle Herausforderungen für die Vereine in Schulkooperation durch die fortschreitende Inklusion? Besteht hier aus Sicht der Landesregierung erhöhter Fortbildungsbedarf von Lehrern und Übungsleitern? Müssen die Vereine aus Sicht der Landesregierung entsprechende Qualifizierungen ihrer Ehrenamtlichen komplett eigenständig finanzieren? Grundsätzlich stellen sich im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Prozesses der Einführung der Inklusion auch sich verändernde Anforderungen an die Sportvereine. Die Vereine haben sich nach Ansicht der Landesregierung bereits sehr gut aufgestellt, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die Landesregierung hat im Rahmen der Einführung der Inklusion bekanntermaßen ein umfängliches Fortbildungskonzept für Lehrkräfte erstellt, umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt. Für dieses Fortbildungskonzept wurden und werden weiterhin erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. So wird die Umsetzung der Inklusiven Schule vom Kultusministerium durch eine umfangreiche Qualifizierungsoffensive begleitet. Lehrkräfte und Schulleitungen können sich im Rahmen von zahlreichen Qualifizierungsangeboten zu inklusiven Themenfeldern fortbilden. Um den Schulentwicklungsprozess in den Grundschulen zu unterstützen, bietet das Kultusministerium seit dem Sommer 2015 schulinterne Fortbildungen für die Grundschulen an. Aktuell nehmen rund 700 Grundschulen mit ca. 9 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieses Qualifizierungsangebot wahr. Im Sekundarbereich I können die Lehrkräfte an vier zweitägigen Modulen teilnehmen, die über die Kompetenzzentren für regionale Lehrerfortbildung angeboten werden. Bis zum Schuljahresende 2015/2016 haben ca. 2 400 Lehrkräfte des Sekundarbereichs I an den Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen. Die Schulleiterqualifizierung besteht aus sieben Abrufmodulen. Die Themen sind frei wählbar und können bedarfsgerecht kombiniert werden. Bis zum Schuljahresende 2015/2016 wurden rund 2 300 Schulleitungsmitglieder fortgebildet. Weiterhin werden begleitende Fortbildungen für Lehrkräfte über die Kompetenzzentren für regionale Lehrerfortbildung kostenfrei angeboten. Bisher haben sich ca. 9 200 Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen von begleitenden Fortbildungsveranstaltungen vertiefend in inklusive Themenschwerpunkte eingearbeitet. Zur Unterstützung der im Schulsport tätigen Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Sportvereinen hat das Kultusministerium die „Materialien für den kompetenzorientierten Unterricht im Primarbereich und Sekundarbereich I: Sport mit heterogenen Lerngruppen“ herausgegeben. Die Handreichung wird ergänzt um zukünftige Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, die das Niedersächsische Landesinstitut für Qualitätsentwicklung (NLQ) anbietet. Einem darüber hinaus erhöhten, spezifischen Fortbildungsbedarf von Lehrkräften kann jede Schule im Rahmen ihres Fortbildungskonzepts begegnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6640 5 Die Verantwortlichkeit der Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern liegt grundsätzlich bei den Vereinen. Der LandesSportBund Niedersachsen e. V. und der Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. haben sich dieser gemeinsamen Aufgabe vorbildlich angenommen und einen Aktionsplan entwickelt, der auch die Fortbildung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter beinhaltet. Dabei werden sie vom Land Niedersachsen unterstützt: Nach dem Niedersächsischen Sportfördergesetz (NSportFG) gewährt das Land dem LSB eine jährliche Finanzhilfe von 31,5 Millionen Euro (vgl. § 3 Abs. 1 NSportFG). Ausdrücklich wird in diesem Gesetz festgelegt, dass die Sportförderung u. a. auch dazu beitragen soll, „Menschen mit und ohne Behinderungen (…) die gemeinsame Sportausübung zu ermöglichen …“ (vgl. § 2 Nr. 8 NSportFG). Förderfähig sind auch Fortbildungsveranstaltungen (s. Broschüre „Satzung, Richtlinien, Ordnungen “ des LandesSportBundes Niedersachsen e. V.). 10. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass durch den Ganztagsunterricht die Zeitfenster für Vereinssport und entsprechende Aktivitäten von Schülern als Vereinsmitglieder kleiner und damit unattraktiver werden? Wenn ja, welche Überlegungen wurden angestellt, um dieser Entwicklung zu begegnen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sei verwiesen. Die Einbindung der Vereine in das Ganztagsangebot ermöglicht diesen, auch Schülerinnen und Schülern, die sich noch nicht für eine Sportart bzw. für den Eintritt in einen Verein entschieden haben, ihr jeweiliges Sportangebot nahe zu bringen. Die Trainerinnen und Trainer lernen über die Angebote im Ganztagsbereich viele Schülerinnen und Schüler kennen und gewinnen einen größeren Überblick über Fähigkeiten und Talente . Bereits in Vereinen aktive Schülerinnen und Schüler können im Kontext von Ganztagsangeboten weitere Sportarten kennenlernen und haben die Möglichkeit sich auszuprobieren. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 12 verwiesen. 11. Wie kann die höhere Auslastung von (kommunalen) Sportstätten durch den Ganztagsunterricht und die daraus resultierende Konkurrenzsituation zwischen Ganztagsangeboten und anderen Aktivitäten der Vereine am Nachmittag entschärft werden? Gemäß der „Rahmenvereinbarung vom 22.02.2016 zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. und dem Kultusministerium über die Grundsätze der Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung von außerschulischen Angeboten in Ganztagsschulen im Rahmen des Ganztagsschulerlasses “ vom 01.08.2014 (SVBl. S. 386) sind sich die Vertreter des organisierten Sports und des Landes Niedersachsen einig, dass das ganzheitliche Bildungsangebot der Ganztagsschulen in Niedersachsen durch die Kooperation mit außerschulischen Partnern (Sportvereinen) bereichert wird. Kultusministerium und LSB haben das gemeinsame pädagogische Interesse, junge Menschen zu motivieren, lebenslang Sport zu treiben. Sie stimmen darüber überein, dass die den regulären Sportunterricht ergänzenden außerunterrichtlichen Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote der örtlichen Sportvereine Bestandteil einer guten Ganztagsschule und im beiderseitigen Interesse sind. Insofern sind Angebote der Ganztagsschule nicht als Konkurrenzangebote zu den Vereinsangeboten zu verstehen, sondern als ergänzende Angebote, von denen die Sportvereine profitieren. 12. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass durch die Verlagerung von Sportaktivitäten von der Freizeit in den Ganztag die leistungsbezogene Selektion in den Vereinen hin zum Leistungssport möglicherweise leidet, weil die Zahl der Mitglieder in den entsprechenden Alltagssegmenten zurückgeht? Wie können sich aus Sicht der Angesprochenen der Leistungssport und dessen Qualitätsniveau angesichts des Trends zu mehr Ganztagsschulangeboten künftig positiv entwickeln? Das Kultusministerium entwickelt gegenwärtig gemeinsam mit dem LSB ein neues Konzept zur Leistungssportförderung in Niedersachsen. Die Einbeziehung der Sportvereine in den außerunterrichtlichen Schulsport im Ganztagsangebot der Schule ermöglicht den Übungsleiterinnen und Übungsleitern schon frühzeitig, infrage kommende Talente zu sichten und gegebenenfalls für Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6640 6 Sportvereine zu gewinnen. Der langfristige Leistungsaufbau kann dort behutsam, aber zielgerichtet angegangen werden. 13. Ist die Haftung von Ehrenamtlichen bei Ganztagsschulangeboten aus Sicht der Landesregierung zufriedenstellend gelöst, oder gibt es Überlegungen, die Haftungsregeln zugunsten von Vereinen und Ehrenamt zu verändern? Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass der Versicherungsschutz gemeint ist. Ehrenamtliche, die in Schule tätig sind, sind über das Land Niedersachsen direkt versichert . Eine Änderung dieses Versicherungsschutzes ist nicht geplant. 14. Wie bewertet es die Landesregierung, wenn Schulsozialarbeiter die Koordination von Vereins- und Schulsportaktivitäten im Ganztagsbereich übernehmen? Es liegen keine Angaben zum Einsatz von Sozialarbeitern als Koordinatoren für Vereins- und Schulsportaktivitäten im Ganztagsbereich vor. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Ganztagsangebote liegt in der Hand der Schulleitung. 15. Stellt die Landesregierung den Schulen und Vereinen Best-practice-Leitfäden zur Verfügung , in denen gelungene Kooperationen dargestellt werden? Wenn nicht, plant die Landesregierung einen solchen Leitfaden 2016 als Onlinedatenbank? Zur qualitativen Weiterentwicklung von Ganztagsschulen gehört auch der Austausch über gelungene Beispiele aus der Praxis. Diesen Raum bieten u. a. landesweite Fachtage Ganztag, die auch die Möglichkeit eröffnen, Good-Practice-Ganztagsschulen aus der jeweiligen Region kennenzulernen. Die von der Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ initiierten Fachtage für Ganztagsschulen sind zugleich Umschlagplätze des Wissens: Die regionalen BeSS-Servicestellen der Sportjugend Niedersachsen werden landesweit als Referenten angefragt, um ihre Arbeit u. a. als Schnittstelle in der Kooperation von Schule und Verein vorzustellen und die anwesenden Schulen bei der Planung und Durchführung außerunterrichtlicher Sportangebote im Ganztag beratend und unterstützend zu begleiten . 16. Gibt es Überlegungen seitens der Landesregierung, die ehrenamtlich organisierten Vereine in Fällen von Krankheit oder sonstigen Verhinderungen bei der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Angebote im Ganztag stärker zu unterstützen bzw. ihnen entgegenzukommen? Jede Ganztagsschule regelt in einem Vertretungskonzept eigenverantwortlich, wie kurzfristigen Ausfällen von Lehrpersonen zu begegnen ist. Für die Kooperation mit beispielsweise einem Sportverein gilt, dass eine spezifische Vertretungsregelung in den Vertrag aufgenommen werden kann. Ist es einem kleineren Verein nicht möglich, eine Ersatzperson zu stellen, so liegt die Verantwortung für die Vertretungsregelung (Vertretungskonzept) bei der Schulleitung. (Ausgegeben am 11.10.2016) Drucksache 17/6640 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6394 Kooperation von Schulen und Sportvereinen: Status quo in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums